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Thema: Berechnung eines Ofenrohres Bzw. Zulässigkeit (779 mal gelesen)
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Fred Feuerstein Mitglied Projektant

 Beiträge: 19 Registriert: 01.09.2003
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erstellt am: 12. Okt. 2005 16:13 <-- editieren / zitieren -->
Hallo zusammen! Ich habe gerade folgendes Problem. Mein Ofen, den ich im Ofen aufstellen will ist zu groß um ihn Senkrecht und mit einem 90°-Winkelstück in den Rauchfang zu führen. Darum muß ich jetzt einen 45°Winkel einbauen. Dar man das wie in der Zeichnung angeführt? Oder muß ich aus dem Ofen mit dem 45° gehen und mit dem 90° Knie in den Rauchfang? Weiß jemand weiters, wie man so etwas auf Zulässigkeit berechnen kann? ------------------ Manfred Sterkl RWE Solutions Austria Lastenstraße 19 1230 Wien Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
oberkaffeetante Mitglied Dipl. Ing.
   
 Beiträge: 1192 Registriert: 19.05.2005 Pentium 4 3,2GHz 1 Gbyte RAM Win XP Pro SP2 NVidia Quadro FX 1100 SWX 06 SP4.0
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erstellt am: 12. Okt. 2005 16:22 <-- editieren / zitieren -->
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Fred Feuerstein Mitglied Projektant

 Beiträge: 19 Registriert: 01.09.2003
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erstellt am: 12. Okt. 2005 16:42 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Uwe! Das ist schon klar. Das werde ich auch machen, nur wollte ich zuvor eine Vorabinformation, damit man nicht ganz dem willen des Rauchfangkehrers ausgeliefert ist. ------------------ Manfred Sterkl RWE Solutions Austria Lastenstraße 19 1230 Wien Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
zioba Mitglied Bauingenieur
 
 Beiträge: 166 Registriert: 04.06.2004
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erstellt am: 12. Okt. 2005 21:03 <-- editieren / zitieren -->
ich denke mal, daß es funktioniert.... vom ersten knick zum zweiten Knick sollte ein wenig Steigung rein...das ist dann OK. Ob es den Anforderungen entspricht, weiß ich leider nicht. Ich weiß aber ganz sicher, daß bei meinen Eltern ein Küchenofen mit 1,50m Rohr hoch und 1,50m (!!) Rohr fast waagerecht (ca. 20 cm Steigung) in den Schornstein rein funktioniert... ein wenig Steigung sollte sein, weil warme Luft nach oben... viele Grüße
diana. [Diese Nachricht wurde von zioba am 12. Okt. 2005 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Fred Feuerstein Mitglied Projektant

 Beiträge: 19 Registriert: 01.09.2003
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erstellt am: 13. Okt. 2005 06:22 <-- editieren / zitieren -->
Hallo zusammen! Eine kleine Änderung hat sich ergeben. Das kurze Anschlußrohr hat sich gestern bei der Montage als nicht notwendig herausgestellt. Also gehe ich direkt vom 90°Bogen in den 45° Bogen. ------------------ Manfred Sterkl RWE Solutions Austria Lastenstraße 19 1230 Wien Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
highway45 Moderator Bastler mit Diplom
       

 Beiträge: 5201 Registriert: 14.12.2004 Schluß mit lustig
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erstellt am: 13. Okt. 2005 07:08 <-- editieren / zitieren -->
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Doc Snyder Moderator Dr.-Ing. Maschinenbau, Entwicklung & Konstruktion von Spezialmaschinen
 
 Beiträge: 356 Registriert: 02.04.2004 Inventor 3D-CAD
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erstellt am: 13. Okt. 2005 07:32 <-- editieren / zitieren -->
Hi Manfred, das ist zum einen von der regionalen Rechtslage abhängig und zum zweiten (vor allem bei uns) von der Laune des Bezirksschornsteinfegermeisters. Ich habe schon so ein, zwei Mal Sachen gemacht, die seinen Ermessensspielraum erforderten, und mit einer höflichen, sehr frühzeitigen (!) Voranfrage nicht nur seine Wohlgesonnenheit erhalten, sondern auch nützliche Ratschläge bekommen, z.B. die Nummer der gültigen DIN oder einen neuen guten Fachhändler oder das richtige Material für den Brandschutz, oder wie man mit einem schlichten Loch in der Wand die tollsten Baumaßnahmen umgehen kann. Ich habe mich aber auch selber vorher gut informiert, auch das trägt zur guten Laune bei. Es gibt da diese Dinger mit so viel Papier zwischen zwei Pappdeckeln . Auch von den Lieferanten und Herstellern der Öfen und Rohrsysteme wird viel Litaratur zum Thema angeboten. Das sollte man nutzen, wenn man nicht so sicher ist. Für einen komplett neuen Schornstein (Edelstahl-Doppelwandrohr) habe ich mal eine Berechnung durchgeführt, die Software dafür konnte ich mir von der Website des Herstellers der Rohre laden. All die sonderbaren Spezialbezeichnungen, die für die DIN-gemäße Berechnung mit Zahlenwerten zu füllen sind, musste ich aber auch erst studieren. So richtig hat es dann der Bezirksschornsteinfegermeister selber gemacht, aber er "darf" das nur zur Kontrolle einer bereits vorliegenden fachgerechten Berechnung. Ich glaube aber nicht, dass das für Dich nötig sein wird. Zu Anzahl und Anordnung der Rohrumlenkungen vor dem Eintritt in den gemauerten Schornstein scheint es mir nur Faustregeln zu geben. Ein Stückchen waagerecht und zwei Bögen sind meines Wissens normal erlaubt, Neigung nach unten jedoch nie. Ich würde aber solch verwinkelten Kram aus Prinzip vermeiden. Lieber noch mal Hammer und Meißel holen, oder die Flex, und passend machen, was nicht passen will. Auch wenn es innerhalb der Vorschrift liegt, wenn der Ofen nicht richtig zieht, das macht einfach kein' Spaß, und hinterher ändern erst recht nicht. Gerne vernachlässigt wird auch die Frischluftzufuhr. Gasströmung ist immer auch eine Frage der Speisung; wenn Du also dummerweise die Stube dichtmachst, hilft der beste Schornstein nix. Teilweise gelten auch noch veraltete Richtlinien, die aus einer Raumgröße rechnerisch statistische Undichtigkeiten annehmen und für ausreichend befinden. In den Zeiten der Niedrigenergiehäuser mit doppelt und dreifach verglasten und gedichteten Fenstern geht das oft nicht mehr auf. Und auch eine Kochnische mit Superturbo-Wrasenabzug ist was den Ofenzug angeht eher kontraproduktiv. Da aber bei Deiner Einsatzkassette schon ein offener Kamin ("Ofen im Ofen" -?) vorhanden war, dürfte das schon geklärt sein, oder? Gruß Roland Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Fred Feuerstein Mitglied Projektant

 Beiträge: 19 Registriert: 01.09.2003
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erstellt am: 13. Okt. 2005 08:36 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Roland! Das ist jetzt mal eine Menge information. Warum ich vorher frage, weil ich schon ein anderes Problem mit dem Rauchfangkehrer hatte und er sich dabei auf stur schaltete. Wenn ich nun die rechtliche Grundlage kenn, kann man natürlich anders dikutieren und verhandeln. Wie du richtig gesagt hast, wie es im ermessen des Rauchfangkehrers liegt. Den Rauchfangauslass kann ich nicht versetzten, weil ich nur einen Schornstein mit 40x40cm habe und dieser 10cm von einer Türe entfernt ist. Der Ofen hat aber mehr als 20cm Durchmesser. Eine weitere Frage. Was muß für den Brandschutz auf einem Holzboden rechtlich gemacht werden. Glas- bzw. Blechplatten habe ich mir schon angesehen. Gibt es da auch eine Vorschrift? ------------------ Manfred Sterkl RWE Solutions Austria Lastenstraße 19 1230 Wien Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Doc Snyder Moderator Dr.-Ing. Maschinenbau, Entwicklung & Konstruktion von Spezialmaschinen
 
 Beiträge: 356 Registriert: 02.04.2004 Inventor 3D-CAD
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erstellt am: 13. Okt. 2005 11:06 <-- editieren / zitieren -->
"..schon ein anderes Problem mit dem Rauchfangkehrer hatte und er sich dabei auf stur schaltete....", "...rechtliche Grundlage..." Da würde ich jetzt aber eher auf Diplomatie als auf Jura setzen. Vielleicht hatte er auch letztesmal einfach nur Recht? In jedem Fall ist es gut, sich sorgfältig zu informieren. Meiner Erfahrung nach beruhen fast alle Unstimmigkeiten in der Welt auf mangelhafter Information! "Rauchfangauslass kann ich nicht versetzten - Tür - 10cm entfernt - 20cm Durchmesser,..." Da müsste ich jetzt den Grundriss sehen. Eigentlich gibt es immer einen Weg, wenn auch oft aufwändiger als gedacht. Aber manchmal denkt man eben auch falsch. Oder fängt zu spät damit an . "...Brandschutz auf einem Holzboden. Gibt es da auch eine Vorschrift?" Klar, in D schon grade! Aber selbst hier habe ich einerseits schon die glühenden Holzkohlen über den vorschriftsmäßigen Weg hinaus und munter auf den Teppich kugeln sehen und andererseits den BSM erstaunlich großzügig erlebt, als er eine vermeintlich zu kleine Ausdehnung der Platte locker hinnahm. Das Zauberwort ist wohl "die Verantwortlichkeit des Benutzers". Wenn man immer das nötige Auge auf die Feuerstätte hat, passiert ja nichts weiter, wenn man aber bei hochloderndem Prasselfeuer einfach fortgeht und die Feuertüre offen stehen lässt, helfen auch Vorschriften nichts. Da ist der gute Mann halt immer in Alarmstimmung, wenn er den Eindruck bekommt, dass seine Schutzbefohlenen zu leichtfertig sind. Für die Größe der Platten gibt es allgemeine Regeln, die auch in der Aufstellanleitung des Ofens enthalten sein müssten oder auch in den bereits erwähnten Quellen. Ob das Gesetze sind, weiß ich nicht, gesetzlich vorgeschrieben ist aber die Abnahme durch den BSM... (Klar, was ich damit sagen will, oder?) Glas wäre mir persönlich zu kratzempfindlich, sieht einfach blöd aus dann. Blech ist OK, muss aber mit Isolierstoff unterfüttert werden und ist in VA zu grell und in sw auch bald zerkratzt (stört nur nicht so wie bei Glas). Es gibt hübsche Gussschieferplatten, aber die kosten mir zu viel, Naturstein sowieso. Derzeit habe ich da nur eine Gipsfaser-Platte liegen, kann man selber schön zuschneiden. Der BSM war auch zufrieden. Mit dem Blech, das da drauf sollte, habe ich gezögert, wg. Farbton wie erwänht, und dann fand ich dieses Gipsgrau sehr angenehm und ideal zum restlichen Boden passend. Wohlgemerkt nicht Gips-Karton-, sondern Gips-FASER-Platte! Wenn man die mit Wasserglas tränkt, wird sie auch gegen Staubabrieb und Schmutz beständig, aber bei einem Preis von ca. 6 ¤ für die Platte von 1,5m² kann man selbst das lassen und die Platte einfach austauschen, wann man es für nötig hält. Die paar dunklen Schrammen stören mich aber jetzt seit fast drei Jahren nicht, und Staub saugen muss ich ohnehin. Wer wirklich mit Holz heizt und nicht nur vorzeigen will, ist da sowieso nicht so zimperlich. Viel Glück mit Deinem OBRM (Oberbezirksrauchfangkehrermeister)! Villeicht trinkt er ja gerne Slibowitz? Aber auch Abstinenzler lassen sich mit Freundlichkeit und (notfalls gespieltem) Verständnis für Ihre Aufgaben in der Regel auftauen. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Fred Feuerstein Mitglied Projektant

 Beiträge: 19 Registriert: 01.09.2003
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erstellt am: 13. Okt. 2005 11:36 <-- editieren / zitieren -->
[QUOTE]"...rechtliche Grundlage..."[QUOTE] Sagt aus das man es machen darf, aber nach dem ermessen des Rauchfankehrers liegt, ob er es zuläßt. ------------------ Manfred Sterkl RWE Solutions Austria Lastenstraße 19 1230 Wien Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Fred Feuerstein Mitglied Projektant

 Beiträge: 19 Registriert: 01.09.2003
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erstellt am: 14. Okt. 2005 06:01 <-- editieren / zitieren -->
Die Probe auf exapel folgte gestern. Anscheinen funktioniert alles und der Luftzug ist mehr als ausreichend, sodas die Drosselklappen auf 1/4 des möglichen eingestellt werden können. Natürlich lasse ich ihn noch durch den Rauchfangkehrer ansehen. Er hätte auch schon längst vorbeischauen sollen. ------------------ Manfred Sterkl RWE Solutions Austria Lastenstraße 19 1230 Wien Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
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