| |  | Security by Design - Cyber-Security Anforderungen an Maschinen und Anlagen, ein Webinar am 17.09.2025
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Thema: Risikoanalyse für Gesamtanlage (5102 mal gelesen)
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Dudeist Mitglied Konstrukteur

 Beiträge: 28 Registriert: 28.01.2014
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erstellt am: 25. Jun. 2014 12:31 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo zusammen, ich muss demnächst eine Risikoanalyse für eine Anlage erstellen. Neuland für mich... Die Anlage besteht aus vielen Einzelkomponenten, die aber alle miteinander steuerungstechnisch verknüpft sind und nur zusammen funktionieren. Gesamtheit von Maschinen nennt sich das glaube ich. Der Kunde schiebt praktisch nur eine Kiste in die Anlage und drückt einen Knopf, mehr hat er damit nicht zu tun. Der Rest passiert automatisch. Die Anlage wir von uns hergestellt, aufgebaut in in Betrieb genommen (letzteres zusammen mit dem Kunden). Reicht nun eine Risikoanalyse sowie CE-Kennzeichnung der Gesamtanlage oder muss für jede Einzelkomponente eine Analyse und Kennzeichnung vorgenommen werden? Die Anlage ist komplett umzäunt und nur durch Türen mit Sicherheitszuhaltung begehbar. Ich weiß nicht wo ich anfangen soll. Gruß, Dudeist Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ing. Gollum Mitglied Sondermaschinenbau
   
 Beiträge: 1064 Registriert: 11.03.2005 Win7 64-Bit SWX 2013 Ansys 13 Labview 2012
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erstellt am: 25. Jun. 2014 13:49 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Dudeist
Hi, Zunächst ein mal mein Beileid, dass dein Chef dich ohne Erfahrung und/oder Ausbildung in der Erstellung einer Risikoanalyse an sowas dran setzt… Da du hier fragen musst, gehe ich auch nicht davon aus das bei euch im Haus überhaupt jemand ist der das kann... Leider hört man immer wieder davon, ist mir selbst vor Jahren auch passiert. Aber ich habe es überlebt und gelernt wie man sowas hin bekommt. Es folgen ein paar Tipps, wie du vorgehen kannst, damit du nicht ganz so doll schwitzen musst wie ich: Die Chance das du in den Knast kommst, sind gegeben. Das kann dir aber auch bei ganz normaler Konstruktionstätigkeit passieren. Wenn du entsprechend der Richtlinie arbeitest und gut dokumentierst, brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Wenn noch möglich, bestehe darauf, dass die Anlage erst in die Fertigung geht, wenn du mit deiner Arbeit fertig bist! Wenn nicht; Nochmalige Glückwünsche. Entweder habt ihr Dusel gehabt und zufällig alle Kriterien erfüllt oder es wird teuer, weil noch nachgerüstet werden muss. Und da geht man schon mal faule Kompromisse ein, welche im Nachgang zu Diskussionen führen. Hier solltest du dann vorsichtig sein, ob es vertreten kannst und wenn nicht, festhalten das du auf die Restgefahr bzw. nicht Einhaltung hingewiesen hast. Wenn du zu der Erkenntnis kommst, dass man gewisse Sachen anders als geplant angehen muss um die Anforderungen zu erfüllen, du in der Diskussion jedoch überstimmt wirst und man sich anders entscheidet, so halte dies Schriftlich fest. Schreib einfach eine Mail als Gesprächsnotiz in dem du deinen Sichtweise noch mal erklärst und das man sich anders entschieden hat an den Verantwortlichen. Leg diese an einem Ort ab, wo niemand außer dir dran kommt. Wenn der Chef ein Problem mit diesen Mails und Stress macht, führe ein gebundenes Notizbuch, damit klar erkennbar ist, dass weder Seiten ausgetrennt, noch hinzugefügt wurden, in dem du handschriftlich mit Zeit, Datum, Ort und Beteiligten Personen festhältst was besprochen und von wem Entschieden wurde. Hüte dieses Notizbuch wie deinen Augapfel. Das klingt paranoid. Aber ich spreche hier aus Erfahrung. Der netteste Chef kann an plötzlicher Amnesie und Wahrnehmungsstörungen leiden, wenn die Marktaufsicht vor der Tür steht. Um das HALBWEGS hinzubekommen, musste du entweder autodidaktisch mit Literatur oder in einem Kurs lernen, wie das vorgehen ist. Das kann man leider nicht einfach so erklären. Noch besser wäre es, wenn du von vorn herein mit einem erfahrenen Dienstleister an die Sache ran gehst. Wenn möglich, nimm dies Möglichkeit wahr. Spätestens wenn die Anleitung geschrieben werden muss, ist eh ein technischer Redakteur nötig. Direkt mit verketteten Maschinen anzufangen, ist kein leichter Einstieg… IdR ist es sinnvoller die Maschinen einzeln und deren Schnittstellen zu betrachten und dann deren Gesamtheit. Das ist von der Systematik her einfacher. Ob das in deinem Fall auch so ist, kann man von der Ferne aus nicht beurteilen. Denke daran, dass es dir nichts bringt, dass die Maschine insgesamt Abgezäunt ist… Schließlich gibt es genug Lebensphasen in denen man dann doch hinter die Absperrung muss um dies und das zu erledigen. Zum eigentlichen Thema: Eine Risikobeurteilung erfolgt nach EN 12100:2012 und vermutlich in Teilen nach EN 13849-1. Welche Richtlinien anzuwenden sind, ist hoffentlich bekannt. Falls nicht, unbedingt prüfen ob neben der MRL noch weitere anzuwenden sind. Der erste Schritt ist die Ausarbeitung der Grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen inkl. Referenzierung auf die harmonisierten Normen. Dazu gehört eine Normenrecherche, wenn du Glück hast gibt es C-Normen aus denen du Checklisten ableiten kannst, ansonsten musst du halt das volle Programm durchforsten bis du alle Anforderungen abgedeckt hast. Anschließend erfolgt erst die Erstellung der Risikobeurteilung beginnen. Ich wünsche die schon mal viel Erfolg beim weiteren Vorgehen! Wenn man einmal verstanden hat wie das vorgehen ist und wie man man mit den Richtlinien und Normen umzugehen hat, ist das eigentlich eine sehr dankbare und sinnvolle Arbeit.
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Dudeist Mitglied Konstrukteur

 Beiträge: 28 Registriert: 28.01.2014
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erstellt am: 25. Jun. 2014 15:22 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo Ing. Gollum, vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Es ist tatsächlich wie du sagt, bisher wurde dieses Thema unter den Teppich gekehrt. Welche Risiken das mit sich führt ist bekannt, wurde trotzdem nie so ernst genommen. Im worst-case hat man immer noch Zeit das ganze nachzureichen hieß es. Naja, im aktuellen Auftrag ist eine Risikoanalyse vertraglich vereinbart (zum Glück?). Wie dem auch sei, da muss ich jetzt durch. Das Hilfsmittel was ich zur Verfügung habe nennt sich Weka CE Manager. Ausserdem habe ich mal eine Schulung zum Thema besucht, was allerdings mehr eine Verkaufsveranstaltung war. Für eine unvollständige Maschine habe ich Anhand dieser Software schon einmal eine Risikoanalyse erstellt, jedoch bleiben da immer so viele Fragen offen, dass ich mir nie sicher bin ob man sowas rausgeben kann. Ich kann da vlt. 40% der Fragen/Felder mit absoluter Sicherheit beantworten/ausfüllen. Beim Rest ist mir das juristendeutsch einfach zu hoch. Das größte Problem ist allerdings, dass ich gar nicht weiß wie das im großen und ganzen aussehen muss; was der Kunde erwartet. Dieser CE Manager druckt mir eine super Dokumentation aus wenn ich alles ausgefüllt habe. Muss ich das nun für jede unvollständige Maschine machen und dann noch einmal für die Komplettanlage? Ab wann ist eine Maschine eine Maschine? Ist ein kleiner Behälter mit elektrischer Pumpe eine Maschine die ein CE-Kennzeichen benötigt? Gibt es Vorlagen/Beispiele zum downloaden über eine komplette Dokumentation einer Anlage, wie sie für den EU-Raum aussehen sollte? Wie du siehst bin ich da völlig am Anfang. Auch das Thema Normenrecherche: Die Software bietet gefühlte 10000 Normen an, woher soll ich wissen welche von belang sind? Mehr als die Überschrift/Kurzfassung habe ich davon nicht. Und kaufen kann die wohl kein Kleinunternehmer, geschweige denn lesen. Gruß, der Dudeist [Diese Nachricht wurde von Dudeist am 25. Jun. 2014 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ing. Gollum Mitglied Sondermaschinenbau
   
 Beiträge: 1064 Registriert: 11.03.2005 Win7 64-Bit SWX 2013 Ansys 13 Labview 2012
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erstellt am: 25. Jun. 2014 17:16 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Dudeist
Hi, Du hast die Grundlegenden Probleme schon mal erkannt. Leider sind diese Fragen aus der Ferne nicht in Kürze zu beantworten. Was der Weka CE Manager rausgibt, ist schon ganz in Ordnung. Kollegen arbeiten damit und sind gut zufrieden. Ich schreib die Dinger selbst mit Excel vor und lass die dann eh noch mal sauber vom Dienstleister prüfen und ausarbeiten. Übringens hab ich so den Eindruck, dass wenn man überhaupt eine RiBu hat man schon bei den besseren 50% der Hersteller ist, wenn dann auch noch 40% richtig sind, liegt man wohl schon bei den besten 20%. Wie gesagt; Das ist nur mein Eindruck. Was eine Maschine ist, kannst du hier ganz gut prüfen: http://www.maschinenrichtlinie.de/maschinenrichtlinie/mbt-mal-mrl-anwendungslotse/?no_cache=1 Was zu beachten ist, wenn eine Gesamtheit von Maschinen vorliegt, kannst du in diesem Interpretationspapier nachvollziehen: http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/interpretationspapier-gesamtheit-von-maschinen.html Vorlagen wirst du nur schwerlich finden, da es sich hierbei meist um tiefgehendes Firmenwissen handelt. Eine Liste der harmonisierten Normen findest zB hier: http://www.maschinen-sicherheit.info/html/download.html Was die Normenrecherche angeht; Der AusBeuth Verlag bietet leider nicht die Möglichkeit die Normen wenigstens zu lesen bis zum Kapitel Anwendungsbereich zu lesen... Da kann es schnell passieren, das man eine Norm kauft um dann im direkt auf den ersten Seiten festzustellen, dass das vorliegende Objekt garnicht rein gehört... Ist leider so. Grüße, Gollum ------------------
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 26. Jun. 2014 05:42 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Im worst-case hat man immer noch Zeit das ganze nachzureichen hieß es.
Das ist ein absoluter Irrglaube. Die Ribeu ist schon parallel zur Konstruktion durchzuführen. Ansonsten läuft man Gefahr, dass man eine Maschine baut, die bei einer nachfolgend durchgeführten Ribeu als unsicher gilt und dann "ertüchtigt" werden muss. Zitat: Naja, im aktuellen Auftrag ist eine Risikoanalyse vertraglich vereinbart (zum Glück?).
Auch das ist eine falsche Annahme. Auch wenn die "Risikoanalyse" nicht vertraglich vereinbart wurde, so ist sie durch das Produktsicherheitsgesetz gesetzlich vorgeschrieben. Liegt diese beim Bereitstellen einer Maschine noch nicht vor, handelt man gesetzeswidrig. Und nichts für ungut. Aber für diese Tätigkeit reicht nicht ein ...Manager-SW-Paket. Die setzt eine Ausbildung und Erfahrung voraus und ist gewiß nix für einen Einsteiger, der das im Alleingang machen soll. Ich kenne Firmen, wo das eine studentische Hilfskraft mal so nebenbei gemacht hat und gewaltig auf die Schnauze gefallen ist. So, jetzt muss ich wech. Könnte noch weiter lamentieren. |
Dudeist Mitglied Konstrukteur

 Beiträge: 28 Registriert: 28.01.2014
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erstellt am: 30. Jun. 2014 13:26 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Vielen Dank euch beiden! War die letzten Tage ohne Internet, daher die verspätete Antwort. Die Links helfen mir schon mal weiter! Aber je mehr man sich damit auseinandersetzt, desto mehr wird man verwirrt hab ich so das Gefühl. Ist schon seltsam welche Fragen man beantworten muss um herauszubekommen ob eine bzw. welche Norm zutrifft. - Maschine für Vergnügungsparks? nein - Maschine mit militärischem Zweck zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung? nein! - Maschine für eine nukleare Anwendung? NEIN?! ...und zwischendrin dann mal wieder ganz spezifische Fragen: - Handelt es sich um eine abnehmbare Gelenkwelle? usw... Naja, ich werde das Ganze jetzt einfach mal nach bestem Wissen und Gewissen machen. Ist wohl besser als nichts zu machen, so wurde es uns auch auf der Schulung gesagt. Möchte mal sehen wenn das zwei Juristen unabhängig über die selbe Anlage/Maschine erstellen, da stimmt sicherlich auch nur die Hälfte überein... Zitat: Original erstellt von radloser:
Auch das ist eine falsche Annahme. Auch wenn die "Risikoanalyse" nicht vertraglich vereinbart wurde, so ist sie durch das Produktsicherheitsgesetz gesetzlich vorgeschrieben. Liegt diese beim Bereitstellen einer Maschine noch nicht vor, handelt man gesetzeswidrig.
Das ist mir bewusst, habe mich nicht ganz richtig ausgedrückt. Zum Glück fordert der Kunde, dass die RiBeU zusammen mit der Betriebsanleitung mitgeliefert wird. Sonst würde sie wahrscheinlich wieder auf der Strecke bleiben.
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 03. Jul. 2014 05:22 <-- editieren / zitieren -->
Gutes Gelingen! Und: ich kenne keinen Juristen, der Ribeu erstellt. Dazu fehlt denen i.d.R. das technische Background-Wissen. Aber es gibt Dienstleister, die sich zumeist sehr gut auskennen. Und auch hier gibt es eine Vermutungswirkung: jemandem, der sich damit seit Jahren beschäftigt und das hauptamtlich macht, unterstellt man mehr Fachkompetenz als einem Einsteiger. Vergleiche das mit der Erstellung einer Statik. es gibt sicherlich etliche, die es eventl. können, aber nicht alle dürfen es machen. Zitat: ...........muss um herauszubekommen ob eine bzw. welche Norm zutrifft.
Keine Bange: es sind immer mehrere, nicht nur eine. Aber ganz wichtig ist die Rechere, ob es eine C-Norm gibt. |
Slider99 Mitglied
 
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erstellt am: 18. Sep. 2014 11:47 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Dudeist
Hallo Dudeist, Ende letzten Jahres war ich in der gleichen Situation wie du. Hab eine Schulung beim TÜV besucht zu dem Thema und seitdem heißt es nahezu alleine durchbeißen. Einen wichtigen Tipp habe ich bezüglich der RiBeu bekommen. Nehme viele Kollegen mit ins Boot, die die Risiken erkennen und beurteilen und lass dir die RiBeu von allen unterschreiben. Sollte doch etwas passieren und vergessen worden sein, dann hebst nicht nur du den Kopf hin. Ich soll seit wenigen Tagen auch eine Gesamt-CE für eine Anlage machen. Die Anlage besteht auch aus mehreren Komponenten. Für eine Absaugung und die eigentliche Bearbeitungsmaschine habe ich eine Konformitätserklärung vom Hersteller. Für eine Fördereinheit habe ich bisher weder eine Konformitätserklärung noch eine Einbauerklärung erhalten. Da die Anlage von einem anderen Betreiber vor Kurzem erworben wurde und die Anlage 1999 gebaut wurde, scheint es für diese Fördereinheit nichts mehr zu geben. Ich frage mich nun gerade, sollte doch nichts mehr auftauchen, ob ich selbst für diese Fördereinheit "CE" machen muss, um danach die Gesamt-CE der Anlage machen zu können!? In die Steuerung der eigentlichen Bearbeitungsmaschine muss auch noch eine weitere NotAus-Funktion integriert werden. Hier bin ich mir noch unsicher, ob dann die vorhandene Konformitätserklärung erlischt und ich Hersteller der Maschine werde. Würde mich über einen Experten-Tipp freuen. Danke Gruß Slider Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
GAGÖMI Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 224 Registriert: 10.04.2012
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erstellt am: 18. Sep. 2014 14:37 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Dudeist
Hallo Slider99, Für die Fördereinheit ist, wenn keine Dokumentation vorhanden ist, erst ein mal der Händler = Inverkehrbringer für eine Konformitätserklärung verantwortlich. Diese muss er beibringen, vom ehemaligen Hersteller oder von ihm (dem verkäufer). Macht er das nicht, dann lasse dir von ihm bestätigen, dass er keine wesentlichen Änderungen an der Fördereinheit vorgenommen hat. Dies ersetzt zwar keine Konformitätserklärung, gibt dir aber nach der Zerifizierung noch ein wenig Spielraum um die Konfi. oder Einbauerklärung einzufordern. Beim Not-Aus (heißt jetzt aktuell Not-Halt) muss du analysiern ob dieser zu einer neuen Gefährdung = wesentliche Veränderung der Maschine, führt oder nicht. Wenn Nein dann erlischt die CE nicht. Gruß GAGÖMI ------------------ Konstrukteur Technischer Redakteur Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
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