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Autor Thema:  Undichter Absperrschieber. (3198 mal gelesen)
zeinerling
Mitglied
Maschinenbaukonstrukteur


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Beiträge: 45
Registriert: 14.06.2011

erstellt am: 11. Nov. 2012 12:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

in meinem Haus ist der Absperrschieber (2/2 Wegeventil) meiner Wasserversorgung VOR der Wasseruhr undicht. Der nächste Absperrschieber befindet sich also irgendwo auf der Straße, dessen Zuständigkeitsbereich wohl sicherlich mein Wasserversorger ist.
Aber wer ist für den Absperrschieber in meinem Haus zuständig, bzw. wer bezahlt das?

MfG. Zeinerling

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Ex-Mitglied

erstellt am: 11. Nov. 2012 13:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Soweit mir das bekannt ist, ist der Übergabepunkt des Versorgers, der Ausgang der Wasseruhr.

Der Absperrschieber vor der Uhr, dient lediglich der Absperrung beim Wasseruhrentausch, da sonst vom Versorger die ganze Strassenzeile mit dem aussenliegenden Schieber abgesperrt werden müsste.
Beides liegt in der Verantwortung des Versorgers.

Der nachfolgende Schieber dient dazu, beim Uhrentausch nicht die kompletten Hausleitungen entleeren zu müssen. Dies ist ein "Komfortmerkmal", welches zum Haus gehört.

Es gibt auch diverse Internetseiten von Handwerkern und Foren in denen dies auch so gesehen (bestätigt) wird.

Anscheinend ist der Absperrschieber vor der Wasseruhr in einigen Bundesländern, bzw. bei einigen Versorgern sogar mit einer Plombe gesichert.

------------------
Gruß Frederik

[Diese Nachricht wurde von F - WI 49 am 11. Nov. 2012 editiert.]

Tom2005
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Elektrotechniker



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Beiträge: 6066
Registriert: 12.05.2005

EPLAN 5.70 prof.
EPLAN Electric P8

erstellt am: 11. Nov. 2012 13:53    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Dies ist eindeutig Thema und Zuständigkeit des Wasserversorgers. Exakt die Wasseruhr trennt die Zuständigkeiten.
M.W. nach dürfen auch Reparaturen vor der Wasseruhr Dir nicht in Rechnung gestellt werden, weil Du dies pauschal mit dem Anschluss bereits bezahlt hast.

------------------

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weisbescheid
Mitglied



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Beiträge: 128
Registriert: 14.07.2012

erstellt am: 11. Nov. 2012 18:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
M.W. nach dürfen auch Reparaturen vor der Wasseruhr Dir nicht in Rechnung gestellt werden, weil Du dies pauschal mit dem Anschluss bereits bezahlt hast.

Ja so isset bei uns auch. Nachfragen beim Wasserversorger, also der Laden, der die Wasserrechnung schickt, schafft Klarheit. Und nicht lange aufschieben, sonst läuft der Keller voll.

[Diese Nachricht wurde von weisbescheid am 11. Nov. 2012 editiert.]

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Gerhard Deeg
Moderator
Konstrukteur aus Leidenschaft


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erstellt am: 11. Nov. 2012 20:00    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Zeinerling,

zuständig für die Leitung vor der Wasseruhr sind die Wasserwerke. Doch wenn eine Reparatur auf Deinem Grundstück ist, bezahlst Du alles bis auf die Leitung die auf der Strasse liegt.

Habe ich alles schon hintermir. Frischwasserleitung vor der Uhr war kaputt, Wasserwerke angerufen, die haben repariert undd mir eine Rechnung geschickt.

Abwasserleitung vor der Strasse war verstopft, Wasserwerke angerufen, die haben aufgegraben und repariert, Rechnung geschickt und bezahlt haben die Eigentümer.

So ist das Leben.

Gruss Gerhard

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