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Autor Thema:  Reparatur von Altgeräten (2144 mal gelesen)
daniel1980
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erstellt am: 19. Feb. 2015 11:40    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Zusammen,

Muß eine Maschine, die vor 30 Jahren praktisch keinem Sicherheitsstandard unterlag, bei einer Reparatur durch den Hersteller auch auf den aktuellen Sicherheitsstand gebracht werden ,unabhängig von der Art der Reparatur (zB, wenn keine sichereheitsrelevanten Teile ausgetauscht werden, und die Maschine in der Funktion nicht verändert wird)?

------------------
Vielen Dank.

Gruss, Daniel

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Ex-Mitglied

erstellt am: 19. Feb. 2015 19:13    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Guten Abend Deutschland

Zitat:
Muß eine Maschine, die vor 30 Jahren praktisch keinem Sicherheitsstandard unterlag,

Falsches Forum, hallo Mod, bitte in zur Witzesammelung verschieben.

Wie kommst Du, Daniel, auf so ein dünnes, angesägtes Brett?
Vor 30 Jahren gab es zumindest die Unfallverhütungsvorschriften der BG.
Und schon damals galt: Maschinen müssen sicher sein.
Empfehlung: Risikobeurteilung durchführen!
Und mach dich mal sachkundig, seit wann die "alte MRL" anzuwenden war.

daniel1980
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erstellt am: 20. Feb. 2015 07:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Gut - genau genommen interessiert mich die MRL 2006/42/EG, die erst ab Ende 2009 definitiv anzuwenden ist, dementsprechend vorherige Richtlinien ergänzt bzw. neue Standards einführt..

Daraus folgt: Voran gegangene Richtlinien sind nicht mehr gültig und daher ist es auch völlig wurscht, welche Standards vor 30 Jahren gegolten haben. Diese Maschinen sind nach heutigem Stand nicht sicher, und es stellt sich die Frage, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, wenn Altgeräte repariert werden.

Auf heutige Sicherheitsstandards bringen, selbst wenn nicht-sicherheitsrelevante Teile ausgetauscht werden (zB Verschleißteile)?


------------------
Vielen Dank.

Gruss, Daniel

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ulrix
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Maschinenbauingenieur


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erstellt am: 20. Feb. 2015 08:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für daniel1980 10 Unities + Antwort hilfreich

daniel1980
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erstellt am: 20. Feb. 2015 08:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Dank! "Se Iunities ar jurs"

------------------
Vielen Dank.

Gruss, Daniel

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Fyodor
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Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau



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erstellt am: 20. Feb. 2015 08:33    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für daniel1980 10 Unities + Antwort hilfreich

Die Maschine darf gar nicht kaputt gehen ohne den Sicherheitsregeln zu unterliegen, weil sie nicht benutzt werden darf. Auch ohne Reparatur.

------------------
Cheers,
    Jochen

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HBL
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erstellt am: 25. Feb. 2015 18:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für daniel1980 10 Unities + Antwort hilfreich

Eine solch alte Maschine kann grundsätzlich weiterbetrieben werden.
Allerdings muss der Betreiber im Rahmen der Betriebssicherheitverordnung laufend die Maschine mit geeigneten Massnahmen sicher machen.

Siehe Auszug:
"Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die deutsche Umsetzung der Arbeitsmittelrichtlinie 89/655/EWG[1], später ersetzt durch Richtlinie 2009/104/EG[2], und regelt in Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. Das in ihr enthaltene Schutzkonzept ist auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar."

Folgende Frage stellt sich:

Schafft man mit der Reparatur neue Gefährdungen oder ergibt sich daraus eine wesentliche Änderung, wie Leistungserhöhung etc.

Wesentliche Veränderung:
Link: 2012-11-15_SG_Wesentliche__Veränderung
https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/Downloads/DL_Praevention/Fachwissen/Maschinensicherheit/2012-11-15_SG_Wesentliche__Ver%C3%A4nderung.pdf

Mithilfe einer Risikoanalyse lässt sich sehr gut feststellen, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt.

Ist das nicht der Fall, so muss für diese Maschine keine CE-Konformität durchgeführt werden.

Sollte eine wesentliche Veränderung vorliegen, so muss die ganze Maschine auf den neusten Stand gebracht werden. Wobei die Anschaffung einer neuen Maschine sicher billiger wäre.

Mit Gruss

Hans

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daniel1980
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erstellt am: 26. Feb. 2015 07:19    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Zitat:

Ist das nicht der Fall, so muss für diese Maschine keine CE-Konformität durchgeführt werden.

[/B]


Für den Fall, daß keine wesentliche Veränderung vorliegt: Ist der Betreiber und oder der Hersteller, der die Maschine zur Reparatur erhält, verpflichtet, ein CE-Konformitätsbewertungsverfahren einzuleiten, oder nicht?

(Eine Risikobeurteilung ist imo nicht erforderlich, wenn ein Bauteil lediglich (durch ein gleichwertiges Bauteil) ersetzt wird)

Besteht ein Unterschied in der Verpflichtung zur CE-Konformität auf BETREIBER-Seite?

------------------
Vielen Dank.

Gruss, Daniel

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HBL
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erstellt am: 26. Feb. 2015 08:54    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für daniel1980 10 Unities + Antwort hilfreich

Guten Morgen Daniel

In meinem Zitat habe ich klar festgehalten:

Der Betreiber muss sich an die BetrSichV halten.
In dieser Verordnung steht nicht, dass der Betreiber zwingend eine CE-Konformität erstellen muss.

Denn das würde bedeuten, die Maschine müsste auf den neusten Stand gebracht werden, und keine älteren Maschinen dürften noch betrieben werden

Gruss Hans

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daniel1980
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erstellt am: 26. Feb. 2015 09:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Hans,

in der Betriebssicherheitsverordnung habe ich folgenden Passus gefunden:

(Wichtiger Hinweis ist fettgedruckt)

[Zitat]

§ 4 Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel

(1) Der Arbeitgeber hat die nach den allgemeinen Grundsätzen des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Ist es nicht möglich, demgemäß Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten in vollem Umfang zu gewährleisten, hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Gefährdung so gering wie möglich zu halten. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Montage von Arbeitsmitteln, deren Sicherheit vom Zusammenbau abhängt.

(2) Bei den Maßnahmen nach Absatz 1 sind die vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelten und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesarbeitsblatt oder im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Die Maßnahmen müssen dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 und dem Stand der Technik entsprechen.

[Zitat Ende]

URL: http://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv/BJNR377710002.html#BJNR377710002BJNG000200000

Ergo: Hersteller ist für Sicherheitsmaßnahmen bei Altgeräten nicht mehr verantwortlich, der Betreiber sehr wohl...

Was meinst du?

------------------
Vielen Dank.

Gruss, Daniel

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erstellt am: 26. Feb. 2015 09:42    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für daniel1980 10 Unities + Antwort hilfreich

IMHO Crossposting... http://forum.cad.de/cgi-bin/ubb/postings.cgi?action=replyn&forum=Sicherheitstechnik&number=474&topic=000038.cgi&TopicS ubject=Reparatur+von+Altger%E4ten

Bin raus.

------------------

Gemeinsam sind wir stark! IngGiDa Ingenieure gegen die Isengardisierung des Auenlandes

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HBL
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erstellt am: 01. Mrz. 2015 16:24    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für daniel1980 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Daniel

Genau so ist es.

Gruss  Hans

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daniel1980
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erstellt am: 26. Mrz. 2015 15:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Zusammen,

zu dem Thema noch mal eine etwas speziellere Frage:

Kunde fordert vom Hesteller ein baugleiches Ersatzteil an, an dem Sicherheitsschalter verbaut sind, die nicht den aktuellen Normen entsprechen, somit in Neugeräten nicht mehr eingebaut werden dürften.

Darf der Hersteller dieses Ersatzteil ausliefern? Meiner Ansicht nach ja, da
(1) die Verantwortung für das Sicherstellen der Maschinensicherheit nach aktuellen Normen / Regelwerken vom Hersteller auf den Kunden im Moment des Kaufs übergegangen ist
(2) es sich nicht um eine wesentliche Änderung handelt (da baugleich)

Was meint ihr?

------------------
Vielen Dank.

Gruss, Daniel

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