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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Anwaltskanzlei und Kosten (1335 mal gelesen)
smb
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zu viele

erstellt am: 08. Sep. 2009 12:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi,

wir haben hier gerade eine heftige Diskussion, vielleicht
könnt Ihr auch einiges einbringen.

Gehen wir davon aus, dass jemand zu einer Anwaltskanzlei sagt:
"Nur wenn keinerlei Kosten entstehen und die Rechtschutz alles
deckt, dann können wir tätig werden!" Die Kanzlei bekommt nun eine
Absage der Rechtschutz! Ist es dann rechtens dem Mandanten eine
Gebührenrechnung zu zusenden?


------------------
m.f.G.

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DegraA
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erstellt am: 08. Sep. 2009 12:29    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich behaupte mal ja.

Es gibt sogenannte "Beratungsgebühren" die der Anwalt einem in Rechnung stellen kann ohne auch nur Ansatzweise Aktiv geworden zu sein.
Meine Freundin arbeitet bei einem Rechtsanwalt.
Ich frage gleich mal nach und melde mich danach nochmal 

Gruß
David

------------------

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Lattenrost ist keine Geschlechtskrankheit !!

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A_Balou
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Hier wird ab sofort ohne System und Zusatz gearbeitet ;-)

erstellt am: 08. Sep. 2009 12:33    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Nimm Dir nen Anwalt und verklag ihn

------------------
Error: Fehlerhafter Benutzer im Anwenderprogramm!

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brainseks
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erstellt am: 08. Sep. 2009 12:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Die Rechtschutz muss auf jeden Fall das erste Beratungsgespräch zahlen, der Anwalt fragt bei der RS nach ob der Fall übernommen wird, dafür verlangt er Gebühren die die RS zahlen muss. Es kommen keine ungewollten Kosten auf den Mandaten zu. Wenn der Mandant jedoch ständig wegen jedem Kinkerlitz zum Anwalt rennt, wird sich die RS schonmal dafür erkenntlich zeigen.
Die aktuellen RS bieten mittlerweile Beratungsservice am Telefon an, ich nehme stark an, dass man wie bei der Krankenversicherung dann erstmal zum Hausarzt(anwalt) muss, der dann entscheidet obs was wird oder eher nicht.

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Programming today is a race between software engineers striving to build bigger
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R. Frank
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erstellt am: 08. Sep. 2009 12:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo smb (und alle Anderen).

Rechtsgrundlage ist AFAIK die BRAGO.

Und hier als PDF.

Brainseks bezieht sich auf §20.

Gruß
Roland 

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Ex-Mitglied

erstellt am: 08. Sep. 2009 12:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Die Rechtschutz muss auf jeden Fall das erste Beratungsgespräch zahlen

Glaub ich nicht.
Wenn ich mich recht erinnere steht im Vertrag, dass Du Dir zuerst das OK von der Versicherung holen musst.

Frederik

DegraA
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erstellt am: 08. Sep. 2009 13:13    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

also ich hatte recht.
Der Anwalt kann (und macht es auch) Gebühren verlangen.
Wie brainseks schon richtig geschrieben hat verfasst der Anwalt bzw. seine Angestellten ein Schreiben an die RS mit einem Vordruck für die Kostenübernahme (damit sind die normalen Prozesskosten gemeint und nicht die Beratungskosten).
Somit hat der Anwalt schon Aufwendungen die er irgendwem in Rechnung stellen will.
In 1. Instanz ist das erstmal der Mandant.

Hier noch ein Beispiel aus der Realität:
Allein das der Mandant mit dem Anwalt gesprochen hat kostet 190 ¤ zzgl. Märchensteuer
Wenn der RA etwas geschrieben hat, gibt es eine 1,3 fache Geschäftsgebühr und dann kommt es auf den Streitwert an

und wenn das RS-Paket keine Beratungsgebühren abdeckt, dann bleibt man eben auf diesen Kosten sitzen.
Und das ist rechtens  

------------------
   
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[Diese Nachricht wurde von DegraA am 08. Sep. 2009 editiert.]

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smb
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zu viele

erstellt am: 08. Sep. 2009 13:26    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Okay, danke! Also sollte dieser Erst-Kontakt als Beratung abgerechnet
werden?

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DegraA
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erstellt am: 08. Sep. 2009 14:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von smb:
Okay, danke! Also sollte dieser Erst-Kontakt als Beratung abgerechnet
werden?


ja !

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Lattenrost ist keine Geschlechtskrankheit !!

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redriechen
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erstellt am: 09. Sep. 2009 11:53    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallöchen,

wenn du aber auch wenig Einkommen hast, kannst du es über Beratungshilfe laufen lassen. Das heißt der Staat bezahlt dann die Kosten, wenn du, wie oben schon gesagt wurde, kein guten Einkommen und zusätzlich noch Schulden bei irgednwelchen Personen oder Firmen hast. Aber ich nehme mal an, wenn dir dein Anwalt schon eine Rechnung geschrieben hat, dass es nicht über Beratungshilfe geht. Ich würde einfach mal nachfragen.

Lg 

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redriechen
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erstellt am: 09. Sep. 2009 12:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallöchen,

also mir ist heute Morgen noch eingefallen, dass es noch eine Chance gibt, dass man die Kosten nicht bezahlen muss.

Man kann Beratungshilfe beantragen.

Das heißt, wenn man nicht besonders viel Geld hat und ein Paar Schuldner hat, wo man Geld abbezahlen muss, kann der Staat für diese Kosten einspringen. Du müsstest dann nur 10 ¤ blechen und der Staat den Rest.

Also Wenn du nicht viel Einkommen hast etc., dann frag mal dein Anwalt ob du Beratungshilfe beantragen kannst....

Lg

P.s. Wenn du einen neuen Anwalt brauchst, meld dich bei mir   

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Marita
Plauderprofi



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Hans Dampf in allen Gassen

erstellt am: 09. Sep. 2009 12:25    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von DegraA:

und wenn das RS-Paket keine Beratungsgebühren abdeckt, dann bleibt man eben auf diesen Kosten sitzen.
Und das ist rechtens   


Nicht nur rechtens, das ist doch auch ganz logisch?

Ich meine, dieser sogenannte „Erstkontakt“ war ja vermutlich kein Telefongespräch mit der Sekretärin um mal freundlich Hallo zu sagen, sondern ein Termin in dem man seine Situation geschildert hat, und in dem einem gesagt wurde, ob und wenn ja wie man rechtlich vorgehen kann – also eine Beratung. Vielleicht sogar mehrere Termine.

Zahlt die Rechtschutz diese nicht, hat man halt Pech gehabt und zahlt sie eben selbst – aber wieso sollte das umsonst sein? Seit wann verschenkt jemand Arbeitszeit und Kenntnisse?

Ein Anwalt ist weder ein Immobilienmakler noch ein Autoverkäufer, also kann man doch auch nicht erwarten, dem Anwalt gratis auf den Geist gehen und Info aus der Nase ziehen zu können so oft oder lang man will „ohne was zu kaufen“ 

Vielleicht stellen nicht alle Anwälte das erste Gespräch in Rechnung. Aber ich denke auch, es kommt darauf an, wie viel Zeit in Anspruch genommen wurde und wofür. Wurde ja auch schon gesagt.

Sollte auf der Rechnung ja drauf stehen, oder?


------------------
Liebe Grüsse, Marita

There is a fine line between fishing and just standing on the shore like an idiot.
--Steven Wright--

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smb
Plauderprofi V.I.P. h.c.




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zu viele

erstellt am: 09. Sep. 2009 13:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi,

also, der Konatkt war wirklich nur ein Telefonat mit
besagtem "Inhalt"!

------------------
m.f.G.

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brainseks
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erstellt am: 09. Sep. 2009 14:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

War letztens selbst beim Anwalt wegen nem Strafzettel, auch wenn man beim Chef selbst sitzt und nicht die Sekretärin vollblubbert die einem eh nicht helfen kann, ausser einem Termin zu machen. Macht der Anwalt beim Erstkontakt keine Beratung, er nimmt auf um was es geht und fragt dann bei der RS nach ob die Kosten gedeckt sind. Ob dieser Erstkontakt in Rechnung gehen darf, das weiss ich nicht. Wenns eine Beratung war, welche Möglichkeiten es rechtlich gibt, usw ist es ein Beratungsgespräch und eine RS sollte ein solches auch versichern und dann auch bezahlen, ansonsten brauch ich die RS nicht. Aber viele RS haben genau für dieses Erstberatungsgespräch mittlerweile eine hotline eingerichtet, wo man den RS internen Anwalt am Telefon fragen kann.

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geos01
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Werzeugmechaniker , Formentechnik / Dipl. Ing. Mechatronik


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Registriert: 01.06.2003

V5R8 Autodidakt
Solid Edge V9 Autodidakt
Solid Works Autodidakt
Ideas V8 gelernt

erstellt am: 10. Sep. 2009 08:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Stell einen Kulanzantrag bei Deiner Rechtsschutzversicherung

------------------
Was nicht passt, wird passend gemacht!!
 
 

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Jonischkeit
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Freiberuflicher Ingenieurdienstleister (CSWP)


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CSWP
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verschiedene Rechner

erstellt am: 10. Sep. 2009 09:40    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Irgenwie schon klasse die Anwälte, ich bekomme für kein Erstgespräch oder Angebot irgendeinen Cent.

;-)

Michael

------------------
Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen, diejenigen die binär zählen können und diejenigen, die es nicht können.

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smb
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zu viele

erstellt am: 10. Sep. 2009 12:19    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Anwälte, Notare, Immobilien-Makler und noch so ein paar Teppich-Händler,
hätten bei mir, in Bezug auf Geld scheffeln, keine Daseinsberechtigung
mehr!        

------------------
m.f.G.

   

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[Diese Nachricht wurde von smb am 10. Sep. 2009 editiert.]

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Marita
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erstellt am: 10. Sep. 2009 13:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Sicha, alles was es nicht umsonst gibt sollte von vornherein abgeschafft werden 

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Liebe Grüsse, Marita

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redriechen
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erstellt am: 10. Sep. 2009 16:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von brainseks:
War letztens selbst beim Anwalt wegen nem Strafzettel, auch wenn man beim Chef selbst sitzt und nicht die Sekretärin vollblubbert die einem eh nicht helfen kann, ausser einem Termin zu machen.


Die Rechtsanwaltsfachangestelltinnen, oder die "Sekretärinnen" wie Ihr die nennt, können sehr wohl helfen. Die sitzen nicht nur zum Vergnügen in der Kanzlei rum.   

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Marita
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erstellt am: 10. Sep. 2009 17:03    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Also tut mir leid, ich wollte niemandem auf die Füsse treten, echt nicht.

"der Sekretärin Hallo sagen" sollte nur Beispiel sein für irgendwas NICHT kostenpflichtiges (ich denke für einen freundlichen Gruss muss man noch nicht blechen), also eben etwas anderes als z.B. eine Beratung oder den Auftrag, bei der Rechtsschutz irgendwelche Anträge zu stellen...

Bitte nichts für ungut wenn das Beispiel etwas unglücklich gewählt war.

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Liebe Grüsse, Marita

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smb
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erstellt am: 10. Sep. 2009 23:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Marita:
Sicha, alles was es nicht umsonst gibt sollte von vornherein abgeschafft werden  


Jepp! So isset! 

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Marita
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Hans Dampf in allen Gassen

erstellt am: 11. Sep. 2009 11:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

@smb altes Freibiergsicht

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Liebe Grüsse, Marita

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erstellt am: 11. Sep. 2009 11:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Nach über einem Jahr streiten und Schriftverkehr mit dem Ex-Zwangsverwalter ist nächste Woche der Termin vor Gericht.
Unseres hat die RS übernommen.

@smb + Marit: Prost! 

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!
vote für mich 

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smb
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zu viele

erstellt am: 11. Sep. 2009 18:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

O zapft is! Noch net ganz, aber alles was nix kostet nehmen wir
mit! ;-)

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zu viele

erstellt am: 05. Okt. 2009 21:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

das Ganze geht in die nächste Runde. Nach Aussage meiner Rechtschutz und
nach Aussagen von anderen Kanzleien, mit denen ich geredet habe, ist die
Masche einfach schnelles Geld und auch rechtens, aber die wenigsten wählen
diesen Weg. Fast alle sehen die Anfrage zur Deckung, was der Mandant ja auch
selbst tun könnte, als Service am Mandanten an. Tja, hätte ich meinen Ar....
hoch bekommen... nee, ich hatte gerade ein Haus gekauft, war am renovieren
und auch beruflich viel zu tun.

Resultat: Diese Kanzlei, welche einen dicken Mercedes-Fuhrpark vor der Tür
hat, werde ich sicherlich nicht mehr betreten und auch sicherlich nicht
empfehlen!

Ach, gibt es eigentlich eine Bewertungsplattform? Ich will keinem was
reindrücken, aber als Erfolgsstory könnte man soetwas schon veröffentlichen.
;-)

Gruß SMB

[Diese Nachricht wurde von smb am 05. Okt. 2009 editiert.]

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