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Gut zu wissen: Hilfreiche Tipps und Tricks aus der Praxis prägnant, und auf den Punkt gebracht für Autodesk Produkte
Autor Thema:  Alternativen zu AutoCAD (3766 mal gelesen)
SIngo
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Tech. Angestellter


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Beiträge: 37
Registriert: 03.09.2009

erstellt am: 03. Sep. 2009 15:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo,

meine Firma beabsichtigt neue CAD Software zu kaufen.
Die Frage ist welche am besten für uns geeignet ist.
Wir sind tätig in der Elektro- Planung und Montage.

Wir benötigen die CAD hauptsächlich für:
- Öffnen, Drucken von .dwg Zeichnungen
- Nachbearbeiten von Gebäudeplänen wie z.B. Beschriftungen und Linien hinzufügen
- Kabelwege, Verteiler,... einzeichnen

Wer kann mir eine Software empfehlen. Diese sollte natürlich relativ preiswert und kompatibel zu .dwg Formaten sein.

Vielen Dank.
Schöne Grüße
Ingo

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E-Boy
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Elektroinstallateurmeister



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Autocad MEP 2019
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erstellt am: 03. Sep. 2009 15:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für SIngo 10 Unities + Antwort hilfreich

Hi und Willkommen auf cad.de,

Gibt da schon was..

1.

2.

Oder wenn's Adesk sein muss dann halt das AcadLT

------------------
Gruß Stefan

  Nur Feiglinge speichern zwischen.

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xem
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erstellt am: 03. Sep. 2009 15:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für SIngo 10 Unities + Antwort hilfreich

Es kommt drauf an wieviel Arbeit man mit dem Zeichnen haben möchte. Die beste Variante ist da natürlich AutoCAD, was nicht immer ein Vermögen kosten muß, wenn es eine ältere Version auch tut.
>klick<

Um mal ein paar Striche in eine Zeichnung zu bekommen, könnte man ja den Weg über ein PDF gehen, in dem dann die Eintragungen gemacht werden. (PDF-XChanger Viewer)

Einfach mal den fragen der dann die Sachen zu zeichnen hat, mit welchen Programmen er Erfahrung hat.

Denn um so schneller eine Zeichnung fertig ist um so günstiger wird es für die Frima. (Zeit ist Geld)

------------------

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Ex-Mitglied

erstellt am: 03. Sep. 2009 15:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi,

@xem: 

Zitat:
... was nicht immer ein Vermögen kosten muß, wenn es eine ältere Version auch tut.
Ich hab's schon oft genug erwähnt: Das Beziehen von 'gebrauchten' Lizenzen ist ohne schriftliche Genehmigung von Autodesk selbst nicht legal! Der Anbieter hat (wenn er wenigstens rechtlich der Lizenznehmer der angebotenen Software ist) eine Nutzungsvereinbarung mit Autodesk, die diesem das Recht der Nutzung der Software zuteilt, aber dieses Recht ist (ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Autodesk) nicht übertragbar!

- alfred -

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SIngo
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erstellt am: 03. Sep. 2009 16:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Vielen Dank für die guten Tipps und schnellen Antworten.

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xem
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erstellt am: 03. Sep. 2009 16:22    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für SIngo 10 Unities + Antwort hilfreich

@a.n.

wieder was dazu gelernt

Erst einen haufen Kohle kassieren und dann darf ich die Ware noch nicht mal weiter verkaufen. 

Das wäre doch mal was für die Autolobby!    Erlösung durch Verschrottung.

Will mal hoffen das nicht ab Version 2012 mir die Seriennummer auf die Stirn tätowiert wird und die AGB auf der Brust. 

------------------

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Ex-Mitglied

erstellt am: 03. Sep. 2009 16:28    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi,

@xem, 

Zitat:
Erst einen haufen Kohle kassieren und dann darf ich die Ware noch nicht mal weiter verkaufen. .... Das wäre doch mal was für die Autolobby!
...ich hab da schon auch Verständnis dafür, denn:

a) eine Software nutzt sich nicht ab wie ein Auto und verliert daher keinen Warenwert.

b) stell Dir mal vor, Du kaufst eine AutoCAD-Lizenz 2006, dann ein Update auf 2007, dann auf 2008 u.s.w. ==> Jedesmal erhältst Du ein neues CD/DVD-Package um den Upgrade- oder Subscription-Preis. Die abgelöste Software verkaufst Du dann weiter als Vollversion, wäre doch ein Geschäft, oder? Davor muß sich ein Softwarehersteller wohl schützen. Und letztlich steht in dem verlinkten Angebot ja nirgends, ob nicht der Anbieter die Version auf eine neuere upgedatet hat und daher das angebotene Packerl eigentlich 'unwirksam' wäre.

==> aber ich kann auch Dich verstehen, das tut Autodesk auch und darum kann man in begründeten Fällen um eine Lizenz-Übertragung ansuchen.

- alfred -

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xem
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erstellt am: 03. Sep. 2009 16:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für SIngo 10 Unities + Antwort hilfreich

@a.n.

ok - eine Software nutzt sich nicht ab wie ein Auto, aber sie bleibt immer auf einen Stand der Technik und verliert somit mit der Zeit an Wert.

Zu den Updates, ein Update ist keine Vollversion und somit nur mit der Vollversion zu betreiben. Also darf man seine Updates nicht als Vollversion verkaufen.

Wie auch immer, wenn das ganze bei Autodesk mit einem Anruf oder Fax erledigt ist, ist es ja ok.

------------------

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CADmium
Moderator
Maschinenbaukonstrukteur




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Beiträge: 13508
Registriert: 30.11.2003

Hinweis: Meine Mitarbeit auf CAD.DE ist fakultativ, unentgeltlich und beruht nur auf einem ausgeprägtem Helfersyndrom.

erstellt am: 03. Sep. 2009 16:51    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für SIngo 10 Unities + Antwort hilfreich

... was dir gehört ist der Datenträger .. den kannst auch verkaufen .. ob der Käufer dann die Sachen auf dem Datenträger nutzen darf, daher freigeschaltet bekommt, ist eine ganz andere Sache.

Deshalb auch die Richtung in Subscription, was IMHO irgendwann in Miete , d.h. Nutzungsrecht der Software münden wird .... Deine Mietwohnung darfst du ja auch nutzen, aber weder verkaufen noch ohne Genehmigung weitervermieten .....

mal Offtopic dazu ...

------------------
  - Thomas -
"Bei 99% aller Probleme ist die umfassende Beschreibung des Problems bereits mehr als die Hälfte der Lösung desselben."

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Ex-Mitglied

erstellt am: 03. Sep. 2009 16:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Ich hab's schon oft genug erwähnt: Das Beziehen von 'gebrauchten' Lizenzen ist ohne schriftliche Genehmigung von Autodesk selbst nicht legal! Der Anbieter hat (wenn er wenigstens rechtlich der Lizenznehmer der angebotenen Software ist) eine Nutzungsvereinbarung mit Autodesk, die diesem das Recht der Nutzung der Software zuteilt, aber dieses Recht ist (ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Autodesk) nicht übertragbar!

Ausnahme bei offiziellen Versteigerungen.
Hier wird die SW (gegen Gebühr) vom Versteigerer auf den Nutzer bei Autodesk umgeschrieben.

Aber zurück zum eigentlichen Thema.
Ein aus meiner Sicht wichtiger Aspekt ist auch die Langlebigkeit des Produktes.
Was nutzt mir eine preiswerte SW, wenn die Firma nächstes Jahr vom Markt ist und ich keine Aktualisierungen, Patches, u.s.w. mehr bekomme.
Oder die SW dann auf einem neueren Betriebssystem nicht mehr läuft.

Dies war auch bei uns der Grund beim (quasi erzwungenen) Umstieg auf ein anderes CAD-System zu AutoCAD zu wechseln.
Obs dann unbedingt die Vollversion sein muß, oder ob auch LT reicht, müßt Ihr an Hand Eurer Tätigkeit prüfen.

Gruss Frederik

Theodor Schoenwald
Ehrenmitglied



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Beiträge: 1672
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erstellt am: 05. Sep. 2009 18:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für SIngo 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Frederik,

"Was nutzt mir eine preiswerte SW, wenn die Firma nächstes Jahr vom Markt ist und ich keine Aktualisierungen, Patches, u.s.w. mehr bekomme."

Die Alternativen zu ACAD sind z.B. Bricscad, ZWCAD und Andere.
Das sind ICAD-Abkömmlinge, wenn es also einen davon nach einiger Zeit nicht mehr gibt, sind immer noch mindestens drei weitere (in deutscher Sprache) am Markt.
Zudem ist der Preis so niedrig, dass - wenn der Fall eintreten sollte - man auf einen anderen Lieferant umsteigen muss, nicht viel Geld verloren hat.

Zumal ein Update bei ACAD (wie ich bei suchen mit Google gesehen habe), mehr kostet, als eine neue Version der genannten Alternativen.

Bei diesem Hintergrund ist Dein Vergleich anders zu betrachten.

Austauschbarkeit:
Wenn ich von jemand ein Zeichnung als DXF bekomme (das kommt oft vor) versuche ich sie zuerst in ACAD zu öffnen, wenn das nicht geht, mit BricsCad und meistens geht es damit.

Gruß
Theodor Schönwald

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Ex-Mitglied

erstellt am: 05. Sep. 2009 19:56    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wenn Du nur zeichnest, mag Dein Einwand stimmen.

 

Zitat:
Zudem ist der Preis so niedrig, dass - wenn der Fall eintreten sollte - man auf einen anderen Lieferant umsteigen muss, nicht viel Geld verloren hat.


Muss ja nicht ACAD sein, evtl tuts LT auch.
Dann sieht das Preis-/Leistungsverhältnis schon ganz anders aus.

Wenn Du mit eigenen Anpassungen, Scripten, Lispprogrammen u.s.w. arbeitest, sieht das mit dem problemlosen Umsteigen auf andere Produkte auch schon anders aus.
Ganz eng wird es, wenn Du auf der Programmierschnittstelle eigene Entwicklngen aufsetzt.

Gruss Frederik

[Diese Nachricht wurde von F - WI 49 am 05. Sep. 2009 editiert.]

Theodor Schoenwald
Ehrenmitglied



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Registriert: 16.04.2002

erstellt am: 05. Sep. 2009 21:42    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für SIngo 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Frederik,

zu:
"Muss ja nicht ACAD sein, evtl tuts LT auch.
Dann sieht das Preis-/Leistungsverhältnis schon ganz anders aus."

Auch das Update bei LT liegt über dem Neupreis der genannten Programme.
Zumal Lisp und LT nicht (mehr) funktioniert.

Thema Anpassung:
Da sind BricsCad und ZWCAD nicht mehr weit weg von ACAD.
a) Alle meine Lispprogramme laufen mit ACAD, BricsCad und ZWCAD.
b) Bei meinen Lispdateien muss ich noch drei Unterschiede
  von ZWCAD zu ACAD abfangen.
  Im ZWCAD-Forum habe die die Unterschiede ausführlich
  gelistet.
  Bei BricsCad kann ich meine Lispprogramme 1:1 übernehmen.
  Seit Torsten Moses für BricsCad arbeitet, wurden die
  Unterschiede - die meine Software betreffen -, behoben.
  Beim Versetz-Befehl gibt es (neu) wirklich Unterschiede.
  Nach dem BricsCad den Versetz-Befehl neu programmiert hat,
  ist der Unterschied zu ACAD in umgekehrter Richtung.
  Konturen die ACAD nicht richtig versetzt, versetzt
  BricsCad richtig.

Ein Unterschied spricht für ACAD, es sind die dynamischen Blöcke.
Die anderen haben mir inzwischen zugesagt, dass sie nachziehen werden.

Warum kenne ich die Unterschiede?
Weil ich Kunden habe, die mit ACAD, BricsCAD, ZWCAD oder ICAD arbeiten und meine Programme bei jedem der genannte CAD-Programme laufen müssen.

Gruß
Theodor Schönwald

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archtools
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erstellt am: 06. Sep. 2009 11:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für SIngo 10 Unities + Antwort hilfreich

 
Zitat:
Original erstellt von a.n.:
Hi,
Ich hab's schon oft genug erwähnt: Das Beziehen von 'gebrauchten' Lizenzen ist ohne schriftliche Genehmigung von Autodesk selbst nicht legal!

Das ist so falsch, wie irgend etwas nur falsch sein kann.

Für den Käufer ist das sowieso und unter allen Umständen legal. Allenfalls der Verkäufer könnte sich einer Vertragsverletzung Autodesk gegenüber schuldig machen. Aber dazu muss er erst mal rechstwirksam durch einen Vertrag mit Autodesk gebunden sein. Irgendwelche Lizenzbedingungen, die man erst NACH dem Kauf, z.B. durch Klicken auf "ich bestätige diese Lizenzbestimmungen" akzeptiert, entfalten keinerlei Rechtswirksamkeit. Nur Bestimmungem die beim Kauf ganz explizit Bestandteil des Kaufvertrags werden, sind rechtlich bindend, solange sie nicht anderweitig gegen das BGB verstoßen.

Autodesk hat keinerlei Handhabe gegen Käufer gebrauchter AutoCAD "Lizenzen", und kann denen insbesondere nicht verbieten, ihr erworbenes Eigentum nach Belieben, insbesondere aber bestimmungsgemäß zu benutzen. Aber Autodesk ist wiederum ja auch nicht vertraglich verpflichtet, diesen einen Freischaltcode mitzuteilen. Aber da greifen dann §69d und §69e UrhG (http://transpatent.com/gesetze/urhg.html#69d): der Käufer darf den Softwarschutz umgehen, um AutoCAD auch ohne Freischaltcode von Autodesk auf seinem Rechner zum Laufen zu bringen.


[Diese Nachricht wurde von archtools am 06. Sep. 2009 editiert.]

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archtools
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erstellt am: 06. Sep. 2009 11:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für SIngo 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von xem:
@a.n.

wieder was dazu gelernt

Erst einen haufen Kohle kassieren und dann darf ich die Ware noch nicht mal weiter verkaufen.  


Das ist falsch, und Autodesk hat bzgl dieser Frage auch schon diverse Prozesse verloren. Andernfalls wäre es ja so, dass man eine AutoCAD-Lizenz steuerlich sofort abschreiben müsste, weil sie ja nicht zum verwertbaren Betriebsvermögen zählt.

Aber das tut sie natürlich. Der Käufer erwirbt EIGENTUM an Datenträger usw seiner AutoCAD Lizenz, und er darf mit diesem Eigentum alles machen, was er im Rahmen der geltenden Gesetze machen darf. Dazu gehört, und das zeichnet "Eigentum" v.a. aus, dass es Teil seines Vermögens wird, dass er es bestimmungsgemäß benutzen darf, und dass er es wieder verkaufen darf.

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archtools
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erstellt am: 06. Sep. 2009 11:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für SIngo 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von CADmium:
... was dir gehört ist der Datenträger .. den kannst auch verkaufen .. ob der Käufer dann die Sachen auf dem Datenträger nutzen darf, daher freigeschaltet bekommt, ist eine ganz andere Sache.

Der Käufer erwirbt Eigentum an diesem Datenträger, und dazu gehört unter allen Umständen, dass er den wie sein anderes Eigentum benutzen darf. Er darf v.a. den Datenträger in einen Rechner stecken und ein darauf befindliches Programm auf seinem Rechner installieren.

Da er keinerlei vertragliche Beziehung zu Autodesk hat, hat er natürlich keinen Anspruch auf einen Freischaltcode oder auf zukünftige Updates, aber er darf, wenn er sein Eientum nicht anders bstimmungsgemäß benutzen kann, den Softwareschutz von AutoCAD auf diesem Datenträger umgehen, indem er Hackertools benutzt.

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hburkhardt
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erstellt am: 06. Sep. 2009 12:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für SIngo 10 Unities + Antwort hilfreich

Wichtig ist das man z.B. bei einer CAD Software nicht die Software selbst, sondern ein Nutzungsrecht der selbigen erwirbt (wenn eure Firma einen Werbespot macht und hierfür ein Musikstück zur Untermalung lizenziert, dann darf dieses ja im Anschluss auch nicht weiterverkauft werden weil man nun dieses Lied "besitzt").
Als nächstes muss dann noch zwischen privaten und gewerblichen Geschäften unterschieden werden. Auch hier gelten sehr unterschiedliche Rechte wie man sie zum Bsp. ja auch bei Regelungen zur Gewährleistung kennt.

Auf alle Fälle Vorsicht vor gefährlichem Halbwissen, so was kann schnell sehr teuer werden. Wer sichergehen möchte sollte einfach im Vorfeld mit seinem Lizenzgeber sprechen. 

------------------
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Tech vs. Tech!

[Diese Nachricht wurde von hburkhardt am 06. Sep. 2009 editiert.]

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Ex-Mitglied

erstellt am: 06. Sep. 2009 12:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi archtools,

>>>> Ich hab's schon oft genug erwähnt: Das Beziehen von 'gebrauchten' Lizenzen ist
>>>> ohne schriftliche Genehmigung von Autodesk selbst nicht legal!

>>Das ist so falsch, wie irgend etwas nur falsch sein kann.

OK, das ist von mir wirklich falsch ausgedrückt, muss heissen  'das Veräussern des erworbenen Nutzungsrechts ist lt. Lizenzvertrag nicht erlaubt'. Und mehr habe ich sicher nicht zu korrigieren.

Zu den anderen Punkten: Ich würd's nie machen und wir haben schon ausreichend Maßnahmen von Autodesk erlebt, die beweisen, dass deren Rechtsanwälte ausreichend hohe Erfolgsquoten haben (eigentlich müssen diese ja auch nur Ihre selbst ausgetüftelten Verträge 'durchbringen').

>> nicht verbieten, ihr erworbenes Eigentum nach Belieben, insbesondere aber bestimmungsgemäß zu benutzen
Und da ich juristische Definition des Begriffs 'Eigentum' in Deutschland scheinbar nicht kenne: In Österreich bekommst Du keine Software und kannst diese zu Deinem Eigentum machen (ausgenommen Du kaufst die Lizenzgeber samt der Urheberrechte, das wäre bei Autodesk durchaus mal etwas lustiges, würde mir gefallen  ).

Hier erwirbst Du nur das Recht zur Nutzung. Und auch wenn dies erst im Nachhinein durch Annehmen der Lizenzbedingungen bekannt werden sollte

A) darf man darauf vertrauen (und so wird es der Gesetzgeber sehen), dass dies in Kenntnis eines 'ordentlichen Geschäftsmanns' zu sein hat, dass durch Kauf einer MS-Word-Lizenz dieser nicht die Software kauft, sondern nur das Nutzungsrecht (und nicht mehr) erwirbt. Gott-sei-Dank, sonst wäre jetzt jeder Käufer klagbar von einem kanadischen Unternehmen, das Anspruch wegen Verletzung eines Patentrechts wirksam machen will; jedenfalls wäre aber Microsoft nicht mehr klagbar, denn die hätten es ja verkauft.

B) Im 'nachträglich zu bestätigenden Lizenzvertrag' ist ebenfalls enthalten, dass das Packerl retoruniert werden kann, wenn man mit den Lizenzbedingungen nicht einverstanden ist. Mit diesem Rücktrittsrecht wird auch Autodesk argumentieren und damit den Begriff 'erst im Nachhinein bekannt gemacht' ziemlich schnell glaubhaft relativiert haben.

>> den Softwareschutz von AutoCAD auf diesem Datenträger umgehen, indem er Hackertools benutzt
Und sollte ein Fall bekannt werden, wo Autodesk bei einer solchen Handlungsweise tatsächlich ein Verfahren verloren hätte, ich bin überzeugt, die Welt würde anders aussehen. Daher würde ich nicht öffentlich dieses Vorgehensweise empfehlen können.

- alfred -

[EDIT] ich grenze meine Bemerkungen ein (dank Beitrag von hburkhardt), dass ich bei AutoCAD immer nur an gewerbsmäßige Nutzung denke und daher über 'private Nutzung' nicht gedacht habe, natürlich macht der Gesetzgeber hier Unterschiede. Danke hburkhardt für diese Erinnerung    [/EDIT]


------------------
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[Diese Nachricht wurde von a.n. am 06. Sep. 2009 editiert.]

archtools
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erstellt am: 06. Sep. 2009 13:08    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für SIngo 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von a.n.:
Hi archtools,

[i]>>>> Ich hab's schon oft genug erwähnt: Das Beziehen von 'gebrauchten' Lizenzen ist
>>>> ohne schriftliche Genehmigung von Autodesk selbst nicht legal!

>>Das ist so falsch, wie irgend etwas nur falsch sein kann.

OK, das ist von mir wirklich falsch ausgedrückt, muss heissen  'das Veräussern des erworbenen Nutzungsrechts ist lt. Lizenzvertrag nicht erlaubt'. Und mehr habe ich sicher nicht zu korrigieren.
[/i]


Nun, dabei stellen sich aber gleich mehrere Fragen:

1. Was hast Du erworben? Eigentum an einer Software, bestehend v.a. aus physischen Datenträgern, oder ein Nutzungsrecht?

2. Wurde beim Kauf des Eigentums bzw des Nutzungsrecht das Weiterverkaufsverbot rechtswirksam in den Kaufvertrag einbezogen?

3. Falls das Weiterverkaufsverbot beim Kauf einbezogen wurde, dann stellt sich immer noch die Frage, ob so eine Klausel nicht doch unwirksam sein könnte, weil sie dem BGB widerspricht.

Ich weiss nicht, auf welche Weise AutoCAD heute verkauft wird. Früher war es so, dass ein Kunde zu einem Händler ging, dort seine Bestellung abgegeben hat, und einen  Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen hat, in dem keinerlei vertragliche Bindungen des Käufers an Autodesk enthalten waren, und auch keine Rede von einem Weiterverkaufsverbot war.

Damit hat der Kunde das Nutzungsrecht an der Software ganz einfach dadurch erworben, dass er Eigentum an dem Paket erworben hat. Das in dem Paket irgend welche Zettelchen mit irgend welchen Lizenzbestimmungen lagen, oder dass bei der Installation irgend welche komischen Bedingungen standen, die das schon erworbene Eigentumsrecht des Käufers wieder einschränken sollten, waren und sind völlig belanglos.

Zum Vergleich: das wäre so, als wenn Du Dir beim Bäcker ein Brot kaufst, und wenn Du das das erste Mal anschneidest, kommt ein Zettel zum Vorschein mit "Nutzungsbedingungen", die Dich dazu verpflichten, bei weiterem Anschneiden des Brots immer eine rote Zipfelmütze zu tragen.

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archtools
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erstellt am: 06. Sep. 2009 13:16    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für SIngo 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von hburkhardt:
Wichtig ist das man z.B. bei einer CAD Software nicht die Software selbst, sondern ein Nutzungsrecht der selbigen erwirbt

Das ist in aller Regel falsch!

Man erwirbt Eigentum an einem Datenträger, und das Nutzungsrecht erfolgt dann ganz einfach aus dem Eigentumsrecht: man darf sein Eigentum im Rahmen der geltenden Gesetze nutzen.

Ein "Nutzungsrecht" ohne Eigentumsrecht erwirbt man nur bei einem ausdrücklichen Rechtskauf, also z.B. wenn man sich z.B. individuelle Software schreiben lässt, oder wenn man beim Händler keinen Kaufvertrag, sondern einen Lizenzvertrag abschließt. Oder wenn man Software per Download aus dem Netz bezieht.

Letzteres ist deshalb interessant, weil man dabei ja überhaupt kein Eigentum erwirbt, das man vorher nicht schon hatte. Man kopiert einfach Daten von einem weit entfernten Rechner auf den eigenen. Das ist laut UrhG eigentlich verboten - man darf das nur, weil man normalerweise annehmen darf, dass das Programm auf dem fernen Rechner legal weiterverbreitet werden darf. Und dann gelten auch die Lizenzbestimmungen, die z.B. auf der Downloadseite stehen oder die während der Installation angezeigt werden.

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archtools
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Zitat:
Original erstellt von a.n.:

Und da ich juristische Definition des Begriffs [i]'Eigentum'
in Deutschland scheinbar nicht kenne: In Österreich bekommst Du keine Software und kannst diese zu Deinem Eigentum machen (ausgenommen Du kaufst die Lizenzgeber samt der Urheberrechte, das wäre bei Autodesk durchaus mal etwas lustiges, würde mir gefallen   ).
[/i]

Das ist falsch - da kennst Du offenbar das österreichische Recht nicht richtig. In der ganzen EU ist es nicht anders als in Deutschland und auch in den USA nicht.

"Geistiges Eigentum" erwirbst Du nicht am Programm selbst - das steht laut UrhG nur dem Urheber zu, sondern Du erwirbst das Eigentumsrecht an den mit Zustimmung des Rechtsinhabers in den Handel gekommen Datenträgern, auf denen sein Programm liegt. An diesem Datenträger hast Du Eigentum, und das bedeutet, dass Du diesen Datenträger sowohl benutzen als auch weiter verkaufen darfst. Dein Nutzungsrecht an diesem Datenträger leitet sich alleine aus Deinem Eigentumsrecht daran ab, irgend eine besondere Erlaubnis benötigst Du nicht.

Deine Nutzung dieses Datenträgers ist durch die geltenden Gesetze eingeschränkt: das Strafgesetzbuch verbietet es Dir, die CD zu zerbrechen und mit den Scherben jemandem den Hals durchzuschneiden, und das Urherberrechtsgesetz verbietet es Dir, von dem Datenträger Kopien anzufertigen (eine Sicherungskopie ist erlaubt) und weiter zu verbreiten.

So einfach ist das.

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Theodor Schoenwald
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Hallo,

ein Fall aus der Praxis:
Ich hatte vor einigen Jahren ACAD2000 erworben.
Habe es bei mir installiert und der Lizenzcode funktionierte nicht.
Dann habe ich Autodesk (per Mail) angeschrieben und reklamiert.
Man hat mir einen anderen Code zugeteilt der auch nicht funktionierte.
Wieder reklamiert.
Es kamen danach nur noch Antworten in englischer Sprache von Autotdesk.
Darauf habe ich Autodesk mitgeteilt, dass ich ACAD zum zeichnen gekauft habe und nicht um einen Sicherheitswahn einer Firma zu erfüllen und ich bei einem Produkt, das ich in Deutschland gekauft habe, verlange, dass ich Antworten in deutscher Sprache bekomme.

Das war es dann, es gab keine Antwort mehr von Autodesk und auch keine Nachbesserung.

Als vor einem Jahr, bei einem Schüler von mir, die BricsCad-Lizenz nicht funktioniert hat, habe ich bei Mervisoft in Wiesbaden angerufen und 5 Minuten danach kam eine Mail von Herrn Redmer und das Problem war gelöst.

Hilfe (Service) beim gleichen Problem:
Keine Lösung von Autodesk : BricsCad hat einem Schüler in 5 Minuten geholfen.


Damit sind wir wieder beim Thema des ersten Beitrags "Kaufentscheidung".

Eine Kaufentscheidungshilfe - egal bei welchem Produkt - solle auch der Service sein.

Wie wird mir geholfen, wenn ich ein Problem habe?

Ob der allgemeine Service bei ACAD gut ist, kann ich nicht beurteilen, dank CAD.DE wurde mir in den ACAD-Foren immer sehr gut geholfen, so dass ich ACAD (außer bei der Installation von 2000) noch nie in Anspruch genommen habe.
Bei BricsCad und ZWCAD wurde ich bei Problemen bisher immer sehr gut bedient.

Gruß
Theodor


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archtools
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erstellt am: 06. Sep. 2009 20:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für SIngo 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von Theodor Schoenwald:
Ob der allgemeine Service bei ACAD gut ist, kann ich nicht beurteilen, dank CAD.DE wurde mir in den ACAD-Foren immer sehr gut geholfen, so dass ich ACAD (außer bei der Installation von 2000) noch nie in Anspruch genommen habe.
Bei BricsCad und ZWCAD wurde ich bei Problemen bisher immer sehr gut bedient.

Und bezüglich BricsCAD muss ich feststellen, dass es hinsichtlich meiner CAD-Bedürfnisse keinen Unterschied zum "großen" AutoCAD gibt. Man bekommt mit BricsCAD zu etwa 1/20 des Preises einer AutoCAD-Lizenz ein praktisch gleichwertiges Produkt.

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SIngo
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erstellt am: 07. Sep. 2009 07:54    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Nochmals Danke für die Tipps.
Wir werden jetzt einmal "ZWCAD 2009i Standard" für einen Monat testen.
Der Anfängliche Vorteil ist sicherlich die identische Oberfläche zu ACAD 2009.Weiters ist mir aufgefallen das es für ZWCAD auch Hardwaredongle gibt. Ich vermute, dass damit die SW des öfteren installiert aber immer nur 1x genutzt werden kann.
Gibt es für ACAD dasselbe?

Ich melde mich dann wieder wenn wir die endgültige SW gekauft haben.

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erstellt am: 07. Sep. 2009 09:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi,

>> Ich vermute, dass damit die SW des öfteren installiert aber immer nur 1x genutzt werden kann.
>> Gibt es für ACAD dasselbe?

Für AutoCAD gibt es vergleichbares in 2 Versionen:

a) eine Netzwerklizenz: hier überwacht ein Lizenzserver die Anzahl der 'gestarteten' AutoCAD's, wird die vereinbarte Anzahl überschritten, dann bekommt der nächste, der AutoCAD zu starten versucht, den Hinweis, dass es nicht mehr geht. (Wobei diese Variante wegen der Kosten wohl für eine einzelne Lizenz eher nicht angestrebt wird)

b) Tool zur Lizenzübertragung: hier wird softwaretechnisch das gleiche gemacht, wie einen Hardwarelock umstecken, man übergibt über das Tool die Aktivierung an einen anderen Rechner.

- alfred -

------------------
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erstellt am: 07. Sep. 2009 09:28    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für SIngo 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von SIngo:
Nochmals Danke für die Tipps.
Wir werden jetzt einmal "ZWCAD 2009i Standard" für einen Monat testen.
Der Anfängliche Vorteil ist sicherlich die identische Oberfläche zu ACAD 2009.Weiters ist mir aufgefallen das es für ZWCAD auch Hardwaredongle gibt. Ich vermute, dass damit die SW des öfteren installiert aber immer nur 1x genutzt werden kann.
Gibt es für ACAD dasselbe?

Aus meiner Sicht als Entwickler hat ZwCAD gegenüber BricsCAD den Nachteil, dass der LISP-Interpreter nicht vollständig kompatibel zu VisualLISP in AutoCAD ist. Meine Applikationen kann ich deshalb derzeit außer für AutoCAD nur für BricsCAD anbieten.

Hier steht für BricsCAD übrigens ein Ersatz für Geomcal zum Download: http://www.archtools.de/cadcal.des

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