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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Schadenabrechnung mit Versicherung?? (1470 mal gelesen)
3D-Papst
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Beiträge: 5248
Registriert: 11.06.2001

Herr, stärke mich in Geduld,
aber ZACK ZACK!!

erstellt am: 14. Jul. 2011 07:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Moin,

vor ein paar Wochen hat ein Nachbarjunge unsere seitliche Autoscheibe kaputt gemacht, der Schaden lief über die Haftpflichtversicherung seines Vaters.
Scheibe wurde im Autohaus ersetzt und mir wurde gesagt dass die Versicherung die Rechnung bekommt und ich nix mehr machen muss.
2 Wochen später bekomme ich von der Versicherung folgenden Brief mit einem auf mich ausgestellten Verrechnungsscheck:

Sehr geehrter Hr. Papst,

sie erhalten die Reparaturkoste. Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung unseres Kunden von 150 Euro haben wir abgezogen. Bezüglich dieser Summe müssten Sie sich mit Hr. XXXXXXXX in Verbindung setzen. Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen ab.
Mit freundlichen Grüßen


???? Bin nun etwas verwirrt. Dachte es wäre alles geregelt. Was mach ich nun mit dem Scheck? Für mich sieht das jetzt so aus:

- Rechnung mit Autohaus wurde nicht beglichen
- Ich soll die 150.- eintreiben und zusammen mit dem Scheck die Rechnung bezahlen

Liege ich da richtig? Soll ich mal im Autohaus anfragen ob die Rechnung beglichen wurde?

Danke schon mal
Papst

------------------
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Dig15
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie



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Beiträge: 6253
Registriert: 27.02.2003

DWG TrueView 2014

erstellt am: 14. Jul. 2011 07:21    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Komisches Konstrukt. Habe ich so noch nicht gehört. Wie immer wirst Du hier viele Antworten von "genial daneben" bis "Volltreffer" bekommen. Persönlich würde ich mich an meinen Versicherungsvertreter wenden und den um Rat fragen. Die kennen sich mit der Materie, Regelungen, zahlweisen, etc. am besten aus.

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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nightsta1k3r
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retired ...



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Beiträge: 20968
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Hier könnte ihre Werbung stehen!

erstellt am: 14. Jul. 2011 07:28    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Dig15:
würde ich mich an meinen Versicherungsvertreter wenden und den um Rat fragen.

Und die gegnerische Versicherung kontaktieren, gegen welchen Türstock sie gelaufen sind   .
Recht viel Verstrickter gehts ja wohl kaum noch, oder?

------------------
   

Tante Edit das Zitieren verbessert.

[Diese Nachricht wurde von nightsta1k3r am 14. Jul. 2011 editiert.]

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3D-Papst
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Herr, stärke mich in Geduld,
aber ZACK ZACK!!

erstellt am: 14. Jul. 2011 07:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen ab.

Anscheinend wollen die nix sagen 
Ich ruf nachher mal im Autohaus an und frage ob alles beglichen wurde.....ma guggn 

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smb
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zu viele

erstellt am: 14. Jul. 2011 07:31    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Moin,

SB bei einer Haftpflicht? Wer mach denn so etwas. Sparen am falschen
Ende. Normaler Weise rechnet die Werkstatt mit dem Versicherer ab
und der Versicherer holt sich die SB zurück.

Ich würde da mal genauer nachhaken. Haste mal mit dem Nachbar wegen
den 150€ gesprochen? Vielleicht bekommste die direkt und dann bezahls
einfach. Du weißt ja, wegen der guten Nachbarschaft. Sei ein guter Papst!

Oder ruf eine Rechtschutz an.... Sei ein böser Papst.

------------------
m.f.G.

   

graphicguestbook smb

[Diese Nachricht wurde von smb am 14. Jul. 2011 editiert.]

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Thomas Harmening
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Arbeiter ツ



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|ænn|
We work in the dark.
We do what we can.
We give what we have.
Our doubt is our passion
and our passion is our task.
The rest is the madness of art.

erstellt am: 14. Jul. 2011 07:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich nehme mal an das das Autohaus die Schadenssumme von x abzüglich der Selbstbeteiligung von der Versicherung bekommen hat.

Wegen den fehlenden 150€ würde ich erst mal das Autohaus kontaktieren... man darf natürlich auch zuerst im Forum fragen 

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3D-Papst
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erstellt am: 14. Jul. 2011 08:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

So, alles mit dem Autohaus geklärt. Rechnung ist noch nicht bezahlt. Ich soll die 150.- Selbstbeteiligung eintreiben und den Verrechnungsscheck einlösen und damit die Rechnung im Autohaus bezahlen.
Seltsame Abwicklung, kannte ich so nicht und die Frau vom Autohaus schüttelte auch den Kopf.
Danke für eure Antworten. 
Papst

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Leo Laimer
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IV bis 2019

erstellt am: 14. Jul. 2011 08:36    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

IMHOIn my humble oppinion (Meiner Meinung nach) ein übliches procedere.
Nur bei der Kfz-Haftpflicht läufts andersrum.

------------------
mfg - Leo

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Cora1982
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erstellt am: 14. Jul. 2011 08:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von 3D-Papst:
Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung unseres Kunden von 150 Euro haben wir abgezogen.

Die sagen doch, dass Sie die 150€ abgezogen haben.
Also solltest du dich um das Geld garnicht kümmern.

Oder sehe ich das jetzt falsch 

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3D-Papst
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erstellt am: 14. Jul. 2011 08:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Cora1982:
Die sagen doch, dass Sie die 150€ abgezogen haben.
Also solltest du dich um das Geld garnicht kümmern.

Oder sehe ich das jetzt falsch  


Diese Selbstbeteiligung muss er ja selber bezahlen. D.h. dass die kpl. Rechnung 150.- euro + das Geld auf dem Scheck beträgt. Und diese gesamte Summe muss ich/er dann an das autohaus überweisen.

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Ex-Mitglied

erstellt am: 14. Jul. 2011 08:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Cora1982:
Die sagen doch, dass Sie die 150€ abgezogen haben.
Also solltest du dich um das Geld garnicht kümmern.

Oder sehe ich das jetzt falsch  


Ja, siehst Du falsch.
Die Selbstbeteiligung ist und bleibt Privatsache des Geschädigten und Schadensverursachers. Wenn der Schadensverursacher den Selbstbehalt nicht zahlen will oder kann, muss der Geschädigte sehen wo er bleibt - logisch.  

------------------
Jetzt wieder im Norden

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