| |
 | Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
|
Autor
|
Thema: Berufsausbilung des Nachwuchses. (634 mal gelesen)
|
ThoMay Moderator Konstrukteur
  
 Beiträge: 948 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
|
erstellt am: 23. Aug. 2010 20:14 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Gemeinde. Aus gegebenem aAnlass: Woran müssen die Eltern denken, wenn der Sohn / die Tochter auserhalb der Heimatstadt eine Berufsausbidung anfangen? Vieleicht bekommen wir hier eine recht nützliche Liste zusammen. Also fange ich mal an: Eigene Krankenversicherung des Azubis => Alte Vers übernimmt nicht automatisch. Rentenversicherungsnummer des Azubis? Berufsausbildungsbeihilfe bei Argentur für Arbeit beantragen. Evtl Kindergeld beantragen wenn z.B. der Sohn die Tocher aus dem Wehrdienst heraus in dide Ausbildung gehen. Private Haftpflichtversicherung? Bin dankbar für noch mehr Tipps. Gruß ThoMay
------------------ Hast du Fragen? Brauchst du Schaut mal nach im Bereich Alle Foren => Wissenstransfer. oder Konstrukteure Online hier bei CAD.de Richtig fragen - Nettiquette - alte Suchfuntion - Systeminfo - Unities - CAD Freeware - Forenübersicht - 3D Konverter - 3D Modelle Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
MiHo Mitglied Dipl.-Ing E-Technik
 
 Beiträge: 409 Registriert: 12.12.2002 "Die einzige Tiefe, die Männer an Frauen schätzen, ist die ihres Dekoletees." (Tsa Tsa Gabor - Schauspielerin)
|
erstellt am: 24. Aug. 2010 07:16 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von ThoMay:
Evtl Kindergeld beantragen wenn z.B. der Sohn die Tocher aus dem Wehrdienst heraus in dide Ausbildung gehen.
Ja, musst du meines Wissens "neu" beantragen. Und jährlich dann einen Nachweis, dass das Kind noch in Ausbildung ist, einreichen. Sonst stellen sie die Zahlung unangekündigt ein. War zumindest bei uns so. Anfangs kam noch jedes Jahr ein Brief mit einem Überprüfungsfragebogen, auch hinsichtlich Zuverdienst und so. Das hat man dann offensichtlich eingespart, und man muss jetzt von sich aus seinen Anspruch jedes Jahr neu geltend machen. Zuverdienstgrenze für das Kind liegt übrigens bei rd. 8TEUR/Jahr zzgl. Werbungskosten. Zitat: Original erstellt von ThoMay:
Haftpflichtversicherung
Bei uneserer Hausrat und Haftpflicht war es so, dass die Kinder für die Zeit der Ausbildung bei Auswärtsunterbringung mit versichert waren. Man musste nur die Auswärtsunterbringung mit Anschrift bei der Versicherung anzeigen. ------------------  Beste Grüße MiHo "Die Welt ist außerhalb der Irrenhäuser nicht minder drollig als drinnen" (Hermann Hesse) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThoMay Moderator Konstrukteur
  
 Beiträge: 948 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
|
erstellt am: 24. Aug. 2010 12:31 <-- editieren / zitieren -->
|
Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie

 Beiträge: 6253 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
|
erstellt am: 24. Aug. 2010 12:43 <-- editieren / zitieren -->
Tach auch, uninteressant nicht gerade, aber die Kinder noch zu klein und bei mir zu lange her. Ausbildung könnte etwas anders geregelt sein als Studium. KV -> Familienversichert war weiterhin möglich Versicherung -> musst Du sicherlich in Eure Policen schauen bzw. beim Vertreter nachfragen. Interessant ist hier nicht bloß die Haftpflicht, sondern auch eine Hausratvers. (Diebstahl Fahrrad, Moped,...) Kindergeld -> wird meines Wissens mit der Einkommenssteuererklärung überprüft. 1 Cent über der Zuverdienstgrenze ist das ganze Kindergeld vom Jahr weg (muss zurückgezahlt werden!). Was war noch? ------------------ Viele Grüße Lutz Glück Auf! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Marita Plauderprofi
    
 Beiträge: 1545 Registriert: 29.12.2005 Hans Dampf in allen Gassen
|
erstellt am: 24. Aug. 2010 14:03 <-- editieren / zitieren -->
Noch eins, falls weiter Kindergeld beantragt wird (also nicht nur während der Übergangszeit, sondern auch während der Ausbildung): BAB und Kindergeld "vertragen" sich nur bedingt... Bedingungen kann man erfragen, sollte man aber checken - und auch bei Anträgen brav wechselseitig angeben, sonst droht die Rückzahlungsaufforderung des kompletten Kindergeldes/Zuschusses, auch wenn ein Anspruch (evtl geringerer) bestanden hat. ------------------ Liebe Grüsse, Marita "Ich glaube, dass der Tabellenerste jederzeit den Spitzenreiter schlagen kann." --Berti Vogts-- Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThoMay Moderator Konstrukteur
  
 Beiträge: 948 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
|
erstellt am: 24. Aug. 2010 14:43 <-- editieren / zitieren -->
|