| |  | Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen, ein Webinar am 30.07.2025
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Thema: Haftung: Konstrukteur bekommt keine Zeit für Risikoanalyse. (10987 mal gelesen)
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Holger1966 Mitglied Konstrukteur

 Beiträge: 21 Registriert: 26.01.2010 Windows 7 SolidWorks 2018 SP5 PDM Enterprise Pro 2018 SP5 EDrawings 2019 SP3
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erstellt am: 03. Feb. 2010 07:04 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo, vielleicht kennt ihr das Problem ja auch: Risikoanalysen müssen, gesetzlich vorgeschrieben, von Konstrukteur durchgeführt werden und er haftet auch dafür. Leider gibt mir mein Arbeitgeber dafür keine Zeit, wegen Termindruck usw. Wie sieht es in diesem Fall mit der Haftung aus? Ich kann meinen Arbeitgeber ja nicht zwingen mir die Zeit zu geben. Oder? Wie ist das bei euch so? Gruß Holger Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Fyodor Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau

 Beiträge: 2716 Registriert: 15.03.2005
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erstellt am: 03. Feb. 2010 08:36 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Holger1966
Diese Zeit muß sein. Zur Not mußt Du etwas anderes weg lassen oder aufschieben. Es gibt nichts schlimmeres, wenn in einem Jahr ein Einarmiger bei dir vor der Tür steht, mit Anwalt im Schlepptau... und Du kannst Gift darauf nehmen, selbst wenn Dein Chef Dein bester Kumpel wäre, er hätte Dir natürlich niemalsnicht verboten eine Risikoanalyse durchzuführen. ------------------ Cheers, Jochen Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Holger1966 Mitglied Konstrukteur

 Beiträge: 21 Registriert: 26.01.2010 Windows 7 SolidWorks 2018 SP5 PDM Enterprise Pro 2018 SP5 EDrawings 2019 SP3
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erstellt am: 03. Feb. 2010 08:59 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo Jochen! Ja, das sagt sich so leicht. Nur ich darf nicht. Natürlich kann ich mit meinem Chef schon darüber gestritten. Aber er ist der Chef. Was er sagt wird gemacht. Kündigung androhen??? Rechtliche Schritte einleiten??? Selbstanzeige??? Keine Ahnung, weiß nur, dass ich für etwas Verantwortung übernehme ...... Gruß Holger Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Hawkace Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 112 Registriert: 02.06.2004
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erstellt am: 03. Feb. 2010 09:08 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Holger1966
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Holger1966 Mitglied Konstrukteur

 Beiträge: 21 Registriert: 26.01.2010 Windows 7 SolidWorks 2018 SP5 PDM Enterprise Pro 2018 SP5 EDrawings 2019 SP3
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erstellt am: 03. Feb. 2010 09:22 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Schriftlich wird wohl schwierig werden, aber versuchen kann man es mal. Zumindest eine Mail an die Geschäftsleitung, dass hier ein Verstoß gegen geltende gesetzliche Vorschriften besteht. Zeugen ist kein Problem, es geht uns allen (9 Konstrukteure) hier so. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 03. Feb. 2010 09:40 <-- editieren / zitieren -->
Hallo @ alle Ja, Holger, mit dem Problem stehst Du sicher nicht alleine da. Betrachten wir doch die Situation mal von der anderen Seite. Am Ende der Prozeßkette steht doch die CE-Kennzeichnung der Maschinen, die bei Euch gebaut werden. Und zuvor unterschreibt doch der (Dein) Chef eine Konformitätserklärung. Das darf er eigentlich nicht machen, wenn die laut Maschinenrichtlinie erforderlichen Vorgänge, dazu gehört u.A. auch die Risikoanalyse, nicht lückenlos ausgeführt wurden. Weiß Dein Chef eigentlich, was er da unterzeichnet? Wer erstellt denn in eurem Haus die Betriebsanleitung? Beschwert sich da niemand, daß die Risikoanalyse fehlt? Diese ist eigentlich Basic für die Bedienungsanleitung, wenn es darum geht, die z.B. Bedienung zu beschreiben: was muß, was darf, was ist verboten!!!! Die Bedeutung dieser Vorgänge erkennt man an der Aufbewahrungspflicht dieser "Dokumente" über min.10 Jahre. Mach Deinen Chef schriftlich auf diese Notwendigkeiten aufmerksam und lege Dir Aktennotizen an. Seid Ihr DIN ISO 9001 zertifiziert? Gibt es ein Qualitätshandbuch? Dort sind auch Begriffe wie: Verantwortung der obersten Leitung definiert. Zeitmangel ist das schlechteste Argument, wenn ein Fall wie von Fyodor beschrieben eintritt. Vielleicht solltest Du Deinem Chef die Anschaffung einer Software schmackhaft machen. Nach der Einführungsphase spart sowas enorm Zeit/Geld und gibt auch eine höhere Sicherheit, weil diese Programme zumeist praxiserprobt sind. Oder outsourcing/ freier Mitarbeiter? Ansonsten zeigst Du ein hohes Maß an Verantwortungsbewußtsein, das Dein Chef besser würdigen sollte. Grüßle 0-checker
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Holger1966 Mitglied Konstrukteur

 Beiträge: 21 Registriert: 26.01.2010 Windows 7 SolidWorks 2018 SP5 PDM Enterprise Pro 2018 SP5 EDrawings 2019 SP3
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erstellt am: 03. Feb. 2010 11:03 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo 0-checker, natürlich hast du vollkommen recht. Ich werde das Problem auch so anpacken. Schreibe eine Mail mit den Hinweisen und warte mal was passiert. Von unserer Chefetage wird das alles so als "kann man, muss man aber nicht, was soll schon passieren, wann passiert schon mal was" gesehen. Melde mich wieder, wenn darauf reagiert wird. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Fyodor Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau

 Beiträge: 2716 Registriert: 15.03.2005
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erstellt am: 04. Feb. 2010 08:24 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Holger1966
Nein, keine Mail... DIN A4 ist das Format der Wahl. Mit Datum und Unterschrift unter dem Text "Hiermit untersage ich meinem Untergebenen eine Risiskoanalyse durchzuführen" oder so ähnlich. Wenn mal der Einarmige bei Dir vor der Tür steht ist eine Mail nämlich kein sicheres Beweismittel mehr. ------------------ Cheers, Jochen Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 04. Feb. 2010 10:03 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Holger  Das Thema bleibt weiter brisant. Kannst Du mal grob mitteilen, was bei euch in der Firma gebaut wird? Hast Du die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vorliegen? Gibts für umme aus dem WWW. Oder Beuth-Verlag: die neue EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, ISBN 3-410-16309-3 mit Erläuterungen und Kommentaren für ca. 30 Teuronen. Aber gut angelegtes Geld. Darin steht u.A. : Abschn. 2.5.5 Technische Unterlagen Die Unterlagen müssen enthalten: ....Unterlagen über die Risikobeurteilung...... Abschn. 2.5.8 EG-Konformitätserklärung ....Es muß im Unternehmen sichergestellt sein, daß die Unterschrift (unter der Konformitätserklärung) erst geleistet wird, wenn alle Anforderungen der MRL an die entsprechende Maschine erfüllt sind....... Art.23 der MRL verpflichtet die Mitgliedsstaaten bei Verstößen Sanktionen gegen die Unternehmen festzu setzen. Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Das können empfindliche Geldstrafen und Untersagung des Inverkehrbringens der Maschinen sein. Fazit: auch ohne Unfälle mit Armverlust kann die Mißachtung der MRL zu unliebsamen Überraschungen führen. Es wundert mich schon etwas, daß eure Kunden nicht schon reagiert haben. Die MRL ist keine Kann-Regelung sondern verbindlich. Lege deinem Chef die entsprechenden Textpassagen vor. Wenn er dann immer noch kein Einsehen hat, setzt er das Bestehen der Firma aufs Spiel. Die MRL wurde u.A. deshalb geschaffen, um Rechtssicherheit zu erlangen, was salopp ausgedrückt bedeutet: wer hat im Fall der Fälle den Schwarzen Peter. Bei Nichterfüllung der MRL liegt die Vermutungshaltung vor, daß die Maschine nicht sicher ist. Dann ist der Schw.Peter vergeben. Der Hinweis von Fyodor ist super, vielleicht beides: mail und DIN A4 mit dem Hinweis, daß du selbst keine Verantwortung übernehmen kannst. Gruß 0-checker Und immer daran denken : lieber arm dran als Arm ab [Diese Nachricht wurde von 0-checker am 04. Feb. 2010 editiert.] |
UGNX4 Mitglied
 Beiträge: 1 Registriert: 23.02.2010
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erstellt am: 23. Feb. 2010 19:37 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Holger1966
Hallo an alle, schön das sich mal ein Forum findet in welchem so ein heikles Thema behandelt wird. Habe genau den gleichen Fall in meiner Firma, jedoch handelt es sich bei den Produktion um Werkzeuge/Vorrichtungen für die Hauseigene Fertigung, wie sieht die Rechtslage hier aus? Konkreter Fall: Es soll ein Gabelstapler umgebaut werden welcher dann als Montagewagen dienen soll. Ich soll die Montagevorrichtung konstruieren, welche an den Gabeln des Staplers befestigt wird. Aus Sicht der Vorrichtung kein Problem. Jedoch habe ich dabei kein gutes Gefühl, ich denke das der Gabelstapler damit an die Grenzen der Belasatbarkeit stößt. Auf den Hinweis reagierte mein Chef mit dem Wortlaut, das hat mich nicht zu interessieren da ich nur die Vorrichtung baue? Was sollte ich eurer Meinung nach machen, und wer haftet bei dem Fall X. Wenn ich mich weigere die Vorrichtung zu konstruerien, werde ich mir wohl meine Papiere abholen können. Gruß Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 23. Feb. 2010 21:03 <-- editieren / zitieren -->
Hallo UGNX4 Zunächst willkommen bei CAD.DE Dann meine Gegenfrage: warum willst Du Dich weigern? Gehst Du nach MRL vor, wie ihr das ja bisher auch gemacht habt (hoffe ich jetzt mal), wird Du beurteilen können, ob Deine Konstruktion sicher ist. Wenn Du die laut Traglastdiagramm erlaubten Lasten nicht überschreitest, ist das ja erstmal nichts anderes als der "normale" Betrieb. Ich kann jetzt nicht erkennen, ob Deine Konstruktion eine Maschine in Sinne der MRL oder eine unvollständige Maschine ist, oder unter die Begriff Anbauteile oder auswechselbare Ausrüstung fällt. Alle unterliegen gewissen Herstellerpflichten gem. Richtlinie. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Produkt verkauft, vermietet, verschenkt oder für den Eigengebrauch gefertigt und in Verkehr gebracht wird. Das Anbringen von Zusatzeinrichtungen am Gabelstapler an sich ist nicht ungewöhnlich, erfordert aber die Beachtung von Sicherheitsanforderungen, die Du recherchieren mußt. U.U. ist vielleicht eine Abnahme erforderlich. Für "unvollständige Maschinen" ist keine CE-Kennzeichnung vorgesehen, aber Du mußt "Technische Unterlagen" (u.A.Risikobeurteilung) erstellen und dokumentieren, eine Montageanleitung bzw. eine Einbauerklärung (die auch unterschrieben wird) erstellen. Daß die Last am Tragarm des Staplers die zulässige Tragkraft laut Traglastdiagramm nicht überschreiten darf und die üblichen Vorschriften für das Betreiben eines Gabelstapler weiterhin bestehen bleiben versteht sich ja von selbst. Werdet ihr auch Änderungen am Stapler oder an den Gabelzinken vornehmen? Ich wiederhole noch einen Hinweis: ihr zahlt Beiträge an die IHK und die Berufsgenossenschaft, also könnt ihr dort auch Ansprüche geltend machen bezüglich Rat und Tat. Gruss 0-checker Nachtrag: im Forum Wissenstransfer, Unterforum Maschinenrichtlinie, CE und Co sind solche Themen besser aufgehoben. Also bitte künftig Beiträge zum Thema dort einstellen.
[Diese Nachricht wurde von 0-checker am 23. Feb. 2010 editiert.] [Diese Nachricht wurde von 0-checker am 23. Feb. 2010 editiert.] [Diese Nachricht wurde von 0-checker am 23. Feb. 2010 editiert.] |
Andy-UP Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Projektingenieur

 Beiträge: 2567 Registriert: 27.10.2003
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erstellt am: 24. Feb. 2010 07:46 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Holger1966
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tanzbaer1963 Mitglied Maschinenbautechniker, Konstrukteur
  
 Beiträge: 824 Registriert: 15.02.2007 Office PRDSU 2015 & 2018 Ultimate Win 10 64 Home C2D 2*2,13GHz 4GB-Ram Quaddro FX1500 Win 7 64 PDS 2014
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erstellt am: 24. Feb. 2010 13:14 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Holger1966
Hallo UGNX4, zu dem was 0-checker bereits beschrieben hat, wenn ich Dich richtig verstehe, soll diese Vorrichtung zwar an der Staplergabel befestigt werden, soll aber auch eine lösbare Verbindung sein, so dass diese auch mit anderen Staplern verwendet werden kann? In diesem Fall könntest, vielmehr solltest Du in Deiner Gefährdungsanalyse, bzw. techn. Dokumentation / Arbeitsanweisung wie folgt vermerken: mindest Tragkraft des verwendeten Gabelstaplers xxxx kg! An gut sichtbarer Stelle einen entsprechenden Aufkleber anbringen! Somit hättest Du auf der einen Seite Deine Konstruktionsaufgabe erfüllt und auf der anderen Seite den Sicherheitsaspekt erfüllt. Wenn Dein Chef dann anordnet, Deine Vorrichtung an einem Stapler zu verwenden, der nicht dafür geeignet ist, so trägt er die Verantwortung. Die andere Herausforderung ist natürlich, die Vorrichtung so zu konstruieren, dass es mit dem Dir zur Verfügung stehenden Stapler doch geht. Aber auch hier würde ich in jedem Fall w.o. beschrieben verfahren. Gruß Ingo ------------------ Theorie ist,wenn man alles weiß und nichts funktioniert. Praxis ist,wenn alles funktioniert und keiner weiß warum. Bei mir wird Theorie und Praxis vereint: Nichts funktioniert und keiner weiß warum! 
[Diese Nachricht wurde von tanzbaer1963 am 24. Feb. 2010 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThorstenStueker Mitglied Werkzeugkonstrukteur
  
 Beiträge: 855 Registriert: 06.01.2010
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erstellt am: 25. Feb. 2010 20:42 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Holger1966
Als Konstrukteur gilt im Übrigen nicht der Zeichner, der die Maschinenzeichnung eingeibt oder auch der Detailkonstrukteur, der die Maschine konstruiert, sondern der, der die konstruktiven Entscheidungen trifft, also was wie gemacht werden soll. Gleichermaßen werden die entsprechenden rechtlichen Möglichkeiten zur Belangung des Konstrukteurs als abhängig beschäftigtem Menschen ebenso geringer. ------------------ LG Ingenieurbüro für Kunststofftechnik und Formenbau Thorsten Stüker tstueker@aol.com www.thorstenstueker.de Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 13. Mrz. 2010 00:49 <-- editieren / zitieren -->
Hallo UGNX4 und Holger1966 Könnt ihr mal kurz darlegen, wie ihr nun verblieben seid. Wenn ich mir die Anzahl der Views angucke bin ich wahrscheinlich nicht alleine mit meiner Neugier. Ich bin sicher, daß es einigen anderen Kollegen so geht wie euch. Vielen Dank im voraus. Grusz 0-checker
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