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Autor
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Thema: Taschenkontrolle durch Arbeitgeber (4754 mal gelesen)
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PHeimann Mitglied technische Angestellte

 Beiträge: 21 Registriert: 04.09.2002
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erstellt am: 04. Nov. 2009 16:41 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, wir diskutieren gerade im Kollegenkreis über eine aktuelle "Innerdienstliche Anordnung" für alle Mitarbeiter. Aufgrund eines hochrangigen Politikerbesuches  in unserem Rathaus, wird die Polizei einen Mitarbeiter am Eingang postieren der Taschenkontrollen durchführt. Ich bin nun der Meinung, dass dies nicht so einfach möglich ist, von wegen hinreichender Verdacht und so. Leider können wir uns nicht so richtig einigen. Habt ihr eine Antwort? Inwieweit muss ich damit einverstanden sein? Gruß Petra Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Marita Plauderprofi
    
 Beiträge: 1545 Registriert: 29.12.2005 Hans Dampf in allen Gassen
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erstellt am: 04. Nov. 2009 16:58 <-- editieren / zitieren -->
Definiere Zitat: von wegen hinreichender Verdacht und so.
Vergleiche mit anderen Kontrollen, z.B. bei Konzerten, am Flughafen usw. Wo ist das Problem?
------------------ Liebe Grüsse, Marita Man invented language to satisfy his deep need to complain. --Lily Tomlin-- Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
MacFly8 Mitglied Konstrukteur Kessel- & Feuerungsbau
 
 Beiträge: 175 Registriert: 13.08.2007
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erstellt am: 04. Nov. 2009 17:03 <-- editieren / zitieren -->
Hi, das ist so eine Gradwanderung, Taschenkontrollen und Leibesvisitationen bedürfen grundsätzlich der Einwilligung des Mitarbeiters und bei allgemeiner Durchführung der Zustimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. von hier http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/topIssueDetails?view=themeName&objectIds=1206977104.3 Also durchsuchen lasssen mußt du dich nicht, wenn dein Arbeitgeber aber alle dies bezüglichen Vorschriften Beachtet ist es Rechtmäßig. Du müßtest dann quasi wieder nach Hause gehen , wenn du keine Lust hast dich betatchen zu lassen ... Zudem geht es hier ja auch nicht um die Kontrolle des Arbeitgebers sondern um die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für diesen Politiker und es werden wohl alle Personnen die ins Gebäude kommen durchsucht?!? MfG MacFly MfG MacFly ------------------ - - - der Erleuchtung ist es egal wie du Sie erlangst - - - - - - Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont - - - (K. Adenauer) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Fyodor Mitglied Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau
   
 Beiträge: 1321 Registriert: 15.03.2005 Lenovo ThinkPad P15v Intel Core i7-12800H @2,4GHz 32 GB RAM NVISIA RTX A2000 Laptop GPU Windows 11 Enterprise Siemens NX 2007
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erstellt am: 04. Nov. 2009 17:04 <-- editieren / zitieren -->
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Jörg H. Mitglied Ingenieur Sondermaschinenbau
  
 Beiträge: 858 Registriert: 11.03.2005 Core2Duo, SXW09, Ansys12
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erstellt am: 04. Nov. 2009 17:44 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, Versteh das Problem nicht... Bunker einfach ein ausreichendes Arsenal an Waffen, BTM, Pornos, etc. ( Was man halt so im Büroalltag braucht... ) in deinem Büro bevor die Kontrollen einsetzen. Unter Umständen könntest du auf dem innerbetrieblichen Schwarzmarkt sogar ein gutes Geschäft machen. Grüße, Jörg ------------------ Die größtmögliche Geschwindigkeit ist die Dunkelgeschwindigkeit, denn so sehr sich das Licht auch anstrengt, die Dunkelheit war schon vorher da. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Coffy Mitglied Energieelektroniker
 
 Beiträge: 273 Registriert: 22.01.2007 *mööööp*
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erstellt am: 04. Nov. 2009 18:20 <-- editieren / zitieren -->
Ich arbeite in einem (größeren?) Chemiepark, und da sin Taschen-Kontrollen an den WErkstoren schon fast alltäglich geworden. Gut, es wird a) nur stichprobenartig kontrolliert und b) man macht es freiwillig. Meine Gedanken dazu: Ich kann jetzt hedesmal TammTamm machen, und sagen. DU GUCKST HIER NET REIN! Mit dem Ergebniss, dass ich mich dadurch Verdächtig mache. Deweiteren wird dann die Polizei anrücken gelassen. Wobei ich mir noch nicht mal sicher bin, ob man mich für diesen Zeitraum im Werk festhalten darf (Freiheitsberaubung???). Mal abgesehen davon kostet mich dies einiges an Zeit meines kostbaren und lieb gewonnenen Feierabend. Ach ja, und ich setze das Vertrauensverhältniss meines AG zu mir aufs Spiel. Und das für nichts??? Sicherlich könnte ich jetzt sagen, man habe keine Rechtsgrundlage, einfach in meine Tasche rein zu schauen. (Ähnlich ist es in jedem Laden, wo man vom Ladendetektiv / Verkäufer / etc. drauf angesprochen wird) Weiss aber dann auch mit bestimmtheit, wenn die nächste Kündigungswelle anrollt, dass mein Arbeitsplatz stark gefärdet ist. Also erwieder ich ein freundliches: "Aber gerne", mache das Hauptfach meiner Tasche auf und lasse den Werssicherheitsdienst einen Blick gewären, denn ich bin mir ja bewusst, dass ich mir bisher habe nichts zu schulden kommen lassen. Der erwiedert ein freundliches: "Danke schön und einen angenehmen Feierabend noch". Das Ding ist binnen 5 sek. abgehandelt, ich habe meine Ruhe, der Herr der Werkssicherheit ebenso, und alle sind glücklich. Ausser vielleicht der Kollege nach mir, der seine Tasche wie ich geöffnet hat, und wo dann Firmeneigentum zum Vorschein kam... fragt mich aber nicht, wie diese Geschichte ausging. Ich war da eh schon halb auf dem Heimweg  ------------------ Nothing's impossible.... ...but me Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Press play on tape Mitglied Konstrukteur und sonst nix!
  
 Beiträge: 511 Registriert: 30.04.2007 Creo Elements Direct Modeling 17
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erstellt am: 04. Nov. 2009 21:12 <-- editieren / zitieren -->
meine Meinung: Taschenkontrolle beim Eintreten kann man durchaus verweigern, man kommt dann halt nicht rein. Aus Arbeitgebersicht geht das dann in Richtung Arbeitsverweigerung. Beim Ausgang aus ein Werk oder Gebäude, kann man sicher eine Taschekontrolle auch verweigern, aber dadurch Verdacht auf Diebstahl, also ist es rechtens wenn der Werkschutz einen festhält bis zdie Polizei eintrifft. In diesem Fall erlaubt es der begründete Verdacht die Person zu durchsuchen. Das ist so wie bei einem Ladendiebstahl, der Dieb darf festgehalten werden bis die Polizei eintrifft. Der Verdacht ist übrigens dadurch begründet, daß eine Taschenkontrolle verweigert wird und man deshlab von einem Diebstahl oder etwas anderem ausgehen kann. Als weiteres Beispiel möchte ich die allseits bekannten Alkohol Kontrollen von Autofahrern der Polizei aufführen. Hier ist es wohl so daß die Polizei einen nicht zum Alkoholtest (pusten) zwingen darf, deshalb fragen sie auch immer ob man mit einem Test einverstanden ist. Allerdings wenn der Test verweigert wird besteht wiederum ein begründeter Verdacht und man wird direkt zur Blutabnahme ins Krankenhaus gefahren. so sehe ich das ganze! gruß Heiko Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
startrek Moderator Architekt
  
 Beiträge: 859 Registriert: 13.02.2003 .
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erstellt am: 04. Nov. 2009 22:40 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Marita: Vergleiche mit anderen Kontrollen, z.B. bei Konzerten, am Flughafen usw.
Sehe ich ebenso, zumal Rathaus == öffentliches Gebäude. Derart Kontrollen sind völlig normal (geworden). War 1999 auf den Twin-Towers, da waren die Kontrollen in den Untergeschossen etwa gleichzusetzen mit Flughafenkontrollen. Und das war vor dem 0911'er ... lg Nancy Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ole Quasselprofi V.I.P. h.c. Schlossherr, sie schrieben's bei der Ausbildung nur ständig verkehrt

 Beiträge: 10621 Registriert: 02.08.2002 Kein Plan, kein System - trotzdem wichtig:it nicht, sondern nur Zum testen mit und für zauberhaft! z-Fanclub
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erstellt am: 04. Nov. 2009 23:12 <-- editieren / zitieren -->
Meine Meinung: Vor dem Gesetz sind alle gleich. Wenn ein Politiker zu Besuch kommt, muss der ebenfalls durchsucht werden. Ebenfalls jeder Kunde der Firma muss am Eingang gefilzt werden  . Zitat:
Wo ist das Problem?
Ich habe jetzt gerade keine Idee, warum die Politikverbrecher meinen, einen moralischen Persilschein zu haben. In meinem Bekanntenkreis gibt es niemanden, der erhaltenes Geld von seinem Lieblingswaffenhändler mal eben vergisst und Minister für's Innere oder die Finanzen wäre, mit Schwarzkonto Bundeskanzler wurde, zu Hause Kipo bunkert und im Bundestag rumlungert...... Das Problem ist, dass man zum Menschen zweiter Klasse gestempelt werden soll und die Obrigkeitshörigkeit offensichtlich in D., wie schon immer, funktioniert. Klar darf der AG zwecks Hausrecht die Leute nach eigenem Ermessen reinlassen. Wenn ein Arbeitsvertrag allerdings besteht, muss auch der AG diesen Vertrag erfüllen und in den ist üblicherweise die Arbeitszeit eingraviert für deren intensive Nutzung es das Gehalt gibt. Nach Darlegung des OP ist § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ja nicht mehr nötig, wenn er UND der Betriebsrat einverstanden sein müssen - er ist es offensichtlich nicht. Bezahlter Sonderurlaub ist aber doch wohl eine akzeptable Lösung ? ------------------ .o. 13 ... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThoMay Moderator Konstrukteur
  
 Beiträge: 948 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
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erstellt am: 05. Nov. 2009 05:51 <-- editieren / zitieren -->
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PHeimann Mitglied technische Angestellte

 Beiträge: 21 Registriert: 04.09.2002
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erstellt am: 05. Nov. 2009 07:10 <-- editieren / zitieren -->
Guten Morgen, von Verweigern war hier nie die Rede. Es war einfach nur eine allgemeine Diskussion unter uns. Grundsätzlich bin ich auch der Meinung "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser". Aber ich bin auch der Meinung, dass man heutzutage nicht alles blauäugig und widerspruchslos hinnehmen sollte. Na, schön. Wir werden das Brimborium schon überstehen. Gruß Petra Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Taifun Plauderprofi V.I.P. h.c. CAD/CAM ADMIN

 Beiträge: 5059 Registriert: 16.12.2003 Hier steht nix!
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erstellt am: 05. Nov. 2009 07:46 <-- editieren / zitieren -->
Bei uns gilt es, dass bei Taschenkontrollen ein Werkschutzmitarbeiter und ein Betriebsratmitglied, bei Leibesvisitationen vorher genannte Personen plus Polizei anwesend sein müssen!! Bei Autokontrollen von "Innenparkern" reicht ein Werkschutzmitarbeiter. ------------------ Gruss Rüdi  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
E-Boy Plauderprofi V.I.P. h.c. Elektroinstallateurmeister

 Beiträge: 9405 Registriert: 23.06.2005 FCB
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erstellt am: 05. Nov. 2009 08:23 <-- editieren / zitieren -->
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ford.prefect Mitglied Architekt
   
 Beiträge: 1269 Registriert: 25.08.2004 Less is Mies, more van der Rohe!
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erstellt am: 05. Nov. 2009 08:27 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von ThoMay: Wenn es dann noch an die eigene Wäsche geht,
Naja, kommt auf die Untersuchende an... Das Problem ist doch eher, dass wir uns mittlerweile an eine sehr bequeme Demokratie gewöhnt haben, in der es durch das vernünftige Verhalten der meisten Mitglieder scheinbar keine persönlichen Einschränkungen gibt. Am Flughafen gehört es doch zur "gefühlten" Sicherheit, kontrolliert zu werden. Wenn das durch äußere Umstände jetzt auch im Alltag notwendige ist (was im Einzelfall ja zu beweisen wäre), kommt natürlich Unmut auf. Aber es gibt sicher Fälle, wo die Sicherheit der Allgemeinheit auch mal eine persönliche Einschränkung erfordert. Und ich gebe Ole recht, es darf dann keine Zwei-Klassen-Sicherheit mit Persilschein für Führungskräfte geben. ------------------ Gruß F. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Marita Plauderprofi
    
 Beiträge: 1545 Registriert: 29.12.2005 Hans Dampf in allen Gassen
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erstellt am: 05. Nov. 2009 10:18 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von ole: Meine Meinung: Vor dem Gesetz sind alle gleich. Wenn ein Politiker zu Besuch kommt, muss der ebenfalls durchsucht werden.
und vor allem seine Bodyguards... die Kontrollen sollen sich ja lohnen
------------------ Liebe Grüsse, Marita Man invented language to satisfy his deep need to complain. --Lily Tomlin-- Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ole Quasselprofi V.I.P. h.c. Schlossherr, sie schrieben's bei der Ausbildung nur ständig verkehrt

 Beiträge: 10621 Registriert: 02.08.2002 Kein Plan, kein System - trotzdem wichtig:it nicht, sondern nur Zum testen mit und für zauberhaft! z-Fanclub
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erstellt am: 05. Nov. 2009 10:22 <-- editieren / zitieren -->
Zitat:
Sicherheit von Anderen geht
Den AG sollte man schleunigst befragen, vor was er die anderen beschützen will. In diesem Fall doch wohl vermutlich vor potentiellen Mördern. Da stellt der ÖD also Leute ein, denen er derlei zutraut. Die Verantwortlichen sollten sich selbst eine Frage stellen und zwar die um ihren Geisteszustand. Leute denen ich sowas zutraue, lasse ich nicht in meine Nähe und bezahle sie noch dafür an jedem Monatsende. Oder handelt es sich doch nur um Sicherheitsgeschwurbel? Interessant btw, dass hier der Vertreter des Staates Angst vor seinen eigenen Bürgern in Form der Angestellten des ÖD hat. Das spricht eher für ein Nachdenken, warum dem so ist, als für Sicherheitsmaßnahmen. Scheint mir einerseits auch mittelmäßig blöd bis schwerblond zu sein, sich in eine Situation zu begeben, die man selbst für gefährlich hält und andererseits dunkelblauäugig, zu glauben dass Taschenkontrollen am Tag des Besuches im Zweifelsfall irgendetwas verhindern könnten. Da man im Rathaus noch am diskutieren ist, ist der Besuch also vorangekündigt. Einer der Mitarbeiter hätte also vermutlich noch Zeit, das Dach des Rathauses in aller Ruhe vor dem Besuch mit in Heimarbeit gefertigten Dachschindeln aus C4 neu zu decken oder die Zielkoordinaten der im Schrebergartensilo geparkten Rakete neu zu programmieren. Da kann der grün uniformierte Sicherheitsaktionismus mit seinen Taschenkontrollen vor der Tür am Tag des Geschehens dann nur noch feststellen, dass nicht immer Gutes von oben kommt. Zitat:
Urlaub fliegen, geht, da spielt Ihr alle mit
Nein, es geht die US-Amerikaner schon nichts an, ob ich Schweinefleisch esse oder die am Flughafen wegen der langen Warterei aus Hunger erlegte Katze roh..... Da verzichte ich lieber auf den Urlaub in Schikanien und fahre dahin, wo man mich will. Eine Fluglinie hat im Unterschied zu einem AG im Vorfeld kaum die Möglichkeit, sich seine Kunden näher anzusehen. Lebenslauf, Bewerbung und polizeiliches Führungszeugnis für einen Flug würde wohl zu massiver Kundenfluktuation führen. Btw geht es am Flughafen ja nicht ausschließlich um Sicherheitsbelange, sondern auch die unverzollt im Koffer ausgeführte Oma oder das nach dem Baden im Nil in der achtlos eingepackten Badehose vergessene Lebendkrokodil .
------------------ .o. 13 ... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Hawkace Mitglied Konstrukteur
  
 Beiträge: 527 Registriert: 02.06.2004
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erstellt am: 05. Nov. 2009 10:27 <-- editieren / zitieren -->
Hmmm Macht das echt Sinn am Tag des Besuchs eine Taschenkontrolle durchzuführen? Ich hätte ein fettes Taschenmesser in meinem Schub und in der Küche liegen 2 Küchenmesser die haben eine Klinge von mindestens 15 cm. Wer kontrolliert die Schubladen, Ecken, Kästen und und und... Das dient nur zur Abschreckung irgendwelcher Täter, die das im letzten Moment planen. Meine Meinung: Mit Tasche auf Arbeit und wenn er dich durchsuchen will, die Rechtslage erklären lassen. Wenn du dich weigerst solltest du einen Anspruch auf Entschädigung für deine entgangene Arbeit bekommen. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Marita Plauderprofi
    
 Beiträge: 1545 Registriert: 29.12.2005 Hans Dampf in allen Gassen
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erstellt am: 05. Nov. 2009 10:50 <-- editieren / zitieren -->
Jo, sagt bescheid wenn es soweit ist dass „man“ bei jeder Polizeikontrolle erst mal einen Durchsuchungsbefehl oder am besten gleich einen Haftbefehl verlangt wo der Begründete Verdacht schriftlich in 3 facher Ausführung festgehalten ist, damit das alles auch rechtens ist - und nachher Staat, AG, Nachbarn, Gott und die Welt wegen allem Erdenklichem auf Schadenersatz verklagt angefangen bei Rufmord endend bei Arbeitsausfall. Ich komm dann am besten nur noch in Begleitung meines Anwalts nach D... ------------------ Liebe Grüsse, Marita Man invented language to satisfy his deep need to complain. --Lily Tomlin-- Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThoMay Moderator Konstrukteur
  
 Beiträge: 948 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
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erstellt am: 05. Nov. 2009 12:31 <-- editieren / zitieren -->
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JenMechanik Mitglied Konstrukteur
 Beiträge: 1 Registriert: 27.03.2007
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erstellt am: 16. Nov. 2009 10:37 <-- editieren / zitieren -->
ulkige Diskussion! Wir hatten das alles schon mal. Meine Briefe innerhalb der DDR: 1-2 Wochen, unmotivierte Kontrollen auf der Straße, Autos die just neben mir zu mir nach Hause fahren, Befragung der Nachbarn...und sicher war der Regierung ums Gemüt ... und plötzzzlich plumppps: weg war sie, unsere DDR. Es gibt immer mehr Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten zugunsten unserer Regierenden und genau davor fürchte ich mich. Inzwischen ist die Sicherheitsgesetzgebung in D schärfer als weiland in der DDR. Wenn mal irgendwer diese Gesetze voll ausnutzt... "Es ist dem Untertan untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlung der Obrigkeit anzulegen!"
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