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Autor Thema:  Betriebsanleitung - Bestandteile (2435 mal gelesen)

Ex-Mitglied

erstellt am: 19. Mai. 2010 17:44    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo an alle 
Thema: Betriebsanleitung nach Maschinenrichtlinie.
Liefert ihr mit der (externen) BA einen kompletten
Zeichnungssatz, also Übersichtszeichnungen und Fertigungs-
zeichnungen von jedem Einzelteil sowie einen Stücklistensatz mit.
Klar gehört das zur internen Dokumentation. Aber ist es erforderlich,
so einen Teil des Know how aus der Hand zu geben?   

Gruß 0-checker

ThomasZwatz
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
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erstellt am: 19. Mai. 2010 20:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Zitat:
Original erstellt von 0-checker:
... Aber ist es erforderlich,
so einen Teil des Know how aus der Hand zu geben? ...

Ich geh davon aus, du meinst ob eine solche Verpflichtung aus der MRL herleitbar ist.
Da ist die Antwort ganz klar Nein.

Wobei 1.7.4.2 e) natürlich auch dahingehend interpretiert (missverstanden) werden könnte:
[ Inhalt der BA ]
die für Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen
Funktionierens erforderlichen Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen und Erläuterungen;

aber meiner Meinung nach ist damit nicht gemeint, man müsse alle erdenklichen Details an den Kunden geben, damit dieser selbst die Maschine instandsetzen kann.
Da reicht eine Ersatzteilliste auch, und KnowHow behaftete Teile kann man dann ja eh bestellen ...

Was vertraglich zwischen Kunde/Auftraggeber vereinbart wurde ist eine andere Sache.

Thomas

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Ex-Mitglied

erstellt am: 23. Mai. 2010 11:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Thomas
ich sehe es genau so. Aber viele Endkunden bestehen auf der Mitlieferung eines kompletten
Zeichnungssatzes.

Allerdings sehe ich eine große Gefahr darin, daß sich dieser nach den mitgelieferten Fertigungsunterlagen
selbst Teile anfertigt, die dann nicht unbedingt den Zeichnungsvorgaben entsprechen müssen. Ich denke da speziell an Werkstoffvorgaben oder Wärmebehandlungen. Im Schadensfall ist dann sehr schlecht nach zu vollziehen, ob es sich dann noch um eingebaute Originalteile handelt.

Gruß 0-checker

Gerhard Deeg
Ehrenmitglied V.I.P. h.c. i.R.
Konstrukteur aus Leidenschaft



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Beiträge: 2643
Registriert: 17.12.2000

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NVIDIA Quadro FX1800
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erstellt am: 23. Mai. 2010 12:33    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Roland,

Zitat:
Original erstellt von 0-checker:
Hallo Thomas 
ich sehe es genau so. Aber viele Endkunden bestehen auf der Mitlieferung eines kompletten
Zeichnungssatzes.

Allerdings sehe ich eine große Gefahr darin, daß sich dieser nach den mitgelieferten Fertigungsunterlagen
selbst Teile anfertigt, die dann nicht unbedingt den Zeichnungsvorgaben entsprechen müssen. Ich denke da speziell an Werkstoffvorgaben oder Wärmebehandlungen. Im Schadensfall ist dann sehr schlecht nach zu vollziehen, ob es sich dann noch um eingebaute Originalteile handelt.

Gruß 0-checker


ich komme ja aus dem Werkzeugbau. Da ist es selbstverständlich, dass alle Konstruktionszeichnungen incl. der Stücklisten und auch der Schwindungszeichnungen an den Kunden mitgeliefert wurden. Dies war bei uns Bestandteil des Auftrages. Nach dem wir mit CAD anfingen, mussten die Daten per DXF, IGES und nacher auch noch per STEP zur Verfügung gestellt werden. Heute geht es garnicht anders, da viele Firmen Papierzeichnungen nicht mehr wollen. Das ist meine Erfahrung.

Gruss Gerhard

------------------
Jeder erfüllte Wunsch ist ein Traum weniger
Träume sind die Sonnenstunden der Hoffnung

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Ex-Mitglied

erstellt am: 23. Mai. 2010 14:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Gerhard
Gruß nach "dickes B"

Allerdings mußt Du bedenken, daß ein "klassisches" Werkzeug nicht unter die Maschinenrichtlinie fällt, da
es keine vollständige Maschine ist. Somit sind auch die Haftungsbestimmungen auch etwas anders geregelt.

Es geht mir auch weniger darum, ob die Fertigungsdaten für Einzelteile auf Papier oder digital an den Betreiber übergeben werden, sondern überhaupt. Und wenn doch, wie kann der Hersteller verhindern, daß keine Ersatz-Fertigungsteile eingebaut werden, die nicht zu 100% der Herstellerspezifikation entsprechen, weil der Betreiber
diese selbst oder irgendwo anfertigen läßt. Dann ist doch der Hersteller außen vor und die Maschine würde doch nicht mehr dem Zustand " wie ausgeliefert entsprechen".

Gruß 0-checker

pepper4two
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Beiträge: 1133
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Dell Precision M6800; Intel® Core™ i7-4810MQ Prozessor; 32GB (4x8GB) HyperX HX316LS9IB/8 1600MHz DDR3L; AMD FirePro M6100 2GB GDDR5; UltraSharp FHD (1.920 × 1.080); Hybrid-SATA-Festplatte, 2,5 Zoll, 5oo GB, 6 Gbit/s, 8 GB Flash-Speicher; Spaca Mouse Pro Wireless; Cad Mouse; SWX 2013 SP5

erstellt am: 23. Mai. 2010 16:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo 0-checker,
ich bezweifele das eine Pflicht besteht die vollständigen Pläne an den Kunden zu übergeben, dies ist wohl eher eine Angelegenheit die im Vorfeld vertraglich vereinbart werden muss. Was die Lieferung von Ersatzteilen angeht ist es mit Sicherheit so das bei Verwendung von Ersatzteilen die nicht vom Maschinenlieferanten kommen die Garantie auf die Maschine ganz oder zumindest Teilweise erlischt. Letztendlich ist aber auch das Verhandlungssache, insofern sollten diese Überlegungen in jedem Fall vor Abschluss eines Vertrages angestrengt werden.

Was die Maschinenrichtlinien angeht ist nur soviel an Informationen weiterzugeben wie für das sichere Aufstellen, Betreiben und die Wartung der Maschine notwendig ist.

Beste Grüße

Matthias

------------------
Nihil Ex Nihilo

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pepper4two
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Beiträge: 1133
Registriert: 30.11.2003

erstellt am: 23. Mai. 2010 16:20    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Nachtrag zum vorherigen Beitrag:

Die Maschinenrichtlinie findest Du hier . Mit dem Suchbegriff "Pläne" findest Du schnell die, für die Beantwortung Deiner Frage, relevanten Stellen.

Grüße

Matthias

------------------
Nihil Ex Nihilo

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Ex-Mitglied

erstellt am: 05. Jun. 2010 08:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Vielen Dank für Eure Antworten 
Die Maschinenrichtlinie kenne ich wohl, und das schon seit der 1 Ausgabe. Mich hat hier interessiert, wie das Thema : Herausgabe der Einzelteil-/Fertigungszeichnungen an den Besteller gehandhabt wird. Wie Matthias und Thomas bemerkten,
ergibt sich keineswegs eine Verpflichtung aus der MRL.

Gruß 0-checker

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