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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Erfahrung mit Übertragunsvertrag (2524 mal gelesen)
eumel23
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erstellt am: 27. Jan. 2011 17:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

Meine Schwiegermutter will ihrer Tochter (meine Holde) das Häuschen übertragen.

Dazu waren wir beim Notar. Der hat uns beraten und einen Vertragsentwurf aufgesetzt.
Alles was da drin steht scheint uns auch ziemlich logisch.

Nur hat er gefragt welchen Wert das ganze hat. Auf die Frage ob er uns einen Anhaltspunkt geben kann, hat er nein gesagt.

Nun meine Fragen:
Wie komme ich auf den Wert?
War da was mit Einheitswerten?
Wird der Wert irgendwo geprüft?
Welche Auswirkungen hat der Wert auf die folgenden Gebühren (Grundbuch, Notar, Finanzamt, Grundsteuer ...)?

------------------
Gruß Manfred

..durch'n Wald isses kürzer als zu Fuß...


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Thomas Harmening
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|ænn|
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erstellt am: 27. Jan. 2011 18:25    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

hmm,
die Fragen hättest du auch den Notar fragen können;-)

Wert des Hauses - Ein Anhaltspunkt wäre die Gebäudebrandversicherung als grobe Basis zu nehmen.
Ansonsten muss ein Gutachter den Wert schätzen...

Der Notar hält gerne die Hand auf, & die Kosten steigen mit dem Wert des Hauses/Grundstück...von daher wäre es sinnvoller den Wert gegen Null tendieren zu lassen 

Finanzamt - IMHO ist der Freibetrag bei Schenkung von 205T€ auf 400t€ erhöht worden bei Kindern, Enkelkinder 200T€

... aber ich bin kein Notar - daher alles ohne Gewähr 

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R. Frank
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erstellt am: 27. Jan. 2011 19:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo.

Einheitswert x ortsüblicher Hebesatz = Grundsteuer (die Du an die Gemeinde zahlst).
Also kannst Du dem Grundsteuerbescheid Deiner Gemeinde den Einheitswert entnehmen.
Theoretisch hat jeder Häuslesbesitzer ein offizielles Schreiben bekommen, wie hoch
der Einheitswert der Immonbilie ist. Ich z.B. als ich mein Häuschen erworben habe,
und dann wurde aktualisiert, nachdem ich meinen Carport fertig gebaut hatte.

Einheitswert ist NICHT der Verkehrswert (was Du vielleicht für das Häuschen bekommen
könntest), deshalb muss evtl. ein Gutachter her (kostet aber auch wieder Kohle).

Soweit mir bekannt, ist es theoretisch möglich, jeden gewünschten Wert anzusetzen.
Wenn da allerdings steht "38-Zimmer-Villa mit Swimming Pool im Wert von 5.000 Euro"
gibt das natürlich im Erbfall bestes Kanonenfutter für die Gegenseite her ...

Von daher wäre es wiederum besser, einen so realistisch wie möglichen Wert anzusetzen,
aber, wie oben gesschrieben, nicht so einfach.

Wie man's macht ist es falsch und es kommt sowieso anders als man denkt ...

Roland 

------------------
Das Unmögliche möglich zu machen
ist ein Ding der Unmöglichkeit.

Andy Brehme - deutscher Fussballer

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Press play on tape
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Creo Elements Direct Modeling 17

erstellt am: 28. Jan. 2011 10:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

eines fehlt noch, ich weis nicht wie es sich bei Schenkung genau verhält aber vermutl. wird dennoch eine Grunderwerbssteuer fällig. Glaube es sind 3,5% des Verkaufs- Schenkungspreises. Notargebühren sind auch immer Prozentual 1,5-2% wenn Grundschulden übernommen werden auch wenn sie bei null stehen wird nochmals ordentlich was fällig.

Was man beim Kaufpreis- Schenkungspreis für die Steuer und nOtarkosten herausrechnen kann sind bei einer Wohnung z.B. die Rücklagen (dafür zahlt man keine Grunderwerbssteuern) und evtl. mitgekaufte Möbel in aller Regel sind das ja Küchen, die wurde bei mir auch herausgerechnet.

Aber das mit dem Wert ist schwierig, sicher ist so gering wie möglich angeben also an der unteren realistischen Freundschaftspreisliste. Was bei Phantasiewerten passiert und ob in diesem Fall wirklich Grunderwerbssteuer fällig wird?

gruß Heiko

------------------
Umstieg auf 64bit OS, was meint ihr?
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eumel23
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erstellt am: 28. Jan. 2011 14:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Danke erst mal an alle antwortenden.

Aus euren Antworten entnehme ich erst mal, dass man doch vorsichtig sein sollte.

Ist vielleicht schon jemand, oder der "Schwager eines Freundes", bei so einem Vertrag in irgendeine Falle getappt und kann berichten?

------------------
Gruß Manfred

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Ing. Gollum
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erstellt am: 28. Jan. 2011 17:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

Der folgende Fall braucht dich eigentlich nicht beunruhigen, sollte aber eventuell doch bedacht werden.

Das war geplant:

Haus an Sohn überschreiben um die Erbschaftssteuer zu umgehen.

Eltern bleiben in dem Haus wohnen und verbringen dort ihren Lebensabend.

So ist es gekommen:

Schwiegertochter reicht nach vollständiger Überschreibung die Scheidung ein.

Eltern müssen Ihren Lebensabend in einer Mietwohnung verbringen.

Grüße,

Gollum

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Man findet immer dort besonders viel Chaos, wo man nach Ordnung sucht. Das Chaos besiegt die Ordnung, weil es besser organisiert ist.

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Thomas Harmening
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erstellt am: 28. Jan. 2011 17:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Kann man nicht die Schenkung zurücknehmen, geht glaube ich bis zu 10 Jahre....
Ausser du meinst mit vollständiger Überschreibung diese genannten 10 Jahre...

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Rüben-Rudi
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SE ST7

erstellt am: 16. Mrz. 2011 18:28    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Der folgende Fall braucht dich eigentlich nicht beunruhigen, sollte aber eventuell doch bedacht werden.

Das war geplant:

Haus an Sohn überschreiben um die Erbschaftssteuer zu umgehen.

Eltern bleiben in dem Haus wohnen und verbringen dort ihren Lebensabend.

So ist es gekommen:

Schwiegertochter reicht nach vollständiger Überschreibung die Scheidung ein.

Eltern müssen Ihren Lebensabend in einer Mietwohnung verbringen.


Den Nießbrauch bis ans Lebensende den Eltern übertragen und im Grundbuh absichern. .....

Ausserdem im Übertragungsvertrag bei Scheidung das Haus dem Sohn übertragen, oder expl. dem Sohn, da Schenkungen nicht automatisch in den Zugewinn gehen.

Gruß

Bernd

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Was der Bauer nicht kennt, das isst er nicht!
Würde der Städter wissen was er isst,
er würde Bauer werden!

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robroy55
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erstellt am: 17. Mrz. 2011 07:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Die Übergabe meines Elternhauses ist zwar schon ein paar Jährchen her aber ich denke das Meiste gilt immer noch.

Unser Notar hat uns damals von einer Schenkung abgeraten und zu einer vorweggenommenen Erbfolge geraten. Hat steuerliche Vorteile (Freibeträge), Nachteil ist dass die Geschwister ausgezahlt werden müssen.

Ein guter Notar schreibt auch das lebenslange Wohnrecht und Leibgeding für die Eltern in den Grundbucheintrag. Leibgeding heißt, dass Du die Eltern im Pflegefall versorgen musst. Nachteil ist bei einem Grundschuldeintrag einer Bank verlangen die in der Regel einen Rangrücktritt der Eltern. Was aber auch klar ist, da die Bank ein solches Haus im Ernstfall nicht verkaufen kann.

Bezüglich dem Verkehrswert ist es so, dass es Daumenwerte zum Einheitswert gibt (z. B. Einheitswert x 7 oder so). Da kann aber auch der Haus- und Grundbesitzerverein weiterhelfen denke ich.

Unbedingt vorher auch mal mit einem Steuerberater unterhalten, welche Kosten wie steuerlich geltend gemacht werden können!

------------------
Grüße aus Frangn
Rob

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse.
Also: Je mehr Käse, desto weniger Käse! ODER?
(Aristoteles)

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eumel23
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P8: 2.2

erstellt am: 17. Mrz. 2011 10:05    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Danke nochmals für alle Hinweise.

Wir sind mit einem niedrigen, aber noch glaubhaften Wert ins Rennen gegangen und haben den Vertrag abgeschlossen.

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Gruß Manfred

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