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Thema: AutoCad 2000 mit A3 Grafiktablett für 1500dm?! (167 mal gelesen)
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martin s Mitglied
Beiträge: 3 Registriert: 20.06.2001
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erstellt am: 20. Jun. 2001 22:35 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
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cadpraxis Mitglied Gebietsvertriebsleiter CAD/PDM
Beiträge: 150 Registriert: 25.05.2001
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erstellt am: 24. Jun. 2001 10:35 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für martin s
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martin s Mitglied
Beiträge: 3 Registriert: 20.06.2001
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erstellt am: 24. Jun. 2001 22:48 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
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GEBO Mitglied Dipl.Ing. Maschinenbau
Beiträge: 318 Registriert: 07.03.2001 MDT6 (IV Serie10)
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erstellt am: 25. Jun. 2001 00:28 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für martin s
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martin s Mitglied
Beiträge: 3 Registriert: 20.06.2001
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erstellt am: 25. Jun. 2001 00:57 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
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cadpraxis Mitglied Gebietsvertriebsleiter CAD/PDM
Beiträge: 150 Registriert: 25.05.2001
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erstellt am: 25. Jun. 2001 01:50 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für martin s
Ein weit verbreiteter Irrtum: Der Lizenznehmer (siehe Lizenzvertrag, das Kleingedruckte)erwirbt ein "Nutzungsrecht", NICHT das Eigentum an der Software. Eine nicht lizensierte/registrierte Version von AutoCAD (2000) hat zum Beispiel den Nachteil, daß Sie nicht (so einfach)upgedatet werden kann (2000i, 2002, ...). Dadurch ist die Lizenz automatisch nach ca. 12-15 Monaten nicht mehr auf dem neuesten Stand (und irgendwann veraltet). Ob jemand dann dafür Geld ausgibt ??? Autodesk überprüft bei einem Update oder Upgrade nämlich Serien-Nr., Registrierung vorhanden (Ja/Nein) und Name des Erstkunden/Käufers. Eine nicht lizensierte Version kann zwar nachträglich lizensiert werden, bei Abweichungen zwischen Name des Erstkunden und des Updatekunde kann es aber zu Problemen und Verzögerungen kommen. Es werden schon mal gerne Kaufnachweis / Rechnung vom Fachhändler, usw. verlangt. Dieses ist dann für den Fachhändler und den Kunden mit viel Ärger, Papierkram und Aufwand verbunden, der durch eine 1.Registrierung nach dem Kauf vermieden werden kann. Autodesk behält sich das Recht vor, den Weiterverkauf der Lizenz an Dritte abzulehnen. Eine Übertragung auf andere ist nur innerhalb einer Firma, eines Konzerns und bei der Übernahme einer Firma (aus Konkursmasse, oder Nachfolgeunternehmen) oder bei einer Namensänderung vorgesehen (und die kostet sogar noch Geld). Das Ganze klingt ziemlich kompliziert und ist es auch ;-) Bei den neuen (ab 2000i, MDT5) Versionen (ohne Dongle)muß sich der Kunde sowieso seinen Freischaltcode ab dem 30. Tag der Nutzung bei Autodesk besorgen (und damit registrieren), d.h. er lässt die "Hosen runter". Eine elegante Methode, um nicht registrierte Versionen oder Weiterverkauf zu verhindern und alle Daten vom Kunden zu erhalten. Microsoft macht inzwischen Vergleichbares. Kann sein, daß die Verwirrung jetzt komplett ist.
[Diese Nachricht wurde von cadpraxis am 25. Juni 2001 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Torsten Niemeier Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Maschinenbau Ingenieur
Beiträge: 3617 Registriert: 21.06.2001 "ZUSE I.36", 8 BIT, 32 Lämpchen, Service-Ölkännchen "ESSO-Super", Software: AO auf Kuhlmann-Parallelogramm-Plattform ** CSWP 04/2011 ** ** CSWE 08/2011 **
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erstellt am: 27. Jun. 2001 23:34 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für martin s
Hallo Jochen, Zitat: Original erstellt von cadpraxis:
Autodesk überprüft bei einem Update oder Upgrade nämlich Serien-Nr., Registrierung vorhanden (Ja/Nein) und Name des Erstkunden/Käufers. Eine nicht lizensierte Version kann zwar nachträglich lizensiert werden, bei Abweichungen zwischen Name des Erstkunden und des Updatekunde kann es aber zu Problemen und Verzögerungen kommen. Es werden schon mal gerne Kaufnachweis / Rechnung vom Fachhändler, usw. verlangt. Dieses ist dann für den Fachhändler und den Kunden mit viel Ärger, Papierkram und Aufwand verbunden, der durch eine 1.Registrierung nach dem Kauf vermieden werden kann.
Okay, ich sehe ein, daß das für eine sofortige Registrierung nach dem Kauf spricht. Ich finde nur, die Sache hat auch einen anderen Haken. Mit der Registrierung beginnt doch der Zeitraum des kostenlosen Supports von Autodesk. Nun habe ich vor kurzem woanders einen Beitrag gelesen, wo ein Benutzer (ich Glaube, das war Autosketch) kurz nach Ablauf der Zeit des kostenlosen Supports ein Problem mit seiner Software hatte. Da wollte Autodesk dann einen gewissen Geldbetrag überwiesen haben, damit ihm überhaupt zugehört wurde. Dieser Benutzer hat sich dann ziemlich geärgert, daß er sein Programm sofort nach dem Kauf registriert hatte. Von daher sollte man sich wohl doch genauer überlegen, wann man registrieren läßt. Gruß Torsten Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
mariaca Mitglied Entwickler
Beiträge: 688 Registriert: 04.03.2000
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erstellt am: 05. Jul. 2001 23:25 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für martin s
Zitat: Original erstellt von cadpraxis: Ein weit verbreiteter Irrtum: Der Lizenznehmer (siehe Lizenzvertrag, das Kleingedruckte)erwirbt ein "Nutzungsrecht", NICHT das Eigentum an der Software. [Diese Nachricht wurde von cadpraxis am 25. Juni 2001 editiert.]
Hey Cadpraxis, Das mit dem Nutzungsrecht und dem Eigentum sehen deutsche Gerichte anders - war gerade ein schöner Artikel in der ct´! Aber wer riskiert deswegen gleich einen Rechtsstreit??? Fazit: Die Nutzungsrecht Vertäge bei Software sind nichtig! (Ich berufe mich jetzt aber nur auf die Fachzeitschrift - bin ja kein Anwalt!) Gruß Harald Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Torstenb Mitglied cad trainer
Beiträge: 5 Registriert: 05.07.2001
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erstellt am: 06. Jul. 2001 09:30 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für martin s
hallo martin autodesk gestattet über eine gebühr von etwa 700 DM eine umlizensierung der software und damit ist sie wieder updatefähig.dafür müssen einige bedingungen erfüllt werden. ich glaube sie müssen sauber den übergang der software nachweisen.die gebühr kann man sparen wenn beim updaten die umlizensierung beantragt. torsten Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Angelika Preiwuss Mitglied Dipl.-Ing. (FH)
Beiträge: 1169 Registriert: 12.07.2000 Hinweis: Meine Mitarbeit auf CAD.DE ist fakultativ, unentgeltlich und Zusatz zu meinem Job bei S-CAPE GmbH............................. auf Grund Eheschliessung neuer Name: Angelika Hädrich
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erstellt am: 06. Jul. 2001 10:06 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für martin s
Hallo an Alle, die Diskussion ufert wohl aus. Ist die Version wirklich nicht registriert, wie oben genannt, kann man einfach registrieren und gut, dann gilt man als Nutzer und kann auch problemlos updaten. Die ganze Umregistrierung ist nur nötig, wenn doch schon jemand zu dieser Seriennummer in der Autodesk Datenbank steht, also jemand zu dieser Seriennummmer registriert wurde. Mancher AAD hat seine Kunden automatisch registrieren lassen, wenn er die Version verkauft hat..., dann sollte aber das ausgefüllte Formular beiliegen... Ansonsten gilt, vor Verkauf bei Autodesk die Genehmigung einholen, dann gibt es hinterher kein böses Erwachen. Autodesk kann einer Umregistrierung zustimmen muß es aber nicht, tun sie es, sind sie berechtigt die Umregistrierung kostenpflichtig zu machen (sind wohl 500,-DM Aufwandsentschädigung). Also AutoCAD aus 2. Hand mit Vorsicht genießen... Gruss Angelika Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |