Hallo zusammen,
Wir fertigen für einen Kunden demnächst einen Zylinder (ca. D3/ L3).
Durch den Werkstoff und das Bearbeiten des Durchmessers und der Stirnflächen ist sichergestellt das kein Grat an den Kanten auftreten kann.
Die Kundenzeichnung hat im Schriftfeld einen Vermerk nach ISO 13715, Aussenkanten bis -0.2 abgetragen.
Vor der Auftragsvergabe dachte ich: Passt ja, Abtrag bis 0.2 ist zulässig, damit ist auch ein "scharfkantiges" Teil zulässig.
Nun fordert der Kunde trotzdem eine Fase an den Kanten und argumentiert das lt. ISO 13715 ein Abtrag vorgeschrieben ist, auch wenn der Allgemeinverwerk bis Abtrag "Null" zulässt.
Und da man nie auslernt habe ich in der Norm nachgeschaut und musste feststellen: Das steht da wirklich, aber nirgendswo wieviel Abtrag denn gefordert ist.
Meine Interpretation: Damit ist auch R0,01 ein zulässiger Kantenabtrag.
Wie seht ihr das?
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