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| Funktionale Sicherheit - Auslegung sicherer Steuerungen nach EN ISO 13849-1 und -2, ein Webinar am 17.10.2024
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Autor
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Thema: Uralte Maschine und CE (1222 mal gelesen)
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Slider99 Mitglied
Beiträge: 269 Registriert: 22.09.2006 Version Creo Parametric 2.0 Datum M050 ----- Windows7, SP1 2,8 GHz 16 GB RAM
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erstellt am: 30. Jan. 2015 07:41 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Guten Morgen, wenn man in der Produktion Maschinen verwendet, die schon 30 Jahre ununterbrochen im Einsatz sind und seitdem keine wesentliche Veränderung stattgefunden hat - wie verhält es sich da mit der CE-Kennzeichnung? Darf diese Maschine weiterhin ohne CE betrieben warden, solange diese den gängigen Sicherheitsbestimmungen entspricht? Viele Grüße Slider Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThomasZwatz Ehrenmitglied V.I.P. h.c. cadadmin
Beiträge: 5438 Registriert: 19.05.2000
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erstellt am: 30. Jan. 2015 08:25 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Slider99
Die Maschine braucht natürlich keine CE Kennzeichnung. Aber sicher muss sie trotzdem sein ... im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung ( zumindest in AT nennt sich das so ) muss geprüft werden ob die Sicherheit gegeben ist. Deiner Beschreibung nach steht einem Betrieb nichts entgegen ( was ist eine "gängige Sicherheitsbestimmung" ) . Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Slider99 Mitglied
Beiträge: 269 Registriert: 22.09.2006 Version Creo Parametric 2.0 Datum M050 ----- Windows7, SP1 2,8 GHz 16 GB RAM
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erstellt am: 30. Jan. 2015 08:36 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo, ich habe noch etwas weiter recherchiert. Wenn meine Recherché stimmt, dann kann die Maschine weiter betrieben werden - Voraussetzung allerdings dafür ist die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen wie in der Betriebssicherheitsverordnung (§7) beschrieben.
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Fyodor Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau
Beiträge: 2670 Registriert: 15.03.2005
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erstellt am: 30. Jan. 2015 08:41 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Slider99
Und wenn die nötigen Änderungen zur Einhaltung der aktuellen Sicherheitsregeln eine "wesentliche" Änderung sind, dann braucht sie doch wieder eine CE-Kennzeichnung... ------------------ Cheers, Jochen Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 31. Jan. 2015 11:57 <-- editieren / zitieren -->
Ohne wesentliche Veränderung seither (aber wer kann das genau beurteilen? sicherlich keine neue und nachträgliche CE-Kennzeichnung erforderlich. Eine Risikobeurteilung oder Gefährdungsanalyse wird es bei einer alten M. auch nicht geben. Es wäre aber sicherlich von Vorteil, den Status quo zu ermitteln. Und dann zu entscheiden, ob die Maschine sicher ist. Mit einer Ribeu. Egal ob alt oder neu, das ProdSG verlangt: Produkte müssen sicher sein. Zudem gibt es ja auch noch die gängigen BG-Verordnungen und Arbeitsmittel-Richtlinien. Die haben auch schon vor 30 Jahren bestanden. Auch wenn eine Maschine auf Grund der weit zurückliegenden Erstinbetriebnahme nicht CE-Kennzeichnungspflichtig ist, muss sie sicher sein und die Forderungen für einen sicheren Betrieb erfüllen. Z.B. würde ich eine Presse, welche die Sicherheitsbestimmungen von vor 30 Jahren erfüllt hat, für die Erfüllung der heutigen EN-Normen nachrüsten.
[Diese Nachricht wurde von radloser am 01. Feb. 2015 editiert.] |
Fyodor Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau
Beiträge: 2670 Registriert: 15.03.2005
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erstellt am: 02. Feb. 2015 06:56 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Slider99
Zitat: Original erstellt von radloser: Ohne wesentliche Veränderung seither (aber wer kann das genau beurteilen?
Klick Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn neue Gefahrenstellen hinzu gekommen sind. Achtung: Das kann auch die Quetschgefahr durch die neue Schutztüre sein... ------------------ Cheers, Jochen Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |