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Autor Thema:  Berufsausbilung des Nachwuchses. (634 mal gelesen)
ThoMay
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erstellt am: 23. Aug. 2010 20:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Gemeinde.

Aus gegebenem aAnlass:

Woran müssen die Eltern denken, wenn der Sohn / die Tochter auserhalb der Heimatstadt eine Berufsausbidung anfangen?

Vieleicht bekommen wir hier eine recht nützliche Liste zusammen.

Also fange ich mal an:
Eigene Krankenversicherung des Azubis => Alte Vers übernimmt nicht automatisch.
Rentenversicherungsnummer des Azubis?
Berufsausbildungsbeihilfe bei Argentur für Arbeit beantragen.
Evtl Kindergeld beantragen wenn z.B. der Sohn die Tocher aus dem Wehrdienst heraus in dide Ausbildung gehen.
Private Haftpflichtversicherung?

Bin dankbar für noch mehr Tipps.
Gruß
ThoMay

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MiHo
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Beiträge: 409
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"Die einzige Tiefe, die Männer an Frauen schätzen, ist die ihres Dekoletees." (Tsa Tsa Gabor - Schauspielerin)

erstellt am: 24. Aug. 2010 07:16    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von ThoMay:

Evtl Kindergeld beantragen wenn z.B. der Sohn die Tocher aus dem Wehrdienst heraus in dide Ausbildung gehen.

Ja, musst du meines Wissens "neu" beantragen.
Und jährlich dann einen Nachweis, dass das Kind noch in Ausbildung ist, einreichen. Sonst stellen sie die Zahlung unangekündigt ein. War zumindest bei uns so. Anfangs kam noch jedes Jahr ein Brief mit einem Überprüfungsfragebogen, auch hinsichtlich Zuverdienst und so. Das hat man dann offensichtlich eingespart, und man muss jetzt von sich aus seinen Anspruch jedes Jahr neu geltend machen.
Zuverdienstgrenze für das Kind liegt übrigens bei rd. 8TEUR/Jahr zzgl. Werbungskosten.

Zitat:
Original erstellt von ThoMay:

Haftpflichtversicherung


Bei uneserer Hausrat und Haftpflicht war es so, dass die Kinder für die Zeit der Ausbildung bei Auswärtsunterbringung mit versichert waren. Man musste nur die Auswärtsunterbringung mit Anschrift bei der Versicherung anzeigen.

------------------

Beste Grüße MiHo

"Die Welt ist außerhalb der Irrenhäuser nicht minder drollig als drinnen" (Hermann Hesse)

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ThoMay
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Beiträge: 948
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erstellt am: 24. Aug. 2010 12:31    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Gemeinde

Habst ihr nur Studenten oder kleine Kinder oder ist das Thema so uninteressant oder...

Gruß
ThoMay

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Dig15
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie



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Beiträge: 6253
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DWG TrueView 2014

erstellt am: 24. Aug. 2010 12:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Tach auch,

uninteressant nicht gerade, aber die Kinder noch zu klein und bei mir zu lange her. Ausbildung könnte etwas anders geregelt sein als Studium.

KV -> Familienversichert war weiterhin möglich
Versicherung -> musst Du sicherlich in Eure Policen schauen bzw. beim Vertreter nachfragen. Interessant ist hier nicht bloß die Haftpflicht, sondern auch eine Hausratvers. (Diebstahl Fahrrad, Moped,...)
Kindergeld -> wird meines Wissens mit der Einkommenssteuererklärung überprüft. 1 Cent über der Zuverdienstgrenze ist das ganze Kindergeld vom Jahr weg (muss zurückgezahlt werden!).
Was war noch?

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!  

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Marita
Plauderprofi



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Beiträge: 1545
Registriert: 29.12.2005

Hans Dampf in allen Gassen

erstellt am: 24. Aug. 2010 14:03    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Noch eins, falls weiter Kindergeld beantragt wird (also nicht nur während der Übergangszeit, sondern auch während der Ausbildung):

BAB und Kindergeld "vertragen" sich nur bedingt...

Bedingungen kann man erfragen, sollte man aber checken - und auch bei Anträgen brav wechselseitig angeben, sonst droht die Rückzahlungsaufforderung des kompletten Kindergeldes/Zuschusses, auch wenn ein Anspruch (evtl geringerer) bestanden hat.

------------------
Liebe Grüsse, Marita

"Ich glaube, dass der Tabellenerste jederzeit den Spitzenreiter schlagen kann."

--Berti Vogts--

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ThoMay
Moderator
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Beiträge: 948
Registriert: 15.04.2007

SWX 2019
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erstellt am: 24. Aug. 2010 14:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Marita.

Guter Tipp. werde mich schlau machen.

Gruß
ThoMay

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