Hallo,
in der DIN 33406 gibt es einen Mindestwert (siehe Anhang) für die Beinraumtiefe (T1=350) und die Fußraumtiefe (T2=550). Diese DIN ist aber nun zurückgezogen worden.
Ist es richtig das nun die DIN 14738 gilt in der man ja viel größere Maße (siehe Anhang) berücksichtigen muss? Oder gibt es für die 33406 einen Ersatz.
Bei mir handelt es sich um einen Sitzarbeitsplatz an einem Rundtakter.
Ich kann mir noch nicht so richtig vorstellen, dass man nun keinen Ermessensspielraum (Mindestbeinraumtiefe - Maximalbeinraumtiefe) mehr hat. Die DIN33406 gab diesen Spielraum ja her.
mfg
[Diese Nachricht wurde von 007schraubendreher am 12. Jun. 2018 editiert.]
Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP