Hot News:

Unser Angebot:

  Foren auf CAD.de
  Heisse Eisen
  Und plötzlich will der Stromanbieter mehr Geld

Antwort erstellen  Neues Thema erstellen
CAD.de Login | Logout | Profil | Profil bearbeiten | Registrieren | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

Anzeige:

Darstellung des Themas zum Ausdrucken. Bitte dann die Druckfunktion des Browsers verwenden. | Suche nach Beiträgen nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag
  
Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Und plötzlich will der Stromanbieter mehr Geld (1981 mal gelesen)
jpsonics
Quasselprofi V.I.P. h.c.
Auftragsabwicklung und Konstruktion



Sehen Sie sich das Profil von jpsonics an!   Senden Sie eine Private Message an jpsonics  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für jpsonics

Beiträge: 11684
Registriert: 04.01.2006

Master of the Unicorns

erstellt am: 21. Sep. 2013 07:56    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo WBF,

ich komme mal wieder mit ein paar Fragen zu euch. Aber erstmal zur Vorgeschichte:

Letztes Jahr haben wir in unserem Hausteil (Mummys Gaststätte und meine Wohnung) den Stromanbieter gewechselt. Mit beiden Einheiten haben wir uns ~2.000,- Euro gespart. (OK, der Löwenanteil geht an die Gaststätte, bei mir waren es nur etwa 150,-) Naja, beim Vertragsabschluss haben wir die Zählerstände mit durchgegeben. Meine Wohnung hat nen stinknormalen Stromzähler. Die Gaststätte aber wegen der Kühlhäuser und noch ein paar anderen Stromfressern einen Mehrtarifzähler (Hauptzeit/Nebenzeit). OK, der Vertrag kam zustande und alles war gut. Vor kurzem schreibt uns der Anbieter, dass wir die Zählerstände wieder durchgeben sollen. Gesagt getan. Wieder alle drei Zählerstände durchgegeben und für uns war die Sache gegessen.
Gestern flattert uns ein Brief ins Haus. Abmahnung wegen Betrugs. Wir hätten gegen die AGBs verstoßen und sollen nun 20% rückwirkend nachzahlen andernfalls ziehen sie vor Gericht. Dann erst mal in den AGBs des Anbieters nachgeschaut und siehe da, es steht tatsächlich in den AGBs, dass Haushalte und Gewerbe mit Mehrtarifzählern (und noch alles mögliche andere) nicht beliefert wird. Ich bin mir nicht sicher ob das letztes Jahr so auch schon drin stand. Aber ist ja erstmal auch egal.Bei Vertragsabschluss war es denen doch schon klar, dass wir solche Zähler haben.

Hätten die nicht von vornherein sagen müssen, dass das nicht geht?
Können die jetzt wirklich diese Nachforderung stellen?
Auf unsere Stromzähler haben wir ja keinen Einfluss, wir können die ja nicht einfach mal nebenbei austauschen. Können die uns deswegen einfach benachteiligen? (HT/NT gibt es doch schon seit Jahren nicht mehr, aber die Zähler existieren halt noch)

Nen Anwalt würden wir momentan nur ungern kontaktieren. (Rechtsschutz wurde im letzten Jahr aus verschiedenen Gründen leicht strapaziert und irgendwie haben wir Sorge, dass die uns ganz schnell los haben wollen, wenn wir schon wieder kommen)

Bin für jeden Rat dankbar.

Das wir nun auf nen anderen Anbieter wechseln ist klar. Hab auch schon einen gefunden. Hat jmd. erfahrung mit 123energie?

-----------------------------------------------------------------------------------------

Noch ne kleine Sache nebenher, da ich mich in einer Nachtschicht mal durch die AGBs verschiedener Anbieter gewühlt habe. Die sind teilweise echt krass. Hier mal eine Auswahl von Abnehmern, die nicht beliefert werden. Je nach Anbieter sind mehrere bis alle folgend genannte Abnehmer ausgeschlossen:

- Betreiber einer Photovoltaikanlage *)
- Betreiber mit Notstromaggregat
- Abnehmer mit Doppel-/Mehrfachzähler
- Betreiber von Stromspeicheranlagen
- Abnehmer mit Anschlüssen über 240V
- Abnehmer die durch verschiedene Anlagen selber Strom ins Netz speisen *)

*) Das richtig krasse ist, dass ich diese Ausschlüsse ganz besonders oft gefunden habe die mit "Grünem" Strom und Umweltschutz werben.

------------------
Grüße.
Christian -jpsonics- J.
--------------------------------------

Es gibt Tage, da ist es wirklich schade, dass ich nur zwei Mittelfinger habe.

[Diese Nachricht wurde von jpsonics am 21. Sep. 2013 editiert.]

[Diese Nachricht wurde von jpsonics am 21. Sep. 2013 editiert.]

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

Torsten Niemeier
Ehrenmitglied
Maschinenbau Ingenieur


Sehen Sie sich das Profil von Torsten Niemeier an!   Senden Sie eine Private Message an Torsten Niemeier  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für Torsten Niemeier

Beiträge: 1536
Registriert: 21.06.2001

"ZUSE I.36", 8 BIT, 32 Lämpchen, Service-Ölkännchen "ESSO-Super", Software: AO auf Kuhlmann-Parallelogramm-Plattform
** CSWP 04/2011 **
** CSWE 08/2011 **

erstellt am: 21. Sep. 2013 11:26    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Christian.

Mein Wissen in dieser Sache reicht nicht sehr weit.
Ich weiß allerdings, dass es HT und NT nach wie vor gibt, da ich von jedem zwei Zähler habe, und über die NT meine alte Nachtspeicherheizung betrieben wird. (Ja, ja ich weiß... )

Nach meinem Kenntnisstand kann/darf der 'Nachtstrom' nur vom sogenannten Grundversorger bezogen werden, in meinem Fall RWE. Aus diesem Grund ist der Wechsel des Anbieters in meinem Fall auch keine Option...

Gruß, Torsten

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

jpsonics
Quasselprofi V.I.P. h.c.
Auftragsabwicklung und Konstruktion



Sehen Sie sich das Profil von jpsonics an!   Senden Sie eine Private Message an jpsonics  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für jpsonics

Beiträge: 11684
Registriert: 04.01.2006

Master of the Unicorns

erstellt am: 21. Sep. 2013 13:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Da ich meinen Strom ja nicht direkt beziehe sondern ja als "Untermieter" in der Pächterwohnung von Mummys Gaststätte wohne (jaja, mit 33 noch in Muttis Bude    ) hab ich wirklich keinen genauen Überblick über aktuelle Verträge und Tarife. Läuft ja alles über die "Miete". Aber ich weiß es von meiner Tante (die hat seit ihrem letzten Umzug auch wieder E-Nachtspeicher), dass es bei unserem Grundversorger seit zig Jahren keine HT/NT-Tarife mehr gibt.
Nur noch Bestandsverträge von vor X Jahren haben das, aber bei Neuverträgen (z.B. wegen Umzug) bekommst du die nicht mehr. Wobei ich mir jetzt auch nicht sicher bin ob unser "Grundversorger" der Stadt auch wirklich der Grundversorger ist oder nicht irgendeine Tochtergesellschaft irgendeines Größerem.
Naja, wie dem auch sei, HT/NT ist hier in der Gaststätte nicht mehr, auch wenn wir das allein wegen der Kühlhäuser gerne hätten.

Fakt ist aber auch dass wir letztes Jahr die Zählerstände angegeben haben Zählernummer "Wohnung" (Einfachzähler) und Zähler "Gaststätte" (Doppelzähler) sowohl die HT-Anzeige als auch die NT-Anzeige.
Auch wenn wir uns damals die ABGs nicht durchgelesen haben, hätte uns der nette Herr nicht spätestens bei den Gaststätten-Zählern sagen müssen, dass das nicht geht?
Der Vertrag kam zustande obwohl der Anbieter wusste, dass wir einen Doppelzähler haben. Kann der im Nachhinein nun kommen und sagen: "Hehe, so nicht! Guck in die AGBs §1.irgendwas! Entweder 20% rückwirkend nachbezahlen oder Anzeige wegen Betrug!" ...

Abgesehen davon, haben wir doch keinen Einfluss darauf, was für Zähler im Haus verbaut sind. Man kann uns doch deswegen nicht benachteiligen! 
Und wenn doch, dann kommt der nächste Anbieter und schreibt uns vllt. noch vor, dass wir nur Zähler des Herstellers "ABCXYZ" haben dürfen.

------------------
Grüße.
Christian -jpsonics- J.
--------------------------------------

Es gibt Tage, da ist es wirklich schade, dass ich nur zwei Mittelfinger habe.

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

Thomas Harmening
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Arbeiter ツ



Sehen Sie sich das Profil von Thomas Harmening an!   Senden Sie eine Private Message an Thomas Harmening  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für Thomas Harmening

Beiträge: 3015
Registriert: 06.07.2001

|ænn|
We work in the dark.
We do what we can.
We give what we have.
Our doubt is our passion
and our passion is our task.
The rest is the madness of art.

erstellt am: 21. Sep. 2013 15:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

hmm, kann es sein das der Stromvertrag gewerblich ist?

aka

Zitat:
Der Kunde sichert ausdrücklich zu, dass er keinen Teil des Stroms (auch) für private Zwecke verbraucht.
Eine Belieferung zu nicht gewerblichen Zwecken bzw. über die Jahreshöchstgrenze hinaus,
die Messung durch Mehrtarifzähler, sowie die Nutzung der Energie für den Betrieb von Nachtspeicheranlagen, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen
ist ausgeschlossen und berechtigt die Stadtwerke, den Vertrag mit sofortiger Wirkung in Textform zu kündigen.

weil ich wüsste jetzt nicht, ob es überhaupt Stromanbieter gibt die Privathaushalte nicht beliefern - weil Photovoltaikanlage, etc.

siehe auch:
http://www.stromanbietervergleich.net/stromanbietervergleich-blog/99-wechsel-des-stromanbieters-beim-betreiben-einer-photovoltaikanlage.html
http://experts.top50-solar.de/antwort/mit-photovoltaik-anlage-den-stromanbieter-wechseln/


[Diese Nachricht wurde von Thomas Harmening am 21. Sep. 2013 editiert.]

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

jpsonics
Quasselprofi V.I.P. h.c.
Auftragsabwicklung und Konstruktion



Sehen Sie sich das Profil von jpsonics an!   Senden Sie eine Private Message an jpsonics  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für jpsonics

Beiträge: 11684
Registriert: 04.01.2006

Master of the Unicorns

erstellt am: 21. Sep. 2013 16:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Beispiele gefällig?

Zitat:
[...] Nicht angeboten wird weiterhin die Belieferung von Kunden, die mittels eigener Photovoltaikanlagen vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelbar in ihr Hausnetz einspeisen. [...]

Quelle: Immergrün Energie AGB

Zitat:
Nicht angeboten wird weiterhin die Belieferung von Kunden, die
mittels eigener Photovoltaikanlagen vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelbar in ihr Hausnetz einspeisen

Quelle: Almando

Zitat:
Ausgeschlossen ist weiterhin die Belieferung von Kunden, die mittels eigener Photovoltaikanlagen vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelbar in ihr Hausnetz einspeisen,

Quelle: Super Energie

um nur ein paar bespiele zu nennen.

Achso, die "Belieferung" von Nachtspeicheröfen wird im übrigen auch bei so gut wie allen ausgeschlossen.

------------------
Grüße.
Christian -jpsonics- J.
--------------------------------------

Es gibt Tage, da ist es wirklich schade, dass ich nur zwei Mittelfinger habe.

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

ThoMay
Moderator
Konstrukteur


Sehen Sie sich das Profil von ThoMay an!   Senden Sie eine Private Message an ThoMay  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für ThoMay

Beiträge: 948
Registriert: 15.04.2007

SWX 2019
Windows 10 x64

erstellt am: 21. Sep. 2013 20:05    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

HAllo Christian.

Die Rechtschutz kann euch nicht ablehnen oder kündigen.
Möglicherweise den Tarif erhöhen.

In deinem Falle ist es wohl so wie in 125% der Fälle (mich eingeschlossen):
Aahhhh billiger Strom AGB lesen? Meist nur die überschrift.

Normaler Weise muss der Anbieter bei Vertragsabschluß die AGB mit dem Vertag liefern. Die sind dann Gültig, wenn keine ÄnderungsKündigung erfolgte.

Wenn es denn so ist wie von dir geschildert:
Schlechte Beratung ist nicht gut nachweisbar.

Dir bleibt nur der Weg zum RA.

Eine  Möglichekeit ist der Vergleich.
Oft lassen die Anbieter mit sich reden (sehr oft erst nach der Androhung das der Rechtsweg beschritten wird).

Drücke dir alle Daumen und Zehen, das du da gut raus kommst.

Gruß
ThoMAy

------------------
Hast du Fragen?
Brauchst du
Schaut mal nach im Bereich
Alle Foren => Wissenstransfer.
oder
Konstrukteure Online hier bei CAD.de
Richtig fragen -
Nettiquette - Konstruktionshilfen - Systeminfo - Unities - CAD Freeware - Forenübersicht - 3D Modelle - SolidWorks Videos

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

jpsonics
Quasselprofi V.I.P. h.c.
Auftragsabwicklung und Konstruktion



Sehen Sie sich das Profil von jpsonics an!   Senden Sie eine Private Message an jpsonics  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für jpsonics

Beiträge: 11684
Registriert: 04.01.2006

Master of the Unicorns

erstellt am: 22. Sep. 2013 15:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von ThoMay:
Die Rechtschutz kann euch nicht ablehnen oder kündigen.
Möglicherweise den Tarif erhöhen.

Noch höher??? Da man als Wirt ja eh schon mit einem Bein im Knast steht ist der Rechtschutz-Tarif eh schon fern jeder Realität.

Und ja, beim Vertragsabschluß haben wir wirklich nur die Überschrift "AGB" gelesen und gut war. Aber da der Stromanbieter ja seine eigenen ABGs kenne sollte und auch bekannt war, dass ein Doppelzähler vorhanden ist, bin ich irgendwie der Meinung, dass er uns darauf hätte hinweisen müssen und nicht ein Jahr später kommen und einen auf Druck zu machen. Vor allem die Tatsache, dass er pauschal mal 20% rückwirkend haben will sonst ziehen die wegen betrug vor Gericht. 20% sind halt mal eben ~5.000,-€. Das ist ned eben aus der Portokasse bezahlt, das ist ne ganz andere Hausnummer. und die Ersparniss gegenüber unserem Grundversorger wäre auch weg. ^^

Werden wohl nicht drumrum kommen und ne Anwalt konsultieren ... Die Rechtsschutz freut sich mit Sicherheit 
Hab mit Mummy nun auch ausgemacht, dass wir uns dagegen wehren werden. Strom abschalten können die uns ja nicht und zur Not müssen wir halt vorübergehend wieder zum Grundversorger wechseln.

Aber vllt. hat ja doch noch jmd. nen guten Rat oder Tipp.

Allerdings noch mal die Frage, hat jmd. schon Erfahrung mit 123Energie? Die würden uns lt. deren AGB auch beliefern. Da zählen Doppel-/Mehrfachzähler zu den "üblichen" Zählern und die wären immer noch gut 1.500,-€ günstiger wie unser örtlicher Grundversorger. Nur haben wir keinen Bock drauf irgendwann nächstes Jahr wieder nen "netten" Brief zu bekommen.

------------------
Grüße.
Christian -jpsonics- J.
--------------------------------------

Es gibt Tage, da ist es wirklich schade, dass ich nur zwei Mittelfinger habe.

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

ThoMay
Moderator
Konstrukteur


Sehen Sie sich das Profil von ThoMay an!   Senden Sie eine Private Message an ThoMay  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für ThoMay

Beiträge: 948
Registriert: 15.04.2007

SWX 2019
Windows 10 x64

erstellt am: 23. Sep. 2013 12:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo und einen schönen tag Christian.

Anschceinen hat hier keiner diesen Anbieter.

Ich nechme an das hier kennst du.

Gruß
ThoMaay

------------------
Hast du Fragen?
Brauchst du
Schaut mal nach im Bereich
Alle Foren => Wissenstransfer.
oder
Konstrukteure Online hier bei CAD.de
Richtig fragen -
Nettiquette - Konstruktionshilfen - Systeminfo - Unities - CAD Freeware - Forenübersicht - 3D Modelle - SolidWorks Videos

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

Anzeige.:

Anzeige: (Infos zum Werbeplatz >>)

Darstellung des Themas zum Ausdrucken. Bitte dann die Druckfunktion des Browsers verwenden. | Suche nach Beiträgen

nächster neuerer Beitrag | nächster älterer Beitrag
Antwort erstellen


Diesen Beitrag mit Lesezeichen versehen ... | Nach anderen Beiträgen suchen | CAD.de-Newsletter

Administrative Optionen: Beitrag schliessen | Archivieren/Bewegen | Beitrag melden!

Fragen und Anregungen: Kritik-Forum | Neues aus der Community: Community-Forum

(c)2025 CAD.de | Impressum | Datenschutz