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| 17 Optionen für korrosionsbeständige Teile: Metalle und Nachbearbeitungen, ein Fachartikel
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Autor
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Thema: Aufzug im Brandfall nicht benutzen! (1593 mal gelesen)
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3D-Papst Moderator Teamleiter
Beiträge: 5248 Registriert: 11.06.2001 Herr, stärke mich in Geduld, aber ZACK ZACK!!
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erstellt am: 22. Aug. 2016 14:29 <-- editieren / zitieren -->
Dieses Schild kennt jeder und jeder erkennt auch sicherlich den Sinn dahinter. Wie sieht das aber in der Praxis aus wenn z.B. ein Rollstuhlfahrer den Aufzug in den 4. Stock benutzt und es dann zu einem Brandfall kommt? Jeder bringt sich in Sicherheit und der Aufzug ist wegen dem durch den Brand entstehenden Stromausfall stillgelegt. Wer trägt die Schuld wenn sich der Rollstuhlfahrer nicht mehr in Sicherheit bringen kann? Ist es sein alleiniges Verschulden weil er den Aufzug benutzt hat und in dem Moment stillschweigend das Risiko eingeht in einem Brandfall nicht mehr entkommen zu können? Oder muss es eine Art "Ersatzfahrstuhl" (stromlos?!?!) oder eine andere Fluchtmöglichkeit geben? Hab mir über sowas noch nie Gedanken gemacht, komme aber aktuell mit dieser Frage in Berührung. Vielen Dank für eure Gedanken. Heiko ------------------ Der Papst empfiehlt: Richtig Fragen * Nettiquette * alte Suchfunktion * System-Info * Unities * CAD Freeware * Forenübersicht * Hilfeseite OSM * Moderatorenguide * 3D-Modelle * Forenstatistik
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cadffm Moderator 良い精神
Beiträge: 1085 Registriert: 03.06.2002 System: F1 und Google
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erstellt am: 22. Aug. 2016 14:37 <-- editieren / zitieren -->
Dies ist unterschiedlich geregelt und natürlich AUCH abhängig von den örtlichen und technischen Gegebenheiten. Dies sollte im entsprechenden Notfallplan für Evakuierung eindeutig geregelt sein. "Besonders schutzbedürftige Personengruppen" wurden in meiner letzten Firma von Brandhelfern durch die Treppenhäuser getragen. Das war also dort "die Lösung". NACHTRAG: Getragen wurden natürlich nur die Personen mit Gehbehinderung. Blinde, Taube etc. wurden nur "geführt", getragen nur wenn diese auch Gehbehindert waren. ------------------ CAD on demand GmbH - Beratung und Programmierung rund um AutoCAD
[Diese Nachricht wurde von cadffm am 22. Aug. 2016 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
runkelruebe Ehrenmitglied Straßen- / Tiefbau
Beiträge: 1567 Registriert: 09.03.2006 Exilschalker
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erstellt am: 22. Aug. 2016 14:56 <-- editieren / zitieren -->
Google-Tipps: fluchtwege barrierefrei? ODER auch barrierefreier brandschutzTreffer a) http://nullbarriere.de/din18040-rettungswege.htm
Zitat: Menschen mit Behinderung wird in öffentlichen Gebäuden und baulichen Anlagen die Selbstrettung und der 1.Rettungsweg verwehrt und es werden ausnahmslos alle Rollstuhlfahrer "zur Eigenrettung nicht fähigen Menschen" erklärt und auf "Bereiche für den Zwischenaufenthalt" verwiesen.
Treffer b) http://www.barriere-frei-planen.de/barrierefrei/brandschutz/
Zitat: Ein Regelwerk zum barrierefreien Brandschutz gibt es in Deutschland (noch) nicht. In dieser Rubrik werden daher Maßnahmen des vorbeugenden baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes vorgestellt, die dazu beitragen können, Barrieren abzubauen oder diese zumindest zu reduzieren.
weitere Treffer schaffst Du sicher alleine Für mich ist das noch nicht ausreichend geregelt und ich sehe Verbesserungspotential, wie in nahezu allen Bereichen der gewünschten Barrierefreiheit. Es gibt noch viel zu tun. ------------------ Gruß, runkelruebe Herr Kann-ich-nich wohnt in der Will-ich-nich-Straße... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Fiedelzastrow Mitglied Architekt / Bauzeichner
Beiträge: 63 Registriert: 05.07.2007 Win XP AutoCAD 2006 AutoCAD 2009 AutoCAD 2013 LT
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erstellt am: 22. Aug. 2016 14:57 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Heiko, zu Deinen Fragen: Grundsätzlich muss man auch zwischen Eigenrettung und Rettung durch die Feuerwehr unterscheiden. In Gebäude in denen ausschliesslich gearbeitet wird, gelten durch Vorschriften (z.B. ASR) höhere Ansprüche an Eigen- und Fremdrettung (z.B. Fuerwiderstandsdauer von Treppenräumen und Trennwänden, brandlastfreie Flure). Speziell für Deine Frage, gab es in letzter Zeit immer wieder Bestrebungen, Aufzüge mit "Evakuierungsmöglichkeiten" einzusetzen. Sprich Aufzüge, die nicht den Anforderungen eines Feuerwehraufzuges entsprechen müssen, die aber trozdem unter bestimmten Brandereignissen weiterfahren dürfen. Baulich: Notwendige Treppenräume haben mind. eine Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten, wenn ein Feuer gemeldet wir, braucht die Feuerwehr ca. 10 min. zur Unfallstelle. Bei weiteren Unklarheiten oder Fragen, immer weiter Gruß Robert P.S Das Aufzüge während eines Brandes nicht benutzt werden dürfen hat in erster Linie etwas wegen der Rauchausbreitung über den Aufzug und des Schachtes zu tun. Die meisten Todesopfer bei einem Brand sterben an Rauchvergiftung und nicht an Verbrennungen. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
HoBLila Mitglied Dipl.-Ing. (BA) praktische Informatik - Senior Entwickler CAx
Beiträge: 5 Registriert: 29.05.2008 HP Z420 Intel® Xeon® CPU E5-1650 v2 @ 3.50GHz 32691 MB NVIDIA Quadro K5000 Microsoft Windows 7 Enterprise Service Pack 1 CATIA V5 R24 SP01 HF00 VB7.1 CAA RADE 2008 SP1 CDC
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erstellt am: 22. Aug. 2016 17:47 <-- editieren / zitieren -->
Bei uns werden die Ersthelfer auch direkt diesbezüglich ausgebildet. ------------------ Mit freundlichen Grüßen, Henry Schneider alias Lila Es gibt einen ewigen Wettkampf zwischen der Natur und den Ingenieuren: Die Ingenieure versuchen, immer idioten-sicherere Systeme zu bauen, die Natur versucht, immer bessere Idioten zu bauen Xing Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |