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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Reaktionsfrist bei AGB-Änderung (993 mal gelesen)
Amnisha
Plauderprofi V.I.P. h.c.
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erstellt am: 21. Sep. 2010 09:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Guten Morgen,
kann mir jemand von Euch sagen, wie lange vorher AGB-Änderungen bekannt gegeben werden müssen?
Beim googeln hab ich nur rausgefunden, dass es in Deutschland bekanntgegeben werden muß, aber nicht wie lange vorher. 

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U_Suess
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
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Spaß muss sein, das Leben ist traurig genug!

erstellt am: 21. Sep. 2010 09:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

IMHO überhaupt nicht vorher. Mit Bekanntgabe wird eine Widerspruchsfrist bekanntgegeben.

------------------
Gruß
Udo                 Keine Panik, Du arbeitest mit Pro/E! Und Du hast cad.de gefunden! 

Neu hier?     Verwundert über die Antworten?    Dann schnell nachfolgende Link durchlesen. 
Richtig FragenNettiquetteSuchfunktionSystem-InfoPro/E-Konfig7er-Regel      • Unities

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Amnisha
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erstellt am: 21. Sep. 2010 10:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Doof. 

------------------
   

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Ex-Mitglied

erstellt am: 21. Sep. 2010 10:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wieso?

Nach Bekanntgabe hast Du eine festgesetzte Frist zur Sonderkündigung.

------------------
Gruß Frederik

Ing. Gollum
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erstellt am: 21. Sep. 2010 10:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

Als ehemaliger Kunde eines großen Internet-Providers hab ich mich schon mal damit beschäftigen müssen.

Steht im §305 Abs 2 BGB

Da steht im Klartext:

- Es muss ein wirksamer Änderungsvorbehalt in der alten AGB vorhanden sein.

- Die Änderung der AGB und eine angemessene Reaktionsfrist muss mitgeteilt werden.

- Es muss ein Hinweis vorhanden sein, der besagt, dass ohne Reaktion eine Zustimmung erteilt wird. Das sind idR mindestens 30 Tage.

Trifft dies alles zu, ist die Änderung wirksam. Ansonsten gilt weiterhin die alte AGB...

Bin dennoch raus gekommen, weil der zweite Punkt nicht erfüllt wurde. Die haben einfach unter "Neuigkeiten" einen kurzen Blogeintrag auf der Homepage gesetzt. Da sich die Änderung, eine verdopplung der Mindestvertragslaufzeit, eindeutig zum Nachteil der Kunden auswirkte, eine ziemlich miese Aktion.

Hätten die damals eine Mail oder einen Hinweis auf der Rechnung geschrieben, wäre es in gültig gewesen. So reichte auch nach Ablauf der Frist ein Einschreiben mit Verweis auf's BGB und Androhung rechtlicher Schritte um aus dem Vertrag per Sonderkündigung zu kommen.

Grüße,

Gollum

------------------

Man findet immer dort besonders viel Chaos, wo man nach Ordnung sucht. Das Chaos besiegt die Ordnung, weil es besser organisiert ist.

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Amnisha
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erstellt am: 21. Sep. 2010 11:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Das war ausfürlich  Danke. Aber was ist denn nun eigendlich "angemessen"?

------------------
   

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ralficad
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erstellt am: 21. Sep. 2010 12:03    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Amnisha:
Das war ausfürlich   Danke. Aber was ist denn nun eigendlich "angemessen"?


Das Gegenteil von "abgemessen" 

------------------
ralfi 
                                   

Bier, mäßig genossen, schadet selbst
in großen Mengen nicht.

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Ing. Gollum
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erstellt am: 21. Sep. 2010 12:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

Nun ja das ist halt der Teil, welcher nicht vollständig interpretationsfrei ist... 

Was zB nicht geht:

- Du schliesst im Laden einen Mobilfunkvertrag ab und die Änderung wird online auf deren Homepage mitgeteilt.

- Du schliesst online einen DSL-Vetrag ab und die Änderung wird als Aushang am Firmensitz ausgehängt.

Vllt. schreibst ja mal was dir konkret passiert ist.

Grüße,

Gollum

------------------

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Amnisha
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erstellt am: 21. Sep. 2010 12:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Also,
ich bin seit Jahren bei Tauschticket.de angemeldet und tausche dort Bücher, CD´s und all so was. Wenn jemand was von mir anfordert, bekomm ich dafür die von mir vorher angegebenen Tickets gutgeschrieben. Das war bis dato kostenlos. Der Versender zahlte halt das Porto und die Verpackung und vorher den Kauf des Buches oder was auch immer. Gestern kam eine Mail, dass sich das ab dem 04.10. ändert und pro Tauschvorgang 49 Cent berechnet werden. Nun hab ich noch ne Menge Tickets und möchte die nicht vorher noch für irgendwas raus hauen um die Gebühr zu sparen. Ich hatte gehofft, dass die 2 Wochen Frist zu kurz sind und man dann Einspruch einlegen kann um mehr Zeit zu haben. Naja, da müßten dann aber auch noch ne Menge mehr Einspruch einlegen damit das was bringt... 

------------------
   

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metz
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erstellt am: 21. Sep. 2010 12:37    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Amnisha:
Also,
ich bin seit Jahren bei Tauschticket.de angemeldet und tausche dort Bücher, CD´s und all so was. Wenn jemand was von mir anfordert, bekomm ich dafür die von mir vorher angegebenen Tickets gutgeschrieben. Das war bis dato kostenlos. Der Versender zahlte halt das Porto und die Verpackung und vorher den Kauf des Buches oder was auch immer. Gestern kam eine Mail, dass sich das ab dem 04.10. ändert und pro Tauschvorgang 49 Cent berechnet werden. Nun hab ich noch ne Menge Tickets und möchte die nicht vorher noch für irgendwas raus hauen um die Gebühr zu sparen. Ich hatte gehofft, dass die 2 Wochen Frist zu kurz sind und man dann Einspruch einlegen kann um mehr Zeit zu haben. Naja, da müßten dann aber auch noch ne Menge mehr Einspruch einlegen damit das was bringt...  


Gibt es da kein Forum (jaja ich weis, du sollst nicht haben andere Foren neben cad.de) oder eine andere Möglichkeit noch mehr Betroffene zum Wiederspruch aufzufordern?
Ist zwar dreist auf deren Seite sowas zu starten.
Aber dreistheit siegt!

------------------
Gruß
Harald
____________________
Ama et fac quod vis!

Den einen Tag verliert man und den nächsten Tag gewinnt ein anderer!

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Thomas Harmening
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Arbeiter ツ



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We give what we have.
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and our passion is our task.
The rest is the madness of art.

erstellt am: 21. Sep. 2010 12:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

soweit ich weiss, können alle vorhanden Tickets ohne Kosten und ohne Fristen eingelöst werden auch nach dem 4.10 ;-)
Edit: siehe auch http://www.tauschticket.de/cgi-perl/forumMessage.cgi/?threadID=338896

@metz, Zitat:Ist zwar dreist auf deren Seite sowas zu starten.

... aber dir ist schon bewusst, das Tauschticket, seit ~6 jahren existiert und das für die Teilnehmenden kostenfrei...

und dann gäbe es noch http://meinbuch-deinbuch.de/ dahin gehen einige http://meinbuch-deinbuch.de/forum/viewtopic.php?t=11573  

[Diese Nachricht wurde von Thomas Harmening am 21. Sep. 2010 editiert.]

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Amnisha
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erstellt am: 21. Sep. 2010 12:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Thomas Harmening:
soweit ich weiss, können alle vorhanden Tickets ohne Kosten und ohne Fristen eingelöst werden auch nach dem 4.10 ;-)


Na, dann ists ja gut. 


Auf der Seite muß ich nix starten. Was meint ihr was da los ist. Gestern ging ja teilweise nix mehr...

------------------
   

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brainseks
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Konstrukteur / Entwicklung


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Registriert: 26.07.2002

Intel Core i5-3570K, Asus P8Z77-V Pro, Intel 320 SSD 128GB System, WD-5000AAKS Daten, Geforce GTX460 1GB, Windoof 7 home Premium 64bit (privat)<P>Samsung R540 i3-380M JA05 /Intel Core i3-380M 2x 2,53GHz / Intel X25-M G2 80GB System, 4096MB DDR3 Ram / Intel® HD Graphics / Webcam u. int. Mikro, DVD Brenner / Windows 7 Home Premium 64 Bit (Notebook privat)

erstellt am: 21. Sep. 2010 13:35    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Man muss auch mal bedenken dass Betreiber von Platformen Kosten haben um die Platform am Laufen zu halten mal abgesehen von der Zeit die sie investieren. Ich nehme an dass da Werbung geschaltet ist, damit wenigstens die Kosten gedeckt sind. Werden Platformen sehr gross, sind die Kosten auch grösser da schnellere Server für mehr Leute gleichzeitig benötigt werden, findet der Betreiber keine Möglichkeit die Kosten aufzufangen, muss er kucken wo das Geld herkommt.
Ansatz zwei kann natürlich sein, dass er für seine Idee und Aufwändungen etwas bares sehen will. Auch verständlich, Abzocke ist es ja noch nicht die 50cent für ein Tauschvorgang

------------------
Diplomatie ist die Kunst, mit hundert Worten zu verschweigen, was man mit einem einzigen Wort sagen könnte. (Saint-John Perse, fr. Lyriker u. Diplomat, 1887 -1975)

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Cooba
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erstellt am: 21. Sep. 2010 14:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von brainseks:
Abzocke ist es ja noch nicht die 50cent für ein Tauschvorgang

Trotzdem überlege ich mir, ob ich dann überhaupt noch mitmachen will.
Ich habe mich auch vor längerer Zeit mal angemeldet, hatte aber noch keine Zeit, Bücher reinzusetzen. Wahrscheinlich lasse ich es jetzt gleich ganz und versuche, meine Bücher (wo)anders loszuwerden. 

------------------
Gruß, Cooba

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Amnisha
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erstellt am: 21. Sep. 2010 14:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Dass die Geld sehen wollen, ist für mich nicht das Problem. Wo bekommt man noch was umsonst? Aber einiges ist noch nicht richtig geklärt, wie zum Beispiel die Frage, wie das mit dem bezahlen von statten gehen soll. Sowas finde ich aber wichtig. Also kann ich doch die AGB´s weder ablehnen noch die Füße still halten und akzeptieren. Da würde ich gern genauer wissen. 

------------------
   

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E-Boy
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Elektroinstallateurmeister



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erstellt am: 21. Sep. 2010 14:22    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Amnisha:
Dass die Geld sehen wollen, ist für mich nicht das Problem. Wo bekommt man noch was umsonst? Aber einiges ist noch nicht richtig geklärt, wie zum Beispiel die Frage, wie das mit dem bezahlen von statten gehen soll. Sowas finde ich aber wichtig. Also kann ich doch die AGB´s weder ablehnen noch die Füße still halten und akzeptieren. Da würde ich gern genauer wissen.  


Sie haben doch geschrieben dass Du Ihnen ne Mail schicken kannst...!

------------------
Gruß Stefan

  Nur Feiglinge speichern zwischen.

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Cooba
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erstellt am: 21. Sep. 2010 14:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

 
Zitat:
Original erstellt von Amnisha:
Aber einiges ist noch nicht richtig geklärt, wie zum Beispiel die Frage, wie das mit dem bezahlen von statten gehen soll. Sowas finde ich aber wichtig. Also kann ich doch die AGB´s weder ablehnen noch die Füße still halten und akzeptieren. Da würde ich gern genauer wissen.   

Das sehe ich genauso.

Außerdem ist folgendes schon ein Grund, nicht unbedingt einverstanden zu sein:
 

Zitat:
Wenn ein Mitglied bei Vertragsende etwa vorhandenes Guthaben zurückbekommen möchte, wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 5,00 € fällig.

Zitat:
Original erstellt von E-Boy:
Sie haben doch geschrieben dass Du Ihnen ne Mail schicken kannst...!

Toll. Was soll man dann schreiben?
Sehr geehrtes TT-Team, ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich mit den neuen AGB einverstanden bin. 

------------------
Gruß, Cooba

[Diese Nachricht wurde von Cooba am 21. Sep. 2010 editiert.]

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Thomas Harmening
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erstellt am: 22. Sep. 2010 02:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

mal ehrlich, wer liest den ganzen AGB / Kleingedrucktes.
Mir fallen spontan einige Dinge ein, die Am Anfang anders waren und oder nicht erwähnt wurden 
z.B. das klassische Girokonto -am Anfang kostenlos und irgendwann hat man die Gebühren gezahlt...
das Sparbuch das man mit xx Jahren bekommt... bei Auflösung ist IMHOIn my humble oppinion (Meiner Meinung nach) auch eine Gebühr fällig, wird aber nicht erwähnt.

zurück zu TT, BTWBy the way (So nebenbei bemerkt) Büchereinstellen bleibt weiterhin kostenfrei... ist ja irgendwie Kapital für den Betreiber...

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