Achso... Das Kind ist schon im Brunnen. Herzlichen Glückwunsch!
Aus dem Studium, kennt man die normale Festigkeitsberechnung bei statischen Lasten. Ebenfalls wird einem beigebracht, dass bei zyklischer Belastung niedrigere Spannungen ertragen werden können. Nachweiss der Betriebsfestigkeit wird meistens schon nicht mehr unterrichtet.
In diesem Fall, herscht ein Belastungskollektiv vor; Normaler Fahrbetrieb, Bremsen, Anfahren, etc.pp. mit unterschiedlicher Belastung und Häufigkeit über die Lebensdauer müssen angenommen werden, um eine brauchbare zulässige Spannung zu ermitteln. Was man da so annimmt, kann dir vermutlich nur jemand vom Fach sagen - Fahrzeugbau ist ein relativ ungeregelter Bereich, weshalb man da kaum Normen findet die einem den Rechenweg vorgeben.
Weiter müsstest du bei einem so schlanken Teil auch noch die Knicksicherheit nachweisen - Das hat man im Studium auch gelernt; Herr Euler hat unter anderem aber nur recht, wenn lediglich Normalspannungen auftreten.
Das ist hier nicht der Fall, da der Gelenkkopf so bescheuert konstruiert wurde, dass beim erreichen der Anschläge der äußere Radius anschlägt und somit Moment in den Stab eingeleitet wird.
Nicht nur das; Auch die Last wird bei jeder Geschwindigkeitsänderung versuchen sich um ihren Schwerpunkt zu drehen und damit ebenfalls Moment in die Deisel leiten. Dies reduziert einem die Knicksicherheit; Wie weit: Kann ich nicht sagen, da zumindest mir kein Rechenweg bekannt mit dem das ohne FEM geht.
Das hätte man auch umgehen können, in dem man einfach die Deisel so ausführt, dass diese auf den Schwerpunkt der Last gerichtet ist... Wurde auch nicht gemacht, ist also eh zu spät.
Auf jeden Fall ist es keine Schande, wenn du frisch von der Uni kommst und sowas nicht kannst. Da werden auch alte Hasen ohne einschlägige Erfahrung Probleme haben.
Wie kommt man jetzt aus der Situation heraus doch einen Nachweis zu liefern?
Ich vermute mal, dass es einen unabhängige Prüfstelle und nicht die Marktaufsicht ist, welche den Nachweis von dir verlangt. Weiter hoffe ich, dass diese bereits in Kenntnis darüber versetzt wurden, dass die Berechnung nicht vorliegt.
Mit diesen Leuten würde ich mal reden. Vllt. muss das ja alles garnicht so genau gemacht werden oder man kann den Anspruch an den Nachweis deutlich reduzieren, wenn man anderweitig für eine Minderung der Gefährdung sorgt.
Grüße,
Gollum
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