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 | Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
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Autor
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Thema: Wie weiß man ob man was erbt? (2923 mal gelesen)
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3D-Papst Moderator Teamleiter
       

 Beiträge: 5248 Registriert: 11.06.2001 Herr, stärke mich in Geduld, aber ZACK ZACK!!
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erstellt am: 10. Jan. 2009 17:26 <-- editieren / zitieren -->
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Marita Plauderprofi
    
 Beiträge: 1545 Registriert: 29.12.2005 Hans Dampf in allen Gassen
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erstellt am: 10. Jan. 2009 18:12 <-- editieren / zitieren -->
Nein, man wird nicht zwingend zur Eröffnung geladen. Irgendeinen Schrieb sollte Deine Frau allerdings bekommen haben, der sie benachrichtigt, dass das Testament eröffnet wurde und wo. Ob das aber tatsächlich jedem geschickt werden muss oder nicht, kann ich Dir nicht mit Sicherheit sagen. Ich würd mich beim Gericht erkundigen, da sollte das Testament auf jeden Fall ausliegen, bzw für die Erben zugänglich sein. War zumindest mal so… Beim Notar anrufen ist doch gar keine schlechte Idee. Der sagt Dir auch wohin Du Dich wenden kannst/sollst. Ansonsten, mal nach Erbrecht googeln?
------------------ Liebe Grüsse, Marita Wessen wir am meisten im Leben bedürfen ist jemand, der uns dazu bringt das zu tun, wozu wir fähig sind. Ralph Waldo Emerson (1803-1882) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
3D-Papst Moderator Teamleiter
       

 Beiträge: 5248 Registriert: 11.06.2001 Herr, stärke mich in Geduld, aber ZACK ZACK!!
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erstellt am: 10. Jan. 2009 18:34 <-- editieren / zitieren -->
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StefanTX Plauderprofi V.I.P. h.c. Malerhäuptling

 Beiträge: 6911 Registriert: 31.01.2008
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erstellt am: 10. Jan. 2009 18:57 <-- editieren / zitieren -->
Soviel ich weiß muß es ein Schreiben vom Erbgericht geben, sobald man erberechtigt ist. Sei dahingestellt ob man was bekommt oder nicht. ------------------ Viele Grüße Stefan -------------------------------------------------- gut dass ich nicht so bin wie andere Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Lars Mitglied
 
 Beiträge: 450 Registriert: 23.10.2000
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erstellt am: 10. Jan. 2009 19:58 <-- editieren / zitieren -->
Als Enkel ist man doch nicht automatisch erbberechtigt. Also auch keinen Schriebs. Beim Erbschaftsgericht oder Notar sollte man aber mit Nachweis das Testament einsehen können. Lars ------------------ Ich habe gar nix gemacht, nur installiert.  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
3D-Papst Moderator Teamleiter
       

 Beiträge: 5248 Registriert: 11.06.2001 Herr, stärke mich in Geduld, aber ZACK ZACK!!
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erstellt am: 10. Jan. 2009 20:43 <-- editieren / zitieren -->
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Lars Mitglied
 
 Beiträge: 450 Registriert: 23.10.2000
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erstellt am: 11. Jan. 2009 15:01 <-- editieren / zitieren -->
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 12. Jan. 2009 18:39 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Heiko, die Erben 1. Kategorie sind Kinder / Eltern / Geschwister. Diese erhalten das Erbe, sollte im Testament nichts anderes stehen. Enkel sind Erben der 2. Kategorie und erben normalerweise nicht. ABER: Mann kann auch als Verwandter der 2. Kategorie einen bestimmten %-Teil des Erbes einklagen/einfordern, genauer weiß ich es nicht. Das Testament müsste beim Notar oder beim zuständigen Amtsgericht einsehbar sein. ------------------ Viele Grüße Uli |