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Autor Thema:  Technikerprüfungen (2690 mal gelesen)
Musicus
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erstellt am: 15. Apr. 2010 18:24    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Forum,

nachdem ich gerade dieses Brett entdeckt habe, dachte ich, ich frage hier glatt mal nach, vielleicht weiß ja jemand eine Antwort, die ich jetzt schon eine Weile suche:

Ich möchte mich gerne zum Techniker (Heizung, Klima, Sanitär) weiterbilden, berufsbegleitend. Da die nächstgelegene Technikerschule hier das Ganze nur in Vollzeit anbietet, wird es wohl auf einen Fernkurs hinauslaufen. Die Kursgebühren möchte ich gerne über das Meister-BaföG finanzieren.

Jetzt mein Problem: Wann finden die Prüfungen statt? Immer zum Schuljahresende der Technikerschulen? Oder doch anders? (Meine Berufsabschlussprüfung war ja auch im Januar.) Das Meister-BaföG sieht bei Fernkursen vor, dass die gesamte Maßnahme innerhalb von 48 Monaten abgeschlossen sein muss.
Den Kurs könnte ich jederzeit anfangen, ich suche jetzt noch den richtigen Zeitpunkt dazu. Nicht dass ich dann mit dem Kurs (42 Monate Regeldauer) fertig bin und die letzte Prüfung war genau im Vormonat. Dann müsste ich bei jährlichen Prüfungsterminen ja fast ein Jahr warten, wodurch ich aber dann die 48 Monate überschreite.
Oder gibt es die Möglichkeit, dass in einer solchen Situation der Zeitraum zwischen Kursende und Prüfung nicht mitzählt? Beim Vollzeitmeisterbafög gibt's so eine Lernperiode nämlich.

Und wer ist eigentlich für die Prüfungen zuständig? IHK nicht, dort hab ich es schon versucht. Aber wer ist dann das zuständige Organ bei staatlichen Prüfungen?

Danke schon mal,
Nadja

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erstellt am: 15. Apr. 2010 19:00    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Nadja
Zur Klärung Deiner Fragen wendest Du Dich sicherlich am besten an das Kultusministerium Deines Bundeslandes.
Aber ich denke mal, daß dort die Planungen für anstehende Prüfungen nicht 4 Jahre im voraus getätigt sind.
Also ich an Deiner Stelle würde auf jeden Fall so ab dem 3.Jahr regelmäßig nachfragen, wann Prüfungen durchgeführt werden.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und laß mal wieder von Dir hören.

Gruß 0-checker

Musicus
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erstellt am: 15. Apr. 2010 20:22    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Kultusminium ist gut, da werd ich mal dranbleiben. Den genauen Termin brauch ich ja auch gar nicht, aber so ein ungefährer Zeitraum (z.B. jedes Jahr im Mai / Juni) wäre halt ganz hilfreich.

Und da wäre schon die nächste Frage: Soweit ich weiß, werden die Prüfungen in den Technikerschulen abgehalten. Ich wohne zur Zeit in Wiesbaden, bin aber gerade dabei nach Mainz zu ziehen. Was nix daran ändert, dass in Darmstadt die nächstgelegene Schule ist. Wohnhaft in Rheinland-Pfalz, Schule in Hessen ... wer ist zuständig?

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Markus_30
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erstellt am: 15. Apr. 2010 20:36    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Musicus 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo, Nadja,

meine Technikerprüfung (allerdings Maschinenbau) ist noch nicht so lange her, von daher kann ich evtl. etwas helfen. Auch wenn diese Infos natürlich nicht allgemein gültig sind.

Zunächst ist es so, dass es nicht bundeseinheitlich geregelt ist. Von daher wirst du dich da im Vorfeld bei deinem Wunsch-Fernlehrinstitut erkundigen müssen, wie die Prüfungen dort gehandhabt werden.

Bei mir war es so: Mein Fernlehrinstitut arbeitet mit einer staatlichen Technikerschule zusammen. Die Lehrer dort waren z. B. Dozenten bei den Seminaren, die ich beim Fernlehrinstitut besucht habe. Die staatliche Prüfung wurde nicht beim Fernlehrinstitut durchgeführt, sondern ich musste dazu an die staatliche Technikerschule. Von dieser Technikerschule wurden die Abschlussprüfungsaufgaben erarbeitet (pro Fach zwei Prüfungsvorschläge) und an die IHK gesendet. Die IHK hat aus den Vorschlägen jeweils einen ausgewählt, und diese Prüfung mussten wir dann bearbeiten. Es ist also tatsächlich so, dass die Technikerprüfungen nicht mal innerhalb eines Bundeslandes einheitlich sein müssen.

Zu den Prüfungsterminen: Die sind natürlich auch unterschiedlich, auch wenn die Prüfungen meistens im Sommer (Juni / Juli) bzw. Winter (Dezember / Januar) stattfinden. Bei meiner Technikerschule wurden die Prüfungen zwei Mal im Jahr durchgeführt, nämlich in den oben genannten Monaten. Dabei war es aber so, dass von der Schule für die Fernstudenten nur ein Prüfungstermin im Jahr angeboten wurde, und zwar im Dez. / Jan. Das kann aber natürlich auch wieder von Schule zu Schule unterschiedlich sein.

Zusammenfassend kann ich 0-checker eigentlich nur Recht geben: Das Beste ist, du nimmst mit dem Fernlehrinstitut deines Vertrauens (oder deines geringsten Misstrauens, wie auch immer man das formulieren mag  ) Kontakt auf und frägst dort nach.

------------------
Gruß 

Markus

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Markus_30
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erstellt am: 15. Apr. 2010 20:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Musicus 10 Unities + Antwort hilfreich

 
Zitat:
Original erstellt von Musicus:

Und da wäre schon die nächste Frage: Soweit ich weiß, werden die Prüfungen in den Technikerschulen abgehalten.

Richtig

 

Zitat:
Original erstellt von Musicus:

Ich wohne zur Zeit in Wiesbaden, bin aber gerade dabei nach Mainz zu ziehen. Was nix daran ändert, dass in Darmstadt die nächstgelegene Schule ist. Wohnhaft in Rheinland-Pfalz, Schule in Hessen ... wer ist zuständig?

Ganz einfach: Wenn die Schule, die du besuchen willst, in Darmstadt ist, dann ist das Bundesland Hessen zuständig. Wobei es natürlich vorteilhaft ist, wenn du dich mit Fragen direkt an die zuständigen Ansprechpartner an der Schule wendest. Dein Wohnort hat überhaupt nix mit den von dir angesprochenen Zuständigkeiten zu tun.

------------------
Gruß  

Markus

[Diese Nachricht wurde von Markus_30 am 15. Apr. 2010 editiert.]

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Musicus
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Hallo Markus,

das klingt ja wie das, was ich vorhabe. Wahrscheinlich isses der gleiche Verein.

Die Schule will ich ja nicht besuchen, aber ich gehe stark davon aus, dass mit der Schule zusammengearbeitet wird, weil es so ziemlich die einzige hier in der Ecke ist, wenn man die privaten außer Acht lässt.

Ich werd mal den Bildungsträger löchern.

Gruß,
Nadja

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Markus_30
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Hallo, Nadja,

Zitat:
Original erstellt von Musicus:
...Wahrscheinlich isses der gleiche Verein...

ja, nehme ich auch stark an. Wir können uns darüber gerne per PM austauschen, wenn von deiner Seite Bedarf besteht. Im Forum möchte ich keine Einzelheiten posten, nicht dass es als Werbung verstanden wird 

------------------
Gruß 

Markus

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So, ich bin jetzt etwas schlauer. Jetzt weiß ich nicht, in wieweit ich meine Erkenntnisse jetzt hier weitergeben kann, weil ich dazu den Bildungsträger nennen müsste, sonst bringt das ja wenig. Und ich will ja keine Werbung machen, wenn das nicht gewünscht ist.

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Musicus
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Mal paar allgemeine Infos zum Meister-BaföG:

Die zuständige Behörde ist nicht einheitlich, in Hessen ist z.B. das Studentenwerk dafür zuständig, in Rheinland-Pfalz das Amt für Soziale Leistungen (Stadtverwaltung). Wer zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnort.

Gefördert werden die reinen Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren, weitere Kosten, z.B. Fahrt- und Unterkunftskosten bei Seminaren, muss man selbst tragen, können aber steuerlich geltend gemacht werden.

Bei einem Fernkurs gibt es ja die Regel, dass die Maßnahme in 4 Jahren abgeschlossen sein muss. Jetzt stellt sich die Frage, was ist, wenn man das aus irgendeinem Grund nicht schafft oder die Maßnahme abbricht (Überstungen in der Firma, Prüfungstermin gerade vorbei, Prüfung nicht geschafft, Familienplanung etc.).
Die Info, die ich dazu bekommen habe: Was in den 4 Jahren bzw. bis zum Abbruch bewilligt worden ist, muss nicht zurückgezahlt werden. Was die 4 Jahre übersteigt, wird nicht gefördert, da muss man dann z.B. die Prüfungsgebühren selbst übernehmen.
Das mit der Rückzahlung bezieht sich nur auf den Zuschuss, das Darlehen muss selbstverständlich zurückgezahlt werden.

Vielleicht hilfts ja dem ein oder anderen mit der Entscheidung, einen solchen Kurs zu machen.

[Diese Nachricht wurde von Musicus am 28. Jul. 2010 editiert.]

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