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Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen, ein Webinar am 19.08.2025
Autor Thema:  Produkthaftung: Normteile DIN / ISO (2139 mal gelesen)
alex
Mitglied
Produktentwicklung / Produktmanagement / Dipl.-Ing. (FH)


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Beiträge: 789
Registriert: 25.07.2000

erstellt am: 19. Mai. 2012 20:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo zusammen,

in unserem Konstruktionsmeeting kam bzgl. Produkthaftung folgende Frage auf:
Bei Inverkehrbringen muß laut Produkthaftungsgesetzes das Produkt dem aktuellen Stand der Technik entprechen.
Das ist doch richtig?
Bei Normteilen sind mittlerweile einige DIN Normen (z.B. Schrauben) zurückgezogen und durch ISO Normen ersetzt worden.
Wie sieht es hier mit der Haftung aus, wenn das EDM-System noch nicht auf aktuelle Normen umgestellt worden ist bzw. immer noch DIN-Schrauben statt ISO-Schrauben verbaut werden?

Laut einem Kollegen gibt es anscheinend schon etliche Gerichtsurteile, die einen Inverkehrbringer alleine schon aufgrund im EDM-System nicht aktuell hinterlegter Normen für schuldig sprechen. Reicht das wirklich schon aus?

Wie seht Ihr das? Hat jemand ähnliche Erfahrungen /Infos?


Gruß Alex


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Ing. Gollum
Mitglied
Sondermaschinenbau


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Beiträge: 1064
Registriert: 11.03.2005

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SWX 2013
Ansys 13
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erstellt am: 20. Mai. 2012 14:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für alex 10 Unities + Antwort hilfreich

Mahlzeit,

'Schuldig' geprochen, wird man erst, wenn einem grober Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Wenn jemand im Jahr 2012 noch eine Unterlegscheiben DIN125 verbaut, kann man nicht davon sprechen.

Im EDM nicht die aktullen Ex-Richtlinien und deswegen ein komplettes Bergwerk in die Luft gejagt zu haben, dagegen schon.

Wir haben kürzlich noch einen Fall gehabt, in dem ein Maschinenbediener irreparable Schäden in Folge einer, seiner Ansicht nach, vorhersehbaren Fehlanwendung erlitten hat.
Da ist man schon froh, dass tatsächlich alles Dokumentiert und auf aktuellem Stand ist, wenn die einem die Bude auf den Kopf stellen.

Grüße,

Gollum

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'Wir leben in Zeiten epochaler Veränderungen.' - Angela Merkel, 2011

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gerocadplan
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Beiträge: 63
Registriert: 16.11.2005

erstellt am: 02. Jun. 2012 11:22    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für alex 10 Unities + Antwort hilfreich

Was sagt denn der CE-Koordinator oder die Normenstelle eurer Firma dazu? Der ist Dein Ansprechpartner. Gibt es keinen, dann der Konstr.-Leiter oder der Geschäftsführer, die letztendlich die Rübe hinhalten müssen.

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weisbescheid
Mitglied



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Beiträge: 123
Registriert: 14.07.2012

erstellt am: 18. Jul. 2012 13:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für alex 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
aut einem Kollegen gibt es anscheinend schon etliche Gerichtsurteile, die einen Inverkehrbringer alleine schon aufgrund im EDM-System nicht aktuell hinterlegter Normen für schuldig sprechen. Reicht das wirklich schon aus?

Wer verbreitet denn sowas????

Wenn ich mich nicht irre, so muss man klar unterscheiden:
zunächst Normen, die einen anderen Namen haben, z.B.: für Innenseckskantschrauben (früher DIN912 heute DIN EN ISO 4762).Was soll daran strafbar sein, wenn in der Stüli noch die alte Bezeichnung steht? Willst Du jetzt sämtliche alten Stülis abändern???

dann gibt es Normen, die ersatzlos zurück gezogen wurden: z.B.: Federringe DIN 123, weil diese den vorgesehenen zweck, nämlich als Losdrehsicherung nicht erfüllt haben. Da sieht die Sache schon etwas anders aus.

Und gibt es noch die Sicherheitsnormen (z.B. EN 1570 ) und die müssen, wenn Du eine Maschine in Verkehr bringst, wo diese Norm zutrifft und angewendet werden muss, aktuell sein.

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