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Thema: Abnahme von Elekt. Anlagen (2695 mal gelesen)
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Fränky Mitglied Elektrotechniiker

 Beiträge: 14 Registriert: 22.11.2005
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erstellt am: 27. Mrz. 2007 13:50 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo, ich würde mich freuen wenn Ihr mir mal helfen könntet. Ich habe gerade mit meinem Chef eine kleine Auseinandersetzung über unsere Abnahme. Ich behaubte, dass Maschinen mit elek.Komponenten(Schaltschrank Ventile usw.) von einem "Meister" abgenommen werden müssen. Mein Chef will mir das nicht glaube und verlangt nach einer Vorschrift. Kann mir einer da etwas helfen Vielen Dank im voraus Gruß Fränky Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
tanzbaer1963 Mitglied Maschinenbautechniker, Konstrukteur
  
 Beiträge: 824 Registriert: 15.02.2007 Office PRDSU 2015 & 2018 Ultimate Win 10 64 Home C2D 2*2,13GHz 4GB-Ram Quaddro FX1500 Win 7 64 PDS 2014
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erstellt am: 27. Mrz. 2007 14:09 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Fränky
Hallo Fränky, Zunächst kommt es einmal darauf an, wofür die Abnahme sein soll. Ich kann hier jetzt allerdings nur für allgemeine Maschinen sprechen. Für diese gelten zunächst einmal das Produkt- und Gerätesicherheitsgesetz sowie die Maschinenrichtlinien. Diese schließen die entsprechenden Elektro-Normen (Niederspannungsrichtlinie, EMV usw.) mit ein. So ist z.B. für die CE-Kennzeichnung eine Gefährdungsanalyse erforderlich, die von einer Sicherheitsfachkraft(Sicherheitsingenieur) zu erstellen ist. Wenn Dein Chef also Ingenieur mit entsprechender Zusatzausbildung ist, oder Ihr eine entsprechende Person im Hause habt, sollte dies kein Thema sein. Gruss Ingo ------------------ Theorie ist,wenn man alles weiß und nichts funktioniert. Praxis ist,wenn alles funktioniert und keiner weiß warum. Bei mir wird Theorie und Praxis vereint: Nichts funktioniert und keiner weiß warum!  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Fränky Mitglied Elektrotechniiker

 Beiträge: 14 Registriert: 22.11.2005
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erstellt am: 27. Mrz. 2007 14:31 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo tanzbaer1963, Danke für Deine schnelle Antwort. Es geht um die Abnahme von einer ganzen Anlage mit mecha. und elektr. Komponenten. Die Leute die zur Zeit diese Abnahme durchführen sind angelernte Fachkräfte die diese arbeit schon eine längere Zeit machen. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, wäre alles ok wenn mein Chef so ein Gefährdungsanalyse erstellt hätte und die Abnahme sich an ein Abnahmeprotokoll halten würde. Wer müsste dann für die Richtigkeit der Anlage Unterschreiben? Und wer ist bei einem Schadensfall verantwortlich? Gruss Fränky Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
tanzbaer1963 Mitglied Maschinenbautechniker, Konstrukteur
  
 Beiträge: 824 Registriert: 15.02.2007 Office PRDSU 2015 & 2018 Ultimate Win 10 64 Home C2D 2*2,13GHz 4GB-Ram Quaddro FX1500 Win 7 64 PDS 2014
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erstellt am: 27. Mrz. 2007 15:00 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Fränky
Hallo Fränky, in der CE-Konformitätserklärung, die auch von Deinem Chef unterschrieben wird, erklärt dieser, dass er sich bei der Herstellung und Inbetriebnahme der Anlage an die gültigen Sicherheitsnormen und-Richtlinien (diese müssen auf der Erklärung explizit aufgeführt werden) gehalten hat. Somit trägt er auch die Verantwortung. Wenn Ihr hierbei Hilfe benötigt, mail mich mal an. Gruß Ingo ------------------ Theorie ist,wenn man alles weiß und nichts funktioniert. Praxis ist,wenn alles funktioniert und keiner weiß warum. Bei mir wird Theorie und Praxis vereint: Nichts funktioniert und keiner weiß warum!  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Fränky Mitglied Elektrotechniiker

 Beiträge: 14 Registriert: 22.11.2005
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erstellt am: 27. Mrz. 2007 15:14 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
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freezelander Mitglied Elektro-Konstrukteur
  
 Beiträge: 703 Registriert: 24.09.2003 Eplan P8 - Platform 2.1.6
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erstellt am: 28. Mrz. 2007 07:52 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Fränky
Hallo Fränky, eine Abnahme darf niemals von "nur" angelernten Kräften erfolgen, oder sprichst du von einer Inbetriebnahme bzw. Hardwarecheck ? Da sieht es natürlich ganz anders aus. Im Zweifelsfalle würde ich mich an den TÜV wenden, dort wirst du mit Sicherheit für deinen konkreten Fall auch richtig beraten. Die Abnahme durch einen "Meister" ist vorrangig im Handwerk vorgeschrieben. In der Industrie gilt das wohl eher für Techniker, Ingenieure etc. ------------------ Gruss Horst [Diese Nachricht wurde von freezelander am 28. Mrz. 2007 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Jens Jojo Mitglied Elektrotechniker-Meister
 
 Beiträge: 319 Registriert: 14.09.2006
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erstellt am: 08. Mai. 2007 15:02 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Fränky
Also normalerweise muss man auch z.B eine Isolations-Prüfung, Schutzleiterprüfung mit 10A/1min. Prüfstrom durchführen. Maschinenrichtlinie 0113, und .... muss hier nochmal nachdenken Später mehr ------------------ Nachts ist es kälter als draussen Ich brauch` jetzt nen Cognac Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |