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 | Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
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Thema: Erfahrung mit Übertragunsvertrag (2524 mal gelesen)
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eumel23 Mitglied Elektroing.
 
 Beiträge: 315 Registriert: 20.04.2006 eplan 5.x P8: 1.9 SP1, . . P8: 2.2
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erstellt am: 27. Jan. 2011 17:52 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, Meine Schwiegermutter will ihrer Tochter (meine Holde) das Häuschen übertragen. Dazu waren wir beim Notar. Der hat uns beraten und einen Vertragsentwurf aufgesetzt. Alles was da drin steht scheint uns auch ziemlich logisch. Nur hat er gefragt welchen Wert das ganze hat. Auf die Frage ob er uns einen Anhaltspunkt geben kann, hat er nein gesagt. Nun meine Fragen: Wie komme ich auf den Wert? War da was mit Einheitswerten? Wird der Wert irgendwo geprüft? Welche Auswirkungen hat der Wert auf die folgenden Gebühren (Grundbuch, Notar, Finanzamt, Grundsteuer ...)?
------------------ Gruß Manfred ..durch'n Wald isses kürzer als zu Fuß... Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Thomas Harmening Plauderprofi V.I.P. h.c. Arbeiter ツ

 Beiträge: 3015 Registriert: 06.07.2001 |ænn| We work in the dark. We do what we can. We give what we have. Our doubt is our passion and our passion is our task. The rest is the madness of art.
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erstellt am: 27. Jan. 2011 18:25 <-- editieren / zitieren -->
hmm, die Fragen hättest du auch den Notar fragen können;-) Wert des Hauses - Ein Anhaltspunkt wäre die Gebäudebrandversicherung als grobe Basis zu nehmen. Ansonsten muss ein Gutachter den Wert schätzen... Der Notar hält gerne die Hand auf, & die Kosten steigen mit dem Wert des Hauses/Grundstück...von daher wäre es sinnvoller den Wert gegen Null tendieren zu lassen  Finanzamt - IMHO ist der Freibetrag bei Schenkung von 205T€ auf 400t€ erhöht worden bei Kindern, Enkelkinder 200T€ ... aber ich bin kein Notar - daher alles ohne Gewähr 
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R. Frank Moderator Dipl-Ing. (BA) Masch.-Bau
  
 Beiträge: 525 Registriert: 11.10.2004 SWX 2010 SP 4.0 PDMWorks 2010 FlowSimulation 2010 SP 4.0 Simulation 2010
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erstellt am: 27. Jan. 2011 19:17 <-- editieren / zitieren -->
Hallo. Einheitswert x ortsüblicher Hebesatz = Grundsteuer (die Du an die Gemeinde zahlst). Also kannst Du dem Grundsteuerbescheid Deiner Gemeinde den Einheitswert entnehmen. Theoretisch hat jeder Häuslesbesitzer ein offizielles Schreiben bekommen, wie hoch der Einheitswert der Immonbilie ist. Ich z.B. als ich mein Häuschen erworben habe, und dann wurde aktualisiert, nachdem ich meinen Carport fertig gebaut hatte. Einheitswert ist NICHT der Verkehrswert (was Du vielleicht für das Häuschen bekommen könntest), deshalb muss evtl. ein Gutachter her (kostet aber auch wieder Kohle). Soweit mir bekannt, ist es theoretisch möglich, jeden gewünschten Wert anzusetzen. Wenn da allerdings steht "38-Zimmer-Villa mit Swimming Pool im Wert von 5.000 Euro" gibt das natürlich im Erbfall bestes Kanonenfutter für die Gegenseite her ... Von daher wäre es wiederum besser, einen so realistisch wie möglichen Wert anzusetzen, aber, wie oben gesschrieben, nicht so einfach. Wie man's macht ist es falsch und es kommt sowieso anders als man denkt ... Roland ------------------ Das Unmögliche möglich zu machen ist ein Ding der Unmöglichkeit. Andy Brehme - deutscher Fussballer Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Press play on tape Mitglied Konstrukteur und sonst nix!
  
 Beiträge: 511 Registriert: 30.04.2007 Creo Elements Direct Modeling 17
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erstellt am: 28. Jan. 2011 10:43 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, eines fehlt noch, ich weis nicht wie es sich bei Schenkung genau verhält aber vermutl. wird dennoch eine Grunderwerbssteuer fällig. Glaube es sind 3,5% des Verkaufs- Schenkungspreises. Notargebühren sind auch immer Prozentual 1,5-2% wenn Grundschulden übernommen werden auch wenn sie bei null stehen wird nochmals ordentlich was fällig. Was man beim Kaufpreis- Schenkungspreis für die Steuer und nOtarkosten herausrechnen kann sind bei einer Wohnung z.B. die Rücklagen (dafür zahlt man keine Grunderwerbssteuern) und evtl. mitgekaufte Möbel in aller Regel sind das ja Küchen, die wurde bei mir auch herausgerechnet. Aber das mit dem Wert ist schwierig, sicher ist so gering wie möglich angeben also an der unteren realistischen Freundschaftspreisliste. Was bei Phantasiewerten passiert und ob in diesem Fall wirklich Grunderwerbssteuer fällig wird? gruß Heiko ------------------ Umstieg auf 64bit OS, was meint ihr? Plauderthread Umfrage Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
eumel23 Mitglied Elektroing.
 
 Beiträge: 315 Registriert: 20.04.2006 eplan 5.x P8: 1.9 SP1, . . P8: 2.2
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erstellt am: 28. Jan. 2011 14:48 <-- editieren / zitieren -->
Danke erst mal an alle antwortenden. Aus euren Antworten entnehme ich erst mal, dass man doch vorsichtig sein sollte. Ist vielleicht schon jemand, oder der "Schwager eines Freundes", bei so einem Vertrag in irgendeine Falle getappt und kann berichten? ------------------ Gruß Manfred ..durch'n Wald isses kürzer als zu Fuß... Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ing. Gollum Plauderprofi V.I.P. h.c. Sondermaschinenbau

 Beiträge: 2699 Registriert: 11.03.2005 Win7 64-Bit SWX 2013 Ansys 13 Labview 2012
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erstellt am: 28. Jan. 2011 17:18 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, Der folgende Fall braucht dich eigentlich nicht beunruhigen, sollte aber eventuell doch bedacht werden. Das war geplant: Haus an Sohn überschreiben um die Erbschaftssteuer zu umgehen. Eltern bleiben in dem Haus wohnen und verbringen dort ihren Lebensabend. So ist es gekommen: Schwiegertochter reicht nach vollständiger Überschreibung die Scheidung ein. Eltern müssen Ihren Lebensabend in einer Mietwohnung verbringen. Grüße, Gollum ------------------ Man findet immer dort besonders viel Chaos, wo man nach Ordnung sucht. Das Chaos besiegt die Ordnung, weil es besser organisiert ist. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Thomas Harmening Plauderprofi V.I.P. h.c. Arbeiter ツ

 Beiträge: 3015 Registriert: 06.07.2001 |ænn| We work in the dark. We do what we can. We give what we have. Our doubt is our passion and our passion is our task. The rest is the madness of art.
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erstellt am: 28. Jan. 2011 17:38 <-- editieren / zitieren -->
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Rüben-Rudi Mitglied Landwirt, Konstrukteur

 Beiträge: 27 Registriert: 06.12.2002 SE ST7
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erstellt am: 16. Mrz. 2011 18:28 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Der folgende Fall braucht dich eigentlich nicht beunruhigen, sollte aber eventuell doch bedacht werden.Das war geplant: Haus an Sohn überschreiben um die Erbschaftssteuer zu umgehen. Eltern bleiben in dem Haus wohnen und verbringen dort ihren Lebensabend. So ist es gekommen: Schwiegertochter reicht nach vollständiger Überschreibung die Scheidung ein. Eltern müssen Ihren Lebensabend in einer Mietwohnung verbringen.
Den Nießbrauch bis ans Lebensende den Eltern übertragen und im Grundbuh absichern. ..... Ausserdem im Übertragungsvertrag bei Scheidung das Haus dem Sohn übertragen, oder expl. dem Sohn, da Schenkungen nicht automatisch in den Zugewinn gehen. Gruß Bernd ------------------ Was der Bauer nicht kennt, das isst er nicht! Würde der Städter wissen was er isst, er würde Bauer werden! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
robroy55 Mitglied Selbständiger Konstrukteur Elektrotechnik
 
 Beiträge: 139 Registriert: 13.07.2005
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erstellt am: 17. Mrz. 2011 07:27 <-- editieren / zitieren -->
Die Übergabe meines Elternhauses ist zwar schon ein paar Jährchen her aber ich denke das Meiste gilt immer noch. Unser Notar hat uns damals von einer Schenkung abgeraten und zu einer vorweggenommenen Erbfolge geraten. Hat steuerliche Vorteile (Freibeträge), Nachteil ist dass die Geschwister ausgezahlt werden müssen. Ein guter Notar schreibt auch das lebenslange Wohnrecht und Leibgeding für die Eltern in den Grundbucheintrag. Leibgeding heißt, dass Du die Eltern im Pflegefall versorgen musst. Nachteil ist bei einem Grundschuldeintrag einer Bank verlangen die in der Regel einen Rangrücktritt der Eltern. Was aber auch klar ist, da die Bank ein solches Haus im Ernstfall nicht verkaufen kann. Bezüglich dem Verkehrswert ist es so, dass es Daumenwerte zum Einheitswert gibt (z. B. Einheitswert x 7 oder so). Da kann aber auch der Haus- und Grundbesitzerverein weiterhelfen denke ich. Unbedingt vorher auch mal mit einem Steuerberater unterhalten, welche Kosten wie steuerlich geltend gemacht werden können! ------------------ Grüße aus Frangn Rob Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Also: Je mehr Käse, desto weniger Käse! ODER? (Aristoteles) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
eumel23 Mitglied Elektroing.
 
 Beiträge: 315 Registriert: 20.04.2006 eplan 5.x P8: 1.9 SP1, . . P8: 2.2
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erstellt am: 17. Mrz. 2011 10:05 <-- editieren / zitieren -->
Danke nochmals für alle Hinweise. Wir sind mit einem niedrigen, aber noch glaubhaften Wert ins Rennen gegangen und haben den Vertrag abgeschlossen. ------------------ Gruß Manfred ..durch'n Wald isses kürzer als zu Fuß... Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |