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Autor
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Thema: Steuertransformator (2705 mal gelesen)
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susi 7 Mitglied Elektrotechnikermeisterin
   
 Beiträge: 1375 Registriert: 31.12.2004 Eplan 5 Prof 5.20 - 5.70SP1HF2 Electric P8 all in Windows 10
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erstellt am: 20. Nov. 2014 15:15 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo Zusammen, ich habe einen Kunden, der will aus einer vorhandenen großen Pumpen-Steuerungsanlage die 230V Steuertransformatoren ausbauen, da ihm das " unnötige Energieverschwendung und Wärme" ist. Schließlich wäre ein N vorhanden Meine Argumente: galvanische Trennung, Reduzierung der Kurzschlussfestigkeit und Minderung der ind. Rückwirkungen auf das Netz, sowie die klare Forderung in 60204-1 interessieren ihn da leider wenig. Hat jemand noch weitere gute Argumente ? Ich weiß, ist nicht ganz das passende Forum....
------------------ Gruss Susi *** wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten ***
 Susi`s Bikertreff Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
robroy55 Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Selbständiger Konstrukteur Elektrotechnik

 Beiträge: 2614 Registriert: 13.07.2005 Elcad V5/V7 Prof. EngineeringBase V6 Prof./Power/EVU Eplan V5/P8 Prof. Sigraph(SPEL-D) V5/V8/V9/V10 Wscad V4/V5/Suite Prof. Ruplan V4.7/V4.8 Std/EVU Autocad LT 2007
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erstellt am: 20. Nov. 2014 17:55 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für susi 7
Hallo Susi, kommt drauf an wie die Pumpenanlage aussieht? Wenn da FUs verbaut sind können die ihm gewaltig in die Steuerung spucken. Bei den induktiven Rückwirkungen kann es passieren dass der Netzbetreiber ihm eine Kompensationsanlage aufs Auge drückt wenn noch nicht geschehen. ------------------ Grüße aus Frangn Rob Habe keine Angst etwas Neues im Leben auszuprobieren. Denke einfach daran, dass Amateure die Arche erbaut haben und Profis die Titanic. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
susi 7 Mitglied Elektrotechnikermeisterin
   
 Beiträge: 1375 Registriert: 31.12.2004 Eplan 5 Prof 5.20 - 5.70SP1HF2 Electric P8 all in Windows 10
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erstellt am: 21. Nov. 2014 07:32 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Danke Rob, sehr ich auch so, der Versorger hat eh schon keinen Spaß an der Anlage, da dort 3 160kW Pumpen im Dreieck anlaufen und dass das Netz recht hübsch in die Knie zwingt. Alles sehr unschön.... ------------------ Gruss Susi *** wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten ***
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acarow Mitglied Elektrokonstrukteur

 Beiträge: 44 Registriert: 19.11.2010 EPLAN P8 Prof. Vers. 2.1 Build 5325 & Vers. 2.1 SP1 Build 5473 Menü Exp.
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erstellt am: 21. Nov. 2014 10:03 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für susi 7
Hier mal ein Auszug aus der DIN EN 60204: ... 9.1.1 Versorgung von Steuerstromkreisen Wo Steuerstromkreise von einer Wechselstromquelle gespeist werden, müssen Steuertransformatoren für die Versorgung der Steuerkreise verwendet werden... Ausnahmen: Transformatoren sind nicht gefordert für Maschinen mit einem einzigen Motorstarter und/oder maximal 2 Steuergeräten (z. B. ein Verriegelungsgerät, Start/Stopp-Bedienstation). Gruß Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
robroy55 Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Selbständiger Konstrukteur Elektrotechnik

 Beiträge: 2614 Registriert: 13.07.2005 Elcad V5/V7 Prof. EngineeringBase V6 Prof./Power/EVU Eplan V5/P8 Prof. Sigraph(SPEL-D) V5/V8/V9/V10 Wscad V4/V5/Suite Prof. Ruplan V4.7/V4.8 Std/EVU Autocad LT 2007
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erstellt am: 21. Nov. 2014 12:14 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für susi 7
Hallo Susi, ein Argument wäre vielleicht noch der Überspannungsschutz da der am Netz vorhandene in der Regel nur ein Grobschutz ist. @acarow: Zitat: Hier mal ein Auszug aus der DIN EN 60204: ... 9.1.1 Versorgung von Steuerstromkreisen Wo Steuerstromkreise von einer Wechselstromquelle gespeist werden, müssen Steuertransformatoren für die Versorgung der Steuerkreise verwendet werden...
Zitat Susi:
Zitat: sowie die klare Forderung in 60204-1 interessieren ihn da leider wenig.
------------------ Grüße aus Frangn Rob Habe keine Angst etwas Neues im Leben auszuprobieren. Denke einfach daran, dass Amateure die Arche erbaut haben und Profis die Titanic. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
acarow Mitglied Elektrokonstrukteur

 Beiträge: 44 Registriert: 19.11.2010 EPLAN P8 Prof. Vers. 2.1 Build 5325 & Vers. 2.1 SP1 Build 5473 Menü Exp.
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erstellt am: 21. Nov. 2014 12:28 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für susi 7
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HBL Mitglied HW-Planer
 
 Beiträge: 200 Registriert: 12.11.2007 EPLAN Electric P8 Professional V2.4 HF1
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erstellt am: 21. Nov. 2014 13:52 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für susi 7
Hallo Susi Mit den Forderungen und Ausführung Deines Kunden kannst Du keine CE-Konformität (Gesetz) ausstellen. Ich denke, diese Forderungen betreffen auch das Produktehaftungsgesetz. Es kann auch sein, dass die Betriebsicherheitsverordnung ebenfalls tangiert wird. Ev. daraus resultierende Unfallgefahr. Mit Gruss Hans Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
susi 7 Mitglied Elektrotechnikermeisterin
   
 Beiträge: 1375 Registriert: 31.12.2004 Eplan 5 Prof 5.20 - 5.70SP1HF2 Electric P8 all in Windows 10
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erstellt am: 21. Nov. 2014 20:03 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo nochmal, das mit der CE habe ich auch angebracht, der Kunde war da anderer meinung, da "Normen doch nur Ausführungsrichtlinien" seien. Meiner Meinung nach ist die 60204-1 bindend, die MRL verweist auch geltendes nationales recht und die 60204 ist geltendes Nationales recht, oder sehe ich das falsch ? Auch mein Argument, dass eine nicht Norm konforme Vorgehensweise zur Umkehrung der Beweispflicht führt, fand kein Verständnis. Letztlich hat der wirtschaftliche Aspekt gezogen, da es ein Rückbau nur zusätzlichen Aufwand bedeuetet hätte. Schade, zwar ist das Thema für diese Anlage vom Tisch, wird mich bei dem Kunden bestimmt wieder ereilen Danke für Euren Rat ! ------------------ Gruss Susi *** wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten ***
 Susi`s Bikertreff Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |

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HBL Mitglied HW-Planer
 
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erstellt am: 22. Nov. 2014 08:11 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für susi 7
Hallo Susi Nachstehend erlaube ich mir, einige (rechtliche) Aspekte anzumerken und allenfalls richtig zu stellen. Grundsätzlich stellen europäische Normen den Stand der Technik dar. D.h. "Technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird." Normen sind rechtlich unverbindlich, legen aber Schutzniveau fest. Normen stellen immer minimalste Anforderungen dar !!
Die Norm EN 60204-1 ist somit rechtlich nicht bindend. Unter vielen Anderen ist diese Norm als harmonisierte Norm unter der MRL aufgeführt. Richtig ist, wenn nicht nach Norm gebaut wird, führt das zur Beweislastumkehr. Demzufolge muss bei einem Schadensfalle, vom Hersteller der Beweis erbracht werden, dass die Maschine oder Anlage mindestens gleichwertig einer Norm gebaut wurde. Einen solchen Beweis zu erbringen ist sehr schwierig. In der MRL 2006/42/EG, Anhang I, Allg. Grundsätze, Abs. 1 ist nachstehendes festgehalten:
Der Hersteller...hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden. Ich denke, diese Aussage tangiert auch die Betriebssicherheitsverordnung. Aus der Grundsatzaussage hat dafür zu sorgen, dass resultiert für die Geschäftsleitung eine Verpflichtung. Unter anderem: (neu!) Qualitätssicherung (interne Fertigungskontrolle) Alle diese Punkte (nebst anderen) werden im Schadensfalle von Rechtsinstanzen betrachtet. Das wars für Heute. Mit Gruss und schönes Wochenende Hans Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |