| | | 41. Motek in Stuttgart, eine Pressemitteilung
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Autor
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Thema: Hüllbedingung auf konischem Rohr (1111 / mal gelesen)
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torsten80 Mitglied
Beiträge: 17 Registriert: 18.10.2007
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erstellt am: 26. Mrz. 2024 11:02 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo Freunde, ich hier das Problem, dass wir eine Aludruckgussbauteil haben, dass zum Verziehen neigt. Es handelt sich dabei um eine Art Rohr, das innen jedoch Entformungsschrägen aufweist, damit die Kerne (einer nach linke - einer nach rechts) entformt werden können. Ich möchte nun mit Hilfe einer Prüflehre prüfen lassen, ob sich eine weitere Stange einführen lässt. Wie die Lehre aussieht, ist klar - allerdings müsste ich auf der Bauteilzeichnung noch die Bedingung zeigen, die mit der Lehre abgeprüft werden soll... Wenn es sich um eine zylindrische Bohrung handeln würde, würde ich vermutlich einfach den Durchmesser mit der Hüllbedingung versehen... jetzt habe ich aber das Problem, dass ja nur der minimale Durchmesser spezifiziert ist (dort wo die beiden Kerne zusammentreffen) Wäre es z.B. möglich, die Lehre und das dazugehörige Grenzmaß zu zeigen? (siehe Skizze) Wie würdet ihr am besten die Hüllbedingung auf die Zeichnung bringen? Danke und Gruß Torsten
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max lenz Mitglied Konstrukteur
Beiträge: 291 Registriert: 11.09.2017 Creo 7
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erstellt am: 26. Mrz. 2024 18:21 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für torsten80
Hallo Torsten, meines Wissens nach hat ein Kegel keine Hüllbedingung. Aus meiner Sicht ist eine Profilflächentoleranz weit aus einfacher (wie in DIN EN ISO 3040 - Bemaßung und Tolerierung von Kegeln). Mit dem Modifikator UZ kannst du die Fläche nur in das Material tolerieren. Beispiel Profilflächentoleranz|1 UZ-0,5|A|B|C Damit wäre die Nenngeometrie die Hülle und dürfte 1mm in das Material der Nenngeometrie abweichen. Der Modifikator UZ verschiebt die Kontur der Mittentoleranz um den Angegebenen Wert. Minus ins Material / Plus aus dem Material heraus. Damit bräuchtest du dann keine Lehre Zeichen. Gruß Max
[Diese Nachricht wurde von max lenz am 26. Mrz. 2024 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
KraBBy Mitglied Maschinenbau-Ingenieur
Beiträge: 721 Registriert: 19.09.2007 Inventor Professional 2020 WinX
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erstellt am: 27. Mrz. 2024 10:46 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für torsten80
Servus Torsten, Ich stimme Max zu. Das wäre eine vollständige Beschreibung der beiden Kegelflächen. Daraus lässt sich das Grenzmaß direkt ableiten. Der zylindrische Prüfstift prüft ein nötiges Kriterium (Wenn der Prüfstift nicht durchpasst, ist das Teil n.i.O.). Was mir fehlt wäre der Hinweis für den Zeichnungsleser, dass es primär um dieses Kriterum geht (dass die Montierbarkeit eines zylindrischen Gegenstücks die Funktion ist). Anders herum formuliert, würde ich als Zeichnungsleser vermuten, dass mehr zu prüfen ist (z.B. die Kegelflächen in 2 Schnittebenen), weil die Kegelflächen auch außen wichtig sind bzw. für mich zu sein scheinen. So wäre mein "minimal-Vorschlag" ein Durchmessermaß an der engsten Stelle anzubringen, das den Pferchkreis (GX) spezifiziert. Evtl. sogar als MIN, also ohne obere Toleranzgrenze. Das Maß könnte man noch zusätzlich schräg anbringen, was in meiner Interpretation bestärken soll, dass ein 2d-Kreis gemeint ist. Dieser Vorschlag hat natürlich auch Nachteile / Risiken. Kann gut sein, dass das nicht ganz Regelkonform ist. Ohne obere Tol.Grenze dürfte die Bohrung beliebig groß sein, oder auch beliebig unförmig. Auch ist nur diese Stelle spezifiziert, die äußeren Enden der Kegel wären unbestimmt. Da schwingt die Frage nach Allgemeintoleranzen mit... ------------------ Gruß KraBBy Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
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