Probiere gerade einen Unterfahrschutz zu berechnen.
Auszug aus den Text:
5.4.5.1
Die Punkte P1 sind 30 cm von den die Außenseite der Räder der hinteren Achse berührenden Längsebenen entfernt; die Punkte P2, die sich auf der Verbindungslinie der Punkte P1 befinden, sind in einer Entfernung von 70 cm bis 100 cm voneinander symmetrisch zur Fahrzeuglängsmittelebene angeordnet; ihre genaue Lage wird vom Hersteller angegeben. Der Abstand der Punkte P1 und P2 von der Fahrbahn ist vom Fahrzeughersteller innerhalb der horizontalen Begrenzungslinien des hinteren Unterfahrschutzes fetzulegen. Dieser Abstand darf jedoch bei unbeladenem Fahrzeug nicht größer als 60 cm sein; der Punkt P3 ist die Mitte der Strecke P2 - P2.
5.4.5.2
In den horizontalen Punkten P1 und im Punkt P3 muss nacheinander eine horizontale Kraft eingeleitet werden, die 12,5 % des technisch zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeug entspricht, aber nicht mehr als 2,5 x 104 N beträgt.
5.4.5.3
In den beiden Punkten P2 muss nacheinander eine horizontale Kraft eingeleitet werden, die 50 % des technisch zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs entspricht, aber nicht mehr als 10 x 104 N beträgt.
5.4.5.4
Die in 5.4.5.2 und 5.4.5.3 vorgeschriebenen Kräfte müsen getrennt eingeleitet werden. Die Reihenfolge der Einleitung dieser Kräfte darf vom Hersteller angegeben werden.
weis zufüllig jemand ob es hier überhaupt notwendig ist?
mfg
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