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Thema: Frage zum EU-Führerschein (686 mal gelesen)
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Heiko Engel Moderator Teamleiter
       

 Beiträge: 5248 Registriert: 11.06.2001 Herr, stärke mich in Geduld, aber ZACK ZACK!!
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erstellt am: 18. Aug. 2004 09:12 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, beim Ausfüllen eines Antrags viel mir folgender Punkt auf meinem EU-Führerschein auf: CE 79(C1E>12000kg, L≤3) Kurz gegoogelt und folgende Info fand ich: CE Lastzüge und Sattelfahrzeuge (bis 7,5t und 3 Achsen) Heisst das dass ich den LKW-Führerschein hab und Geräte größer 12 tonnen bewegen darf?  Axo, unter C1E steht: Zug bis 12 tonnen Gesamtmasse Gruß Heiko ------------------ DIE inoffizielle Hilfeseite zum OneSpace Designer Ansonsten brauch ich keine Unities sondern eure Stimme unter Konsumgüter und Design [Diese Nachricht wurde von Heiko Engel am 18. Aug. 2004 editiert.] [Diese Nachricht wurde von Heiko Engel am 18. Aug. 2004 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
cadffm Moderator 良い精神

 Beiträge: 1085 Registriert: 03.06.2002 System: F1 und Google
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erstellt am: 18. Aug. 2004 09:17 <-- editieren / zitieren -->
Also bei dem "alte" 3er (und die somit zusammenhängenden neuen Klassen) war es so das man einen 7,5t fahren durfte , dazu einen Anhänger (einachsig oder Zwillingsachse <1m) Das konnte ein Gesamtgewicht von 18 Tonnen ausmachen wenn ich mich recht entsinne, scheine aber falsch zu liegen (s. deine Aussage) - Also mit Ladung waren es glaube ich ca. 18t / MIT Hänger+Zuladung.. (= 3 Achsen wenn man LKW=2 und Hänger mit 1 Achse rechnet..) ------------------ Bitte Systemangaben eintragen, wie & warum siehst du hier [Diese Nachricht wurde von cadffm am 18. Aug. 2004 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Heiko Engel Moderator Teamleiter
       

 Beiträge: 5248 Registriert: 11.06.2001 Herr, stärke mich in Geduld, aber ZACK ZACK!!
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erstellt am: 18. Aug. 2004 09:27 <-- editieren / zitieren -->
Habe gerade bei 2 Kollegen nachgeschaut die keinen LKW-Schein haben. Bei denen steht diese Erweiterung mit >12000 kg nicht drin. Darf ich nun so richtig leckere Monstertrucks mit Brückenteilen oder Panzern drauf fahren  ?? P.S.: die Gültigkeit vom CE ist bei mir auf den 21.12. 2016 festgesetzt. ------------------ DIE inoffizielle Hilfeseite zum OneSpace Designer Ansonsten brauch ich keine Unities sondern eure Stimme unter Konsumgüter und Design [Diese Nachricht wurde von Heiko Engel am 18. Aug. 2004 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
cadffm Moderator 良い精神

 Beiträge: 1085 Registriert: 03.06.2002 System: F1 und Google
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erstellt am: 18. Aug. 2004 09:46 <-- editieren / zitieren -->
OK, lassen wir dieses direkte Beispiel links liegen: In einigen Regionen wurde häufig der Fehler gemacht den LKW-Führerschein einzutragen obwohl dieser nie gemacht wurde, als dies "aufflog" kam die Frage samt Antwort dann ans Licht: Wer LKW fährt ohne eine dementsprechende Führerscheinprüfung absolviert zu haben (& bestanden ) ist nicht dazu berechtigt einen LKW zu fahren selbst wenn der Schein eingetragen ist ! Soll bedeuten: Polizei hält dich an , schauen drauf = alles OK. Soll bedeuten: Du baust Unfall, es kommt zu Tage: Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. [kenne diese Fälle aus Nordhessen] ------------------ Bitte Systemangaben eintragen, wie & warum siehst du hier Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Harald Beiter Mitglied Konstrukteur (Techniker)

 Beiträge: 63 Registriert: 19.11.2002 P4 3GHZ Quadro 2MXR/EX Autocad Mechanical 6 PP Sp4
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erstellt am: 18. Aug. 2004 09:58 <-- editieren / zitieren -->
hallo Heiko, meines Wissens nach (habe FS 1 und 2 nach alter Klasse, bin Bj. `52 und somit Untersuchungspflichtig ab dem Alter 50, was ich bereits hinter mir habe =Kosten 137,50€ und somit relativ informiert): müsstest Du vor dem Stichtag im Jahre 1985 den alten 3er besessen haben und somit dessen alte Regelung für Dich noch gelten - sprich: Züge mit nicht mehr als drei Achsen (Tandemachser mit weniger als 1m Achsabstand gelten als Einachser) und einem zul. Ges. Gew. von 18 to . Das Datum müßte sich auf Deinem 50zigsten beziehen, wonach Du dann ebenfalls diese Untersuchungen nachweisen müßtest um dann auf 5 Jahre befristet weiterhin den jetzigen Status im Schein behalten zu dürfen. Bei den Führerscheinstellen gibt es Broschüren, welche dieses in Behördendeutsch erklären. Gruß Harald Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Heiko Engel Moderator Teamleiter
       

 Beiträge: 5248 Registriert: 11.06.2001 Herr, stärke mich in Geduld, aber ZACK ZACK!!
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erstellt am: 18. Aug. 2004 10:13 <-- editieren / zitieren -->
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Harald Beiter Mitglied Konstrukteur (Techniker)

 Beiträge: 63 Registriert: 19.11.2002 P4 3GHZ Quadro 2MXR/EX Autocad Mechanical 6 PP Sp4
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erstellt am: 18. Aug. 2004 10:17 <-- editieren / zitieren -->
Hallo heiko, du darfst bis zu Deinem 50zigsten Züge mit bis zu drei Achsen und einem Gesamtgewicht bis zu 18 to fahren! Siehe auch meinen Hinweis auf die Führerscheinstelle (Landratsamt, Einwohnermeldestelle bei Städten) wo die diesbezüglichen broschüren kostenfrei erhältlich sind (zum Mitführen für evtl. unwissende Ordnungshüter). gruß Harald Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Schneidrian Mitglied Problemlöser
 Beiträge: 9 Registriert: 17.05.2004 Xeon 3.20 GHz 1.00 GB Ram<P>XP Prof 2002 SP2 ProE WF2 / Mechanica M060
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erstellt am: 18. Aug. 2004 15:20 <-- editieren / zitieren -->
Hier der Antrag auf den EU-Schein, welcher bei uns in der Stadt ausgegeben wird. Hier gibt es dann die Möglichkeit sich den beschränkten CE ausstellen zu lassen. Es wird nur eine Gesundheitsprüfung und ein Sehtest verlangt. ------------------ Sanfte Grüße Schneidrian Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Harald Beiter Mitglied Konstrukteur (Techniker)

 Beiträge: 63 Registriert: 19.11.2002 P4 3GHZ Quadro 2MXR/EX Autocad Mechanical 6 PP Sp4
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erstellt am: 18. Aug. 2004 15:33 <-- editieren / zitieren -->
und da muß ich leicht widersprechen, den bei mir waren: Untersuchung vom Hausarzt Untersuchung von Augenarzt (und wenn diese Untersuchung jeder machen müßte, gäbe es etliche Autofahrer in Deutschland weniger) pol. Führungszeugnis Auszug aus Flensburg zu beantragen, bzw. zu erbringen, was mir summa summarum 137,50€ an Gebühren bescherte. und min. 4 Monate vom erbringen der Unterlagen bis zum Erteilen des FS! Gruß Harald Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Harald Beiter Mitglied Konstrukteur (Techniker)

 Beiträge: 63 Registriert: 19.11.2002 P4 3GHZ Quadro 2MXR/EX Autocad Mechanical 6 PP Sp4
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erstellt am: 18. Aug. 2004 15:43 <-- editieren / zitieren -->
sorry, muß meine Einspruch zurücknehmen. Wenn ein 50-jähriger dies beantragt, habe ich recht, bei einer Erweiterung oder Umschreibung fallen nur die Kosten des Antrages sowie des Bildes an! Gruß Harald Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |