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 | Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
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Autor
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Thema: Rückzahlungsvereinbarung (682 mal gelesen)
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taschentuch Mitglied

 Beiträge: 18 Registriert: 04.05.2005
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erstellt am: 20. Dez. 2005 21:38 <-- editieren / zitieren -->
Guten Abend Leute, was wisst Ihr über die Rückzahlungsvereinbarung bei einem Betrieblichen Fortbildung. Welche Rechte hat der Arbeitnehmer und was sollte beachtet werden. Ich habe zu diesem Thema ein PDF-Dokument angehängt, in wie weit ist das Richtig und auf alle Bereiche anwendbar? Danke und Grüße [Diese Nachricht wurde von taschentuch am 20. Dez. 2005 editiert.]
[Diese Nachricht wurde von taschentuch am 20. Dez. 2005 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Arne Peters Ehrenmitglied CAD Dokumentation / Training / Programmierung / Datenbanken
    
 Beiträge: 1513 Registriert: 05.2002.24 Solid Edge Seminarunterlagen Training, Beratung, Programmierung
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erstellt am: 20. Dez. 2005 22:33 <-- editieren / zitieren -->
Mag sein, daß Du was angehängt hast, aber mit Umlauten bleibt es Dein Geheimnis. Aber es ist durchaus üblich, daß die Teilnahme an Schulungen an den Verbleib in der Firma geknüpft wird. Bzw. bei auscheiden vor Ablauf einer Frist etwas zurückgezahlt werden muß. Fragt sich was passiert, wenn Du nicht an der Schulung teilnehmen willst. Bezahlt der Arbeitgeber Dich dann weiter wie gehabt und nimmt den Produktivitätsnachteil in kauf? Stehst Du dann auf der Abschussliste? Die Zeiten sind wohl so. ------------------ APeters@BSS-Online.de Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
taschentuch Mitglied

 Beiträge: 18 Registriert: 04.05.2005
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erstellt am: 20. Dez. 2005 22:49 <-- editieren / zitieren -->
Ich kann mich doch für einen 4 Tage-Schulung ( < 3000¤ )keine zwei Jahre knebeln lassen. Ich habe die Schulung hinter mir und soll nun unterschreiben, was ich aber nicht machen werde. Wenn die mich rauswerfen muss ich damit leben, bevor ich diese Moderne Sklaverei zulasse. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Langenhorst Mitglied Konstrukteur/Bauzeichner
 
 Beiträge: 166 Registriert: 21.02.2003 CAD-Programme: Autodesk ACA2011 Revit Architecture Suite 2011 Strakon/S 2009
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erstellt am: 21. Dez. 2005 03:37 <-- editieren / zitieren -->
Hallo taschentuch, erstens hat eine solche Vereinbarung vor Schulungsbeginn zu erfolgen (ob eine nachträgliche Unterschrift deinerseits gültig wäre, müsstest du bei einem Anwalt prüfen lassen) und zweitens würde ich mir eine andere Frage stellen: Willst du euer Unternehmen verlassen? Wenn jemand von mir eine zweijährige Frist bezüglich der evtl. Rückzahlung der Schulungsgebühr verlangen würde, würde ich selbstverständlich auch schriftlich festlegen, dass dein Vertrag mindestens so lange läuft. Eine bessere Arbeitzplatzgarantie gibt es kaum. Außerdem würde bei einer Kündigung vor Ablauf dieser Zeit ohnehin die Rückerstattung nur anteilig erfolgen. Und ob ich für 750¤ (falls du nach 18 Monaten weg willst) meinen Job hinschmeißen würde, glaube ich weniger. Schöne Grüße, Michael P.S.: Ich würde den Arbeitgeber ganz dezent darauf hinweisen, dass diese Vereinbarung nicht gültig sein kann, da sie vorher abgeschlossen sein muss. Und achte dabei darauf, dass nichts zurück datiert wird!
------------------  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Doc Snyder Moderator Dr.-Ing. Maschinenbau, Entwicklung & Konstruktion von Spezialmaschinen
 
 Beiträge: 356 Registriert: 02.04.2004 Inventor 3D-CAD
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erstellt am: 21. Dez. 2005 04:08 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von taschentuch: was wisst Ihr über die Rückzahlungsvereinbarung
Jetzt in etwas das was in dem pdf steht, und da steht zunächst, dass diese Regelungen durchaus statthaft sind; mit dem Wort Sklaverei sei also bitte sehr vorsichtig. Dein Arbeitgeber überweist Dir freiwillig und regelmäßig nicht unerhebliche Geldsummen und investiert außerdem auch noch in Deine Fortbildung - wenn Dir das also nicht passt - ... Außerdem steht da aber auch, dass Maßnahmen unter einem Monat Dauer (sofern überhaupt konkrete Einkommensvorteile dadurch entstanden sind) nicht mehr als sechs Monate Bindungsfrist rechtfertigen. Multipliziert mit 4/30 bleibt da nicht mehr viel nach. Und es steht da, dass so etwas VOR Schulungsbeginn zu vereinbaren ist. Warum legst Du den Artikel nicht mal Deinem AG vor? (Weil Du ihn selber noch gar nicht richtig gelesen hast?:gemein  Gruß Roland (der seine Fortbildungen selber bezahlt.) ------------------ Oft helfen gute Worte: mapcar kann Aufmunterung gebrauchen Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Susan Mitglied Dipl. Ing.

 Beiträge: 42 Registriert: 20.05.2002
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erstellt am: 21. Dez. 2005 07:13 <-- editieren / zitieren -->
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taschentuch Mitglied

 Beiträge: 18 Registriert: 04.05.2005
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erstellt am: 21. Dez. 2005 07:21 <-- editieren / zitieren -->
hallo doc, keine panik ich habe mir den artikel durchgelesen, wollte nur wissen in wie weit ich mich auf so einen artikel beziehen kann (unterschiedliche branchen). glaubst du dass es den arbeitgeber freuen wird wenn ich ihm so einen artikel unter die nase halte. die firma scheint jahrelang mit ihrer vorgehensweise erfolgreich gewesen zu sein und da kommt nun einer wie ich und rebelliert. Zitat: mit dem Wort Sklaverei sei also bitte sehr vorsichtig. Dein Arbeitgeber überweist Dir freiwillig und regelmäßig nicht unerhebliche Geldsummen und investiert außerdem auch noch in Deine Fortbildung - wenn Dir das also nicht passt - ...
daher hat also der arbeitgeber das recht unrechtmässig zu handeln, oder wie erklärst du dir die definition für einen kurs von vier tagen eine rückzahlungsvereinbarung von zwei jahren aufzuschlagen........... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Langenhorst Mitglied Konstrukteur/Bauzeichner
 
 Beiträge: 166 Registriert: 21.02.2003 CAD-Programme: Autodesk ACA2011 Revit Architecture Suite 2011 Strakon/S 2009
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erstellt am: 21. Dez. 2005 12:25 <-- editieren / zitieren -->
Hallo taschentuch, in gewisser Weise muss ich Doc Recht geben - ich hätte es nur nicht so gut ausdrücken können wie er. Abgesehen davon, dass du ja nichts unterschreiben musst, wäre ich auch froh, wenn ein Arbeitgeber für meine berufliche Fortbildung sorgt. Über das Verhältnis zwischen Fortbildungswert und Dauer der Frist kann man ja noch streiten (hier könntest du deinem AG ja einen anderen Vorschlag machen), aber es ist heute nunmal nicht mehr selbstverständlich, dass ein AG den Arbeitnehmer in solchen Angelegenheiten unterstützt. Vielmehr wird heutzutage vorausgesetzt, dass sich die Arbeitnehmer selbst fortbilden und die erforderlichen Kenntnisse besitzen. Wenn man hier eine kleine Umfrage starten würde, wer welche Fortbildungen vom Arbeitgeber bezahlt bekäme, würdest du schnell feststellen, dass es nur noch wenige sind. Es gäbe für mich nur einen Grund, diese Methode in Frage zu stellen (ob dieser zutrifft, kann ich aber nicht beurteilen): Falls dein AG dich ausbeutet - d.h. du für ziemlich wenig Geld viel arbeitest - kann eine solche Verpflichtung dazu dienen, dass er sich deine kostengünstige Arbeitskraft auf diesem Wege sichert. Es ist alles eine Sache der Ansichtsweise. Schöne Grüße, Michael ------------------  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |