| |  | Security by Design - Cyber-Security Anforderungen an Maschinen und Anlagen, ein Webinar am 20.05.2025
|
Autor
|
Thema: Betriebsanleitung - Bestandteile (2533 mal gelesen)
|
Ex-Mitglied
|
erstellt am: 19. Mai. 2010 17:44 <-- editieren / zitieren -->
Hallo an alle Thema: Betriebsanleitung nach Maschinenrichtlinie. Liefert ihr mit der (externen) BA einen kompletten Zeichnungssatz, also Übersichtszeichnungen und Fertigungs- zeichnungen von jedem Einzelteil sowie einen Stücklistensatz mit. Klar gehört das zur internen Dokumentation. Aber ist es erforderlich, so einen Teil des Know how aus der Hand zu geben? Gruß 0-checker |
ThomasZwatz Ehrenmitglied V.I.P. h.c. cadadmin

 Beiträge: 5447 Registriert: 19.05.2000 (02-2025) --------------------------------------------- [stable] NX2007(2027.5020) + SE2023 U6 + TC13.3.0.3, RAC +AWC6.2.2 SingleSite 4Tier, DocMgt, Client4Office, MRO, ReqMgt, SchedMgt, T4S, TcVis Mockup, TcSSO, SEEC, Multi-CAD BCT-Inspector Neutral v22R2 --------------------------------------------- [testing] NX2007(2027.5020) + SE2023 U6 + TC13.3.0.3, RAC +AWC6.3.12 BCT-Inspector Neutral v22R2 @M7720 Win10 (22H2)
|
erstellt am: 19. Mai. 2010 20:39 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Zitat: Original erstellt von 0-checker: ... Aber ist es erforderlich, so einen Teil des Know how aus der Hand zu geben? ...
Ich geh davon aus, du meinst ob eine solche Verpflichtung aus der MRL herleitbar ist. Da ist die Antwort ganz klar Nein. Wobei 1.7.4.2 e) natürlich auch dahingehend interpretiert (missverstanden) werden könnte: [ Inhalt der BA ] die für Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen und Erläuterungen; aber meiner Meinung nach ist damit nicht gemeint, man müsse alle erdenklichen Details an den Kunden geben, damit dieser selbst die Maschine instandsetzen kann. Da reicht eine Ersatzteilliste auch, und KnowHow behaftete Teile kann man dann ja eh bestellen ... Was vertraglich zwischen Kunde/Auftraggeber vereinbart wurde ist eine andere Sache. Thomas Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
|
erstellt am: 23. Mai. 2010 11:41 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Thomas ich sehe es genau so. Aber viele Endkunden bestehen auf der Mitlieferung eines kompletten Zeichnungssatzes. Allerdings sehe ich eine große Gefahr darin, daß sich dieser nach den mitgelieferten Fertigungsunterlagen selbst Teile anfertigt, die dann nicht unbedingt den Zeichnungsvorgaben entsprechen müssen. Ich denke da speziell an Werkstoffvorgaben oder Wärmebehandlungen. Im Schadensfall ist dann sehr schlecht nach zu vollziehen, ob es sich dann noch um eingebaute Originalteile handelt. Gruß 0-checker |
Gerhard Deeg Ehrenmitglied V.I.P. h.c. i.R. Konstrukteur aus Leidenschaft

 Beiträge: 2643 Registriert: 17.12.2000 CREO - OSD - OSM HP XW4400 - XW4600 Dell Inspiron 17E NVIDIA QUADRO FX1500 NVIDIA Quadro FX1800 HP Mini 210 2002sg WIN 7 Ultimate 32/64
|
erstellt am: 23. Mai. 2010 12:33 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo Roland, Zitat: Original erstellt von 0-checker: Hallo Thomas ich sehe es genau so. Aber viele Endkunden bestehen auf der Mitlieferung eines kompletten Zeichnungssatzes.Allerdings sehe ich eine große Gefahr darin, daß sich dieser nach den mitgelieferten Fertigungsunterlagen selbst Teile anfertigt, die dann nicht unbedingt den Zeichnungsvorgaben entsprechen müssen. Ich denke da speziell an Werkstoffvorgaben oder Wärmebehandlungen. Im Schadensfall ist dann sehr schlecht nach zu vollziehen, ob es sich dann noch um eingebaute Originalteile handelt. Gruß 0-checker
ich komme ja aus dem Werkzeugbau. Da ist es selbstverständlich, dass alle Konstruktionszeichnungen incl. der Stücklisten und auch der Schwindungszeichnungen an den Kunden mitgeliefert wurden. Dies war bei uns Bestandteil des Auftrages. Nach dem wir mit CAD anfingen, mussten die Daten per DXF, IGES und nacher auch noch per STEP zur Verfügung gestellt werden. Heute geht es garnicht anders, da viele Firmen Papierzeichnungen nicht mehr wollen. Das ist meine Erfahrung. Gruss Gerhard ------------------ Jeder erfüllte Wunsch ist ein Traum weniger Träume sind die Sonnenstunden der Hoffnung Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
|
erstellt am: 23. Mai. 2010 14:14 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Gerhard Gruß nach "dickes B"Allerdings mußt Du bedenken, daß ein "klassisches" Werkzeug nicht unter die Maschinenrichtlinie fällt, da es keine vollständige Maschine ist. Somit sind auch die Haftungsbestimmungen auch etwas anders geregelt. Es geht mir auch weniger darum, ob die Fertigungsdaten für Einzelteile auf Papier oder digital an den Betreiber übergeben werden, sondern überhaupt. Und wenn doch, wie kann der Hersteller verhindern, daß keine Ersatz-Fertigungsteile eingebaut werden, die nicht zu 100% der Herstellerspezifikation entsprechen, weil der Betreiber diese selbst oder irgendwo anfertigen läßt. Dann ist doch der Hersteller außen vor und die Maschine würde doch nicht mehr dem Zustand " wie ausgeliefert entsprechen". Gruß 0-checker |
pepper4two Mitglied
   
 Beiträge: 1133 Registriert: 30.11.2003 Dell Precision M6800; Intel® Core™ i7-4810MQ Prozessor; 32GB (4x8GB) HyperX HX316LS9IB/8 1600MHz DDR3L; AMD FirePro M6100 2GB GDDR5; UltraSharp FHD (1.920 × 1.080); Hybrid-SATA-Festplatte, 2,5 Zoll, 5oo GB, 6 Gbit/s, 8 GB Flash-Speicher; Spaca Mouse Pro Wireless; Cad Mouse; SWX 2013 SP5
|
erstellt am: 23. Mai. 2010 16:09 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo 0-checker, ich bezweifele das eine Pflicht besteht die vollständigen Pläne an den Kunden zu übergeben, dies ist wohl eher eine Angelegenheit die im Vorfeld vertraglich vereinbart werden muss. Was die Lieferung von Ersatzteilen angeht ist es mit Sicherheit so das bei Verwendung von Ersatzteilen die nicht vom Maschinenlieferanten kommen die Garantie auf die Maschine ganz oder zumindest Teilweise erlischt. Letztendlich ist aber auch das Verhandlungssache, insofern sollten diese Überlegungen in jedem Fall vor Abschluss eines Vertrages angestrengt werden. Was die Maschinenrichtlinien angeht ist nur soviel an Informationen weiterzugeben wie für das sichere Aufstellen, Betreiben und die Wartung der Maschine notwendig ist. Beste Grüße Matthias ------------------ Nihil Ex Nihilo Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
pepper4two Mitglied
   
 Beiträge: 1133 Registriert: 30.11.2003
|
erstellt am: 23. Mai. 2010 16:20 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Nachtrag zum vorherigen Beitrag: Die Maschinenrichtlinie findest Du hier . Mit dem Suchbegriff "Pläne" findest Du schnell die, für die Beantwortung Deiner Frage, relevanten Stellen. Grüße Matthias ------------------ Nihil Ex Nihilo Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
|
erstellt am: 05. Jun. 2010 08:59 <-- editieren / zitieren -->
Vielen Dank für Eure Antworten Die Maschinenrichtlinie kenne ich wohl, und das schon seit der 1 Ausgabe. Mich hat hier interessiert, wie das Thema : Herausgabe der Einzelteil-/Fertigungszeichnungen an den Besteller gehandhabt wird. Wie Matthias und Thomas bemerkten, ergibt sich keineswegs eine Verpflichtung aus der MRL. Gruß 0-checker |
| Anzeige.:
Anzeige: (Infos zum Werbeplatz >>)
 |