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Thema: ATEX-Richtlinie - Gültigkeit? (1721 mal gelesen)
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daniel1980 Mitglied MB-Ing.
 
 Beiträge: 384 Registriert: 13.08.2013 Inventor 2015 - 64 Bit Build: 203 Release: 2015 SP1 --- NVIDIA Quadro K2000 16 GB Ram Intel Xeon E5-1620 Octa Core (3,60 GHz) HP Z420 Workstation
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erstellt am: 15. Apr. 2015 12:13 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo Zusammen, einer unserer Kunden hat einen Nachweis verlangt, daß unsere Maschine "explosionssicher" gebaut ist. Er zielt dabei hauptsächlich auf das Verfahren(wir stellen u.a. Getreidemühlen her) ab: Mehlstäube können durch Funkenflug entzündet werden. Das ist soweit logisch, allerdings tue ich mich mit der Recherche der relevanten Normen / Richtlinien schwer, um den Nachweis zu erbringen, daß ein explosives Gemisch nur unter bestimmten Bedingungen vorliegt. Wer kann mir im ersten Schritt die relevanten Normen / Richtlinien sagen? ------------------ Vielen Dank. Gruss, Daniel Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Fyodor Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau

 Beiträge: 2660 Registriert: 15.03.2005
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erstellt am: 15. Apr. 2015 14:31 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für daniel1980
Die Maschine muß in dich sicher sein, darf also von sich aus keine Gefahr darstellen. Ob außerhalb explosionsgefährliche Bedingungen herrschen, und wie oft, das muß der Betreiber definieren. Denn er legt fest, welche Zone in welchen Teilen seines Betriebes herrschen. Eure Maschine muß dann für diese Zone geeignet sein. Was genau trifft hier auf Dich zu, bei welcher Einteilung genau brauchst Du Hilfe? ------------------ Cheers, Jochen Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
daniel1980 Mitglied MB-Ing.
 
 Beiträge: 384 Registriert: 13.08.2013 Inventor 2015 - 64 Bit Build: 203 Release: 2015 SP1 --- NVIDIA Quadro K2000 16 GB Ram Intel Xeon E5-1620 Octa Core (3,60 GHz) HP Z420 Workstation
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erstellt am: 15. Apr. 2015 14:36 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hi - stimme dir zu, was die Grenzen der Maschine bzw. den Verweis auf die Betreiberverpflichtungen angeht. Demnach gilt für die Auslegung der Maschine die Maschinenrichtlinie. Allerdings muß dann in der Risikobeurteilung festgelegt werden, welche Norm für die Beurteilung der Explosionsgefahr, die von der Maschine ausgeht (also durch die Produkt-Verarbeitung), herangezogen werden kann. Welche Norm kann ich hier zugrunde legen? EN 60079? ------------------ Vielen Dank. Gruss, Daniel Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
qucksalb3r Mitglied Konstrukteur, Student

 Beiträge: 80 Registriert: 07.08.2013
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erstellt am: 15. Apr. 2015 15:13 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für daniel1980
Hallo, Also für Ex-Schutz kannst du meines Wissens nach die EN60079 anwenden, vorausgesetzt es geht um den europäischen Raum. Für andere Gebiete gibts hier leider unterschiedliche Ex-Normen und es werden in den meisten Fällen keine anderen Zertifikate anerkannt. Prinzipiell gilt: Der Hersteller muss Geräte in die unterschiedlichen Gerätekategorieen einteilen (EXd, EXe, EXi) und der Betreiber muss die Zoneneinteilung durchführen (EN60079-10). Soweit mir bekannt gilt bei EX-Anlagen aber prinzipiell, dass eine Konstruktion nach Norm zusätzlich von einer zertifizierten Prüfstelle bescheinigt werden muss! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
daniel1980 Mitglied MB-Ing.
 
 Beiträge: 384 Registriert: 13.08.2013 Inventor 2015 - 64 Bit Build: 203 Release: 2015 SP1 --- NVIDIA Quadro K2000 16 GB Ram Intel Xeon E5-1620 Octa Core (3,60 GHz) HP Z420 Workstation
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erstellt am: 15. Apr. 2015 15:45 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Zitat: Original erstellt von qucksalb3r: Hallo,[...] Soweit mir bekannt gilt bei EX-Anlagen aber prinzipiell, dass eine Konstruktion nach Norm zusätzlich von einer zertifizierten Prüfstelle bescheinigt werden muss!
Hi - wo ist das festgelegt? ATEX-Richtlinie? ------------------ Vielen Dank. Gruss, Daniel Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
qucksalb3r Mitglied Konstrukteur, Student

 Beiträge: 80 Registriert: 07.08.2013
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erstellt am: 15. Apr. 2015 17:09 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für daniel1980
Hallo, Ich bin mir inzwischen nicht mehr sicher ob das wirklich so ist. Das Unternehmen in welchem ich tätig bin verkauft unter anderem auch EX-Geräte jedoch sind diese alle von TÜV, FM-Global, etc. (nach ATEX, iecEX, Class1Div1 - für unsere amerikanischen Kollegen) zertifiziert. Dies kann aber durchaus auch auf den Druck der Kunden zurückzuführen sein, dass Geräte von solchen Stellen zertifiziert sein müssen. Ob die in der Richtlinie geforderten Baumusterprüfungen auch selbst durchgeführt werden dürfen ist mir nicht bekannt. PS: Wir sind Produzent von Seriengeräten, daher kann die Zertifizierung sich bei einzelnen Anlagen durchaus unterscheiden. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
HBL Moderator HW-Planer
 
 Beiträge: 200 Registriert: 12.11.2007 EPLAN Electric P8 Professional V2.4
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erstellt am: 17. Apr. 2015 09:14 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für daniel1980
Guten Morgen Daniel Als 1.: Die ATEX-Richtline 94/9/EG ist immer noch in Kraft. Es muss auch die ATEX-Richtlinie 137 betrachtet werden. Beide RL können im Internet kostenlos heruntergeladen werden. Der Betreiber muss, ev. in Zusammenarbeit mit dem Maschinenhersteller, die entsprechenden EX-Zonen in einem Papier festlegen. Dabei muss das entzündbare Gemisch definiert werden. Für Stäube ist die Konzentration Staub/Sauerstoff anders als bei Gasen. Für Stäube gelten die Zonen 20 bis 22 und für Gase die Zonen 0 bis 2. Auf Grund dieser Zonenfestlegungen können die relevanten Betriebsmittel bestimmt und ausgewählt werden. Dabei gilt es zu beachten, dass nicht nur die Betriebsmittel im Felde, sondern auch die dazugehörenden Betriebsmittel im Schaltschrank zu den Zonen passen müssen. Wenn z.B. ein Motor für die Zone 21 eingesetzt wird, so muss der entsprechende Motorschutzschalter ebenfalls für ATEX geeignet sein, denn es gelten andere Auslösecharakteristiken. Die Maschine muss nebst der ATEX-Eignung auch die Maschinenrichtlinie, mit all ihren Anforderungen, erfüllen. In der CE-Konformitätserklärung muss daher auch die ATEX-Richtlinie erwähnt werden. Eine Maschine, welche für EX-Zonen gebaut ist, muss nicht alleine aus diesem Grunde, zwingend durch eine zertifizierte Stelle geprüft werden Ich empfehle Dir, im Internet, unter anderen Firmen, die Beiträge in der Homepage von Pepperl+Fuchs die Beiträge zu studieren. Da findet man sehr viele und sehr gute Beiträge zum Thema ATEX. Steute ist da ebenfalls ein guter Ansprechpartner. mit Gruss Hans Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
daniel1980 Mitglied MB-Ing.
 
 Beiträge: 384 Registriert: 13.08.2013 Inventor 2015 - 64 Bit Build: 203 Release: 2015 SP1 --- NVIDIA Quadro K2000 16 GB Ram Intel Xeon E5-1620 Octa Core (3,60 GHz) HP Z420 Workstation
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erstellt am: 17. Apr. 2015 11:27 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo Hans, du schreibst: "In der CE-Konformitätserklärung muss daher auch die ATEX-Richtlinie erwähnt werden." Ja, aber: In welchen Fällen muß das geschehen? Doch nur dann, wenn die Maschine in einem Raum eingesetzt wird, in dem explosive Gase/Stäube vorliegen. In allen anderen Fällen nicht - ich kenne das aus dem Sensorik-Bereich, in dem ATEX-Sensoren UND Standard-Sensoren (ohne ATEX-Zulassung) angeboten werden. In meinem Spezial-Fall wurde das explosive Gemisch durch die Maschine selbst erzeugt. Dann benötige ich keine spezielle Zulassung (od. Konformitätserklärung) nach ATEX. Jedoch muß meine Risikobeurteilung definieren, welche Gefahr unter welchen Umständen von der Maschine ausgeht. Hier ist die Frage, welche Normen (EN 60079) hierfür herangezogen werden können. ------------------ Vielen Dank. Gruss, Daniel Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
qucksalb3r Mitglied Konstrukteur, Student

 Beiträge: 80 Registriert: 07.08.2013
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erstellt am: 17. Apr. 2015 12:01 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für daniel1980
Hallo Daniel, Ich stimme Hans vollkommen zu. Du schreibst:
Zitat: Original erstellt von daniel1980: In meinem Spezial-Fall wurde das explosive Gemisch durch die Maschine selbst erzeugt. Dann benötige ich keine spezielle Zulassung (od. Konformitätserklärung) nach ATEX.
Da wäre ich vorsichtig. Ich weiß nicht ob du dafür irgendeine Quelle hast jedoch befürchte ich, dass es sich wie folgt verhällt: Durch deine Maschine entsteht eine EX-Atmosphäre, daher wird eine Einteilung in die unterschiedlichen Zonen erforderlich sein (unter welchen Umständen, welche EX-Atmosphäre vorhanden ist) Wer das in deinem speziellen Fall durchführen muss kann ich dir nicht sagen (entweder du oder der Betreiber). Da eine EX-Atmosphäre vorherrschen wird, ist eine Betrachtung der Bauteile nach ATEX notwendig. (dies wird dann vielleicht nicht alle Komponenten betreffen, da sich nicht alle in explosionsgefährdeten Bereichen befinden werden). Man beachte aber: Je nach Gemisch kann auch statische Aufladung zur Zündung führen --> ein Fehlen von elektrischen Zündquellen heißt nicht, dass keine Zündquellen vorhanden sind. Ja, Explosionsschutz ist halt ein sehr aufwändiges Gebiet aber aus gutem Grund. Damit meine Grüße und schönes Wochenende Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
HBL Moderator HW-Planer
 
 Beiträge: 200 Registriert: 12.11.2007 EPLAN Electric P8 Professional V2.4
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erstellt am: 17. Apr. 2015 12:37 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für daniel1980
Hallo Daniel In vielen Fällen erzeugt eine Maschine in deren innern eine EX-Zone. Wenn Du in der Müllerei-Branche zuhause bist, so weisst Du, dass bein Eintrag von Mehl oder Getreide, innerhalb des Silos eine explosive Atmosphäre entsteht. Also nochmals, diese Zone muss festgelegt werden. Innerhalb einer Maschine können exgefährdete Zonen entstehen. Diese Teile müssen dann entsprechend ausgerüstet werden. Bei einer Maschine, welche grundsätzlich in einer EX-Zone steht, sind deren Anforderungen extrem gross. Wenn das der Fall ist, so muss die gesamte Maschine für die EX-Anforderungen der Umgebung zertifiziert werden. Eine Sisyphusarbeit und sehr Kostenintensiv. Wenn dem so ist, so führt kein Weg daran vorbei, als dass man eine entsprechende Zertifizrungsstelle beizieht. Wobei ich noch nie eine solche gesamte Maschine mit EX-Zertifizierung angetroffen habe. Bei EX-Zonen ist der Potentialausgleich der gesamten Maschine oder Anlage extrem wichtig. Dadurch lassen sich statische Auf- und Entladungen und somit auch Explosionen verhindern. Die von Dir erwähnte Norm ist eine Herstellernorm für Betriebsmittel. Ich denke nicht, dass Du Hersteller von Betriebsmitteln bist. Viel eher musst Du, im Bezug auf die einzelnen Zonen, die einzusetzenden Betriebsmittel auf deren Zonenzulassung auswählen. Mit Gruss Hans Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
daniel1980 Mitglied MB-Ing.
 
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erstellt am: 17. Apr. 2015 13:56 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
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DanMer Mitglied Dipl.-Ing. Maschinenbau FH

 Beiträge: 16 Registriert: 27.11.2006
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erstellt am: 24. Apr. 2015 11:19 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für daniel1980
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daniel1980 Mitglied MB-Ing.
 
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erstellt am: 24. Apr. 2015 11:34 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hi - überprüf bitte nochmal den Link, der funktioniert nicht. EDIT: Hab Quatsch erzählt. Alles Gut Schönes WE! ------------------ Vielen Dank. Gruss, Daniel [Diese Nachricht wurde von daniel1980 am 24. Apr. 2015 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
HBL Moderator HW-Planer
 
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erstellt am: 27. Apr. 2015 17:48 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für daniel1980
Hallo Daniel Meiner Meinung nach gibt es nur harmonisierte Normen für die ATEX-Produktrichtlinie 94/9/EG (RICHTLINIE 94/9/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. März 1994 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen). Ich denke, ebenso ist die RICHTLINIE 2014/34/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Neufassung) nicht relevant. Ich glaube nicht, dass ihr Betriebsmittel (Produkte) für die Verwendung im ATEX-Bereich herstellt. Vielleicht bin ich auf dem Holzweg was eure Maschine angeht. Wenn meine Annahme stimmt, so ist für dich die RICHTLINIE 1999/92/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 1999 über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können (Fünfzehnte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG wegweisend. Für Maschinen, welche Atex-Bereiche enthalten, ist die obgenannte Richtlinie zu beachten. Mit Gruss Hans Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |