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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Arbeitslosengeld bei Kündigung während der Probezeit (1250 mal gelesen)
slayer-danny
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erstellt am: 02. Feb. 2010 13:54    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo allesamt,

ich hab da ma ne Frage.

Wie im Betreff ja schon erwähnt möchte meine Herzallerliebste in der Probezeit kündigen. Ist ja alles schön und gut, aber wie siehts da mit dem Arbeitslosengeld aus? Wird da auch gekürzt?

Der Grund der Kündigung ist, das der Chef ein Vollar..h ist und unbezahlte Überstunden ohne Ende fordert. (und das schon jetzt nach einem Monat!!!)

Ich wäre euch zu Dank verpflichtet wenn hier jemand einschlägige Erfahrungen hat.

Liebe Grüße


Danny

------------------
Ich war ungläubig bis ich erkannte das ich Gott bin

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brainseks
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erstellt am: 02. Feb. 2010 14:02    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Am Besten beim Arbeitsamt anrufen und denen das erzählen, recht wahrscheinlich ist eine Sperre von 3 Monaten wenn man selbst kündigt. Aber was wer wann mal erlebt hat ist unrelevant, die Entscheidung des Sachbearbeiters in diesem einen speziellen Fall zählt...

------------------
Alles ist relativ, das weiss sogar der Maurer mit Zahnschmerzen dem gerade ein Ziegelstein auf den Fuss gefallen ist

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metz
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erstellt am: 02. Feb. 2010 14:23    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

JA, seh ich auch so.

Die Sachbearbeiter haben da einen gewissen "Ermessens-Spielraum".

------------------
Gruß
Harald
____________________
Ama et fac quod vis!

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Hohenöcker
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erstellt am: 02. Feb. 2010 14:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Nach Tarif ordentlich arbeiten, unbezahlte Überstunden ablehnen und sich dann kündigen lassen.

------------------
Gert Dieter 

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slayer-danny
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CAD-Admin, Technischer Zeichner Elektrotechnik


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erstellt am: 02. Feb. 2010 14:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Auch während der Probezeit?

Was hat die dann für einen Sinn?

------------------
Ich war ungläubig bis ich erkannte das ich Gott bin

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Ex-Mitglied
Jörg H.
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Ingenieur Sondermaschinenbau


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Beiträge: 858
Registriert: 11.03.2005

Core2Duo, SXW09, Ansys12

erstellt am: 02. Feb. 2010 15:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von slayer-danny:

Der Grund der Kündigung ist, das der Chef ein Vollar..h ist und unbezahlte Überstunden ohne Ende fordert.

So einen Chef hab ich auch... 

Grüße,

Jörg

------------------

Die größtmögliche Geschwindigkeit ist die Dunkelgeschwindigkeit, denn so sehr sich das Licht auch anstrengt, die Dunkelheit war schon vorher da.

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slayer-danny
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CAD-Admin, Technischer Zeichner Elektrotechnik


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erstellt am: 02. Feb. 2010 16:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Also doch Dienst nach Vorschrift und Kündigen lassen! Oder schnellstmöglich was neues finden!

Is ja ne schöne neue Arbeitswelt!

Naja jammern hilft nix -> weiter gehts

Und Danke für die Antworten

------------------
Ich war ungläubig bis ich erkannte das ich Gott bin

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Coffy
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Energieelektroniker


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Beiträge: 273
Registriert: 22.01.2007

*mööööp*

erstellt am: 02. Feb. 2010 16:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Denke auch, sich so zu verhalten, dass man gekündigt wird ist die eleganter Methode @ALG.

Hat deine Guteste denn in den letzten 12 Monaten immer eine Beschäftigung gehabt? Das ALG wird dann nämlich danach berechnet, was in den letzten 12 Monaten an einkommen war. Und da isses ganz gut, wenn man das entsprechend nachweisen kann, und dass man in den letzen 12 Monaten immer nen Job hatte. Am besten Vollzeit, aber dass das in der Praxis heutzutage nicht immer so ist, weiss ich ja selber....

------------------
Nothing's impossible....
...but me

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INNEO Solutions
Moderator



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Beiträge: 521
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erstellt am: 02. Feb. 2010 16:46    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Die Probezeit ist schon zum Probieren da, allerdings ist das Arbeitsamt immer sehr kleinlich wenn man sich freiwillig in die Arbeitslosigkeit begibt.
Auch wenn ein Sachbearbeiter vielleicht jetzt noch sagt, unter den genannten Umständen würde sie wohl nicht gesperrt werden, darauf verlassen könnt Ihr euch nicht.

Auch wenn das jetzt böse klingen mag, ist nicht so gemeint: Was für einen Job macht sie denn? Ich frage wegen der Überstunden. Denn in manchen Branchen ist es durchaus üblich nicht so genau auf die Uhr zu schauen. Wenn das der einzige Mängelpunkt ist, dürfte sie beim Arbeitsamt sowieso schlechte Karten haben.

Und ansonsten halt wirklich Dienst nach Vorschrift.....

Gruß
Meike

------------------
Neu hier?  Verwundert über manche Antworten? 

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slayer-danny
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erstellt am: 03. Feb. 2010 08:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Die Überstunden sind ja nur ein Teil des Problems.

Meine herzallerliebste ist Technische Zeichnerin für HLS, und hat natürlich kein Problem mal unbezahlte Überstunden zu machen, aber bei ner 20 Stundenwoch (Halbtags, da 2 Kinder!) jeden Monat ca. 20 Stunden zu verlangen geht dann Ihr (und auch mir) doch zu weit!

gruß Danny

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nightsta1k3r
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retired ...



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Hier könnte ihre Werbung stehen!

erstellt am: 03. Feb. 2010 08:24    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von slayer-danny:
aber bei ner 20 Stundenwoch (Halbtags, da 2 Kinder!) jeden Monat ca. 20 Stunden zu verlangen geht dann Ihr (und auch mir) doch zu weit!

Das ist ja dann eigentlich ein full-time-job dr nur halb bezahlt werden will 
Überstunden sind zur Abdeckung von Spitzen da, aber nicht als Dauereinrichtung, noch dazu unhonoriert ... das grenzt an Sklaverei 

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Coffy
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*mööööp*

erstellt am: 03. Feb. 2010 08:29    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Gibts eigentlich bei dem Arbeitgeber deiner Frau einen gültigen Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen. In sowas wird nämlich die Vergütung der Überstunden oft geregelt. Ist sowas nicht vorhanden, sollte die Art und Höhe der Überstundenvergütung via Arbeitsvertrag geregelt sein.
Ein Beispiel: In meinem letzten Arbeitsvertrag war ganz klar geregelt, dass bei einer 40Std. Woche die ersten 5 Überstunden im Monat nicht bezahlt werden und jede Weiter mit einem festen Satz.

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slayer-danny
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erstellt am: 03. Feb. 2010 09:02    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Im Vertrag steht jeden Monat 5 Stunden unentgeltlich. Ansonsten steht da nix.
Überstunden werden prinzipiell nicht aufgeschrieben, eine Stechuhr gibt es nicht! Überstunden werden auch nicht ausbezahlt und können auch nicht abgefeiert werden.

Sowas ist echt nicht annehmbar. Deswegen will Sie ja auch weg!

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Hohenöcker
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erstellt am: 03. Feb. 2010 09:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wenn die 20 Stunden/Woche + 5 Stunden im Monat um sind, einfach pünktlich nach Hause gehen. Wenn dann der Chef kündigt, bitteschön.

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Gert Dieter 

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gix
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erstellt am: 03. Feb. 2010 12:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Selbst wenn der ALG-Bezug nüscht gesperrt wird, heißt das noch lange nüsch, daß man sein Geld zeitnah kriegt Ich hatte damals auch gekündigt (wegen triftiger Gründe) und Kohle wurde für 3 Monate gesperrt. Sofort dagegen Einspruch erhoben. Und solange die Bearbeitung des Einspruches lief, wurde die Zahlung ausgesetzt. Nach 4 Monaten wurde mein Einspruch anerkannt und nach 6 Monaten wurde das Geld nachgezahlt Ich mußte sogar zum arbeitsamteigenen Psychologen.  

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  gix

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