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Autor Thema:  Unfertige Maschinen???? (4133 mal gelesen)

Ex-Mitglied

erstellt am: 25. Jan. 2010 15:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat


Hallo Ihr CE- und MRL-Geplagten
Was sind unfertige Maschinen????
Fundstück aus den VDI-Nachrichten vom 4.9. l.J.
Zitat: ...dann müssen alle neu in Verkehr gebrachten Maschinen
und unfertigen Maschinen die Bestimmungen....Zitatende.
Wer von Euch bringt unfertige Maschinen in Verkehr??

Ich habe die MRL mehrfach durchgelesen, aber nirgends den Begriff
unfertige Maschine gefunden. Richtig müßte es unvollständige
Maschinen
heißen, ist ja wohl nicht das gleiche.

Zitat: ...man muß diese Maschinen auf den neuesten Stand bringen...
dann einige Zeilen später .... An der Maschine selbst müsse nichts
geändert werden, nur die Dokumentation sei umfangreicher. Zitatende.

Gaaaaaanz tolle Berichterstattung, bringt nur nix, um die Verunsicherung
über die Vorgehensweisen zu verringern. 

Frage an alle, die sich mit dem Thema MRL, CE-Zertifizierung und -Kennzeichnung
und techn.Dokumentation beschäftigen müssen/dürfen:

Wie kommt Ihr an die notwendigen Informationen, um eure Arbeit richtlinien-
konform zu machen?
Besucht Ihr Schulungen? Oder laßt Ihr das extern abwickeln (out sourcing)?
Für Eure Antworten danke ich schon jetzt.

Gruß 0-checker

Leo Laimer
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
CAD-Dienstleister



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Beiträge: 26028
Registriert: 24.11.2002

IV bis 2019

erstellt am: 26. Jan. 2010 08:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Leider bin ich nicht grad der Spezialist in diesen Dingen, aber ich würde das so interpretieren, dass es im Lebenszyklus von Maschinen (eher umfangreicherer Art) eventuell mittendrin in Konstruktions-/Ferrtigung-/Inbetriebnahme-Phase zu Normänderungen kommt, und man dann streiten könnte, gelten die Normen zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe, oder zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Der von Dir zitierte Text sagt dann eindeutig, dass unfertige Machinen auf die neuen Normen hochzurüsten sind (kaufmännisch eine Katastrophe, von den Vorschriften her verständlich)

------------------
mfg - Leo

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Ex-Mitglied

erstellt am: 26. Jan. 2010 08:20    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Leo, Guten Morgen an Alle
Könnte man durchaus so interpretieren.
Aber der Verfasser des Artikels schreibt nur
ein paar Zeilen weiter: "... an den Maschinen
müsse nichts geändert werden ...".
Kaufmännisch eine Katastrophe, da gebe ich Dir recht.
So bleibt noch zu klären, zu welchem Zeitpunkt die
Maschine den neue Richtlinien entsprechen muß.
Es gibt ja auch den seltenen Fall, daß eine Maschine
z.B. im letzten Jahr ausgeliefert wurde, aber erst
Monate später in diesem Jahr in Betrieb genommen wird.
Wer muß dann für eine eventuell erforderliche Nachrüstung
den Geldbeutel öffnen?

Gruß 0-checker

Leo Laimer
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
CAD-Dienstleister



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Beiträge: 26028
Registriert: 24.11.2002

IV bis 2019

erstellt am: 26. Jan. 2010 08:29    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Das ist eben die kaufmännische Katastrophe, wenn Sowas unklar in der Luft hängen bleibt (sprich: Im Vertrag nicht ausdrücklich definiert ist) kommen die freien Kräfte in's Spiel (sprich: Der Stärkere hat Recht). Und das kann bei einer fast fertigen Maschine ordentlich ins Geld gehen (bis hin zu einer Neukonstruktion), wenn z.B. die Einschätzung von Kat.3 auf Kat.4 landet.

------------------
mfg - Leo

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Ex-Mitglied

erstellt am: 29. Jan. 2010 13:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Eine vermeidbare Katastrophe:
Änderung der Maschinenrichtlinie
(neue MRL 2006/42/EG
- veröffentlicht am 09.06.2006
- tritt in Kraft am 29.06.2006
- Umsetzung in nationales Recht bis 29.06.2008
- Verpflichtend ab 29.12.2009 (also ohne Übergangsfrist)

Christian Forster
Mitglied


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Beiträge: 6
Registriert: 03.12.2009

Velocity Series

erstellt am: 02. Apr. 2010 16:35    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo,

Habe gerade entdeckt, das es auf CAD.DE ein Forum zur MRL gibt. Ich habe mich wegen meinem Job mit der neuen MRL auseinandergesetzt und mich hauptsächlich übers Internet informiert. Da der Thread hier schon vom Januar ist, hoff ich mal es ist nicht nur alter Käse den ich hier schreib und das es dem ein oder anderen der sich mit dem Thema auseinandersetzen muss hilft. 

Ich habe den beschriebenen Artikel nicht gefunden, denke aber da ist nur unfertig mit unvollständig verwechselt worden.
Unter die neue MRL fallen jetzt ja auch, Lastaufnahmeinrichtungen, Ketten, Seile und Gurte, abnehmbare Gelenkwellen, auswechselbare Ausrüstungen wie z.B. ein Teleskoplader bei Gabelstaplern, Sicherheitsbauteile wie Schutzschalter oder Schutzgittersysteme und eben unvollständige Maschinen. Beispiele wären hier Antriebssysteme wie z.B ein Schneckengetriebe oder auch Industrieroboter gelten als unvollständige Maschinen. Elektromotoren fallen glaube ich unter eine andere Richtlinie. 

Die allgemeine Definition für unvollständige Maschinen:
Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. 

Einen guten Überblick über die neue MRL habe ich bei Schmersal gefunden. Wenn man bei Google "Schmersal Die neue EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" eingibt, kommt man bei einem PDF raus. Auf Seite 73 findet man einen Überblick welche speziellen technischen Unterlagen bei unvollständigen Maschinen zu liefern sind.

Zur Frage von 0-checker zu welchem Zeitpunkt, die Maschine den Richtlinien entsprechen muss, können evtl. diese beiden Links helfen.
http://www.forum-verlag.com/Die-neue-MRL-und-die-~Kunst~-der-Anwendung.html
http://www.bg-metall.de/praevention/fachausschuesse/fachausschuss-mfs/fragen-antworten/uebergang-alteneue-mrl.html

Zur Frage der wesentlichen Änderung bei Maschinen und der Kombination von z.B. alter Maschine und neue unvollständige Maschine wird im oben genannten PDF ab Seite 28ff Stellung genommen.

------------------
Christian Forster
www.pbu-cad.de

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Ex-Mitglied

erstellt am: 02. Apr. 2010 17:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Christian
Zunächst willkommen bei Cad.de und speziell beim MRL-Forum.
Keine Sorge, auch wenn der Einstiegsbeitrag vom Januar stammt, ist Dein Beitrag sicherlich kein alter Käse.
Solche Infobeiträge wie der von Dir sind immer willkommen, denn das Thema wird sicherlich noch lange Diskussionsstoff sorgen.

Grusz und Frohe Ostern vom 0-checker 

WieTho
Mitglied
DesignQualityChecker in der Luft- und Raumfahrt


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Beiträge: 99
Registriert: 12.04.2011

CATIA V5 R16
Office 2003
Windows

erstellt am: 14. Apr. 2011 18:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo zusammen,

ich habe dieses Thema bei meinem alten Arbeitgeber einmal bis zum letzten durchgekaut, weil hier genau so ein vages Spiel mit Konstruktionsjahr, Baujahr, Inbetriebnahme, gültigen Richtlinien usw. durchgemacht wurde.

Also am Tag der Inbetriebnahme sind prinzipiell mal alle gültigen konstruktiven Vorschriften einzuhalten. Ja da gibt es Ausnahmen, und das heißt das ggf. Teile auf den neuesten Stand gebracht werden müssen.
Dieses Datum entspricht dem Baujahr der Anlage. Es besagt das die konstruktiven Vorschriften von eben diesem Tag eingehalten wurden.

Wenn Teile zum Beispiel E-Motoren verbaut wurden die älter sind, weil Sie im Vorjahr produziert wurden, gilt immer das neuere Datum, ist aber zulässig sofern sie den dann gültigen Richtlinien entsprechen.

Der Betreiber (Endkunde) der Anlage kann hier wiederum mit den Behörden vor Ort eine Regelung treffen wenn trotz allem ein Verstoss gegen die Vorschriften passierte. Dies ist aber nicht immer möglich, sondern nur wenn es im Ermessen der Technischen Aufsichtsperson liegt. Beispielsweise wenn Bauvorschriften mit der Maschinenrichtlinie kollidieren, oder anders gesagt wo es keine Rechtsgrundlage gibt.

Der Trick mit den unvollständigen Maschinen ist nun der, dass der Konstrukteur sich an alle Vorschriften hält, und zwar zum Verkaufsdatum. Aber bei Verwendung und Einbau die Einhaltung der ggf. neuen Vorschriften dem Käufer und oder Weiterverarbeiter überlässt. Schließlich kann ja der E-Motor Hersteller nix dafür wenn Kunde A den Motor sofort verbaut und Inbetrieb nimmt, Kunde B aber 4 Jahre dafür braucht eine Anlage fertigzustellen und Kunde C gesetzteswidrig diesen als Generator missbraucht.

PS: Gute Schulungen zu diesem Thema gibt es bei der Berufsgenossenschaft Metall und nennt (nannte) sich Sicherheitsgerechtes Konstruieren von Maschinen

------------------
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mfg WieTho

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