Zitat:
Ich nicht. Geht ja nur um einen Reprint der (damaligen) Einbauerklärung. Sofern "damals" eine geliefert wurde ...
Ich auch nicht.
Und das wird es wohl auch sein: " sofern damals eine geliefert wurde ..."
In diesem Zusammenhang: auch für die Einbauerklärung gilt: mindestens 10 Jahre .........
Sollte dieser Förderer älter sein und/oder der Hersteller kann nicht nachliefern: selbst Ribeu erstellen für die Gesamtanlage und den Förderer beurteilen nach dem derzeitigen aktuellen Richtlinien und Normenstand, auch wenn ihr nicht der Hersteller des Förderers seid. Ist immer noch besser, als auf eine Einbauerklärung zu setzen, die den aktuellen Stand nicht berücksichtigt.
Für die Wiederverwendung gebrauchter, überholter, reparierter gibt es eigene Vorgehensweisen.
Ohne genaue Kenntnisse der Gegebenheiten (Baujahr, Konfiguration, erforderliche Maßnahmen der Risikominimierung usw.) ist es unmöglich, hier Ratschläge zu erteilen.
Am Sinnvollsten ist: holt euch jemand ins Boot, der sich auskennt. Es könnte auch durchaus möglich sein, dass dieser Förderer unter einer C-Norm zu behandeln ist und dann reicht eh eine Einbauerklärung nicht aus.
Zitat:
da sich die gesetzlichen Bestimmungen geändert haben
Somit muss der
Wiederinverkehrbringer den Förderer auf den Stand der aktuellen Normen bringen.
[Diese Nachricht wurde von radloser am 30. Sep. 2014 editiert.]