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 | Seminar in Sindelfingen: Funktionale Sicherheit in der Softwareentwicklung nach EN ISO 13849, ein Seminar am 23.09.2025
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Autor
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Thema: Kann ich das so in der Risikobeurteilung schreiben? (2722 mal gelesen)
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Skeater Mitglied

 Beiträge: 42 Registriert: 25.05.2002
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erstellt am: 09. Jun. 2012 17:55 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo, ich bin mir nicht sicher, ob meine Risikobeurteilung so richtig ist. Ich beschreibe erst mal die Maschine. Die Maschine ist ungefähr so groß wie ein LKW; komplett mit Schutztüren eingehaust. Die Türen sind mit einer Zuhaltevorrichtung verriegelt. In dieser Maschine sind 2 gegenläufige, motorisch angetriebene Walzen. Im Produktionsbetrieb sind die Türen geschlossen und mit einer Zuhaltevorrichtung gesichert und das Walzenpaar dreht sich. Muss jemand zur Störungsbeseitigung in die Maschine, wird der Antriebsmotor abgeschaltet; nach der Auslaufzeit werden die Türen freigegeben. Ich schreibe in der Risikobeurteilung….. Produktionsbetrieb Ursprung: Zwei elektrisch angetriebene, gegenläufige Walzen. Mögliche Folgen: Einziehen, Fangen der oberen Gliedmaße Risikoeinschätzung: xxxx Sicherheitseinrichtung: Verriegelt trennende SE mit Zuhaltung S2,F1,P1 > Plr =c Mein Problem ist aber die Beschreibung bei der Störungsbeseitigung. Der Motor darf nicht nur in der SPS abgeschaltet werden, sondern er muss „sicher“ abgeschaltet werden. Kann ich das so in der Risikobeurteilung schreiben? Störungsbeseitigung: Ursprung: Zwei Walzen , die bei geöffneter SE nicht angetrieben werden, laufen unerwartet an. Mögliche Folgen: Einziehen, Fangen der oberen Gliedmaße Risikoeinschätzung: xxxx Sicherheitseinrichtung: Bei geöffneter Tür kann Motor nicht anlaufen. S2,F1,P1 >Plr=c Ich hoffe Ihr versteht mich und mein Problem.
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RODER Mitglied Maschineningenieur
 
 Beiträge: 494 Registriert: 04.01.2003 Inventor 2023 Pro Win10 64Bit i9-10900K 3.7GHz 64GB RAM Nividia Quadro P2200 SpaceMouse
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erstellt am: 11. Jun. 2012 07:16 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Skeater
Hallo Nun, da die Gefährdung der beiden Walzen ziemlich hoch scheint, würde ich hier nicht nur eine Nachlaufzeit sondern ein Stilstandswächter verbauen. So weisst du wirklich ob das Ding steht oder nicht. Zur Störungsbeseitigung, da musst du dir überlegen brauchst du Stillstand (Bremse) oder sicher ausgeschaltetets Moment (STO). Und zu deinem Zaun, wie schaut das räumlich aus? Kann man(n) sich da einschliessen und die Maschine laufen lassen? Und zu guter Letzt, gibt es eine zutreffende C-Norm für deine Maschine. Wenn ja, beschaffen und dort die Beispiele für die Risikoanalyse berücksichtigen. ------------------ Grüsse, Toni Rechtschreibefehler gehören dem findigen Finder Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Skeater Mitglied

 Beiträge: 42 Registriert: 25.05.2002
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erstellt am: 11. Jun. 2012 10:18 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo Roder, danke für deine Antwort. Es geht mir um den Text in der Risikobeurteilung. Ich habe bei der Beschreibung meine Probleme. Was schreibst man in der Risikobeurteilung, wenn man einen Stillstandswächter vorsiehst? und wie schreibst man es, wenn der Motor ein sicher ausgeschaltetes Moment benötigt? Wie schreibt Ihr das?
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RODER Mitglied Maschineningenieur
 
 Beiträge: 494 Registriert: 04.01.2003 Inventor 2023 Pro Win10 64Bit i9-10900K 3.7GHz 64GB RAM Nividia Quadro P2200 SpaceMouse
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erstellt am: 11. Jun. 2012 10:42 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Skeater
Hallo Den Text in der Bewertung schreibe ich möglichst einfach und klar. Im Prinzip so wie du es formuliert hast. Du reduzierts das Risiko mit dieser Massnahme und diese Massnahme muss folgendes Level erfüllen. So hast du nähmlich auch gleich die Anforderungen für den Steuerungsbauer definiert, so dass der weis welches Level seine Geräte erfüllen müssen. Wenn es geht am besten auf das Verletzungsausmass, die Häufigkeit und die Möglichkeit zum erkennen Bezug nehmen. ------------------ Grüsse, Toni Rechtschreibefehler gehören dem findigen Finder Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
weisbescheid Mitglied
 
 Beiträge: 123 Registriert: 14.07.2012
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erstellt am: 15. Jul. 2012 15:08 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Skeater
Ironiemodus ein: schreib doch was du willst, machen viele andere auch so, da schaut eh keiner mehr rein, wenn der Ordner erst mal im Archiv anfängt zu gammeln. Ironiemodus aus Für die Ausarbeitung einer Risikobeurteilung nach MRL sollte man eine entsprechende Ausbildung haben und sich nicht auf Ferndiagnose und Fernberatung per Forumsdiskussion verlassen. [Diese Nachricht wurde von weisbescheid am 15. Jul. 2012 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Skeater Mitglied

 Beiträge: 42 Registriert: 25.05.2002
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erstellt am: 15. Jul. 2012 21:16 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
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weisbescheid Mitglied
 
 Beiträge: 123 Registriert: 14.07.2012
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erstellt am: 16. Jul. 2012 05:49 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Skeater
War doch nur ein guter Rat. Willst Du Dich im Schadensfall darauf berufen wollen, was Dir ein Kollege in einem Forum als Ratschlag gegeben hat? Du siehst doch auch, wieviele Antworten Du bekommen hast. "Mein Problem ist aber die Beschreibung bei der Störungsbeseitigung. Der Motor darf nicht nur in der SPS abgeschaltet werden, sondern er muss „sicher“ abgeschaltet werden." Das reicht nicht aus. Der Motor, eigentlich die ganze Anlage, muss sicherlich bei der Störungsbeseitigung gegen unbeabsichtigtes Einschalten gesichert werden. Das trifft auch für die Betriebszustände Wartung, Demontage, u.a. genau so zu. Und noch ein Tipp, der Dir weiterhilft: besorgst Du Dir die Unterlagen von Herstellern der entsprechenden Sicherheitschaltern, - Ausrüstungen (PNOZ), z.B. von PILZ. Und dann wirst Du auch sehen, dass es ohne Besuch entsprechender Kurse (gibt es auch bei diesen Herstellern) nicht getan ist. Die Risikobeurteilung gem. MRL ist beim CE-Zertifizierungsprozedere dermaßen haftungsrelevant, dass Du Dich im Schadensfall nicht auf Unwissenheit oder auf Ratschläge aus einem Forum berufen kannst. Wenn Dir Dein Brötchengeber das nicht bezahlt, soll er die Risikobeurteilung selbst machen. Leider wird das immer noch in vielen Firmen als "Kann-Veranstaltung" gesehen, so zwischen Suppe und Kartoffeln leicht von jedem Konstrukteur nebenbei zu erledigen. Soll ja nix kosten.
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DanMer Mitglied Dipl.-Ing. Maschinenbau FH

 Beiträge: 17 Registriert: 27.11.2006 Intel Xenon CPU 3.70GHz 32 GB RAM Nvidia Quadro FX 3500 Win11 Pro Creo 7 Windchill 11.2 Creo Simulate Blech SmartXHatch Safexpert KISSsoft AutoCAD LT 2024
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erstellt am: 09. Okt. 2012 06:35 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Skeater
Hallo Skeater, bei der Risikobeurteilung geht es darum, dass Du nach "bestem Wissen und Gewissen" die Gefahrenstellen und die Gefährdungen in den vorhandenen Lebenszyklen ermittelst und anschließend bewertest. Wie Du das machst und schreibst ist Dir überlassen. Wichtig ist halt nur, dass Du alles beachtet hast und Deine Maschine sicher auf dem Markt kommt. Allerdings solltest Du auch nach ein paar Jahren noch verstehen, was und warum Du das geschrieben hast. Besonders, wenn dann die Berufsgenossenschaft oder im schlimmsten Fall einer von der Staatsanwaltschaft neben Dir steht...... ------------------ Das Reh springt hoch, das Reh springt weit. Warum auch nicht - es hat ja Zeit. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |