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Thema: Dongel für AutoCAD Mechanical14.5 (1182 mal gelesen)
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ChristineR Mitglied Technische Zeichnerin
Beiträge: 4 Registriert: 18.04.2007
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erstellt am: 18. Apr. 2007 13:00 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
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Cad1985 Mitglied hab einen
Beiträge: 380 Registriert: 30.11.2005 Autocad 2004-2007 Inventor 9-11 ADT 2004-2007
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erstellt am: 18. Apr. 2007 13:33 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für ChristineR
Hallo, Ja dort wo du auch die Software erworben hast. Die Frage ist wo hast du diese Software erworben? ------------------ Man kann nicht jeden Tag etwas Großes tun, aber gewiss immer etwas Gutes. Gruß Manuel Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ChristineR Mitglied Technische Zeichnerin
Beiträge: 4 Registriert: 18.04.2007
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erstellt am: 18. Apr. 2007 13:45 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hi Manuel, danke für Deine Antwort! Das Programm habe ich über ebay von einem privaten Verkäufer für 100,-¤ erworben. Das Paket ist komplett mit Lizenz, Handbüchern usw. geschickt worden, aber beim Instalieren musste ich feststellen, das ein Dongel unbedingte Vorraussetzung für das Betreiben ist. Davon war in der Angebotsbeschreibung keine Rede. Jetzt will der Verkäufer nochmal 200,-¤ für dieses Teil, was er wohl absichtlich zurückbehalten hat. Christine Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
deepspeed Ehrenmitglied
Beiträge: 1575 Registriert: 28.06.2004 Inventor Pro 2013 Vault 2013 ----------------- Citrix
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erstellt am: 18. Apr. 2007 13:55 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für ChristineR
Das klingt ja ganz schön nach Abzocke... zumal er eine Lizenz nicht ohne Einwilligung von Autodesk weiterverkaufen darf... Hast du seine Adresse? Drohe ihm doch einfach damit, die zu veröffentlichen, bzw. das Autodesk zu melden. Und den ganzen Sums für ein Prdukt was... 10 Jahre alt ist. ------------------ Gruß DEEPSPEED ------------------------------------------------ Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ChristineR Mitglied Technische Zeichnerin
Beiträge: 4 Registriert: 18.04.2007
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erstellt am: 18. Apr. 2007 14:18 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hi DEEPSPEED, das ist allerdings Abzocke. Eine Einwilligung von Autodesk wird, wie Du schon bemerkt hast, bei einem 10 Jahre alten Programm wohl nicht von Nöten sein. Das ist doch eher lächerlich! Aber ich denke, es ist wohl klüger, dass ich ihm eher drohen werde, den Verkauf rückgängig zu machen, wenn er mir den Dongel nicht für einen angemesseneren Betrag anbietet. Gruss Christine
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archtools Mitglied
Beiträge: 823 Registriert: 09.10.2004 Entwickler für AutoCAD, BricsCAD u.a., alle Systeme
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erstellt am: 18. Apr. 2007 14:43 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für ChristineR
Zitat: Original erstellt von deepspeed: Das klingt ja ganz schön nach Abzocke... zumal er eine Lizenz nicht ohne Einwilligung von Autodesk weiterverkaufen darf...
Das ist Quatsch, wenn's nicht z.B. eine Schullizenz o.ä. ist. Allerdings gehört der Dongle untrennbar zur Software, und wenn der Verkäufer den zurück behalten hat, dann muss der OP den Verkäufer halt auf Herausgabe verklagen ... Tom Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
archtools Mitglied
Beiträge: 823 Registriert: 09.10.2004 Entwickler für AutoCAD, BricsCAD u.a., alle Systeme
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erstellt am: 18. Apr. 2007 14:46 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für ChristineR
Zitat: Original erstellt von ChristineR:
Aber ich denke, es ist wohl klüger, dass ich ihm eher drohen werde, den Verkauf rückgängig zu machen, wenn er mir den Dongel nicht für einen angemesseneren Betrag anbietet.
Der angemessene Preis für die Herausgabe des Dongles ist in Deinem Fall exakt 0,00, Versandkosten inklusive. Der Dongle ist untrennbarer Teil der Software, und ich würde diese Abzocke als Betrugsversuch betrachten. Sag' ihm, dass Du Strafanzeige wegen Betrugs stellen wirst, wenn er den Dongle nicht herausgibt. Die Strafanzeige zu stellen kostet Dich übrigens keinen Cent. Tom Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ChristineR Mitglied Technische Zeichnerin
Beiträge: 4 Registriert: 18.04.2007
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erstellt am: 18. Apr. 2007 14:59 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hi Tom, vielen Dank für Deinen Beitrag! Du hast absolut Recht und hast mich bestärkt in der Annahme, dass es sich um vorsätzlichen Betrug dieses Verkäufers handelt. Nochmals Danke für Deinen Rat!!! Christine Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
deepspeed Ehrenmitglied
Beiträge: 1575 Registriert: 28.06.2004 Inventor Pro 2013 Vault 2013 ----------------- Citrix
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erstellt am: 19. Apr. 2007 08:03 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für ChristineR
Zitat: Original erstellt von archtools: Das ist Quatsch, wenn's nicht z.B. eine Schullizenz o.ä. ist. Tom
Hast du deine Lizenzvereinbarungen schonmal gelesen? Da steht das genauso drin; denen du genauso zustimmst. ------------------ Gruß DEEPSPEED ------------------------------------------------ Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
CADdog Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Beiträge: 2237 Registriert: 30.04.2004 Intel Xeon 3,6 GHz 32 GB RAM NVIDIA Quadro P2000 Windows 10 Enterprise AutoCADmap 3D 2023 WS-Landcad 2023 QGIS 3.10
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erstellt am: 19. Apr. 2007 08:23 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für ChristineR
Zitat: Original erstellt von deepspeed: Hast du deine Lizenzvereinbarungen schonmal gelesen? Da steht das genauso drin; denen du genauso zustimmst.
Man muss auch nicht immer alles glauben. Ich bekomme dauernd mail mit der Bitte, ein paar TAN irgendwohin zu schicken.... Ich bin zumindest verwundert, dass du dir die links in den Antworten des von dir eröffneten threads nicht mal durchgelesen hast. Dort sind ´ganz klare Bedingungen genannt. Im übrigen haben wir genau diesen Thema im Forum schon desöfteren bis zum Erbrechen durchgekaut. Die Frage ist wohl eher, wieviel zusätzlichen Aufwand will ich wegen 100¤ betreiben. ------------------ Gruß Thomas CADdog, the dog formerly known as TR AutoCAD spricht mit einem, aber viele hören nicht zu. [Diese Nachricht wurde von CADdog am 19. Apr. 2007 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
deepspeed Ehrenmitglied
Beiträge: 1575 Registriert: 28.06.2004
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erstellt am: 19. Apr. 2007 08:32 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für ChristineR
Ich habe sie mir durchgelesen bzw. kenne ich diese Beiträge. Hast du denn schonaml versucht, eine Lizenz von Autodesk zu verkaufen bzw. zu kaufen? Recht haben und Recht bekommen sind (leider) zweierlei Paar Schuhe; und auch wenn Autodesk sich erstmal quer stellt, dann ist das erstmal so, bis Anwälte sich geeinigt haben. Aber das ist ja gar nicht das Thema hier ... ------------------ Gruß DEEPSPEED ------------------------------------------------ Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
archtools Mitglied
Beiträge: 823 Registriert: 09.10.2004 Entwickler für AutoCAD, BricsCAD u.a., alle Systeme
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erstellt am: 19. Apr. 2007 23:00 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für ChristineR
Zitat: Original erstellt von deepspeed: Hast du deine Lizenzvereinbarungen schonmal gelesen? Da steht das genauso drin; denen du genauso zustimmst.
Es ist rechtlich völlig egal, was in diesen "Lizenzvereinbarungen" drin steht, solange ich rechtlich nichts derartiges mit Autodesk vereinbart habe. Wenn jemand AutoCAD kauft, dann schließt er einen Kaufvertrag mit dem autorisierten AutoCAD-Händler und keinen Lizenzvertrag mit Autodesk. Ausnahmen gibt's natürlich: Schullizenzen werden beispielsweise erst dann heraus gegeben, sobald ein entsprechender Lizenzvertrag unterzeichnet wurde, und das gleiche gilt auch für Händler- und Entwicklerlizenzen. Aber jeder, der sein AutoCAD beim Händler kauft, ohne dort einen Lizenzvertrag zu unterzeichnen, der hat keinen Lizenzvertrag mit Autodesk geschlossen, sondern der hat einen stinknormalen Kaufvertrag. Jemand, der Eigentum per Kaufvertrag erworben hat, der darf sein Eigentum nutzen, wie er will (im Rahmen der Gesetze, natürlich). Das schließt selbstverständlich ein, dass man sein Eigentum v.a. bestimmungsgemäß einsetzen darf (also das Programm auf der CD benutzen darf), und dass man es verkaufen oder verschenken darf. Autodesk hat in der Vergangenheit bereits Prozesse verloren, als man versuchte, den Weiterverkauf zu unterbinden. Tom Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
archtools Mitglied
Beiträge: 823 Registriert: 09.10.2004 Entwickler für AutoCAD, BricsCAD u.a., alle Systeme
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erstellt am: 19. Apr. 2007 23:08 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für ChristineR
Zitat: Original erstellt von deepspeed: Ich habe sie mir durchgelesen bzw. kenne ich diese Beiträge. Hast du denn schonaml versucht, eine Lizenz von Autodesk zu verkaufen bzw. zu kaufen? Recht haben und Recht bekommen sind (leider) zweierlei Paar Schuhe; und auch wenn Autodesk sich erstmal quer stellt, dann ist das erstmal so, bis Anwälte sich geeinigt haben.
Welche Anwälte? Und wie sollte sich Autodesk quer stellen können? In diesem Fall hat der Käufer der gebrauchten Version nicht das geringste mit Autodesk zu tun, benötigt wegen des Dongles ja noch nicht mal einen Autoriserungscode. Wer aber eine gebrauchte AutoCAD-Version kauft, die einen Autorisierungscode benötigt, der darf das Programm ganz legal hacken, um das Programm einzusetzen, falls Autodesk sich weigert, einen Autorisierungscode heraus zu geben. Wer's nicht glaubt, der möge bitte das Urhebergesetz lesen: http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html#69d Andererseits ist Autodesk natürlich nicht verpflichtet, dem Käufer einer gebrauchten AutoCAD Version verbilligte Update-Versionen zu verkaufen. Im dem Fall hier spielt das aber ohnehin keine Rolle, denn diese Version wäre auch für den Erstkäufer nicht mehr updatefähig. Tom Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |