Richtlinien für die Handhabung und Verwendung von Nadelbäumen in Diensträumen
1. Dienstweihnachtsbäume (DWeihBm)
DWeihBm sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen Aufstellung finden.
2. Aufstellen von DWeihBm
DWeihBm dürfen nur von fachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden.
Dieser hat darauf zu achten, dass
- der DWeihBm mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende in einem zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird,
- der DWeihBm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht. In schwierigen Fällen ist ein zweiter Beamter hinzuzuziehen, der die Senkrechtstellung überwacht und ggf. durch Zurufe wie „mehr links“ oder „mehr rechts“ korrigiert,
- sich im Unfallbereich der DWeihBm keine zerbrechlichen Gegenstände oder Anlagen, die in ihrer Funktion beeinträchtigt werden können, befinden.
3. Beleuchtung
Die DWeihBm sind mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Dienststellenleiters zu versehen. DWeihBm-Beleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen von brennbaren Stoffen mit Flammwirkung beruht (sog. Kerzen, siehe BA III 5 – 34 – 12 – 13 vom 12. Februar 1972), dürfen nur Verwendung finden, wenn die Bediensteten über das Verhalten vor, während und nach einem Brand belehrt worden sind.
Während der Brennzeit der Beleuchtung hat ein Dienststellenangehöriger mit abgeschlossenem SE-Lehrgang anwesend zu sein. Dabei sind Dienst-Feuerlöscher in angemessenem Verhältnis zur Anzahl der Beleuchtungskörper bereitzustellen (für je 10 angefangene Kerzen ist ein Feuerlöscher ausreichend).
4. Weihnachtsfeiern in dienstlichen Räumen
Wie bisher dürfen Weihnachtsfeiern nur außerhalb der Kernarbeitszeit durchgeführt werden.
In Organisationseinheiten mit hinreichend qualifiziertem Personal dürfen Krippenspiele aufgeführt werden.
Um eine sinnvolle Ausgestaltung zu gewährleisten, sind dabei mindestens die im Folgenden aufgeführten Rollen zu besetzen:
- Maria
Möglichst weibliche Bedienstete oder diesen ähnlichen Dienststellenangehörige.
- Josef
Älterer Beamter des gehobenen nichttechnischen Dienstes (in Ausnahmefällen auch des mittleren nichttechnischen Dienstes). Es sind vorzugsweise Beamte mit Bart zu verwenden.
- Kind
Kleinwüchsige Angestellte beliebiger Vergütungsgruppen.
- Esel / Schafe
Geeignete Beamte des höheren technischen Dienstes, die sich in einschlägigen Verwendungen bewährt haben.
- Heilige Drei Könige
Die Entscheidung über die Besetzung hat sich die Leitung vorbehalten.
5. Singen in dienstlichen Räumen
Zum Absingen von Weihnachts- oder anderem Liedgut stellen sich die Bediensteten unter Führung ihres jeweiligen Referatsleiters zwanglos um den DWeihBm auf. Dabei soll von einer Rangordnung Abstand genommen werden.
Während des Singens sind die Fenster zur Straßenseite der Dienstgebäude geschlossen zu halten.
6. Weihnachtsgeschenke
Das Überreichen oder Entgegennehmen von Weihnachtsgeschenken ist Gegenstand einer gesonderten Regelung.
7. Der Personalrat hat zugestimmt.
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***Pro/Steffen***
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