Moin Leuts,
für eine in 2 Richtungen verfahrbare, automatische Waage ist eine Schutzeinhausung vorgesehen.
Die Einhausung besteht aus mehreren geschäumten Platten mit einem Einzelgewicht von ca. 10 kg. Breite x Länge der Waagenanlage ca. 2.000 x 3.000mm. Zur Sichtkontrolle sind an der Längs- und Querseite Kunststoff-Fenster vorgesehen. Die Platten haben je 2 Bügelgriffe.
Einerseits ist die Einhausung dazu da die Waage vor Außeneinflüssen zu schützen und andererseits auch als Schutz von Personen.
Die Platten stehen unten in U-Profilen und oben sind U-Profile vorgesehn, die so hoch sind, dass die Platten nach oben abgestützt sind, aber auch durch Anheben und Abkippen herausgehoben werden können.
Die Platten müssen nur für Wartungs- und Reparaturarbeiten entfernt werden.
In diesem Fall ist die Waagenanlage im abgesicherten Handbetrieb verfahrbar.
Um unbefugtes Herausheben der Platten abzusichern ist je Platte oben je eine Schraube vorgesehen.
Wenn die Schrauben nicht eingedreht sind könnten die Platten eingebaut sein oder nicht. Die Wartungs- und Reparaturarbeiten werden aber nur von qualifiziertem Personal ausgeführt.
Nun die Frage; ist das ausreichend abgesichert?
Oder muss eine weitere, ggf. elektronische, Einzelabsicherung der Platten vorgesehen werden, und wenn ja warum?
Meine Sicht dieser Ausführung ist die, dass Schutzzäune auch „nur“ verschraubt sind. Wenn einzelne Zaunelemente nicht montiert sind, kann die Anlage im eingezäunten Bereich trotzdem arbeiten.
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In diesem Sinne wünsche ich allen, weiterhin effektives Schaffen
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Manfred Gündchen
www.guendchen.com
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