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Autor Thema:  CE Gesamtanlage - Einbauerklärung fehlt (1396 mal gelesen)
Slider99
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Version Creo Parametric 2.0
Datum M050
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Windows7, SP1
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16 GB RAM

erstellt am: 29. Sep. 2014 14:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo,

wie bereits geschrieben, darf ich seit Kurzem CE bei uns im Betrieb machen.
Immer mal wieder was neues: Letztes Jahr wurde eine Anlage gekauft durch die ein HELM-Schleppförderer F 40 das Werkstück durch die Maschine transportiert.
Für die Maschine usw hab ich alle Konformitätserklärungen/ Einbauerklärungen. Nur für diesen Schleppförderer fehlt mir eine Einbauerklärung. Auf Nachfragen beim damaligen Hersteller, ob ich eine bekomme, wurde mir mitgeteilt, dass nachträglich keine mehr ausgestellt wird, da sich die gesetzlichen Bestimmungen geändert haben.
Kann ich nachvollziehen.
Jetzt bleibt mir anscheinend nichts anderes übrig, als mich selbst in diesen Schleppförderer reinzudenken und eine eigene Einbauerklärung zu erstellen.
Deshalb möchte ich hier nachfragen, ob ihr schon mal CE für einen Schleppförderer gemacht habt?
Wäre für jeden Tipp dankbar.

Gruß
Slider

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ThomasZwatz
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
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Beiträge: 5438
Registriert: 19.05.2000

erstellt am: 29. Sep. 2014 16:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Slider99 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von Slider99:
.... Auf Nachfragen beim damaligen Hersteller, ob ich eine bekomme, wurde mir mitgeteilt, dass nachträglich keine mehr ausgestellt wird, da sich die gesetzlichen Bestimmungen geändert haben.
Kann ich nachvollziehen.
...

Ich nicht.
Geht ja nur um einen Reprint der (damaligen) Einbauerklärung. Sofern "damals" eine geliefert wurde ...

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Ex-Mitglied

erstellt am: 30. Sep. 2014 00:46    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Ich nicht. Geht ja nur um einen Reprint der (damaligen) Einbauerklärung. Sofern "damals" eine geliefert wurde ...

Ich auch nicht.
Und das wird es wohl auch sein: " sofern damals eine geliefert wurde ..."
In diesem Zusammenhang: auch für die Einbauerklärung gilt: mindestens 10 Jahre .........

Sollte dieser Förderer älter sein und/oder der Hersteller kann nicht nachliefern: selbst Ribeu erstellen für die Gesamtanlage und den Förderer beurteilen nach dem derzeitigen aktuellen Richtlinien und Normenstand, auch wenn ihr nicht der Hersteller des Förderers seid. Ist immer noch besser, als auf eine Einbauerklärung zu setzen, die den aktuellen Stand nicht berücksichtigt.

Für die Wiederverwendung gebrauchter, überholter, reparierter gibt es eigene Vorgehensweisen.
Ohne genaue Kenntnisse der Gegebenheiten (Baujahr, Konfiguration, erforderliche Maßnahmen der Risikominimierung usw.) ist es unmöglich, hier Ratschläge zu erteilen.

Am Sinnvollsten ist: holt euch jemand ins Boot, der sich auskennt. Es könnte auch durchaus möglich sein, dass dieser Förderer unter einer C-Norm zu behandeln ist und dann reicht eh eine Einbauerklärung nicht aus.

Zitat:
da sich die gesetzlichen Bestimmungen geändert haben

Somit muss der Wiederinverkehrbringer den Förderer auf den Stand der aktuellen Normen bringen.

[Diese Nachricht wurde von radloser am 30. Sep. 2014 editiert.]

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