Hallo, ich habe eine Frage zur DIN EN ISO 15614-1:2012-06. Dort steht unter Punkt 8.4.2 Schweißpositionen folgendes:
Code:
Wenn Anforderungen entweder an die Kerbschlagarbeit und/oder an die Härte gestellt werden, müssen Kerbschlagbiegeprüfungen aus dem Schweißgut der Schweißposition mit der höchsten Wärmeeinbringung und Härteprüfungen aus dem Schweißgut der Schweißposition mit der niedrigsten Wärmeeinbringung durchgeführt werden, um alle Schweißpositionen zu qualifizieren.Zum Beispiel ist bei Stumpfnähten an Blechen die höchste Wärmeeinbringung üblicherweise in PF und die niedrigste in PC. Bei eingespannten Rohren müssen die Härteprüfungen in der Überkopfposition durchgeführt werden.
Und noch ein Absatz später:
Code:
Um die Anforderungen sowohl für die Härte als auch für die Kerbschlagarbeit zu erfüllen, sind zwei Prüfstücke aus verschiedenen Schweißpositionen erforderlich, es sei denn, dass die Qualifizierung nur für eine Schweißposition gefordert wird. Wenn die Qualifizierung für alle Schweißpositionen gefordert wird, müssen beide Prüfstücke einer vollständigen Sichtprüfung und einer zerstörungsfreien Prüfung unterzogen werden.
Für mich stellt sich jetzt die Frage. Was sind die Anforderungen. Legt die der Kunde fest oder eine andere Norm?
Wenn ich jetzt ein normale Blechprüfung, S355, t=15, Schweißposition PA stumpf schweißen will, dann schreibt die Tabelle 1 der DIN EN ISO 15614-1:2012-06 ja Kerbschlagbiegeprüfungen vor (t>=12mm). Ist das dann schon die Anforderung an die Kerbschlagarbeit und würde das bedeuten, dass ich mein Blech in PC und PF schweißen muss, anstatt in PA, obwohl nur die PA-Position bei uns angewendet wird?
[Diese Nachricht wurde von Ansys-User am 13. Aug. 2014 editiert.]
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