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Autor
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Thema: Müssen wir aus unserer Wohnung ? (1050 mal gelesen)
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khugel Mitglied Technischer Zeichner

 Beiträge: 98 Registriert: 11.08.2005
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erstellt am: 27. Okt. 2008 09:24 <-- editieren / zitieren -->
Hallo zusammen, wir wohnen nun seit zwei Jahren in unserer neuen Wohnung. Der Besitzer möchte nun die Wohnung verkaufen. Nun unsere Frage: müssen wir bei einem Besitzerwechsel darum bangen das wir gekündigt werden ? Kann uns der Vermieter, ob der alte oder der neue Vermieter, die Miete erhöhen auch wen in letzter Zeit nichts an der Wohnung gemacht wurde. Ich wäre dankbar für jeden Beitrag zu den zwei gestellten Fragen !! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Tigrar Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

 Beiträge: 3394 Registriert: 01.03.2005 Cray XT3™ System :P Hehehe Leider gelogen :(
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erstellt am: 27. Okt. 2008 09:26 <-- editieren / zitieren -->
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fichl Mitglied CAD Konstrukteur / Modelleur
 
 Beiträge: 131 Registriert: 17.11.2004
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erstellt am: 27. Okt. 2008 09:35 <-- editieren / zitieren -->
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ralficad Plauderprofi V.I.P. h.c. Konstrukteur

 Beiträge: 9772 Registriert: 25.11.2005 AMD Athlon XP 2800; 2,08 GHz 1,0 GB RAM WIN XP Prof., SP2 ACAD 2005 - nackig, EPT
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erstellt am: 27. Okt. 2008 10:07 <-- editieren / zitieren -->
selber kaufen, wenn ihr dran hängt?? Oder gleich mit dem Schlimmsten rechnen ... Folgende Überlegungen könnte man anstellen: Warum wird verkauft? Rechnet sich die Wohnung nicht mehr für den Vermieter? Dann ist es nur wahrscheinlich, dass der Neue dann erhöht. Warum kauft jemand die Wohnung? Entweder, weil er einziehen will oder als Kapitalanlage. Bei zweiter Variante wird ein evtl. unrentables Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht zugelassen, ergo Mieterhöhung possibel... Eigenbadarf wär ja dann sowieso der Supergau. Für Euch steht zur Aufgabe, Passivität abzulegen und nicht drauf hoffen, dass sich kein Käufer findet, das geht in die Hose ... - Wohneigentum fetzt - und ist gar nicht spiessig
------------------ ralfi Überlegen macht überlegen Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie

 Beiträge: 6253 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
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erstellt am: 27. Okt. 2008 10:16 <-- editieren / zitieren -->
Einfach kpndigen nur wegen dem Verkauf geht nicht. Auch ein neuer Mietvertrag muss nicht unterschrieben werden. Der neue Vermieter tritt mit allen Rechten und Pflichten in den Mietvertrag ein. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kann aber trotzdem noch erfolgen. Erstmal nicht nervös machen lassen. Achtet beim Eigentümerwechsel aber auf Eure Kaution. Die muss zwar vom alten Eigentümer an den neuen gezahlt werden, aber manche nehmen das nicht so genau. ------------------ Viele Grüße Lutz Glück Auf! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ralficad Plauderprofi V.I.P. h.c. Konstrukteur

 Beiträge: 9772 Registriert: 25.11.2005 AMD Athlon XP 2800; 2,08 GHz 1,0 GB RAM WIN XP Prof., SP2 ACAD 2005 - nackig, EPT
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erstellt am: 27. Okt. 2008 10:21 <-- editieren / zitieren -->
@Lutz: richtig, keine Hektik, aber wachsam sein. Ausserdem ist es unangenehm, wenn potentielle Käufer in unregelmäßigen Abständen durch deine Wohnung geführt werden , das kannst du glauben ... meine Arbeitskollegin hat es durch und hat dann nach dem 4. oder 5. Besuch das Handtuch geschmissen ... und ... hat sich verbessert ------------------ ralfi Überlegen macht überlegen Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Jörg H. Mitglied Ingenieur Sondermaschinenbau
  
 Beiträge: 858 Registriert: 11.03.2005 Core2Duo, SXW09, Ansys12
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erstellt am: 27. Okt. 2008 10:47 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, Jojo das hab ich auch schon alles mitgemacht. Da geht einem der Hintern erstmal fein auf Grundeis, wenn man so ein Schreiben bekommt. Im Grunde darf der neue Mieter aber nichts, was der alte nicht auch schon durfte. Ich rate dir umbedingt zu überprüfen, ob wirklich alles, was du mit dem Vermieter ausgemacht hast, auch tatsächlich in schrifftlicher Form festgehalten wurde. Ich hatte zum Beispiel mit dem alten Vermieter mündlich ausgemacht, dass der Stellplatz inklu ist. Beim Neuen durfte ich dann 40¤ dafür latzen, weil es nirgendwo drin Stand und der alte Besitzer nichts mehr davon wissen wollte... Ansonsten musst du halt zu einem Profi. Der steht nacher auch, im Gegensatz zu uns Klug********rlis, gerade für den Mist den er verzapft. Hoffe alles läuft gut für euch! ------------------ Gruß Jörg PS: Ich freu mich immer über Gästebucheinträge  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
muellc Mitglied ICT Specialist
  
 Beiträge: 604 Registriert: 30.11.2006
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erstellt am: 27. Okt. 2008 11:10 <-- editieren / zitieren -->
Wir hatten den Fall auch schonmal. bekamen dann die Kündigung wegen Eigenbedarf. Was am meisten genervt hat, war das der Vemieter meinte, er hätte das Recht jederzeit unangemeldet Fremde Leute durch unsere Wohnung zu führen, auch wenn keiner von uns da war. Das haben wir ihm dann aber ausgetrieben. Diese Besichtigungstermine sind halt rechtzeitig anzukündigen. ------------------ Gruß, Gandhi Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du. CAD-RPG - Siegen spielt Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Cooba Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 7866 Registriert: 21.10.2003 Autodesk Inventor Professional 2023 Windows 11 Pro (64-Bit)
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erstellt am: 27. Okt. 2008 11:28 <-- editieren / zitieren -->
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Hohenöcker Plauderprofi V.I.P. h.c. Ingenieur

 Beiträge: 3645 Registriert: 07.12.2005 Inventor 2023 Ich mag beide Arten von Musik: Country und Western! S-Fanclub
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erstellt am: 27. Okt. 2008 12:57 <-- editieren / zitieren -->
Das passt doch sowieso nicht zusammen. Wenn er Eigenbedarf anmeldet, was braucht er dann fremde Leute durch die Wohnung zu führen? Erst mal den vorgeblichen Eigenbedarf juristisch überprüfen lassen! ------------------ Gert Dieter  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ramona779 Mitglied Techn. Zeichnerin
  
 Beiträge: 517 Registriert: 03.12.2007
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erstellt am: 27. Okt. 2008 13:01 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Hohenöcker: Das passt doch sowieso nicht zusammen. Wenn er Eigenbedarf anmeldet, was braucht er dann fremde Leute durch die Wohnung zu führen? Erst mal den vorgeblichen Eigenbedarf juristisch überprüfen lassen!
Ich denke mal soll heisen, der alte Vermieter führt fremde potentielle Käufer durch die Wohnung. Und der neue Vermieter (Käufer) meldet Eigenbedarf an. ------------------ Gruß, Ramona Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
bommy007 Mitglied Konstrukteurin

 Beiträge: 57 Registriert: 09.11.2005 weil es Spaß macht...
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erstellt am: 27. Okt. 2008 13:43 <-- editieren / zitieren -->
Wir hatten diese Situation vor anderthalb Jahren. Unserem Vermieter gehören zwei Häuser direkt nebeneinander. Er will die Häuser verkaufen, da er langsam an den Ruhestand denkt und keine Lust mehr hat sich darum zu kümmern. In beiden Häusern sind vier Wohnungen. Jetzt standen in dem anderen Haus schon zwei Wohnungen leer, welche er nicht wieder vermietet hat, damit sie der Käufer eventuell selber nutzen kann. Da wir uns dort sowieso nicht so super wohl gefühlt haben, hatten wir mal in aller Ruhe angefangen Zeitungen zu kaufen. Zum Glück, kann ich heute nur sagen: Das eine Haus ist mitlerweile verkauft, nachdem alle Mieter von sich aus ausgezogen waren. In unserem alten Haus stehen mitlerweile auch zwei Wohnungen leer. Die neuen Eigentümer ziehen jetzt mit Ihrer gesamten Verwantschaft dort ein. Und leider sind das nicht gerade die angenehmsten Mitbürger. Somit ist unsere neue Nachbarschaft schon wesentlich besser. Ich würde die Pferde nicht scheu machen, aber einfach mal ab und zu in die Zeitung schauen. Ihr habt ja keinen Zeitdruck, da noch nicht verkauft wurde. Wir haben dadurch eine sehr schöne neue Wohnung gefunden, die viel besser ist als die alte. Meike ------------------ Grüßle aus Stuttgart Pro/E macht doch Spaß (immer...na ja, fast immer...oder doch nur manchmal...)  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Jörg H. Mitglied Ingenieur Sondermaschinenbau
  
 Beiträge: 858 Registriert: 11.03.2005 Core2Duo, SXW09, Ansys12
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erstellt am: 27. Okt. 2008 14:34 <-- editieren / zitieren -->
Joooo das kenn ich. Es standen von den 12 Wohnungen immer ein bis zwei leer, weil der alte Vermieter recht pingelig bei der Auswahl war. Der neue Vermieter war da ganz anders! Da schaust ganz schön dumm wenn du nachts von nem Knall wach wurdest und morgens von der Kripo geweckt wirst, die dir mitteilt das dein Nachbar erschossen wurde... Naja aber es war günstig... ------------------ Gruß Jörg PS: Ich freu mich immer über Gästebucheinträge  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |