Hallo zusammen,
ich bin etwas am Grübeln was die dynamische Auslegung einer Druckfeder gemäß DIN 13906 aus 1.4310 angeht. Die Frage ist, welche zulässige Spannung die maßgebliche Spannung für die dynamische Auslegung ist. Die DIN hält sich dazu recht kurz.
Mein bisheriges Vorgehen war folgendermaßen:
Der statische Nachweis berücksichtigt lediglich die zulässige Spannung bei Blocklänge. Das ist eine Empfehlung der DIN, da aus fertigungstechnischen Gründen die Feder bis auf Blocklänge zusammengedrückt werden können soll. Dabei ist die zulässige Spannung 56% von der Zugfestigkeit des Materials -> also eine Sicherheit von 1,0.
Da die Feder im Betrieb nie auf Blocklänge gedrückt wird, muss meine Feder bei minimaler Länge (minimale Betriebslänge) die Sicherheit von 1,2 erfüllen – so die Anforderung.
Der dynamische Nachweis laut DIN bezieht sich nur auf die zulässige Hubspannung und die angehängten Dauerfestigkeitsschaubilder. Es gibt hier also keine Einschränkung wie „56%“. Ich interpretiere das so, dass die sich durch den Federweg und den Spannungskorrekturfaktor (nur bei dynamsich) ergebende Oberspannung (maximal im Betrieb auftretende Ist Spannung) direkt im Dauerfestigkeitsschaubild wiederfinden muss. Anhand von der Unterspannung (maximal entlastete Feder) ergibt sich dann die maximale Hubspannung, die eben im Bereich von 1E7 Lastwechseln liegen muss.
Meine Interpretation ist dabei nicht unumstritten. Es gibt auch die Interpretation, dass die Oberspannung niemals 56% von der Zugfestigkeit übersteigen darf. Das schreibt die DIN aber so explizit nicht vor.
Mit Federn beschäftige ich mich erst seit ein paar Wochen, weshalb ich gerne wüsste, wie die gängige Praxis ist.
Danke schon mal für Eure Antworten!
Grüße Conrad
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