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Autor Thema:  Konformitätserklärung! Wer darf oder muss diese unterschreiben? (27434 mal gelesen)
SKING
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erstellt am: 12. Apr. 2010 16:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Leute,

wer darf oder muss die Konformitätserklärung für eine Gesamtanlage unterschreiben.
Darf z.B. ein Technischer Zeichner,wenn es vom Chef angeordnet wird, die Konformitätserklärung unterschreiben?
Wie sieht es mit Haftung aus?
Ich hoffe mir kann jemand ein Paar Infos geben.

Vielen Dank.

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Ex-Mitglied

erstellt am: 12. Apr. 2010 21:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo SKING
Ich hoffe, daß der folgende Text Deine Frage beantwortet:

Unterschrift unter die EG-Konformitätserklärung Anhang II A, Nr. 10 fordert im Rahmen der EG-Konformitätserklärung:
Angaben zur Person, die zur Ausstellung dieser Erklärung im Namen des
Herstellers oder seines Bevollmächtigten bevollmächtigt ist, sowie Unterschrift dieser Person.
Das heißt:
Es handelt sich bei der EG-Konformitätserklärung um eine rechtsverbindliche Erklärung des Herstellers der Maschine oder seines Bevollmächtigten. Die EG-Konformitätserklärung muss im Namen des Herstellers oder des  Bevollmächtigten unterschrieben werden.
Die EG-Konformitätserklärung muss von einer Person unterschrieben werden, was nur einer konkrete Einzelperson und keiner juristischen Person möglich ist. Damit ist ausgeschlossen, dass die EG-Konformitätserklärung maschinenschriftlich an dieser Stelle z.B. lediglich enthält: "Hersteller-AG".

Der Hersteller oder der Bevollmächtigte kann eine Person bevollmächtigen, die EG-Konformitätserklärung in seinem Namen unterschreiben.
Es müssen Angaben zu der Person, die die EG-Konformitätserklärung
unterschreibt, gemacht werden, damit für den Empfänger der
EG-Konformitätserklärung die Stellung dieser Einzelperson im / zum Unternehmen des Herstellers bzw. Bevollmächtigten deutlich wird. Dies könnte z.B. sein:
Geschäftsführer, Inhaber, Abteilungsleiter Konstruktion, ...
Daraus wird klar, dass die EG-Konformitätserklärung nicht ausschließlich vom Hersteller selbst, d.h. vom Inhaber bzw. Geschäftsführer, unterschrieben werden muss. Die Unterschrift kann von jedem geleistet werden, der vom Hersteller dazu bevollmächtigt wurde. Dabei muss es sich im Gegensatz zum "Dokumentationsbevollmächtigten" auch nicht um eine Person handeln, die im EWR ansässig ist. Diese Person unterschreibt dann für den Hersteller mit z.B. dem Zusatz "i.A." oder "I.V." Auch der Bevollmächtigte im Sinne von Artikel 2j kann diese Unterschrift in diesem Sinne delegieren, vorausgesetzt zu seinen Aufgaben gehört auch die Erstellung der EG-Konformitätserklärung. Es ist Sache des Herstellers bzw. Bevollmächtigten im Rahmen seiner Organisationsverantwortung
sicherzustellen, dass die von ihm zur Unterschrift bevollmächtigte Person auch über die notwendigen Kompetenzen verfügt. Zu beachten ist dabei, dass mit der Unterschrift unter die EG-Konformitätserklärung vom Hersteller bestätigt wird, dass die Maschine die Anforderungen des Artikel 5 Absatz 1 einhält. Soweit der Geschäftsführer im Unternehmen die Unterschrift delegiert, muss er sicherstellen, dass die zur Unterschrift berechtigte Person in der Lage versetzt wird, die Erfüllung dieser Anforderungen zu beurteilen. Es muss weiterhin sicher gestellt werden, dass die Unterschrift erst erfolgt, wenn die Maschine allen Anforderungen der Maschinenrichtlinie und ggf. auch anderen einschlägigen Richtlinien genügt. Das sollte auch für die in der EG-Konformitätserklärung angegebenen Normen gelten.

Meine Meinung dazu:
Deine Fragestellung bedeutet für mich, daß ihr euch noch nicht mit der MRL beschäftigt habt. Mit der Unterschrift unter der Konformitätserklärung ist den Pflichten der MRL noch nicht genüge getan. Der Zusatz zur Unterschrift "i.V." heißt in Vollmacht und bedarf der schriftlichen Bevollmächtigung durch den Geschäftsführer.
Als Techn.Zeichner würde ich die Konformitätserklärung nicht unterschreiben, da die verantwortliche Begleitung in allen Phasen eines Projektes keine Aufgabe eines Techn.Zeichners sein kann.

Gruß 0-checker

Press play on tape
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erstellt am: 12. Apr. 2010 21:56    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für SKING 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo,

sein kann das schon! Weiter oben im Absatz heißt es ja daß der Bevollmächtigte einem das delegioeren kann. Aber es heißt auch daß der Unterschreibende dazu befähigt sein muß, was bedeutet er muß geschult/ausgebildet usw. Nach meiner Meinung sind bestimmt 50% derer die eine solche Konformitätserklärung unterschreiben nicht dazu befähigt im Sinne von Fachkenntnis.

Aber an sich kann man davon ausgehen, daß ein Technischer Zeichner in der Regel nicht befähigt ist, aber es gibt da schon einige Zeichner die durchaus in der Lage sind so etwas zu tun.

gruß Heiko

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Ex-Mitglied

erstellt am: 12. Apr. 2010 22:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Jawoll Heiko, ist schon klar.
Ich möchte ja auch nicht die Techn.Zeichner herab würdigen.
Aber warum werden Konstruktionsleiter und Projektleiter benannt und auch entsprechend bezahlt? Zudem hat die Unterschrift unter der Konformitätserklärung ja auch einen haftungsrechtlichen Hintergrund.
Dafür wird man eine Versicherung brauchen. Die wird sich aber im Haftungsfall zurückhalten, wenn an der Qualifikation des Unterschreibers Bedenken bestehen könnten. Dazu müßte man mal einige Grundsatzurteile sichten.

Gruß 0-checker

Press play on tape
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erstellt am: 12. Apr. 2010 22:21    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für SKING 10 Unities + Antwort hilfreich

interessant wird das ganze natürlich wenn der Unterzeichner das Ding aus "Unwissenheit" Unterschreibt, sprich er weis nicht was er da tut(hat vielleicht das ganze sogar auf Vollständigkeit geprüft). Also konkret der Fall dass man vom Arbeitgeber dazu genötigt wird.Ich bin bei uns der Dokumentationsbevollmächtigte, etwas genötigt, aber dann habe ich mich schlau gemacht was das betrifft und gemerkt dass die Verantwortung nur darin liegt zu Wissen wo dei Dokumentationen sind und sie im Bedarfsfall den Behörden auszuhändigen. Aber was wenn man wirklich dazu genötigt wird? Nicht jede Firam hat mehrere hundert Mitarbeiter und Jobs sind rar und zusätzlich noch das nicht erkennen der Tragweite, was dann?

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SKING
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Hallo Leute,

vielen Dank erstmal für die Antworten.

Wie sieht es aber mit der HAftung aus?

Zu meinem Problem:
bin gelernter Technischer Zeichner und konstruiere selbstständig komplette Maschine.
Gleich nach meiner Ausbildung musste ich schon Konformitätserklärungen unterschreiben.
Dabei steht in der Konformitätserklärungen, dass ich als Funktion "Projektleiter" bin.
Angestellt bin ich aber in der Firma als Technischer Zeichner.
Auf meiner Visitenkarte steht auch Projektleiter, die ich meistens nur Lieferanten mitgebe.
Wenn ich jetzt unterschreibe, mache ich mich damit strafbar oder haftbar?
Natürlich werde ich auch dazu genötigt, mit der Begründung, ich hätte
ja die Maschinen konstruiert.
Dabei mache ich doch nur das, was man mir beigebracht hat.
Dass das Konstruieren garnicht zu meinen Aufgaben als Technischer Zeichner gehört,
habe ich erst später wahrgenommen.
Die Normen die auf den Konformitätserklärung drauf stehen sagen mir eh nicht.

Ich hoffe ihr könnt mir Infos geben bezüglich Haftung.

Vielen Dank.

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erstellt am: 13. Apr. 2010 17:03    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für SKING 10 Unities + Antwort hilfreich

Klartext, der Unterzeichner bestätigt mit seiner Unterschrift daß alle Unterlagen vorhanden sind. Der Unterzeichner bestätigt daß alle aufgeführten Normen eingehalten wurden(Du kennst Sie nicht?). Der Unterzeichner kann Haftbar gemacht werden bzw. wird Haftbar gemacht wenn........ etwas passiert und die Maschine nicht CE Konform war, wenn.... wenn... wenn..

Zitat:
Zitat von 0Checker:
.......dass die von ihm zur Unterschrift bevollmächtigte Person auch über die notwendigen Kompetenzen verfügt. Zu beachten ist dabei, dass mit der Unterschrift unter die EG-Konformitätserklärung vom Hersteller bestätigt wird, dass die Maschine die Anforderungen des Artikel 5 Absatz 1 einhält. Soweit der Geschäftsführer im Unternehmen die Unterschrift delegiert, muss er sicherstellen, dass die zur Unterschrift berechtigte Person in der Lage versetzt wird, die Erfüllung dieser Anforderungen zu beurteilen. Es muss weiterhin sicher gestellt werden, dass die Unterschrift erst erfolgt, wenn die Maschine allen Anforderungen der Maschinenrichtlinie und ggf. auch anderen einschlägigen Richtlinien genügt. Das sollte auch für die in der EG-Konformitätserklärung angegebenen Normen gelten.

wenn ich das hier jetzt lese, darfst Du die Konformitätserklärung nicht Unterschreiben. Was Du machen darfst oder must ist die Gefahrenanalyse und was man kenen sollte sind die Sicherheitsnormen(müssen übrigens bei euch im Hause sein, denn alle zitierte Normen müssen vorgehalten werden).

Soweit mir bekannt ist, ist die Richtlinie=Gesetz und wenn in der Richtlinie steht die Norm muß eingehalten werden ist die Norm verbindlich! Bei nichteinhalten eines Gesetzes droht Strafe (unwissenheit schützt vor Torheit nicht).

Das sind jetzt meine Kenntnisse die nicht hundertprozentig stimmen müssen(die Richtung stimmt aber schon). Ich würde nicht Unterschreiben ohne eine Aufbesserung meiner Kenntnisse und Schulung.

gruß Heiko

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