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Autor
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Thema: Produkthaftung: Normteile DIN / ISO (2139 mal gelesen)
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alex Mitglied Produktentwicklung / Produktmanagement / Dipl.-Ing. (FH)
  
 Beiträge: 789 Registriert: 25.07.2000
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erstellt am: 19. Mai. 2012 20:32 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo zusammen, in unserem Konstruktionsmeeting kam bzgl. Produkthaftung folgende Frage auf: Bei Inverkehrbringen muß laut Produkthaftungsgesetzes das Produkt dem aktuellen Stand der Technik entprechen. Das ist doch richtig? Bei Normteilen sind mittlerweile einige DIN Normen (z.B. Schrauben) zurückgezogen und durch ISO Normen ersetzt worden. Wie sieht es hier mit der Haftung aus, wenn das EDM-System noch nicht auf aktuelle Normen umgestellt worden ist bzw. immer noch DIN-Schrauben statt ISO-Schrauben verbaut werden? Laut einem Kollegen gibt es anscheinend schon etliche Gerichtsurteile, die einen Inverkehrbringer alleine schon aufgrund im EDM-System nicht aktuell hinterlegter Normen für schuldig sprechen. Reicht das wirklich schon aus? Wie seht Ihr das? Hat jemand ähnliche Erfahrungen /Infos? Gruß Alex
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Ing. Gollum Mitglied Sondermaschinenbau
   
 Beiträge: 1064 Registriert: 11.03.2005 Win7 64-Bit SWX 2013 Ansys 13 Labview 2012
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erstellt am: 20. Mai. 2012 14:01 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für alex
Mahlzeit, 'Schuldig' geprochen, wird man erst, wenn einem grober Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Wenn jemand im Jahr 2012 noch eine Unterlegscheiben DIN125 verbaut, kann man nicht davon sprechen. Im EDM nicht die aktullen Ex-Richtlinien und deswegen ein komplettes Bergwerk in die Luft gejagt zu haben, dagegen schon. Wir haben kürzlich noch einen Fall gehabt, in dem ein Maschinenbediener irreparable Schäden in Folge einer, seiner Ansicht nach, vorhersehbaren Fehlanwendung erlitten hat. Da ist man schon froh, dass tatsächlich alles Dokumentiert und auf aktuellem Stand ist, wenn die einem die Bude auf den Kopf stellen. Grüße, Gollum ------------------ 'Wir leben in Zeiten epochaler Veränderungen.' - Angela Merkel, 2011 Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
gerocadplan Mitglied

 Beiträge: 63 Registriert: 16.11.2005
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erstellt am: 02. Jun. 2012 11:22 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für alex
Was sagt denn der CE-Koordinator oder die Normenstelle eurer Firma dazu? Der ist Dein Ansprechpartner. Gibt es keinen, dann der Konstr.-Leiter oder der Geschäftsführer, die letztendlich die Rübe hinhalten müssen. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
weisbescheid Mitglied
 
 Beiträge: 123 Registriert: 14.07.2012
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erstellt am: 18. Jul. 2012 13:10 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für alex
Zitat: aut einem Kollegen gibt es anscheinend schon etliche Gerichtsurteile, die einen Inverkehrbringer alleine schon aufgrund im EDM-System nicht aktuell hinterlegter Normen für schuldig sprechen. Reicht das wirklich schon aus?
Wer verbreitet denn sowas???? Wenn ich mich nicht irre, so muss man klar unterscheiden: zunächst Normen, die einen anderen Namen haben, z.B.: für Innenseckskantschrauben (früher DIN912 heute DIN EN ISO 4762).Was soll daran strafbar sein, wenn in der Stüli noch die alte Bezeichnung steht? Willst Du jetzt sämtliche alten Stülis abändern??? dann gibt es Normen, die ersatzlos zurück gezogen wurden: z.B.: Federringe DIN 123, weil diese den vorgesehenen zweck, nämlich als Losdrehsicherung nicht erfüllt haben. Da sieht die Sache schon etwas anders aus. Und gibt es noch die Sicherheitsnormen (z.B. EN 1570 ) und die müssen, wenn Du eine Maschine in Verkehr bringst, wo diese Norm zutrifft und angewendet werden muss, aktuell sein. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
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