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Autor Thema:  Frage zur Einkommensteuererklärung (164 mal gelesen)
Heiko Engel
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Beiträge: 5248
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Herr, stärke mich in Geduld,
aber ZACK ZACK!!

erstellt am: 10. Mrz. 2006 08:29    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Besser spät als nie 

Ich hab n paar Zahnarztrechnungen von 2004 und n paar heftige von 2005 die von der Behandlung her zusammengehören. Kann ich die von 2004 mit in die Steuererklärung 2005 verrechnen oder kann ich die nun verreiben? AFAIK kann man die Erklärung 2004 nicht mehr nachholen, ne? (habs 2004 total verschwitzt) 

Gruß
Heiko

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"Es hängt alles irgendwo zusammen. Sie können sich am Hintern ein Haar ausreißen, dann tränt das Auge." Dettmar Cramer

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Ex-Mitglied

erstellt am: 10. Mrz. 2006 08:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

kannst du beifüge! Musst allerdings mit einem Anruf vom amt rechnen warum du 2004 keine gemacht hast! Bzw. bei mir war es so. Ich war noch in der ausbildung da hab ich keine gemacht.  aber alle rechnungen die ich so hatte von schulbüchern und rezepten der ärzte hab ich mit beigefügt. normalerweise (sagte die Dame zu mir) muss man auch die Steuerkarten des jahres beifügen, da ich aber keine Lohnsteuern in dem Sinne gezahlt hatte war das egal!
Schicks einfach mit!

------------------

   
     

Börga
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Dipl.-Ing. Maschinenbau/Konstruktionstechnik


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Registriert: 09.07.2003

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erstellt am: 10. Mrz. 2006 09:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hast du für 2004 keine Steuererklärung abgegeben? Oder hast du nur vergessen, die Zahnarztrechnungen abzusetzen?

Wenn du nicht verpflichtet bist eine Erklärung abzugeben, dann hast du, glaube ich, noch bis Ende 2006 Zeit deine Einkommensteuererklärung für 2004 abzugeben. Meine Einkommensteuererklärung für 2002 hatte ich auch erst 04/2004 abgegeben. (Das Finanzamt darauf hinweisen. Die wurde erst für 2003 abgerechnet, was denen auffiel, als wenige Tage nach Erhalt des Steuerbescheids die Erklärung für 2003 vorlag. Riesiges Chaos: Endgültige Steuerbescheide (bis jetzt) kamen im Februar 2005. Nach zwei nachträglichen Erstattungen musste ich was zurückzahlen.  )
Wenn du verpflichtet wärst, dann hätten das Finanzamt die Erklärung schon längst samt Strafgebühr eingefordert.

Wenn du schon eine Erklärung abgegeben hast und nur die Zahnarztkosten vergessen hast, dann bin ich mir nicht sicher, ob du was nachreichen darfst. Einfach mal die sachearbeiterin anrufen und nachfragen. Immerhin ändern die auch immer lustig ihre Steuerbescheide, wenn ihnen auffällt, dass sie sich vertan haben (egal ob positiv oder negativ für den Steuerzahler).

------------------
Gruß Christian

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Jester_Karbach
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Ist doch kein Spiel ;-)



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Beiträge: 7271
Registriert: 09.01.2006

+++++++++

erstellt am: 10. Mrz. 2006 09:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Börga:

Wenn du verpflichtet wärst, dann hätten das Finanzamt die Erklärung schon längst samt Strafgebühr eingefordert.

Die ziehen auch einfach ab, wenn Du später einreichst, ohne, das vorher eine Aufforderung kam

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Grüsse
      Jester

Buchstabenverschluck-und verdreher hat wieder zugeschlagen; für sachdienliche Hinweise gibts nüchts

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Heiko Engel
Moderator
Teamleiter




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Beiträge: 5248
Registriert: 11.06.2001

Herr, stärke mich in Geduld,
aber ZACK ZACK!!

erstellt am: 10. Mrz. 2006 09:49    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Christian,
ich bin nicht verpflichtet. Hab 2004 keine Erklärung abgegeben.

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Börga
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erstellt am: 10. Mrz. 2006 09:56    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Jester_Karbach:
Die ziehen auch einfach ab, wenn Du später einreichst, ohne, das vorher eine Aufforderung kam 

Dann habe ich noch Glück gehabt. In dem Jahr bin ich nämlich umgezogen und die Aufforderung kam von dem alten Finanzamt. Das jetzt zuständige hat nichts abgezogen, das wäre mir aufgefallen. 

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Gruß Christian

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