Hallo zwatz, Ari und mariaca,
schön, daß für meine Tips (Tipps ?) ein Interesse besteht! Zu Euren Antworten ist bisher folgendes zu sagen:
zu zwatz:
Durchgängig zweisprachig werde ich es vermutlich nicht hinbekommen, das ist viel Aufwand und ich mach' das ja so nebenher. Trotzdem werde ich in Zukunft den englischen Dialog - wenn möglich - ebenfalls anschreiben.
Für Blech- und Schweißkonstruktion wird vorerst nichts kommen, da ich den Modul nicht besitze, der Modul unverschämt teuer ist, kaum jemand in Deutschland den Blechmodul verwendet und er noch dazu schlecht ist im Vergleich mit anderen Blechmodulen.
zu Ari:
Schön, daß was dabei war für Dich! Die Unterlagen stammen teilweise aus unseren Schulungsunterlagen (HBB Engineering GmbH) und sind somit etwas aus dem Zusammenhang gerissen. Sie so aufzubereiten, daß sie immer selbsterklärend sind ist ebenfalls sehr zeitaufwendig. Spannend wäre für mich, wenn ganz konkrete Schwächen angesprochen würden wie bei Deinem Beispiel "Master-Model Konzept" (kuck ich mir noch an).
Standards für die Dokumente: Wenn Ihr mit was zumailt, werde ich die Sachen aufbereiten (Veröffentlichung und Änderung setze ich als "erlaubt" voraus). Was bei jedem Tip noch stehen sollte:
UNIGRAPHICS Version (z.B.: V16.0.4)
Betriebssystem (z.B.: HB-UX 10.20, Windows NT, Windows 2000)
Modul (z.B.: Zeichnungserstellung, Konstruktion, GRIP, CAM-Mill)
Author (z.B.: Ari)
zu mariaca:
Es gibt eine CD bei cad.de ich habe sie ebenfalls bestellt aber noch nicht erhalten. Werde mal nachhaken wo die bleibt und ob meine Tips drauf sind.
Ja, die Unterlagen dürfen z.B. im Intranet weiterverwendet werden.
Die Erweiterung kommt, jedoch vorerst in dieser Form der Merkblätter zu speziellen Themen, welche erfahrungsgemäß schlecht verstanden werden. Die Erweiterung kommt nicht in Form eines Handbuches wie das der ETH Zürich. Für Handbücher ist UGS zuständig. Übrigens, es gibt die Online-Dokumentation für V16 und V17 in deutscher Sprache. Das unverschämte ist, die kostet DM 1.800,-. Uns wird sie nicht einmal für Schulungszwecke zur Verfügung gestellt! Das Verhalten ist eigentlich illegal, da Software mit Dokumentation in der Landessprache zur Verfügung gestellt werden müßte (EU-Regel), aber UGS ...
So long!
Walter Hogger
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Walter Hogger -wh-
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