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Autor Thema:  Frage zum EU-Führerschein (686 mal gelesen)
Heiko Engel
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Herr, stärke mich in Geduld,
aber ZACK ZACK!!

erstellt am: 18. Aug. 2004 09:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,
beim Ausfüllen eines Antrags viel mir folgender Punkt auf meinem EU-Führerschein auf:

CE 79(C1E>12000kg, L≤3)

Kurz gegoogelt und folgende Info fand ich:

CE Lastzüge und Sattelfahrzeuge (bis 7,5t und 3 Achsen)

Heisst das dass ich den LKW-Führerschein hab und Geräte größer 12 tonnen bewegen darf?   

Axo, unter C1E steht: Zug bis 12 tonnen Gesamtmasse

Gruß
Heiko

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[Diese Nachricht wurde von Heiko Engel am 18. Aug. 2004 editiert.]

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cadffm
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erstellt am: 18. Aug. 2004 09:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Also bei dem "alte" 3er (und die somit zusammenhängenden neuen Klassen)
war es so das man einen 7,5t fahren durfte , dazu einen Anhänger (einachsig oder Zwillingsachse <1m)
Das konnte ein Gesamtgewicht von 18 Tonnen ausmachen wenn ich mich recht entsinne, scheine
aber falsch zu liegen (s. deine Aussage) -

Also mit Ladung waren es glaube ich ca. 18t / MIT Hänger+Zuladung.. (= 3 Achsen wenn man LKW=2 und Hänger mit 1 Achse rechnet..)

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Heiko Engel
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Herr, stärke mich in Geduld,
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erstellt am: 18. Aug. 2004 09:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Habe gerade bei 2 Kollegen nachgeschaut die keinen LKW-Schein haben. Bei denen steht diese Erweiterung mit >12000 kg nicht drin.
Darf ich nun so richtig leckere Monstertrucks mit Brückenteilen oder Panzern drauf fahren   ??

P.S.: die Gültigkeit vom CE ist bei mir auf den 21.12. 2016 festgesetzt.

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cadffm
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erstellt am: 18. Aug. 2004 09:46    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

OK, lassen wir dieses direkte Beispiel links liegen:

In einigen Regionen wurde häufig der Fehler gemacht den LKW-Führerschein einzutragen
obwohl dieser nie gemacht wurde, als dies "aufflog" kam die Frage samt Antwort dann ans Licht:

Wer LKW fährt ohne eine dementsprechende Führerscheinprüfung absolviert zu haben (& bestanden  )
ist nicht dazu berechtigt einen LKW zu fahren selbst wenn der Schein eingetragen ist !

Soll bedeuten: Polizei hält dich an , schauen drauf = alles OK.

Soll bedeuten: Du baust Unfall, es kommt zu Tage: Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

[kenne diese Fälle aus Nordhessen]

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Harald Beiter
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erstellt am: 18. Aug. 2004 09:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

hallo Heiko,

meines Wissens nach (habe FS 1 und 2 nach alter Klasse, bin Bj. `52 und somit Untersuchungspflichtig ab dem Alter 50, was ich bereits hinter mir habe =Kosten 137,50€ und somit relativ informiert):
müsstest Du vor dem Stichtag im Jahre 1985 den alten 3er besessen haben
und somit dessen alte Regelung für Dich noch gelten - sprich:
Züge mit nicht mehr als drei Achsen (Tandemachser mit weniger als 1m Achsabstand gelten als Einachser) und einem zul. Ges. Gew. von 18 to .
Das Datum müßte sich auf Deinem 50zigsten beziehen, wonach Du dann ebenfalls diese Untersuchungen nachweisen müßtest um dann auf 5 Jahre befristet weiterhin den jetzigen Status im Schein behalten zu dürfen.

Bei den Führerscheinstellen gibt es Broschüren, welche dieses in Behördendeutsch erklären.
Gruß Harald

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Heiko Engel
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erstellt am: 18. Aug. 2004 10:13    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Harald,
stimmt, habe am 16.09.85 meinen Schein gemacht und werde am 21.12.2016 50 Jahre alt.
Trotzdem weiß ich noch immer nicht was und bis zu wieviel Tonnen ich fahren darf bzw. dürfen schon, aber keinen Unfall haben darf 

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Harald Beiter
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erstellt am: 18. Aug. 2004 10:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo heiko,
du darfst bis zu Deinem 50zigsten Züge mit bis zu drei Achsen und einem Gesamtgewicht bis zu 18 to fahren!
Siehe auch meinen Hinweis auf die Führerscheinstelle (Landratsamt, Einwohnermeldestelle bei Städten) wo die diesbezüglichen broschüren kostenfrei erhältlich sind (zum Mitführen für evtl. unwissende Ordnungshüter).
gruß Harald

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Schneidrian
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1.00 GB Ram<P>XP Prof 2002 SP2
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erstellt am: 18. Aug. 2004 15:20    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat


fuehrerschein.pdf

 
Hier der Antrag auf den EU-Schein, welcher bei uns in der Stadt ausgegeben wird. Hier gibt es dann die Möglichkeit sich den beschränkten CE ausstellen zu lassen. Es wird nur eine Gesundheitsprüfung und ein Sehtest verlangt.

------------------
Sanfte Grüße
Schneidrian

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Harald Beiter
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erstellt am: 18. Aug. 2004 15:33    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

und da muß ich leicht widersprechen, den bei mir waren:
Untersuchung vom Hausarzt
Untersuchung von Augenarzt (und wenn diese Untersuchung jeder machen müßte, gäbe es etliche Autofahrer in Deutschland weniger)
pol. Führungszeugnis
Auszug aus Flensburg

zu beantragen, bzw. zu erbringen, was mir summa summarum 137,50€ an Gebühren bescherte.
und min. 4 Monate  vom erbringen der Unterlagen bis zum Erteilen des FS!

Gruß Harald

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Harald Beiter
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P4 3GHZ Quadro 2MXR/EX Autocad Mechanical 6 PP Sp4

erstellt am: 18. Aug. 2004 15:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

sorry,
muß meine Einspruch zurücknehmen.
Wenn ein 50-jähriger dies beantragt, habe ich recht, bei einer Erweiterung oder Umschreibung fallen nur die Kosten des Antrages sowie des Bildes an!
Gruß Harald

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