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Autor Thema:  Normensuche (4234 mal gelesen)
gusel1
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erstellt am: 13. Sep. 2010 16:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo!

Nach Maschinrichtlinie gelten für Transportbänder andere Normen, die erfüllt werden müssen, als z.B. bei Rührwerken(mir ist erade nichts blöderes eingefallen).

Aber wo findet man die Richtigen zur jeweiligen Maschinenart?

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RODER
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erstellt am: 13. Sep. 2010 17:25    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für gusel1 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo

Ich würde mal bei deinem Normenverlag schauen was du findest.
Oder bei Mitbewerbern, welche Normen die sich brüsten einzuhalten...
Die richtige Norm zu finden ist immer eine Herausforderung, und vorallem
siehst du erst was in den Dingern steht wenn du sie gekauft hast.
Ev. findest du bei einem Normenverlaug auch Artspezifische Bücher (Normensammlungen)
wie es sie für Krane gibt (DIN-Taschenbuch 44).

------------------
Grüsse, Toni

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Ex-Mitglied

erstellt am: 13. Sep. 2010 18:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Malzeit
Wo steht, dass Normen erfüllt werden müssen?
Deine Frage ist auch nicht ohne weiteres zu beantworten.
Transportbänder, das ist ein Sammelbegriff, der sowohl für z.B. ortsfeste
wie auch nicht ortsfeste, für Stückguttransport wie auch für Schüttgut gültig
ist. Selbst beim Schüttguttransport gibt es in den Sicherheitsnormen Unterscheidungen.

In günstigsten Fall (wie z.B. bei einem Bearbeitungszentrum )kannst Du Dich auf C-Normen berufen.

Das sind Normen, die nicht allgemein für Maschinengruppen gültig sind, sondern ganz explizit Aussagen für eine ganz bestimmte Maschinenart treffen. Und in diesen Normen ist klar vorgegeben, wie Du vorgehen mußt, wenn Du Dich auf diese Normen in Deiner Konformitätserklärung berufst.

Eine Normenrecherche ist ein ziemlich umfangreicher Akt und kann nicht so kurz zwischen Suppe und Kartoffeln durchgeführt werden. Schnell habt ihr Geld ausgegeben für Normen, die ihr nicht braucht. Also Software für Normenrecherche anschaffen oder Dienstleister engagieren!
Da ich sowas zum Broterwerb betreibe, aus haftungsrechtlichen Gründen und auch auf Grund der
unzureichenden Angaben kann ich dir keine weiteren, verbindliche Tipps hier im Forum geben.

Nun muss ich Dich noch fragen: wie habt ihr das bisher gehandhabt?? Die Maschinenrichtlinie gibt es schon seit 1995. Eventl. weiteres per PM.

Grusss 0-checker

Megaron
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erstellt am: 14. Sep. 2010 10:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für gusel1 10 Unities + Antwort hilfreich

Vielleicht hilft dir das schon mal als Übersicht weiter: http://www.baua.de/cln_137/de/Geraete-und-Produktsicherheit/Normenverz eichnisse/Normenverzeichnisse.html

Ganz gute Recherchemöglichkeiten gibt es auch hier: http://nora.kan.de/maske.pl?tid=tmp54093930&file=xindex.htm

Aber wie oben schon bemerkt: erst nach dem Kauf weißt du, ob es dir wirklich weiterhilft...

------------------
Perfection is our goal. Excellence will be tolerated.
Thank you for your understanding.

[Diese Nachricht wurde von Megaron am 14. Sep. 2010 editiert.]

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Megaron
Mitglied
Ingenieur


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Beiträge: 302
Registriert: 07.03.2002

Papier
Bleistift

erstellt am: 14. Sep. 2010 10:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für gusel1 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von 0-checker:
Wo steht, dass Normen erfüllt werden müssen?

Zum Beispiel im Lastenheft. Wenn ich eine Maschine anfrage, schreibe ich z.B. vor, dass alle relevanten harmonisierten A-, B- und C-Normen einzuhalten sind. Ein paar andere Normen ziehe ich dann meistens noch ausdrücklich an.
Auch wenn der Konde nicht darauf besteht, empfiehlt es sich doch, die relevanten Normen einzuhalten; das ist aus meiner Sicht der einfachste Nachweis dafür, dass die Maschine, Anlage o.ä. dem Stand der Technik entspricht. Und dass muss sie wiederum, wenn sich Konstrukteur, Hersteller und neuerdings auch Betreiber nicht schon mal mit einem Fuß ins Gefängnis stellen wollen.
Ein gewisser Druck Normen einzuhalten ist also durchaus vorhanden und mit "muss" gar nicht mal so schlecht beschrieben.

------------------
Perfection is our goal. Excellence will be tolerated.
Thank you for your understanding.

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ThomasZwatz
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
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Beiträge: 5400
Registriert: 19.05.2000

(10-2022)
---------------------------------------------
[stable]
NX2007(2027.3701) + TC13.3.0.3, RAC +AWC6.0.3
SingleSite 4Tier, DocMgt, Client4Office, MRO, ReqMgt, SchedMgt, T4S, TcVis Mockup, TcSSO, Multi-CAD
BCT-Inspector Neutral v22R2
---------------------------------------------
[testing]
NX2007(2027.3701) + TC13.3.0.3, RAC +AWC6.0.3
BCT-Inspector Neutral v22R2
@M7720 Win10 (1909)

erstellt am: 14. Sep. 2010 11:26    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für gusel1 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von Megaron:
... Ein gewisser Druck Normen einzuhalten ist also durchaus vorhanden und mit "muss" gar nicht mal so schlecht beschrieben.

Dasselbe Schutzniveau, das ggf. durch eine Norm vorgegeben wird, ist einzuhalten, nicht das buchstabengetreue Umsetzen dieser.
Ansonsten wären Sicherheitsnormen mitunter der technischen Weiterentwicklung im Weg, denn sie spiegeln nur den Stand der Technik wider.

Thomas

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Ex-Mitglied

erstellt am: 14. Sep. 2010 12:40    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Aber hallo  
das ist ja interessant, wir führen gerade eine 3-Länder-Diskussion. Super.

Ihr habt ja alle nicht unrecht, Megaron, Toni und Thomas. Aber die Angabe "alle relevanten harmonisierten A-,B- und C-Normen sind einzuhalten" im Lastenheft erinnert mich an den Text einer Anfrage eines Automobilisten: "alle weltweit geltenden Richtlinien sind einzuhalten". Wie soll das gehen?

Die Vorgabe im Lastenheft entbindet den Konstrukteur nicht von einer Recherche, es könnten sich während der Konstruktion weitere Gefährdungen aufzeigen, die von den angegebenen Normen nicht erfasst sind. Oder angegebene Normen sind nicht zutreffend. Da hilft schon mal die genaue Bezeichnung der Maschine und die Bestimmung der Grenzen der solchen, sowie ein Layout weiter. Fällt die Maschine unter C-Normen (gibts auch für einige Bauarten von Förderbändern) ist ganz klar die Vorgehensweise in diesen beschrieben. Deshalb würde ich zuerst mal dort gucken, ob die Maschine darunter eingeordnet werden kann. Ansonsten gibt die Risikobeurteilung vor, welche Normen anzuwenden wären. Und dann hilft einem schon eine SW weiter.

Wir sollten einmal warten, bis Gusel1 seine Frage präzisiert hat.

Gruss 0-checker

RODER
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Maschineningenieur


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erstellt am: 14. Sep. 2010 16:46    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für gusel1 10 Unities + Antwort hilfreich

Na ja ein bisschen grenzübergreifendes Arbeiten ist ja heute eh normal 

----
"alle relevanten harmonisierten A-,B- und C-Normen sind einzuhalten" im Lastenheft..."
---

Da würde ich doch den Kunden mal fragen was er denn als relevant ansieht, was der Stichtag
ist und wenn wir schon Länderübergreifend diskutieren, in welchem Land... 

Ne Spass beiseite, wer eine Maschine baut, sollte sich bemühen herauszufinden welche Normen
es gibt die bei dieser Maschine engewendet werden können.
Speziell wenn es C-Normen dazu gibt würde ich diese sicher beschaffen und durchakern.
Nur nicht von Beginn weg alle Normen kaufen, die betroffen sein könnten, sonst kann man die
Maschine gleich zum doppelten Preis verkaufen 

Aber was nicht aus den Augen verloren werden sollte ist das Ziel der MRL 2006, dass die
Maschine nach den Stand der Technik sicher betrieben werden kann.

------------------
Grüsse, Toni

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Ex-Mitglied

erstellt am: 14. Sep. 2010 18:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Malzeit

Besser kann man es nicht formulieren!!!  

Gruß und schönen FA (Feierabend)
0-checker

Börga
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Dipl.-Ing. Maschinenbau/Konstruktionstechnik


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erstellt am: 14. Sep. 2010 19:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für gusel1 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo zusammen,

die hier einsehbare Unfallverhütungsvorschrift ist zwar schon lange außer Kraft gesetzt, aber in den Durchführungsanweisungen finden sich jede Menge Querverweise zu Normen, die interessant sein könnten. Deren Gültigkeit muss man zwar aufgrund des Alters auch prüfen, aber die Kenntnis kann nicht schaden.

------------------
Gruß Christian

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Ex-Mitglied

erstellt am: 14. Sep. 2010 22:23    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Danke für den Hinweis Christian
VBG 10 ist seit 1.1.2004 ersetzt durch BGR 500 Kap.?? 2.9 ??.
Die in den VBG angegebenen Normen sind überholt und nicht in der
Konformitätserklärung/Einbauerklärung zitierbar.

Gruß 0-checker

Börga
Mitglied
Dipl.-Ing. Maschinenbau/Konstruktionstechnik


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Beiträge: 629
Registriert: 09.07.2003

erstellt am: 14. Sep. 2010 23:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für gusel1 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von 0-checker:
...
VBG 10 ist seit 1.1.2004 ersetzt durch BGR 500 Kap.?? 2.9 ??.
...

Ja. Die BG-Richtlinie 500 kann man unter www.vbg.de  herunterladen. Aber da sind keine Durchführungsanweisungen und damit keine Querverweise enthalten.

Die Normen in den Durchführungsanweisungen der VBG 10 habe ich jetzt nicht geprüft, aber auch wenn sie überholt sind, hat man wenigstens einen Anhaltspunkt zum Suchen. Im Internet findet man genügend Verzeichnisse die Auskunft über zurückgezogene Normen (ersatzlos oder Nachfolger) geben.

------------------
Gruß Christian

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gusel1
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Konstrukteur


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erstellt am: 15. Sep. 2010 16:42    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo!

Zunächst mal besten Dank für die schnellen und vielen Antworten. Wahnsinn!?

Ich arbeite in erster Linie als Konstrukteur im Metallbau.
Hin und wieder haben wir und wollen wir Förderbänder und andere kleine Maschinen bauen.
In der Vergangenheit haben wir viel für einen Kunden Maschinen gebaut, der uns seine Konstruktion gestellt hat. Ihm reichte eine Stückliste als Dokumentation. Das CE-Zeichen und die Restdokumentation hat der Kunde "gemacht".
Auch andere Kunden haben auf das CE-Zeichen und die Dokumentation verzichtet.
Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, daß wir es richtig machen möchten(oder müssen). Denn nun soll ich mich zusätzlich zur Konstruktion um die Dokumentationen kümmern...

Meine Vorstellung ist dabei, daß ich mir eine Musterdokumentation erstelle, die dann für ähnliche Maschinen wiederverwendet und nur leicht modifiziert wird.

Die Dokumentation müsste meines Erachtens folgendermaßen aufgebaut sein:

CE-Zeichen auf dem Förderband angebracht
Für die Steuerung, die ein Unterlieferant stellt muß die Doku angefordert werden.
EG-Konformitätserklärung mit Normenangabe(die Normen müssten noch rausgesucht, gekauft und verinnerlicht werden)
Betriebsanleitung erstellen und dem Förderband beilegen.

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Ex-Mitglied

erstellt am: 15. Sep. 2010 17:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Dazu kann ich jetzt fast nix mehr sagen, Gusel1.
Nur noch soviel:
Du hast eine Menge Info erhalten (und Dich auch brav zumindest in Deinem letzten Beitrag "verbal" bedankt).

Gelesen haste vielleicht alle Antworten, aber verstanden haste offensichtlich nicht viel!

Ist ja auch ein Kinderspiel, die CE-Kennzeichnung. Klebste nur den Bäpper an die Maschine und fertig is.

Wofür andere etliche Weiterbildungsveranstaltungen besuchen und sich fortwährend in Seminaren zum Thema weiterbilden, das macht ihr mit links. Guckst Du mal, wie oft der Begriff "C-Norm" in den Antworten erwähnt wurde. Was sagt Dir der Begriff "Risikobeurteilung"? Wenn ihr das schon alles selbst erledigen wollt/müßt, dann zuerst mal sachkundig machen. So wirds nix. Aber da seid ihr kein Einzelfall.

Na dann gutes Gelingen.

RODER
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Maschineningenieur


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erstellt am: 15. Sep. 2010 17:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für gusel1 10 Unities + Antwort hilfreich

Jetzt kommt mal wieder ans Licht wie gross der Unterschied sein kann, wie eine
Konformitätsbewertung gemacht werden sollte und wie viel doch einfach
so "abgekürzt" wird 

@ Gusel:
Willst du dir nicht die Finger verbrennen, hohl dir ein Dienstleister der
dir zeigt wie es gemacht wird! Ansonsten viel Spass wenn mal ein Unfall passiert!

------------------
Grüsse, Toni

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AndreasBo
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TZ & Konstruktion


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erstellt am: 15. Okt. 2010 09:21    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für gusel1 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo,

ich hab das hier mal alles kurz überflogen und hoffe meine Antwort passt hier!!!
Wenn ein Unternehmen eine Maschine konstruiert und baut, dann die Zeichnungen etc. an den Kunden abgibt und nicht sein Typenschild auf der Maschine und nicht sein Name auf der Konformitätserklärung steht, dann braucht das Unternehmen auch keine Dokumentation nach der Maschinenrichtline 2006 vorzunehmen (auch keine Risikobeurteilung), sondern das ist dann Sache des Kunden.

Ich hoffe mal das ich hier richtig Liege!?! Wenn nicht bitte SOFORT melden!!! 

Gruß
Andreas

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Ex-Mitglied

erstellt am: 15. Okt. 2010 09:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Malzeit 
Aber hallo Andreas, mit Deiner Aussage bewegst Du Dich auf einem sehr dünnen und angesägten Brett.
Guckst Du Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Artikel 5:
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme.
Da steht was anderes drin. Und weitere erforderliche Schritte werden in diesem Artikel der MRL beschrieben. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Besteller/Kunde das, was Du nicht machen willst oder kannst, dann in Eigenregie selbst durchführt. Wahrscheinlich wird gar nix mehr gemacht. Oder ihr bekommt keine Abnahme (auch kein Geld) vom Kunden, weil der Lieferumfang nicht vollständig ist. 

Zudem ist die "RISIKOBEURTEILUNG/Gefahrenanalyse" ein Vorgang, den der Konstrukteur parallel zum Konstruktionsprozess ausführen sollte, so nach der Strategie: Sicherheit konstruieren. Dabei werden u.A. auch Vorgaben für die Steuerung/Programmierung ausgearbeitet. Ist die Maschine schon fertig gebaut, wird eine nachträgliche Risikobeurteilung zu kostenintensiven Nachbesserungen führen, da sich dann sicherlich heraus stellt, dass Deine Maschine nicht sicher ist.

Andreas, ich kann Dir nur dringend raten, besorg Dir die MRL (kostenlos im INET), die einschlägigen Sicherheitsnormen, besuch ein Seminar (z.B.: CE-KOORDINATOR), holt euch einen Berater ins Haus, lasst die Techn.Dokumentation von einem externen Büro ausarbeiten. Das ÜBERFLIEGEN DER BEITRÄGE in diesem Forum reicht nicht aus.

Gruss 0-checker

Nachtrag: das Thema müsste in eurer Firma Chefsache sein.

AndreasBo
Mitglied
TZ & Konstruktion


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Wenn am Anfang alles schief geht,
nenne es Version 1.0!

erstellt am: 15. Okt. 2010 11:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für gusel1 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo nochmal,

danke für den Hinnweis, es scheint so als ob ich mich nicht ganz verständlich ausgedrückt habe.
Schauen wir mal auf folgendes:

Wer ist “Hersteller” im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?

Erläuterung steh in Artikel 2 Absatz (i) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG:
Hier eine gute Klärung: http://ce-engineering.eu/wer-ist-hersteller-im-sinne-der-maschinenrichtlinie-200642eg/

Gruß
Andreas

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Ex-Mitglied

erstellt am: 15. Okt. 2010 12:22    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Malzeit

Zitat:
Die Berücksichtigung der grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie werden in erster Linie durch den Konstruktions- und den Bauprozess erfüllt. D. h. derjenige, der die Maschine konstruiert und baut oder zumindest die Konstruktion und den Bau verantwortlich koordiniert ist damit automatisch derjenige, der auch die Gesamtverantwortung übernehmen kann.
Zitatende

Da steht doch alles drin.

AndreasBo
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TZ & Konstruktion


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Beiträge: 861
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Wenn am Anfang alles schief geht,
nenne es Version 1.0!

erstellt am: 15. Okt. 2010 13:16    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für gusel1 10 Unities + Antwort hilfreich

Mahlzeit  ,

aber ich benötige keine Dokumentation, dass musste ja (in diesem Fall) der Kunde/Hersteller schon gemacht haben.
Ergo wenn ich mich an seine Anleitung halte ist doch alles Gut 

Es ist ja so, dass ich mich da auch gerade einarbeite/n muss.

Gruß
Andreas

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Ex-Mitglied

erstellt am: 15. Okt. 2010 13:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Malzeit
Frage an Andreas:
Wie habt ihr denn das bisher gehandhabt?? Oder fangt ihr gerade mit MB an???
Maschinenrichtlinie gibbet schon seit 1995. Und darin steht: Maschinen müssen sicher sein. Und diese Sicherheit wird anhand einer Risikobeurteilung dokumentiert und zwar nicht vom Kunden, sondern vom Hersteller/Inverkehrbringer.

Seit 29.12.2009 ist die Neue gültig, hat sich aber nicht weltbewegend was geändert.
Wenn Du jetzt eine ordentliche Doku erstellen musst, ist es für EINARBEITEN zu spät.

Ich habe mit Deiner Fragestellung schon meine Probleme. Wer ist Kunde, wer ist Hersteller,
wer ist Inverkehrbringer ????? Du wirfst Kunde/Hersteller in einen Topf.

Außerdem glaube ich nicht, dass Dir hier im Forum wirklich geholfen werden kann, da die Randbedingungen nicht bekannt sind und Deine Fragestellung schon unklar ist. 

Fakt ist, dass keine Maschine ohne Konformitätserklärung (mit allen erforderlichen Vorarbeiten) im EG-Raum in Verkehr gebracht werden darf.

Die gängige Praxis sieht aber oft noch anders aus. So wird gerne die Verantwortlichkeit von einem zum anderen geschoben. Aber den letzen beißen die Hunde.

Dein Zitat:
" aber ich benötige keine Dokumentation, dass musste ja (in diesem Fall) der Kunde/Hersteller schon gemacht haben.
Ergo wenn ich mich an seine Anleitung halte ist doch alles Gut."

Nix ist gut. Und welche Anleitung stellt der Kunde/Hersteller dem Konstrukteur, der mit der Risikobeurteilung/Gefahrenanalyse primär in der Pflicht ist, zur Verfügung??? 

AndreasBo
Mitglied
TZ & Konstruktion


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Wenn am Anfang alles schief geht,
nenne es Version 1.0!

erstellt am: 15. Okt. 2010 14:33    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für gusel1 10 Unities + Antwort hilfreich

Oh man, da hab ich ja was angerichtet!!!

Also.
[*] Kunde will eine Machine haben, für den Eigengebrauch oder zum Vertreiben.
[*] Es kommt das Typenschild des Kunden auf die Maschine.
[*] Der Name bzw. der Verantwortliche in de Konfermitätserklärung ist vom Kunden oder eine von Ihm gestellte Person.

Für mich heißt das, der Kunde muss auch die Risikobeurteilung gemacht haben, wo dann steht.
[*] Nach Norm sowieso muss hier ein Sicherheitsschalter, und dort ein Schutzblech, und da eine Sicherheitstür.
[*] Nach Norm sowieso dürfen kene scharfen Kanten sein.
[*] Nach Norm sowieso müssen bestimmte Abstände eingehalten werden.
Eine Fragestellung ist es hier eigendlich nicht. Zumindest war es noch keine. 

Da ich nun mal erst jetzt damit beauftragt wurde den Part zu übernehmen, muss ich mich eben einarbeiten.

Nachtrag: Wenn nun etwas passiert (hoffe nicht) dann schaut man doch zuerst in dir Konfermitätserklärung oder aufs Typenschild. Der Name unserer Firma taucht ja so nirgens auf.

Gruß
Andreas

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[Diese Nachricht wurde von AndreasBo am 15. Okt. 2010 editiert.]

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Ex-Mitglied

erstellt am: 15. Okt. 2010 15:00    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wenn es bisher keine Fragestellung war, gibt es auch keinen Grund mehr für mich, zu antworten.
Es bleibt dabei: Risikobeurteilung macht derjenige, der konstruiert.

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