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Thema: Anwaltskanzlei und Kosten (1335 mal gelesen)
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smb Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 2976 Registriert: 02.08.2001 zu viele
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erstellt am: 08. Sep. 2009 12:10 <-- editieren / zitieren -->
Hi, wir haben hier gerade eine heftige Diskussion, vielleicht könnt Ihr auch einiges einbringen. Gehen wir davon aus, dass jemand zu einer Anwaltskanzlei sagt: "Nur wenn keinerlei Kosten entstehen und die Rechtschutz alles deckt, dann können wir tätig werden!" Die Kanzlei bekommt nun eine Absage der Rechtschutz! Ist es dann rechtens dem Mandanten eine Gebührenrechnung zu zusenden?
------------------ m.f.G. graphicguestbook smb oder smb-net.de.vu Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
DegraA Plauderprofi V.I.P. h.c. staatl. gepr. Techniker - Maschinenbau

 Beiträge: 2269 Registriert: 29.03.2005 Dell Optiplex 745 3,39GHz, 1 GB RAM Win XP Prof. SP2 Office 2003 Prof. Catia V4.2.4 Catia V5R19 i break together
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erstellt am: 08. Sep. 2009 12:29 <-- editieren / zitieren -->
Ich behaupte mal ja. Es gibt sogenannte "Beratungsgebühren" die der Anwalt einem in Rechnung stellen kann ohne auch nur Ansatzweise Aktiv geworden zu sein. Meine Freundin arbeitet bei einem Rechtsanwalt. Ich frage gleich mal nach und melde mich danach nochmal Gruß David ------------------ Am lautesten werden Lehrer, wenn sie "Ruhe!" brüllen. Lattenrost ist keine Geschlechtskrankheit !! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
A_Balou Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 5231 Registriert: 26.04.2005 Hier wird ab sofort ohne System und Zusatz gearbeitet ;-)
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erstellt am: 08. Sep. 2009 12:33 <-- editieren / zitieren -->
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brainseks Mitglied Konstrukteur / Entwicklung
   
 Beiträge: 1110 Registriert: 26.07.2002 Intel Core i5-3570K, Asus P8Z77-V Pro, Intel 320 SSD 128GB System, WD-5000AAKS Daten, Geforce GTX460 1GB, Windoof 7 home Premium 64bit (privat)<P>Samsung R540 i3-380M JA05 /Intel Core i3-380M 2x 2,53GHz / Intel X25-M G2 80GB System, 4096MB DDR3 Ram / Intel® HD Graphics / Webcam u. int. Mikro, DVD Brenner / Windows 7 Home Premium 64 Bit (Notebook privat)
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erstellt am: 08. Sep. 2009 12:34 <-- editieren / zitieren -->
Die Rechtschutz muss auf jeden Fall das erste Beratungsgespräch zahlen, der Anwalt fragt bei der RS nach ob der Fall übernommen wird, dafür verlangt er Gebühren die die RS zahlen muss. Es kommen keine ungewollten Kosten auf den Mandaten zu. Wenn der Mandant jedoch ständig wegen jedem Kinkerlitz zum Anwalt rennt, wird sich die RS schonmal dafür erkenntlich zeigen. Die aktuellen RS bieten mittlerweile Beratungsservice am Telefon an, ich nehme stark an, dass man wie bei der Krankenversicherung dann erstmal zum Hausarzt(anwalt) muss, der dann entscheidet obs was wird oder eher nicht. ------------------ Programming today is a race between software engineers striving to build bigger and better idiot-proof programs, and the Universe trying to produce bigger and better idiots. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
R. Frank Moderator Dipl-Ing. (BA) Masch.-Bau
  
 Beiträge: 525 Registriert: 11.10.2004 SWX 2010 SP 4.0 PDMWorks 2010 FlowSimulation 2010 SP 4.0 Simulation 2010
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erstellt am: 08. Sep. 2009 12:41 <-- editieren / zitieren -->
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 08. Sep. 2009 12:43 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Die Rechtschutz muss auf jeden Fall das erste Beratungsgespräch zahlen
Glaub ich nicht. Wenn ich mich recht erinnere steht im Vertrag, dass Du Dir zuerst das OK von der Versicherung holen musst. Frederik |
DegraA Plauderprofi V.I.P. h.c. staatl. gepr. Techniker - Maschinenbau

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erstellt am: 08. Sep. 2009 13:13 <-- editieren / zitieren -->
also ich hatte recht. Der Anwalt kann (und macht es auch) Gebühren verlangen. Wie brainseks schon richtig geschrieben hat verfasst der Anwalt bzw. seine Angestellten ein Schreiben an die RS mit einem Vordruck für die Kostenübernahme (damit sind die normalen Prozesskosten gemeint und nicht die Beratungskosten). Somit hat der Anwalt schon Aufwendungen die er irgendwem in Rechnung stellen will. In 1. Instanz ist das erstmal der Mandant. Hier noch ein Beispiel aus der Realität: Allein das der Mandant mit dem Anwalt gesprochen hat kostet 190 ¤ zzgl. Märchensteuer Wenn der RA etwas geschrieben hat, gibt es eine 1,3 fache Geschäftsgebühr und dann kommt es auf den Streitwert an und wenn das RS-Paket keine Beratungsgebühren abdeckt, dann bleibt man eben auf diesen Kosten sitzen. Und das ist rechtens ------------------ Am lautesten werden Lehrer, wenn sie "Ruhe!" brüllen. Lattenrost ist keine Geschlechtskrankheit !! [Diese Nachricht wurde von DegraA am 08. Sep. 2009 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
smb Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 2976 Registriert: 02.08.2001 zu viele
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erstellt am: 08. Sep. 2009 13:26 <-- editieren / zitieren -->
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DegraA Plauderprofi V.I.P. h.c. staatl. gepr. Techniker - Maschinenbau

 Beiträge: 2269 Registriert: 29.03.2005 Dell Optiplex 745 3,39GHz, 1 GB RAM Win XP Prof. SP2 Office 2003 Prof. Catia V4.2.4 Catia V5R19 i break together
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erstellt am: 08. Sep. 2009 14:48 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von smb: Okay, danke! Also sollte dieser Erst-Kontakt als Beratung abgerechnet werden?
ja !
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redriechen Junior-Mitglied

 Beiträge: 44 Registriert: 08.10.2006
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erstellt am: 09. Sep. 2009 11:53 <-- editieren / zitieren -->
Hallöchen, wenn du aber auch wenig Einkommen hast, kannst du es über Beratungshilfe laufen lassen. Das heißt der Staat bezahlt dann die Kosten, wenn du, wie oben schon gesagt wurde, kein guten Einkommen und zusätzlich noch Schulden bei irgednwelchen Personen oder Firmen hast. Aber ich nehme mal an, wenn dir dein Anwalt schon eine Rechnung geschrieben hat, dass es nicht über Beratungshilfe geht. Ich würde einfach mal nachfragen. Lg ------------------ lächle und die Welt lächelt mit Dir... Furze und Du stehst allein da! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
redriechen Junior-Mitglied

 Beiträge: 44 Registriert: 08.10.2006
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erstellt am: 09. Sep. 2009 12:11 <-- editieren / zitieren -->
Hallöchen, also mir ist heute Morgen noch eingefallen, dass es noch eine Chance gibt, dass man die Kosten nicht bezahlen muss. Man kann Beratungshilfe beantragen. Das heißt, wenn man nicht besonders viel Geld hat und ein Paar Schuldner hat, wo man Geld abbezahlen muss, kann der Staat für diese Kosten einspringen. Du müsstest dann nur 10 ¤ blechen und der Staat den Rest. Also Wenn du nicht viel Einkommen hast etc., dann frag mal dein Anwalt ob du Beratungshilfe beantragen kannst.... Lg P.s. Wenn du einen neuen Anwalt brauchst, meld dich bei mir ------------------ lächle und die Welt lächelt mit Dir... Furze und Du stehst allein da! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Marita Plauderprofi
    
 Beiträge: 1545 Registriert: 29.12.2005 Hans Dampf in allen Gassen
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erstellt am: 09. Sep. 2009 12:25 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von DegraA:
und wenn das RS-Paket keine Beratungsgebühren abdeckt, dann bleibt man eben auf diesen Kosten sitzen. Und das ist rechtens
Nicht nur rechtens, das ist doch auch ganz logisch? Ich meine, dieser sogenannte „Erstkontakt“ war ja vermutlich kein Telefongespräch mit der Sekretärin um mal freundlich Hallo zu sagen, sondern ein Termin in dem man seine Situation geschildert hat, und in dem einem gesagt wurde, ob und wenn ja wie man rechtlich vorgehen kann – also eine Beratung. Vielleicht sogar mehrere Termine. Zahlt die Rechtschutz diese nicht, hat man halt Pech gehabt und zahlt sie eben selbst – aber wieso sollte das umsonst sein? Seit wann verschenkt jemand Arbeitszeit und Kenntnisse? Ein Anwalt ist weder ein Immobilienmakler noch ein Autoverkäufer, also kann man doch auch nicht erwarten, dem Anwalt gratis auf den Geist gehen und Info aus der Nase ziehen zu können so oft oder lang man will „ohne was zu kaufen“  Vielleicht stellen nicht alle Anwälte das erste Gespräch in Rechnung. Aber ich denke auch, es kommt darauf an, wie viel Zeit in Anspruch genommen wurde und wofür. Wurde ja auch schon gesagt. Sollte auf der Rechnung ja drauf stehen, oder?
------------------ Liebe Grüsse, Marita There is a fine line between fishing and just standing on the shore like an idiot. --Steven Wright-- Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
smb Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 2976 Registriert: 02.08.2001 zu viele
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erstellt am: 09. Sep. 2009 13:07 <-- editieren / zitieren -->
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brainseks Mitglied Konstrukteur / Entwicklung
   
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erstellt am: 09. Sep. 2009 14:50 <-- editieren / zitieren -->
War letztens selbst beim Anwalt wegen nem Strafzettel, auch wenn man beim Chef selbst sitzt und nicht die Sekretärin vollblubbert die einem eh nicht helfen kann, ausser einem Termin zu machen. Macht der Anwalt beim Erstkontakt keine Beratung, er nimmt auf um was es geht und fragt dann bei der RS nach ob die Kosten gedeckt sind. Ob dieser Erstkontakt in Rechnung gehen darf, das weiss ich nicht. Wenns eine Beratung war, welche Möglichkeiten es rechtlich gibt, usw ist es ein Beratungsgespräch und eine RS sollte ein solches auch versichern und dann auch bezahlen, ansonsten brauch ich die RS nicht. Aber viele RS haben genau für dieses Erstberatungsgespräch mittlerweile eine hotline eingerichtet, wo man den RS internen Anwalt am Telefon fragen kann. ------------------ Programming today is a race between software engineers striving to build bigger and better idiot-proof programs, and the Universe trying to produce bigger and better idiots. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
geos01 Mitglied Werzeugmechaniker , Formentechnik / Dipl. Ing. Mechatronik
  
 Beiträge: 972 Registriert: 01.06.2003 V5R8 Autodidakt Solid Edge V9 Autodidakt Solid Works Autodidakt Ideas V8 gelernt
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erstellt am: 10. Sep. 2009 08:10 <-- editieren / zitieren -->
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Jonischkeit Moderator Freiberuflicher Ingenieurdienstleister (CSWP)
   
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erstellt am: 10. Sep. 2009 09:40 <-- editieren / zitieren -->
Irgenwie schon klasse die Anwälte, ich bekomme für kein Erstgespräch oder Angebot irgendeinen Cent. ;-) Michael ------------------ Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen, diejenigen die binär zählen können und diejenigen, die es nicht können. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
smb Plauderprofi V.I.P. h.c.

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erstellt am: 10. Sep. 2009 12:19 <-- editieren / zitieren -->
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Marita Plauderprofi
    
 Beiträge: 1545 Registriert: 29.12.2005 Hans Dampf in allen Gassen
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erstellt am: 10. Sep. 2009 13:38 <-- editieren / zitieren -->
Sicha, alles was es nicht umsonst gibt sollte von vornherein abgeschafft werden ------------------ Liebe Grüsse, Marita There is a fine line between fishing and just standing on the shore like an idiot. --Steven Wright-- Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
redriechen Junior-Mitglied

 Beiträge: 44 Registriert: 08.10.2006
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erstellt am: 10. Sep. 2009 16:41 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von brainseks: War letztens selbst beim Anwalt wegen nem Strafzettel, auch wenn man beim Chef selbst sitzt und nicht die Sekretärin vollblubbert die einem eh nicht helfen kann, ausser einem Termin zu machen.
Die Rechtsanwaltsfachangestelltinnen, oder die "Sekretärinnen" wie Ihr die nennt, können sehr wohl helfen. Die sitzen nicht nur zum Vergnügen in der Kanzlei rum. ------------------ lächle und die Welt lächelt mit Dir... Furze und Du stehst allein da! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Marita Plauderprofi
    
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erstellt am: 10. Sep. 2009 17:03 <-- editieren / zitieren -->
Also tut mir leid, ich wollte niemandem auf die Füsse treten, echt nicht. "der Sekretärin Hallo sagen" sollte nur Beispiel sein für irgendwas NICHT kostenpflichtiges (ich denke für einen freundlichen Gruss muss man noch nicht blechen), also eben etwas anderes als z.B. eine Beratung oder den Auftrag, bei der Rechtsschutz irgendwelche Anträge zu stellen... Bitte nichts für ungut wenn das Beispiel etwas unglücklich gewählt war. ------------------ Liebe Grüsse, Marita There is a fine line between fishing and just standing on the shore like an idiot. --Steven Wright-- Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
smb Plauderprofi V.I.P. h.c.

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erstellt am: 10. Sep. 2009 23:07 <-- editieren / zitieren -->
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Marita Plauderprofi
    
 Beiträge: 1545 Registriert: 29.12.2005 Hans Dampf in allen Gassen
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erstellt am: 11. Sep. 2009 11:11 <-- editieren / zitieren -->
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Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie

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erstellt am: 11. Sep. 2009 11:15 <-- editieren / zitieren -->
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smb Plauderprofi V.I.P. h.c.

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erstellt am: 11. Sep. 2009 18:15 <-- editieren / zitieren -->
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smb Plauderprofi V.I.P. h.c.

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erstellt am: 05. Okt. 2009 21:07 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, das Ganze geht in die nächste Runde. Nach Aussage meiner Rechtschutz und nach Aussagen von anderen Kanzleien, mit denen ich geredet habe, ist die Masche einfach schnelles Geld und auch rechtens, aber die wenigsten wählen diesen Weg. Fast alle sehen die Anfrage zur Deckung, was der Mandant ja auch selbst tun könnte, als Service am Mandanten an. Tja, hätte ich meinen Ar.... hoch bekommen... nee, ich hatte gerade ein Haus gekauft, war am renovieren und auch beruflich viel zu tun. Resultat: Diese Kanzlei, welche einen dicken Mercedes-Fuhrpark vor der Tür hat, werde ich sicherlich nicht mehr betreten und auch sicherlich nicht empfehlen! Ach, gibt es eigentlich eine Bewertungsplattform? Ich will keinem was reindrücken, aber als Erfolgsstory könnte man soetwas schon veröffentlichen. ;-) Gruß SMB [Diese Nachricht wurde von smb am 05. Okt. 2009 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |