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Online Seminar: Umstieg auf die neue Maschinenverordnung, ein Webinar am 10.10.2024
Autor Thema:  Jung-Ingenieur und erste Maschine (2444 mal gelesen)
dominik83
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Beiträge: 1
Registriert: 27.08.2011

erstellt am: 27. Aug. 2011 15:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo zusammen,

ich habe in unserer Firma aktuell eine Maschine für einen Kunden gebaut. Es ist nichts besonderes:

- 1 SPS (I/O-Karten, Schrittmotorklemmen)
- 2 Schrittmotoren (1,5A)
- Lineareinheiten (elektr. & pneumatisch)
- interner Kompressor (JunAir)

Die Maschine wurde komplett eingehaust. Kein Kontakt zu elektrischen oder beweglichen Komponenten möglich.
Sicherheitstüren über PILZ Sicherheitsbaustein und Sicherheitsschaltern abgesichert.

Nun weiß ich jedoch nicht weiter.

Muss die Maschine CE-konform übergeben. Dazu habe ich mir eine entsprechende Software zugelegt.
Nun ergeben sich für mich aber einige Probleme:

1. Welche Normen muss ich berücksichtigen/verwenden? Wie geht man hierbei als Jungingenieur vor? In der Software werden die einzelnen Normen aufgelistet.
Aber wie berücksichtige ich wirklich alle Normen? Unsere E-Techniker sagte er weiß auch nicht alle Normen.

2. Risikobeurteilung: Welche risiken muss ich berücksichtigen? Die Maschine ist so gebaut das in meinen Augen kein Risiko vorhanden ist. Oder muss ich auch Risiken bei Möglichen Fehlverhalten angeben? Wie weit muss ich hierbei gehen?
Z.B. Der Bediener schraubt das Gehäuse auf und fasst auf die Klemmen oder steckt sogar einen Schraubendreher rein?! (Stromschlag?)
Oder er überbrückt meine Sicherheitsschalter und gerät in bewegliche Bauteile?

Weiß gerade nicht mehr weiter. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!

Mit freundlichem Gruß

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Manfred Gündchen
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
SelbstständIng mit Planungsbüro Anlagenbau, Dipl.-Ing.-Maschinenbau


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Beiträge: 2414
Registriert: 08.03.2008

IV seit den 5.3Er
aktuell den 2014Ner
WIN7pro-64bit
SP das jeweils aktuelle

erstellt am: 27. Aug. 2011 20:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für dominik83 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo dominik83
folgende Lösungswege:

1. Schon vorhandene CE-Erklärung nehmen. Ergänzen und/oder abändern und vom Chef unterschreiben lassen. Der muss schließlich auch seinen Kopf - persönlich - dafür hinhalten! Oder Chef um den ein oder anderen Lehrgang bitten - vielleicht auch für seinen Kopf besser...

2. Fachmann von außerhalb holen und den haftbar für eine umfassende, vollständige und richtige CE-Erklärung beauftragen. IMHOIn my humble oppinion (Meiner Meinung nach) auf die Schnelle der richtige Weg. Adresse von jemanden der das wirklich gut drauf hat und von mir auch wirklich empfohlen werden kann bei mir nachfragen, oder Internetrecherche...

Zu Deiner Bemerkung
... habe mir die entsprechende Software zugelegt...
Bist Du auch Ingenieur mit der "passenden Software" geworden oder musstest Du dafür 1 bis 6 Semester mehr dafür tun? 

CE-Erklärungen sind meiner Ansicht nach NUR mit einer wirklich GUTEN Ausbildung zu erstellen. Die Ansicht das mal eben, nebenbei oder so zu erledigen ist IMHOIn my humble oppinion (Meiner Meinung nach) sehr irrig!
Es gehört erheblich mehr dazu PUNKT!

------------------
In diesem Sinne wünsche ich allen, weiterhin effektives Schaffen
----------------
Manfred Gündchen
www.guendchen.com

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Leo Laimer
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
CAD-Dienstleister



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Beiträge: 26122
Registriert: 24.11.2002

erstellt am: 29. Aug. 2011 07:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für dominik83 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von dominik83:
...Risikobeurteilung...

Hallo Dominik,

Man muss grundsätzlich den ordentlichen Gebrauch, und auch den denkbaren Missbrauch beschreiben (und die Massnamen, die man gegen davon ausgehende Risiken vorgesehen hat).
Zum denkbaren Missbrauch gehört z.B. auch, dass Schutzbleche unbefugt abgeschraubt werden, und als vorzuziehende Massnahme, dass deren Befestigung (1) unverlierbar ist und (2) so gestaltet, dass die Schutzbleche nach Entfernen der Befestigungen nicht unbefestigt an Ort und Stelle hängen bleiben können. Dies gilt aber nicht überall, für bestimmte Maschinen(-kategorien) gelten tlw. besondere Regeln.
Speziell Schaltschränke ("Gehäuse" wo Elektrokomponenten eingebaut sind) unterliegen einer langen Reihe ganz spezieller Vorschriften. U.A. dürfen auch nach Öffnen des Schaltschrankes keine spannungsführenden Teile berührt werden können. Um bei deinem Beispiel zu bleiben: "fasst auf die Klemmen" --> darf nicht möglich sein (ganz grob gesagt).

------------------
mfg - Leo

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WieTho
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DesignQualityChecker in der Luft- und Raumfahrt


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Beiträge: 99
Registriert: 12.04.2011

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erstellt am: 29. Aug. 2011 09:31    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für dominik83 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo zusammen,

Zitat:
Original erstellt von dominik83:
Hallo zusammen,

ich habe in unserer Firma aktuell eine Maschine für einen Kunden gebaut. Es ist nichts besonderes:

- 1 SPS (I/O-Karten, Schrittmotorklemmen)
- 2 Schrittmotoren (1,5A)
- Lineareinheiten (elektr. & pneumatisch)
- interner Kompressor (JunAir)

Die Maschine wurde komplett eingehaust. Kein Kontakt zu elektrischen oder beweglichen Komponenten möglich.
Sicherheitstüren über PILZ Sicherheitsbaustein und Sicherheitsschaltern abgesichert.

Nun weiß ich jedoch nicht weiter.

Muss die Maschine CE-konform übergeben. Dazu habe ich mir eine entsprechende Software zugelegt.
Nun ergeben sich für mich aber einige Probleme:

1. Welche Normen muss ich berücksichtigen/verwenden? Wie geht man hierbei als Jungingenieur vor? In der Software werden die einzelnen Normen aufgelistet.
Aber wie berücksichtige ich wirklich alle Normen? Unsere E-Techniker sagte er weiß auch nicht alle Normen.



Du musst alle RELEVANTEN Normen verwenden.
Um herauszufinden welche das sind empfehle ich bei der Berufsgenossenschaft  nachzufragen bzw. zu recherchieren. Beachte hierbei aber das Infobroschüren zu Maschinen bestimmter Berufsgruppen nicht allein durch die Metall-Berufsgenossenschaft verteilt werden, sondern durch die BG der entsprechenden Berufsgruppe. (Beispielsweise werden Anforderungen an Druckmaschinen von der Druck und Papier BG definiert...) Für mehr generische Maschinen ist ein guter Anhaltspunkt die Broschüre "Sicherheitsgerechtes Konstruieren von Maschinen".
Da die Normen vom Verwendungszweck abhängt, kann man ggf. beim Beuth-Verlag recherchieren ob es eine Typ C-Norm für genau Deine Maschine gibt. Eine Typ C-Norm enthält normative Verweise welche Normen anzuwenden sind und ggf. auch Ausnahmen dazu... 
Zitat:

2. Risikobeurteilung: Welche risiken muss ich berücksichtigen? Die Maschine ist so gebaut das in meinen Augen kein Risiko vorhanden ist. Oder muss ich auch Risiken bei Möglichen Fehlverhalten angeben? Wie weit muss ich hierbei gehen?
Z.B. Der Bediener schraubt das Gehäuse auf und fasst auf die Klemmen oder steckt sogar einen Schraubendreher rein?! (Stromschlag?)
Oder er überbrückt meine Sicherheitsschalter und gerät in bewegliche Bauteile?


Grundsätzlich sind ALLE Risiken zu berücksichtigen. Das schließt bewusstes und unbewusstes Fehlverhalten des Bedieners mit ein. Wenn der Bediener beispielsweise wegen schlechtem Design und Konzept der Maschine die Verschutzung häufig* öffnen muss, nötigt man den Benutzter ja quasi dazu die Schutzeinrichtungen zu manipulieren um schneller und effizienter arbeiten zu können. Ebenso müssen absehbare Einflüsse von außen durchdacht werden, wie Beispielsweise ein Stromausfall, etc.

Eine Schulung ist unumgänglich da die meisten Jungingenieure mit diesem Thema meistens überfordert sind... Und wie Herr Gündchen schon Anmerkte die Software allein reicht nicht aus. Um sich einen ersten Überblick zu verschaffen empfehle ich persönlich Fachliteratur um die groben Wissenslücken zu schließen. 

------------------
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mfg WieTho

"Wer gegen ein Minimum Aluminium Immun ist besitz Minimumaluminiumimmunität."

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shawn
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Beiträge: 65
Registriert: 22.10.2004

erstellt am: 29. Aug. 2011 15:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für dominik83 10 Unities + Antwort hilfreich

hallo dominik83,
wenn du dir eine software zugelegt hast, sollte sie dir einen frage/antwort assistent bieten, der nach beantwortung aller fragen die zu berücksichtigende richtlinie (maschinen,- niederspannungs-, emv-richtlinie ect.) nennen kann. da gibt es nicht vile am markt. ich persönlich arbeite mit der weka-software (bitte keine kritik, es gibt nicht viele die besser sind)

zur risikoanalyse, muss du dir deine maschine ohne (absolut ohne) sicherheitseinrichtungen vorstellen. die dann zu erwartenden gefährdungen sind aufzunehmen (z.B. quetschen, scheren, stoßen, elektrische gefährdung, stromschlag ect.) dann sind die geeigneten maßnahmen zu treffen (z.B. trennende-schutzeinrichtung).

zu konformität gehört dann noch die betriebsanleitung mit wartungshinweise und auflistung der restrisiken (bedienfehler z.B.).

konformitaätserklärung mit liste der normen, ce-dokumentationsbevollmächtigten usw.

wer die konformität unterschreibt, hat nicht unbedingt die persönliche hafftung. die hat immer der geschäftsführer.

gruß
shawn

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WieTho
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DesignQualityChecker in der Luft- und Raumfahrt


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erstellt am: 30. Aug. 2011 09:37    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für dominik83 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo shawn,

Zitat:
Original erstellt von shawn:
...
wer die konformität unterschreibt, hat nicht unbedingt die persönliche hafftung. die hat immer der geschäftsführer.
...

die Aussage ist so nicht ganz richtig. Je nach schwere und Art eines Unfalls können mehrere Personen für unterschiedliche Vergehen angeklagt und Verurteilt werden:

Wird Beispielsweise Jemand verletzt kann eine Klage wegen Körperverletzung fällig werden. Angeklagt können werden: Konstrukteur, Geschäftsführung, beliebige Anzahl an Vorgesetzten zwischen Geschäftsführung und Konstrukteur und/oder der Betreiber der Anlage. Da diesen Verfahren möglicherweise eine Haftstrafe folgt, ist es nicht gegen juriste Personen wie eine GmbH, OHG, AG etc.. gerichtet, sondern nur gegen natürliche Personen. Das Gericht entscheidet dann je nach Situation wer mit welchem Strafmaß belegt wird und wer unschuldig ist...

Als Folge aus diesem Verfahren kann ein Schadensersatzverfahren hergeleitet werden. Der Betreiber könnte den Hersteller wegen ausgefallenener Betriebsstunden und/oder Betrugs verklagen. Der Hersteller wiederum, kann diese der Situation entsprechend, gegen seinen Konstrukteur geltend machen. Dies kann aber auch gegen Abteilungsleiter oder die Geschäftsführung gerichtet sein.

Ab einer gewissen Menge an Auffälligkeiten und Beweisen kann unter Umständen sogar noch eine Klage wegen organisierter Wirtschaftskriminalität erfolgen. Wenn es bereits soweit ist, kommt in der Regel auch noch ein europäisches Verfahren zum Tragen welches ein Verkaufverbot des Produktes in der EU zur Folge hat.

Achja und die Kosten für die Heilbehandlung, oder Rente des Unfallopfers holt sich die Berufsgenossenschaft natürlich auch wieder...

Also da kann jede Menge geklagt werden, und viele Strafen gegen viele Leute ausgesprochen werden...und mit etwas Glück werden mache dieser Sachen auch unter den Tisch gekehrt...

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mfg WieTho

"Wer gegen ein Minimum Aluminium Immun ist besitz Minimumaluminiumimmunität."

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shawn
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erstellt am: 30. Aug. 2011 10:53    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für dominik83 10 Unities + Antwort hilfreich

Jetzt bringst du aber alle kriminellen Möglichkeiten ins Spiel!

Und das setzen wir jetzt mal in "Normalen" Betrieben nicht vorraus.

Rechtlich Haftet immer der Geschäftsführer für seine Mitarbeiter.
Wird dem Verantwortlichen für die Risikoanalyse und dem Verantworlichen für die praktische Umsetzung der Risikoanalyse (Maschinenbauer)nachgewiesen, dass sie die Vorgaben nicht oder nur unvollständig umgesetzt haben, so kann der Geschäftsführer diese wiederum verklagen (nicht der Geschädigte).

Wer aber die Risikoanalyse nach bestem Wissen und Gewissen durchführt, wenn alle Vorgaben umgesetzt werden, und es kommt doch zum Schadenfall, so ist keine Zivielrechtliche Klage oder sonstige Klage anhängig. Auch nicht für den Unterzeichner der Konformitätserklärung.

Wenn eine Klageflut zu erwarten wäre, würde kein Unternehmen mehr Produkte herstellen welcher der CE-Konformität unterliegen.

Shawn

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WieTho
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erstellt am: 30. Aug. 2011 13:44    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für dominik83 10 Unities + Antwort hilfreich

Ja nichtkriminelle Betriebe soll es auch geben - genauso wie es keine Unfälle mehr wegen der gesetzlichen Vorgaben gibt... aber diese Diskusion ist hier OT.

Ich wollte damit nur verdeutlichen dass jede Handlung (oder deren Unterlassung) Folgen haben kann. Und zu sagen "das kleine Rädchen" im Betrieb kriegt nix ab nur weil es klein ist - ist einfach eine irrige Annahme. Genausowenig wie "ich hab's nicht gewusst" vor Strafen schützt.

Fakt ist, und soweit sollte dass klar sein - Produktsicherheit ist kein einfaches Thema dass man mal nebenbei schnell so macht. Und insbesondere Jungingenieuren sollte man dass deutlich machen - bevor etwas (schlimmes) passiert.

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mfg WieTho

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shawn
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erstellt am: 30. Aug. 2011 14:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für dominik83 10 Unities + Antwort hilfreich

Ja, kriminell war ein wenig zu hart ausgedrückt!

Nennen wir es Strafrechtlich!

Ich mache selber bei uns die Risikoanalysen, und bei komplexen Anlagen kann dir/mir auch mal eine Gefährdung "dadurchgehen". Wenn dies nicht absichtlich passiert ist das auch nicht zu belangen.
Natürlich dürfen Gefahren die aus der Vergangenheit/Erfahrung bekannt sind bei einer neukonstruktion nicht übersehen werden.


------------------
Ich glaub ich Spinne!

VLN und Los! Der Doc ist auf dem Weg!

[Diese Nachricht wurde von shawn am 30. Aug. 2011 editiert.]

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Leo Laimer
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erstellt am: 31. Aug. 2011 11:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für dominik83 10 Unities + Antwort hilfreich

Fakt ist, dass eine korrekte Risikoanalyse jeglichen straf- oder zivilrechtlichen Belangen einen dicken Riegel vorschiebt.
Wenn keine RA vorliegt, ist dem rechtlichen Durchgriff Tür und Tor geöffnet (das heisst aber noch immer nicht, dass dann der Geschäftsführer oder sonstjemand aus der Firma a priori schon schuldig ist, sondern es kommt immer auf den Gang des Prozesses an).
Aber auch der dicke Riegel einer RA ist nicht un-durchbrechbar, wenn der rechtliche Angreifer nur hartnäckig genug ist, und eine RA ist nicht von vornherein ein Persilschein. Man hat vor Gericht nur einen wesentlich besseren Stand.
Immer gesetzt den Fall (der hoffentlich nie eintritt) dass etwas passiert was rechtliche Folgen hat.

------------------
mfg - Leo

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