| |
 | Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
|
Autor
|
Thema: Selbständigkeit oder welche Optionen (1281 mal gelesen)
|
smb Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 2976 Registriert: 02.08.2001 zu viele
|
erstellt am: 13. Dez. 2012 12:04 <-- editieren / zitieren -->
Hi, meine Frau ist bei mir in der Familienkrankenversicherung mit abgedeckt. Nun hätte Sie die Möglichkeit kleinere Jobs bei einem jungen (neugegründeten) Unternehmen zu tätigen. Für die Firma käme ein 400€ Job nicht in Frage, da ja nicht immer Bedarf sein wird. Welche Möglichkeiten gäbe es? Selbständigkeit meiner Frau ist wahrscheinlich schon wegen der KV unrentabel, ein Gewerbe auf mich anmelden ist sicherlich auch sinnfrei. Ich habe keine Ahnung. Habt Ihr Ideen, Links oder.....? Könnte die Firma das Honorar als Provision abrechnen? Muss ein Privatmann erhaltene Provisionen versteuern? ------------------ m.f.G. 
graphicguestbook smb Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
metz Quasselprofi V.I.P. h.c. Techniker Maschinenbau

 Beiträge: 12873 Registriert: 16.02.2009
|
erstellt am: 13. Dez. 2012 12:21 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von smb: Hi,meine Frau ist bei mir in der Familienkrankenversicherung mit abgedeckt. Nun hätte Sie die Möglichkeit kleinere Jobs bei einem jungen (neugegründeten) Unternehmen zu tätigen. Für die Firma käme ein 400€ Job nicht in Frage, da ja nicht immer Bedarf sein wird. Welche Möglichkeiten gäbe es? Selbständigkeit meiner Frau ist wahrscheinlich schon wegen der KV unrentabel, ein Gewerbe auf mich anmelden ist sicherlich auch sinnfrei. Ich habe keine Ahnung. Habt Ihr Ideen, Links oder.....? Könnte die Firma das Honorar als Provision abrechnen? Muss ein Privatmann erhaltene Provisionen versteuern?
Ein 400 Euro Job muss nicht mit einer regelmäßigen Arbeitszeit verbunden werden. Ich hab schon was für Firmen gebaut, wo ich über einen 400€ Job für die Arbeit, wo die Leistung pauschal ausgehandelt war, bezahlt wurde. Sie kann ja für die Stunden die sie Leistet jedesmal einen "neuen" Vertrag bekommen oder eben auf Abruf Stunden leisten und nur dafür bezahlt werden. Ich weis nicht genau, ob die Firma dann trotzdem jeden Monat die Sozilversicherungsbeiträge zalen muss, oder nur wenn deine Frau Arbeitet. Sicherster Auskunftsgeber ist die KV. Die würde ich einfach mal anrufen. ------------------ Gruß Harald ____________________ Ama et fac quod vis! Wenn das die Lösung ist, hätte ich gerne mein Problem wieder!  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Tom2005 Plauderprofi V.I.P. h.c. Elektrotechniker

 Beiträge: 6066 Registriert: 12.05.2005 EPLAN 5.70 prof. EPLAN Electric P8
|
erstellt am: 13. Dez. 2012 12:45 <-- editieren / zitieren -->
Meine Frau ist seit Jahren im Grunde selbständig im Rahmen der Kleinunternehmerlösung. Man muss aufpassen, dass man im Jahr nicht über die Gewinngrenzen rutscht, ansonsten ist das gut praktikabel. Auch Themen, wie Scheinselbständigkeit müssen da beachtet werden. Bei der KV kann sie familienversichert bleiben, sofern das nachweislichem Einkommen (=Gewinn aus dem Unternehmen) < ca. 400 EUR/Monat beträgt. Diese Ermittlung wird aber erst durch den Steuerbescheid (also viel später) nachgewiesen. Ganz dumm wird es, wenn dann da z.B. 4860 EUR stehen, da dann 1/12 mehr als 405 EUR/Monat betragen. Dann zahlt man hunderte EUR pro Monat an KV nach! Dieser SuperGau muss beachtet werden! EDIT Die richtige Bezeichnung unter der Du was im Inet findest ist sicherlich FREIBERUFLER. ------------------
 [Diese Nachricht wurde von Tom2005 am 13. Dez. 2012 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThoMay Moderator Konstrukteur
  
 Beiträge: 948 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
|
erstellt am: 13. Dez. 2012 12:57 <-- editieren / zitieren -->
Hallo SMB. Du schreibst: Zitat: Für die Firma käme ein 400€ Job nicht in Frage
Was stellt sich die Firma denn vor? Sie spart sich ausserhlb desss die Sizialversicherungsbeiträge und zahlt dann einen minimalstundensatz. Auch das müssen dies durch die Bücher laufen lassen. Der Aufwand ist im endefeckt bei dir und deiner Frau. Die von Tom angesprochene Lösung mit dem Gewerbeschein ist da ganz praktikabel. Allerdings halt zu rechnen mit Einkommenssteuer und SoziVersicherungen bei überschreitung einer festgelegten Obergrenzen. Ab dieser bist du dann auch pflichtig Einahmeüberschussabgrechnung oder so dem FinAmt vorzulegen. Die sollen einen 400€Vertrag mit entsprechender Stundenzahl abschließen. Wie die Stunden im gesamten Jahr verteilt werden? Gruß ThoMay ------------------ Hast du Fragen? Brauchst du  Schaut mal nach im Bereich Alle Foren => Wissenstransfer. oder Konstrukteure Online hier bei CAD.de Richtig fragen - Nettiquette - Konstruktionshilfen - Systeminfo - Unities - CAD Freeware - Forenübersicht - 3D Modelle - SolidWorks Videos Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ing. Gollum Plauderprofi V.I.P. h.c. Sondermaschinenbau

 Beiträge: 2699 Registriert: 11.03.2005 Win7 64-Bit SWX 2013 Ansys 13 Labview 2012
|
erstellt am: 13. Dez. 2012 17:36 <-- editieren / zitieren -->
Hoi, Wenn die Firma wegen der fehlenden Regelmäßigkeit keinen Mini-Job anbieten möchte, kann deine Frau doch ganz normal als Aushilfe arbeiten. Da kann man auch mal ab und an über 400€ im Monat verdienen und bleibt trotzdem Steuerfrei. Grüße, Gollum ------------------
 'Wir leben in Zeiten epochaler Veränderungen.' - Angela Merkel, 2011 Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Tom2005 Plauderprofi V.I.P. h.c. Elektrotechniker

 Beiträge: 6066 Registriert: 12.05.2005 EPLAN 5.70 prof. EPLAN Electric P8
|
erstellt am: 14. Dez. 2012 08:25 <-- editieren / zitieren -->
@Aushilfe: Den größeren Ärger machen da die RV und KV. @steuerfrei Ja/Nein: Das kommt auch ganz auf die Tätigkeit an, wie diese eingruppiert ist. Lehrtätigkeit bzw. im medizin. oder halbmed. Patientendienst ist auch steuerfrei. Aber das muss man ganz explizit nachlesen bzw. zum Steuerberater!!! Und unabhängig davon gilt noch die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer.
------------------
 Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Hohenöcker Plauderprofi V.I.P. h.c. Ingenieur

 Beiträge: 3645 Registriert: 07.12.2005 Inventor 2023 Ich mag beide Arten von Musik: Country und Western! S-Fanclub
|
erstellt am: 14. Dez. 2012 08:47 <-- editieren / zitieren -->
Wenn Deine Frau nicht mehr als 19 Stunden pro Woche arbeitet, ist das eine nebenberuflich selbständige Tätigkeit. Dazu gibt es eine eigene Beitragseinstufung in der KV (damit rücken die allerdings nicht gerne raus). Siehe auch hier! ------------------ Gert Dieter  Nicht jeder Unverstandene ist ein Genie. (R. W. Emerson) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
rAist Plauderprofi V.I.P. h.c. CAD-Dozent (Creo/Inventor)

 Beiträge: 3709 Registriert: 07.08.2006 IV 2016, Creo Parametric 4.0, Sensationelle Hardware ... ;)
|
erstellt am: 14. Dez. 2012 08:53 <-- editieren / zitieren -->
Zusammenfassung: In Deutschland wird dir die Sache so schwer wie gerade eben möglich gemacht, und die Wahrscheinlichkeit, das dir ein klitzekleiner Fehler unterläuft der dich sofort in die Insolvenz treibt, weil Krankenkassen, Finanzämter oder andere Staatlichen Verbre... aeh "Institutionen" deine hart verdiente Kohle wollen. Gerade erst wieder im Bekanntenkreis, Installateur, Geschäft lief super, Aufträge ohne Ende. Jahreswechsel, Finanzamt, KV --> Insolvenz. Gratulation Deutschland. ------------------ Dieser Trip geht tief in deinen Verstand, für die einen ist er kurz, für die anderen lang - jeder so, wie er kann. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |