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Gut zu wissen: Hilfreiche Tipps und Tricks aus der Praxis prägnant, und auf den Punkt gebracht für PTC CREO
Autor Thema:  Ich möchte CoCreate Modeling kaufen, Privat. (4553 mal gelesen)
charly2000
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erstellt am: 27. Jan. 2013 02:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo zusammen,
ich würde mir gerne eine CAD-Software zulegen und die Entscheidung ist auf CoCreate Modelilng gefallen.
Da mir die Software aus unserem Unternehmen bekannt ist. Hat jemand evtl. eine ältere Version, Vers. 17, zu verkaufen??? Natürlich mit einem Lizenzcode.

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Rainer Schulze
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
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Beiträge: 4419
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erstellt am: 27. Jan. 2013 02:25    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für charly2000 10 Unities + Antwort hilfreich


PTC_eula_de.pdf

 
Auszug aus
PTC-KUNDENVERTRAG
...
FALLS SIE DIESE SOFTWARE NICHT DIREKT BEI PTC, BEI EINEM AUTORISIERTEN PTC-VERTRIEBSPARTNER ODER IM PTC ONLINE-SHOP (UNTER WWW.PTC.COM) ERWORBEN HABEN, NUTZEN SIE EINE RECHTSWIDRIG ERWORBENE UND UNLIZENZIERTE VERSION DER PTC-SOFTWARE. DA ES SICH BEI SOFTWARE-PIRATERIE UM EINE STRAFTAT HANDELT, LEITET PTC GEGEN ALLE DARAN BETEILIGTEN PERSONEN SOWOHL STRAF- ALS AUCH ZIVILRECHTLICHE MAßNAHMEN EIN.

------------------
Rainer Schulze

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charly2000
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Registriert: 14.08.2007

erstellt am: 27. Jan. 2013 03:08    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Oh, das wusste ich nicht.
Jetzt weiß ich aber an wen ich mich wenden muss um die Software zu kaufen. Danke für die Info.

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friedhelm at work
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Techniker Aluminium Profile


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Registriert: 01.04.2003

Creo Elements Direct
/Drafting 17+20.x
ui classic-Tablett + Ribbon,
Modeling 17-20.0,.2,.4,.5
Lizenz auf USB-Netzwerkadapter
PE-Express 8
Win 10 Enterprise 64 @work
Win 10 Pro 64 @home
Notepad++,IrfanView,eDrawings,
....

erstellt am: 27. Jan. 2013 16:24    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für charly2000 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo zusammen,
<<Hier>> steht was anderes.

------------------
Gruss Friedhelm

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Roman
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erstellt am: 28. Jan. 2013 09:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für charly2000 10 Unities + Antwort hilfreich

Jaja die EULA,

da wäre ich relativ unbesorgt. In Deutschland werden regelmäßg Klagen von Softwareherstellern abgewiesen, die gebrauchte Softwareverkäufe verhindern wollen. Mit Piraterie hat das aber auch gar nix zu tun. Da kann man sich am Besten im Einzelfall schlau machen.

Roman

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Rainer Schulze
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing. im Ruhestand


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erstellt am: 28. Jan. 2013 19:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für charly2000 10 Unities + Antwort hilfreich

>>Jaja die EULA, da wäre ich relativ unbesorgt.

Ich habe es mir ja vielleicht etwas zu einfach gemacht, das Zitat ohne Kommentar ins Forum zu stellen.

Aber neben der rechtlichen Frage - die ja offenbar noch immer umstritten ist -
stellen sich auch andere Fragen:
In den Foren von cad.de trifft man Anwender.
Wer aber sein Programm anwendet hat wohl kaum eine Lizenz abzugeben.

Und wenn jemand eine Lizenz abtreten will - wie ist die denn übertragbar?
>>...eine ältere Version,...
Ältere Versionen hatten einen Dongle für eine serielle Schnittstelle.
Welcher neue PC hat noch eine serielle Schnittstelle?
Und will man den alten Dongle gegen einen neuen USB-Dongle tauschen, ist man wieder auf den guten Willen des Herstellers angewiesen. Muß man eine hohe "Bearbeitungsgebühr" zahlen, so sollte man vielleicht lieber auf die alte Version verzichten und sich nach einer preiswerten aktuellen Software umschauen.

------------------
Rainer Schulze

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Gero Adrian
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erstellt am: 31. Jan. 2013 11:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für charly2000 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Zusammen

Falsche Sichtweise. PTC verkauft eine Software zur Nutzung mit einer Berechtigung zur Pflege. Dies ist immer an den Endnutzer gebunden und daher auch "End user licence agreement". Da der Vertrag an einen Nutzer/Firma gebunden ist, erlischt dieses Nutzungsrecht bei Übergabe - da kann wer auch immer zum Rechtsanwalt rennen, das hat mit gebrauchter Software einfach nichts zu tun. Für so etwas gibt es in Deutschland bei Verkäufen in die öffentliche Hand sogar einen geregelten Vordruck, den EVB/IT!

Bei diversen Betriebssystemen/ anderer Software war das halt anders, die waren an ein Endgerät gebunden (OEM system builder Lizenzen) und da stand ausser Frage, das ich die HW verkaufen kann, aber was ist mit der Betriebssystemlizenz, kann man die lösen?

------------------
Grüssle

Gero

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Roman
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erstellt am: 31. Jan. 2013 11:56    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für charly2000 10 Unities + Antwort hilfreich

Was ich meinte war:
Ich gehe in den Laden und kaufe eine Schachtel (WORD, AUTOCAD, WINDOWS,PTC-Irgendwas,...). Dann kann ich nachher das Ding auch wieder verkaufen. Was bei der Installation an Belehrungen aufpoppt ist völlig irrelevant.
Wenn ich natürlich beim Kauf irgendein Papier unterschreibe, sieht das ganz anders aus.
Zur Praxis: Wir haben in der Vergangenheit schon einige gebrauchte Lizenzen gekauft und diese auch umschreiben lassen können.
Alles kein Problem.

Roman

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Gero Adrian
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Hi Roman

Nein, wenn Du etwas kaufst und bei der Installation poppt was hoch, dem Du zustimmst - sonst lässt es sich nicht installieren - hast Du gemäß BGB mit dem Hersteller eine Basis gemeinschaftlichen Handelns geschaffen. Du hast aktiv etwas abgenickt, ähnlich den AGB's bei Benutzung eines webshops. Wenn der Hersteller im EULA den Weiterverkauf untersagt - das darf er!!!!! - und Du verkaufst es trotzdem, begehst Du einen Vertragsbruch.
Nochmal, besagtes Urteil ging nur auf die Tatsache ein, ob ein Weiterverkauf das Urheberrecht verletzt, das tut er nicht. Nach wie vor kann der Hersteller untersagen, Software weiter zu verkaufen. Auch hier ist der Grund ganz simpel, viele Hersteller, gerade in den Staaten unterliegen strengen Ausfuhrbeschränkungen. Diese werden auditiert und Firmen haben den Weg der "end user verification" die verhindern soll, das z.B Waren in Länder wie Syrien oder den Iran fliessen. Diese Mechanismen funktionieren aber nur, wenn ein Hersteller das direkt oder über zertifizierte Partner im Griff hat, in dem Moment wo SW weiterverkauft wird, werden gesetzlich gesetzte Kontrollmechanismen ausser Kraft gesetzt.#

Als, Gebrauchtkauf geht nicht, wenn der Hersteller nicht will und das kann er vorschreiben!

------------------
Grüssle

Gero

[Diese Nachricht wurde von Gero Adrian am 31. Jan. 2013 editiert.]

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Roman
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erstellt am: 31. Jan. 2013 14:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für charly2000 10 Unities + Antwort hilfreich

Tja Gero,
das ist eben nicht so wie du schreibst.
Wenn mein Kauf abgeschlossen ist: Ware erhalten, Geld überwiesen. Dann ist jede nachträglich hinzugefügte Bedingung nicht rechtens, denn diese ist mir ja beim Kauf noch gar nicht bekannt. Und um eine solche handelt es sich bei aufpoppenden "EULAs".
Was die in den Staaten machen ist hierzulande vollkommen irrelevant.
Ich kann natürlich die Hersteller verstehen, wenn sich die Gerichte auf eine solche Sichtweise einlassen würden, wäre das Geschäft natürlich besser.
Da kann ja genausogut ein Verlag oder ein Autohersteller sagen sobald du das Buch aufschlägst fällt ein Zettel raus, der den Weiterverkauf untersagt, oder beim Auto muß ich beim ersten mal starten bestätigen, daß ich nie und nimmer die Karre weiterverkaufen werde, wenn mir danach ist.

Roman

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Gero Adrian
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Roman

ich bin Händler der Software, eingetragener Vollkaufmann, beim grössten IT Hersteller der Welt (auch) verantwortlich für die saubere Vertragsabwicklung beim Verkauf von IT Waren - harte Ware, weiche Ware,  Dienstleistung und habe im juristischen Thema der Umsatzdarlegung US GAAP/HGB meinen Master (auch an der Uni an der Mario Monti Rektor ist) gemacht - sorry es ist so wie ich schreibe  . Dein Kauf einer Ware - hier SW - ist NICHT abgeschlossen bei Übergabe der CD/Handbuch und Zahlung. Hier gibt seitens des HGB mehrere Möglichkeiten und seitens des US GAAP - nur eine, der Kauf ist abgeschlossen nach der Aktivierung. Die Aktivierung der SW findet zusammen mit der Zustimmung zum EULA statt.
Eine Firma mit Sitz in den Staaten kann Dir sehr wohl über Ihre Niederlassung hier vorschreiben, was Du zu tun hast. PTC hat hier in Deutschland eine Niederlassung in Form z.B. einer GmbH, mit der schliesst Du einen Vertrag beim Kauf und der wird über das EULA sicherlich abgedeckt.
Jede wie auch immer gegründete Fa. kann Umsätze nur dann sauber darlegen (im englischen revenue recognition) , wenn die wie auch immer geschlossenen Kaufverträge beidseitig sind und nicht gegen geltenes Recht verstossen. Also, wenn eine Fa. Dir den Weiterverkauf untersagt, das in einem EULA darlegt, dem Du _aktiv_ zustimmst (und das ist Teil der Kaufabwicklung) ist das einfach ein sauberer juristischer Vorgang.

------------------
Grüssle

Gero

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Roman
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Zitat:
Original erstellt von Gero Adrian:
t - sorry es ist so wie ich schreibe   . Dein Kauf einer Ware - hier SW - ist NICHT abgeschlossen bei Übergabe der CD/Handbuch und Zahlung. Hier gibt seitens des HGB mehrere Möglichkeiten und seitens des US GAAP - nur eine, der Kauf ist abgeschlossen nach der Aktivierung. Die Aktivierung der SW findet zusammen mit der Zustimmung zum EULA statt.

Lieber Gero,
da kommen wir nicht zusammen. Da ich _kein_ Jurist bin und daher Urteile nicht sammele, habe ich Augenblick leider keinen Beweis für meine Argumente. Jedoch bin ich sicher, daß es entsprechende Urteile gab und gibt die eben DOCH den Kauf mit der oben genannten Abwicklung abschliessen und entsprechend nachträgliche EULAs ungültig sind.

Bitte lass uns das jetzt als "ungeklärt" abschliessen. Eventuell kann man sagen jeder Interessent sollte sich im Einzelfall schlaumachen.

Roman

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Gero Adrian
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erstellt am: 31. Jan. 2013 15:49    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für charly2000 10 Unities + Antwort hilfreich

Hi Roman

bitte nicht falsch verstehen - für Dich vielleicht nicht so ganz klar  Aber Du hast recht, lass es uns schliessen, ich biete gerne individuelle Beratung und für Forummitglieder gibt es einen Sondertagessatz 

------------------
Grüssle

Gero

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