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Autor Thema:  Gesetz zur Patientenverfügung (858 mal gelesen)
3D-Papst
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Beiträge: 5248
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Herr, stärke mich in Geduld,
aber ZACK ZACK!!

erstellt am: 17. Sep. 2009 09:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Moinsens,

schon lange ein heisses Eisen bei mir in der Verwandschaft….nun endlich (?) gesetzlich etwas abgesicherter als früher.
Ich persönlich habe den Wunsch, ab einem bestimmten Grad körperlichen Leidens über mich und meinen Körper selbst entscheiden zu wollen. Meine Verwanden sehen das etwas anders als ich.

Hat jemand von euch schon mal solch eine Patientenverfügung ausgefüllt? Wenn ja, wie, wo, wer, was? Kann man sich solch eine Verfügung downloaden und mal in Ruhe im Vorfeld durchlesen und sich etwas informieren?

Klar könnte ich jetzt googeln, aber Erfahrungsberichte wären mir lieber.

LG
Papst

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Dig15
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie



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Beiträge: 6253
Registriert: 27.02.2003

DWG TrueView 2014

erstellt am: 17. Sep. 2009 10:40    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Papst,

ein weitreichendes Thema. Einen direkten Vordruck wirst Du wohl nicht finden bzw. solltest Du nicht nutzen. Für jeden stellt sich die Situation anders dar. Der eine möchte patou nicht im Rollstuhl sitzen, ein anderer erfreut sich auch noch im Rollstuhl seines Lebens. Genauso verhält es sich mit lebensverlängernden und lebenserhaltenden Maßnahmen.
Bei den entsprechenden Bundesministerien (Justiz?) gibt es zu solchen Themen auch Broschüren (kostenfrei). Die zur Patientenverfügung hatte aber einen älteren Stand. Ich warte noch ein wenig, ob dann dort eine aktuelle Fassung angeboten wird (http://tinyurl.com/mhglbo).

Was auch wichtig ist und im Vorfeld geklärt sein sollte, ist eine Vorsorgevollmacht (http://tinyurl.com/mvp4q3). Das sollte man kläen, so lange man noch fit im Kopf ist. Später kann es passieren, dass sich ein Amtsrichter dazwischen setzt.

Edit: Links repariert

------------------
Viele Grüße Lutz

     Glück Auf!
vote für mich   

[Diese Nachricht wurde von Dig15 am 17. Sep. 2009 editiert.]

[Diese Nachricht wurde von Dig15 am 17. Sep. 2009 editiert.]

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Ex-Mitglied

erstellt am: 17. Sep. 2009 10:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

doch, z.B. hier:
http://www.patientenverfuegung.de/ http://www.bmj.bund.de/media/archive/694.pdf

und bei den Internetseiten der Kirchen, Sozialverbänden, u.s.w.

Wir haben die vom VDK.de genommen.

Gruss Frederik

3D-Papst
Moderator
Teamleiter




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Beiträge: 5248
Registriert: 11.06.2001

Herr, stärke mich in Geduld,
aber ZACK ZACK!!

erstellt am: 17. Sep. 2009 12:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Infos hab ich nun genug zusammen um mich die nächsten Wochen etwas einlesen zu können, vielen Dank!
Ich hab wohl eher die Befürchtung dass ich keine Vertrauenspersonen finden kann, denen ich meine Verfügung anvertrauen könnte. Meine Familie und auch die Familie meiner Frau ist strikt gegen sowas und erst recht wenn ich es für mich so entscheiden möchte.
Kann man diese Verfügung auch beim Arzt seines Vertrauens bzw. bei einem Notar hinterlegen lassen? Oder soll man sie per USB-Stick ständig am Hals mit sich rumtragen? 
Wem gebt ihr eure Verfügung? Sicherlich nicht einem Familienmitglied der nicht auch euren letzten Willen teilt, oder?

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Thomas Harmening
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Arbeiter ツ



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Beiträge: 3015
Registriert: 06.07.2001

|ænn|
We work in the dark.
We do what we can.
We give what we have.
Our doubt is our passion
and our passion is our task.
The rest is the madness of art.

erstellt am: 17. Sep. 2009 12:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat


rechtzeitigumziehen.png

 
Wem gebe ich meine Patientenverfügung.
http://www.bmj.bund.de/files/9db472364376ce48eb98310957de39   39/3903/Patientenverfuegung_Broschuere_August%202009.pdf   - Seite 8

... keine Vertrauensperon im Umfeld...       
dem letzten willen sollte man immer gewähren, egal wie der eigene Standpunkt dazu ist.

[Diese Nachricht wurde von Thomas Harmening am 17. Sep. 2009 editiert.]

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Ex-Mitglied

erstellt am: 17. Sep. 2009 12:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Notar geht natürlich, kostet aber.

In der Regel machen das auch die Sozialverbände und Kirchen.

Gruss Frederik

Ex-Mitglied

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