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Thema: Bebauungsplan (771 mal gelesen)
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Thomas Rausch Mitglied
Beiträge: 1199 Registriert: 26.03.2001 Intel P4 2,6 GHz 512 MB RAM NVIDIA GeForce FX 5200 . WinXP prof. Autodesk Map 2004 SP 1 WS-Landcad 2004 . Tetris
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erstellt am: 20. Jun. 2001 09:43 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
hallo an alle stadtplaner, die Verarbeitung umfangreicher texte in AutoCAD-zeichnungen ist schwierig, weil speicherintensiv und nicht sehr komfortabel. Auf OLE-Verknüpfungen möchte ich verzichten. gibt es Erfahrungen, die textlichen Festsetzungen des Bebaungsplanes von der Planzeichnung zu trennen, hat da schon jemand positive Erfahrungen im Verfahrensweg gemacht, kennt jemand rechtskräftige Bebauungspläne, bei denen Text und Zeichnung nicht auf einem Blatt sind? kennt jemand ein forum, bei dem ich mit solchen fragen erfolg haben könnte? thomas
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m-troeger Mitglied gel. Bauzeichner; Vermessungszeichner, Vermesser im Außendienst, GIS-Erfassung in PARIS
Beiträge: 295 Registriert: .. ACAD14 und 2005; MAP4; GeoCAD; PARIS; ( Vermessung )
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erstellt am: 20. Jun. 2001 23:12 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thomas Rausch
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Thomas Rausch Mitglied
Beiträge: 1199 Registriert: 26.03.2001 Intel P4 2,6 GHz 512 MB RAM NVIDIA GeForce FX 5200 . WinXP prof. Autodesk Map 2004 SP 1 WS-Landcad 2004 . Tetris
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erstellt am: 21. Jun. 2001 10:22 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
danke, aber mein problem ist weniger ein AutoCAD-Problem, als vielmehr ein rechtliches da dachte ich mir, die CAD-Menschen aus diesem Forum haben ja auch Erfahrung in Architektur, Maschinenbau, Vermessung (in alphabetischer Reihenfolge)und so vielleicht auch im Bauordnungsrecht Solange AutoCAD keine besseren Editoren für Absatztext hat (Blocksatz, Tabulatoren) und intern den Text nicht anders verarbeitet, ist es ja wirklich besser, keine Zeichnung mit vielen A4-Seiten Text zu haben. thomas Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
tomstadtplaner Mitglied Stadtplaner
Beiträge: 1 Registriert: 23.09.2006
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erstellt am: 23. Sep. 2006 12:23 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thomas Rausch
Hallo, ich habe im Beteiligungsverhahren den bbp öfter auf Din A3 oder Din A4 verkleinert. Das klappt klasse, wenn die Kommune dazu bereit ist. jedoch musst du immer das Satzungsmuster in einem Plan ausfertigen, das muss bei einer Satzung immer zusammenhängend als ein Dokument sein. Ich hoffe, ich konnte Klarheit bringen. Thomas Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
CADdog Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Beiträge: 2252 Registriert: 30.04.2004 Intel Xeon 3,6 GHz 32 GB RAM NVIDIA Quadro P2000 Windows 10 Enterprise AutoCADmap 3D 2023 WS-Landcad 2023 QGIS 3.28.5
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erstellt am: 24. Sep. 2006 21:11 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thomas Rausch
Zitat: Original erstellt von tomstadtplaner: ...das muss bei einer Satzung immer zusammenhängend als ein Dokument sein...
erst mal: toll, dass auch 5 Jahre alte Beiträge ausgekramt werden dann: leider ist das genau die Ausage mit der man leider nicht viel anfangen kann, denn sie reiht sich ein in eine Argumentation wie "haben wir schon immer so gemacht" und "als wir noch 'nen Kaiser hatten, war es besser" Übrigens als Information: es ist durchaus möglich, ich habe unterdessen in einer innovativen thüringer Großstadt (soweit Thüringen überhaupt Großstädte hat ) einen BPlan zur Genehmigung gebracht, bei dem zeichnerischer Teil und textlicher Teil nicht auf einem Blatt standen, wir haben nur beide Teile unlösbar miteinander verbunden. Leider war das eine Ausnahme, weil da wieder das " das haben wir schon immer so gemacht" eine wichtige Rolle spielt. ------------------ gruß CADdog, the dog formerly known as TR AutoCAD spricht mit einem, aber viele hören nicht zu. [Diese Nachricht wurde von CADdog am 24. Sep. 2006 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
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