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Autor Thema:  Wie weiß man ob man was erbt? (2923 mal gelesen)
3D-Papst
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Beiträge: 5248
Registriert: 11.06.2001

Herr, stärke mich in Geduld,
aber ZACK ZACK!!

erstellt am: 10. Jan. 2009 17:26    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Nabend,

als die Oma meiner Frau starb, bekam meine Frau nach der Testamentseröffnung, zu der sie nicht geladen wurde, von ihrer eigenen Mutter 500.- Euro. Die Mutter sagte, dass dies so im Testament gestanden habe. Ich war seither der Meinung dass JEDER der im Testament steht zur Eröffnung geladen werden würde. Gibt es da eine Art „Mindesterbe“ ab wann man erst zur Eröffnung geladen wird?
Und….wie kann ich als Enkel herausbekommen ob ich im Testament meiner Oma berücksichtigt wurde? Einfach auf dem Notariat anrufen?

1000 dank
Papst

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Marita
Plauderprofi



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Beiträge: 1545
Registriert: 29.12.2005

Hans Dampf in allen Gassen

erstellt am: 10. Jan. 2009 18:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Nein, man wird nicht zwingend zur Eröffnung geladen.

Irgendeinen Schrieb sollte Deine Frau allerdings bekommen haben, der sie benachrichtigt, dass das Testament eröffnet wurde und wo. Ob das aber tatsächlich jedem geschickt werden muss oder nicht, kann ich Dir nicht mit Sicherheit sagen.

Ich würd mich beim Gericht erkundigen, da sollte das Testament auf jeden Fall ausliegen, bzw für die Erben zugänglich sein.

War zumindest mal so…

Beim Notar anrufen ist doch gar keine schlechte Idee. Der sagt Dir auch wohin Du Dich wenden kannst/sollst.

Ansonsten, mal nach Erbrecht googeln?

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Liebe Grüsse, Marita

Wessen wir am meisten im Leben bedürfen ist jemand, der uns dazu bringt das zu tun, wozu wir fähig sind. Ralph Waldo Emerson (1803-1882)

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3D-Papst
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Beiträge: 5248
Registriert: 11.06.2001

Herr, stärke mich in Geduld,
aber ZACK ZACK!!

erstellt am: 10. Jan. 2009 18:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Gegoogelt hab ich schon, aber leider nüschds gefunden. Einen Schrieb hat meine Frau damals nicht bekommen. Nur die Aussage ihrer Mutter, dass im Testament stehen würde, dass meine Frau 500.- bekommen würde.
Ich ruf am Montag mal beim Notar an. Vielen dank schonmals!

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StefanTX
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Malerhäuptling



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Beiträge: 6911
Registriert: 31.01.2008

erstellt am: 10. Jan. 2009 18:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Soviel ich weiß muß es ein Schreiben vom Erbgericht geben, sobald man erberechtigt ist. Sei dahingestellt ob man was bekommt oder nicht.

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Viele Grüße
Stefan

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gut dass ich nicht so bin wie andere

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Lars
Mitglied



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Beiträge: 450
Registriert: 23.10.2000

erstellt am: 10. Jan. 2009 19:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Als Enkel ist man doch nicht automatisch erbberechtigt. Also auch keinen Schriebs.
Beim Erbschaftsgericht oder Notar sollte man aber mit Nachweis das Testament einsehen können.

Lars

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Ich habe gar nix gemacht, nur installiert. 

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3D-Papst
Moderator
Teamleiter




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Herr, stärke mich in Geduld,
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erstellt am: 10. Jan. 2009 20:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Lars:
Als Enkel ist man doch nicht automatisch erbberechtigt. Also auch keinen Schriebs.

Jupp, das weiß ich. Aber IMHO wird man angeschrieben wenn man erben würde. Nur....gibt es da eine Betragsgrenze wo man nicht angeschrieben wird?

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Lars
Mitglied



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Beiträge: 450
Registriert: 23.10.2000

erstellt am: 11. Jan. 2009 15:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Woher weiß denn der Notar, was im Testament steht? Ich denke das wird erst eröffnet, wenn alle da sind.

Lars

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Ich habe gar nix gemacht, nur installiert. 

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Ex-Mitglied

erstellt am: 12. Jan. 2009 18:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Heiko,

die Erben 1. Kategorie sind Kinder / Eltern / Geschwister. Diese erhalten das Erbe, sollte im Testament
nichts anderes stehen. Enkel sind Erben der 2. Kategorie und erben normalerweise nicht.
ABER: Mann kann auch als Verwandter der 2. Kategorie einen bestimmten %-Teil des Erbes einklagen/einfordern,
genauer weiß ich es nicht.

Das Testament müsste beim Notar oder beim zuständigen Amtsgericht einsehbar sein.

------------------
Viele Grüße
Uli

       

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