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Autor
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Thema: Umbauten an alten bestehenden Maschinen (3620 mal gelesen)
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lgb-ler Mitglied Maschinenbautechniker / Sondermaschinenbau
Beiträge: 43 Registriert: 07.05.2006
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erstellt am: 04. Mrz. 2011 07:18 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Guten Morgen Kollegen, als Betriebsmittelkonstrukteur bin ich bei uns im Haus für Alles zuständig, was an Maschinen und Vorrichtungen in der Fertigung benötigt wird, sofern es nicht bereits fertig zu beziehen ist. Nun wurde seitens eines Abteilungsmeisters ein Umbau einer bereits bestehenden Vorrichtung an mich heran getragen. Darin enthalten ein sehr alter, aber funktionierender Scherenhubtisch. Natürlich ohne CE-Kennzeichnung und vor allem ohne Unterlagen (Zeichnungen, Stücklisten usw.). Den gewünschten Umbau würde ich als "wesentlichen Umbau" einstufen, schon im Hinblick auf die Gefahren ausgehend vom Scherenhubtisch. Laut Maschinenrichtlinie ohne Doku ein klares No Go. Meine Frage hierzu, ist es in so einem Fall eigentlich zulässig, fehlende Unterlagen für bereits im Einsatz befindliche Gerätschaften im Zuge von Umbauten selbst zu erstellen um somit eine CE-Kennzeichnung durchführen zu können Den damit verbundenen Aufwand müsste man vorher natürlich mal einer Neuanschaffung gegenüber stellen, Betriebswirtschaftlich betrachtet. Wie werden derartige Ansinnen bei Euch betrachtet? Gruß Rolf Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThomasZwatz Ehrenmitglied V.I.P. h.c. cadadmin
Beiträge: 5438 Registriert: 19.05.2000 (12-2023) --------------------------------------------- [stable] NX2007(2027.5020) + SE2023 U6 + TC13.3.0.3, RAC +AWC6.2.2 SingleSite 4Tier, DocMgt, Client4Office, MRO, ReqMgt, SchedMgt, T4S, TcVis Mockup, TcSSO, SEEC, Multi-CAD BCT-Inspector Neutral v22R2 --------------------------------------------- [testing] NX2007(2027.5020) + SE2023 U6 + TC13.3.0.3, RAC +AWC6.2.2 BCT-Inspector Neutral v22R2 @M7720 Win10 (21H2)
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erstellt am: 04. Mrz. 2011 12:28 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für lgb-ler
Zitat: Original erstellt von lgb-ler: .... Meine Frage hierzu, ist es in so einem Fall eigentlich zulässig, fehlende Unterlagen für bereits im Einsatz befindliche Gerätschaften im Zuge von Umbauten selbst zu erstellen um somit eine CE-Kennzeichnung durchführen zu können ...
Ich würd es nicht als "zulässig" bezeichnen ... es ist zu machen. Thomas Übrigens müssen die Fertigungshilfsmittel / Werkzeuge ( sprich: Maschinen ) usw. sicher sein, unabhängig davon ob irgendwer ein CE Zeichen raufgeklebt hat oder nicht. Das ist eine Betreiberpflicht. Wenn der Scherenhubtisch unsicher ist, hat er dort wo er ist sowieso nichts verloren - oder er wird umgebaut. D.h. wenn er jetzt unsicher ist, gehört er umgebaut, egal ob sichs wer wünscht oder nicht ...
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 04. Mrz. 2011 14:17 <-- editieren / zitieren -->
Malzeit Nach wesentlichen Funktions-/Leistungsänderungen oder Umbauten, insbesondere von sicherheitsrelevanten Ausstattungen, sind die zur Zeit der erneuten Inverkehrbringung gültigen MRL und Sicherheitsnormen zu berücksichtigen, bzw. anzuwenden. Also das komplette Prozedere wie bei einer Erstinbetriebnahme. Das bedeutet in diesem Fall: zunächst eine Risikobeurteilung VOR den geplanten Arbeiten durchführen, nicht nur für den Scherenhubtisch alleine, sondern auch für die komplette Vorrichtung. Der weitere Ablauf ist vorgegeben in der EN 1570 Scherenhubtische. Das ist, Vorteil für Dich, eine C-Norm. Den Vorteil erkennst Du sofort, wenn Du diese Norm vor Dir hast. Noch zum Beitrag von Thomas: stimme Dir zu. Auch in grauer Vorzeit, also wo es noch keine MRL gab, mussten auch Sicherheitsregeln eingehalten werden. Diese wurden von den Berufsgenossenschaften und anderen Institutionen heraus gebracht. Bedeutet: auch ohne Umbau und ohne CE-Kennzeichnung muss der Scherenhubtisch "sicher" sein. Also mal auf jeden Fall eine RiBeu durchführen (lassen). Viel Erfolg Gruss 0-checker |
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